
Vielen Dank für dein Mitlesen in meinem Beitrag und vor allem für deine persönlichen Erfahrungen, welche du mit mir/uns teilst.
Ehrlich gesagt habe ich zunächst den Gedanken, an die gegnerische Versicherung heranzutreten, im Vorfeld verworfen.
Für mich stand immer die Verjährungsfrist mit 30 Jahren im Raum und diese ist aktuell um einen Monat überschritten, wenn man vom Unfallereignis an gerechnet bis Ende des Jahres nach 30 Jahren rechnet.
Außerdem hatte ich im Jahr 2004 anwaltlich die Versicherung bereits anschreiben lassen, in wie weit meine Wirbelsäulenschäden in den Bezug zu stellen seien und dabei mitgeteilt bekommen, dass dazu eine Verjährung vorläge.
Somit hakte ich gedanklich den kompletten Versicherungsfall als verjährt für mich ab.
Negativ sollte mich der Schritt der notwendigen OP auch psychisch nicht belasten, für mich war alles einfach verjährt, und Punkt!
Nun, da die KK mich anschrieb zwecks Klärung, ob eine Beteiligung durch Dritte zu prüfen sei, und im OP-Bericht genau diese Gelenke aus dem Unfallgeschehen eindeutig betroffen sind und benannt stehen und die OP-Indikation eindeutig vom Gelenkchirurg mit "massiv hochgradiger Arthrose nach posttraumatischem Ereignis aus dem Jahr 1985" beziffert wurde, habe ich mir meine damalige Akte noch einmal vorgeknöpft und mich anwaltlich telefonisch dahingehend beraten lassen, ob die Verjährung erfolgt sei, oder ob das Datum, um die Verjährungsfrist in Gang zu setzen, nicht der Unfalltag/das Jahr sondern vielmehr das Datum wo wir eine Einigung und Bezifferung der Abfindungserklärung festgelegt haben, die Verjährungsfrist in Gang setzt.
Auch der KK Mitarbeiter motivierte mich dahingehend, da er gleichsam der Meinung war, dass hier die Abfindungserklärung den Titel trägt und sie ebenfalls anhängig werden, wobei sie für sich prüfen müssen, ob die damals zuständige KK sich gleichsam dahingehend abgesichert habe.
Und dieses scheint, laut Anwalt, bei mir tatsächlich so zu sein, dass erst mit Einigung die 30 jährige Frist läuft und den Unfalltag zuvor hemmt.
Das damalige Anwalts-Schreiben an die Versicherung, um die Schadensersatzfrage abzuschließen, lautete sinngemäß, dass ich als Mandantin die Abfindungserklärung nur eingehen würde, wenn "hinsichtlich der unklaren Prognose, bezüglich weiterer Folgeschäden (ARTHROSE), ein immaterieller Vorbehalt erklärt würde".
Es hat weitere acht Monate gedauert, bis wir uns einigten und die Versicherung mir diese Erklärung schriftlich zukommen ließ und die Abfindungserklärung von mir in der Form unterschrieben wurde, dass ich nur ein Teilschmerzensgeld (1/3 des von der Versicherung angebotem) ausbezahlt erhielt und den obigen Zusatz als Anerkenntnis eines immateriellen Vorbehalts auf Spätschäden erklärt bekam.
Von daher sehe ich einen kleinen Funken Hoffnung, dass ich mich jetzt nicht so leichtfertig gleich geschlagen geben muss und doch dem Versuch, an die Versicherung heranzutreten mit meinen Forderungen auf Anerkennung und ggf. Zahlung von Schmerzensgeld, Ausdruck verleihen sollte.
Sich mit de BG auseinander zu setzen bleibt mir Gott sei Dank erspart, da ich den Unfall als Privatperson erlitt (ich war damals nicht berufstätig, lediglich Hausfrau und Mutter).
Von daher beneide ich dich gewiss nicht, denn sich mit der BG auch noch rumzuplagen kostet immense Kraft und sehr oft bleiben Geschädigte sprichwörtlich "im Regen stehen" und werden untergebuttert.


Da ausdrücklich der mit den Jahren zu erwartende Spätfolgeschaden "ARTHROSE" in den betroffenen Gelenken benannt wurde, bei meiner Forderung nach dem Eintrag eines immateriellen Vorbehalts, sehe ich eine Chance, den Sachverhalt neu aufzurollen.
Ich warte es geruhsam ab, wie sich die Versicherung nun nach meiner telefonischen Mitteilung/Anzeige über den eingetretenen Leistungsfall äußern wird und wie sie sich zu meiner Bitte verhält mich zu unterrichten, wie ich aktuell weiter verfahren sollte und was sie von mir benötigen.
Ich rechne bestenfalls zunächst damit, dass ich unzählige Formulare zur schriftlichen Anzeige des Falls erhalte.
Schauen wir mal, ansonsten lege ich rasch alles in Anwalts Hände

Liebes Engelchen22
Es ist sehr rührend von dir, dass du dich nach meinem aktuellem Befinden erkundigst, vielen Dank dafür

Seit gestern sind die Fäden raus und es ziept seitdem nicht mehr ganz so dolle.
Und ich darf vermelden, ich habe die ersten zwei von acht Wochen geschafft, wo ich ziemlich ans Haus/Bett gefesselt sein werde, um den Heilungserfolg nicht zu gefährden.

An die Thrombosespritzen gewöhnt man sich, hatte ja (leider) schon im November-Dezember sechs Wochen das Vergnügen und mein Mann hat schon Übung darin, sie mir zu spritzen.
Insgesamt bin ich nicht gerne Patient und es macht mich kribbelig, dass mein Mann mich so intensiv betreuen muss (was er aber ausgenommen gelassen tut und er mich absolut top bemuttert


Jetzt, wo ich diese Zeilen schreibe, spüre ich meine dünnhäutige Seite und dass meine Psyche auch wieder einen Knacks abbekommen hat.
Ich kämpfe gerade mit



Von daher möchte ich nicht undankbar sein und mich in Geduld üben, auch wenn ich noch eine lange Zeit so


Ganz übel finde ich allerdings, und das ist eine typische Reaktion meines angeschlagenen Immunsystems, dass sich im Unterkiefer seit heute Nachmittag ein Zahn meldet und pocht. Ich vermute, es hat sich ein Eiterherd wie üblich gebildet und zeigt mir, dass ich geschwächt bin.
Hoffentlich legt/beruhigt sich das und ich komme übers Wochenende, denn einen zahnärztlichen Notdienst zu erreichen kann ganz schön weit sein.

Liebes Engelchen22, ich werde dich/euch weiter unterrichten, wie es gesundheitlich und versicherungstechnisch zugehen wird

Einen schönen geruhsamen Abend
