ALG I - Rehaantrag

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sibela
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ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von sibela » Sa 11. Sep 2010, 19:58

Hallo,

was mich beschäftigt ist die Frage, wenn man ALG I nach §125 bezieht und der Reha-Antrag wird abgeleht, wird dann der ALG I Bezug gestrichen? Der Rehaantrag ist doch noch kein Rentenantrag und Nahtlosigkeit wird doch bis zur Entscheidung über den Rentenantrag gezahlt. Irgendwie ist das alles sehr verwirrend und ich finde nichts im Net darüber.
Habt Ihr eine Ahnung?

LG
sibela
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Doppeloma
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 11. Sep 2010, 21:20

Hallo Sibela, :smile:
Der Rehaantrag ist doch noch kein Rentenantrag und Nahtlosigkeit wird doch bis zur Entscheidung über den Rentenantrag gezahlt.
Nun ja, der Reha-Antrag ist aber normalerweise dem Renten-Antrag "vorgeschaltet", denn ohne Reha gibt es im allgemeinen bei der DRV auch KEINE Rente!

Ich sehe zwei Möglichkeiten.
Die Reha wird doch noch genehmigt und in der Reha wird sich entscheiden, wie es mit dir weitergeht (arbeitsfähig oder rentenwürdig), was dich nicht hindern muß/sollte trotzdem einen EM-Renten-Antrag zu stellen. Damit wäre dein Anspruch auf den §125 wieder gesichert.

Dass die Zahlung wegen "Nahtlosigkeit" bis zur endgültigen Entscheidung über einen EM-Rentenantrag erfolgt, gehört leider ins "Märchenreich", es wird NIEMALS länger ALGI deswegen gezahlt, als für die persönliche Anspruchs-Dauer (also genau so lange, wie es in deinem aktuellen ALG-Bescheid steht und KEINEN Tag länger!)!!!

Möglich, dass dies vom Gesetzgeber mal so vorgesehen war (so KANN man es auch deuten!) aber die Wirklichkeit sieht anders aus, sonst müßte die AfA in vielen Fällen inzwischen Jahrelang zahlen.
Klageverfahren wegen EM-Rente dauern inzwischen 2-3 Jahre und das Ergebnis ist mehr als ungewiss, da wäre das finanzielle Risiko für die AfA viel zu hoch, bei Zahlung bis zur endgültigen Enscheidung :Verwirrt:

Bei Renten-Bescheid wollen die ja schließlich ihre "Vorleistung erstattet haben" für einen überschneidenden Zeitraum und wenn die Rente dann nach Jahren doch abgelehnt wird, WAS DANN :confused: :Gruebeln:

Die zweite Variante bei dir ist die erneute Ablehnung der Reha, da käme es dann auf die Begründung dafür an, ob sich eine Klage lohnt oder ob (vielleicht) sogar die DRV nun der Ansicht ist diesen Reha-Antrag (ohne Reha!) in einen Renten-Antrag "umzudeuten" :Gruebeln:

In beiden Varianten bliebe dein Anspruch auf ALG I nach § 125 ebenfalls bestehen.

Die Wege der DRV-Entscheidungen sind oft unergründlich, du kannst das im Moment einfach nur geduldig abwarten.

Wie lange bekommst du denn jetzt noch (ungefähr) lt. Bescheid ALG?

LG von Doppeloma :Bussi:
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sibela
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von sibela » Sa 11. Sep 2010, 21:34

Hallo Doppeloma,
bekomme erst 3 Monate ALG I und habe noch 12 Monate Anspruch lt. Bescheid.
Wenn die DRV nun meint, ich wäre zu gesund für eine Reha. Dann ist die Frage, ob sich die AfA der DRV anschließt (obwohl die AfA vor ein paar Wochen beschlossen hat, das ich noch min. 6 Monate AU bin) und mir sagt, ich könne arbeiten gehen (habe meinen Arbeitsplatz noch). Dann ist es wohl rum mit §125 oder?
Stelle ich dann besser einen Rentenantrag, bevor die DRV mir diesen Ablehnungsbescheid zukommen läßt und bleibe damit im §125?
LG
sibela
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Urmel » Sa 11. Sep 2010, 21:47

Hallo Sibela,

bleib doch mal ruhig :koepfchen: . Wenn die AfA schon meint,du bist das nächste halbe Jahr AU,und das mit der Reha ist weder genehmigt noch abgelehnt,dann ganz ruhig. Du hast noch Zeit................hm,denk ich :Gruebeln: .
Die DRV denkt ja gar nicht,die sparen bloß. Eigentlich ist der Gedanke nicht verkehrt,jetzt den EM Antrag zustellen,denn dann bekommst Du auch die REHA :icon_e_wink: :jaa: .
Aber ich denke,Doppeloma weiß es genau,die steckt auch mittedrin.
Was aber ist,wenn die Reha abgelehnt wird,du in den Widerspruch gehst,bleibt der §125 bestehen. Wird der Widerspruch abgelehnt,kannst Du EM Rente beantragen und bist weiterhin im 125§ .
Dabei bleibt dann immer noch der Klageweg.

War es das,was Du wissen wolltest?

Liebe Grüße,Sigrun

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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 11. Sep 2010, 22:27

Liebe Sibela, :smile:
Stelle ich dann besser einen Rentenantrag, bevor die DRV mir diesen Ablehnungsbescheid zukommen läßt und bleibe damit im §125?
Es bringt wenig nun schon parallel einen EM-Renten-Anrag zu stellen, den wird die DRV mit Verweis auf die Widerspruchsbearbeitung zur Reha, erst mal nach hinten schieben ("auf EIS legen").

Wie wurde denn die Ablehnung der Reha begründet, dazu muß doch im ersten Bescheid auch was drinstehen?

Bist du (nach Ansicht der DRV!) gesund genug und brauchst deshalb keine Reha?

Hast du dir das Gutachten der AfA mal angefordert? Mach das mal und verlange Teil A UND Teil B!!!

Mir wurde telefonisch sogar angeboten, dass ich mir das persönlich (unter Vorlage des PA!) direkt beim Med. Dienst abholen könne, ansonsten "Dreizeiler" mit PA-Kopie direkt zum Med. Dienst schicken, nach einer Woche hatte ich das in der Post :ic_up:
Teil B hat auch der SB bekommen, in Teil A stehen die Diagnosen und Prognosen genauer drin zum Thema letzter Job und allgemeiner Arbeitsmarkt.

Wäre mal interessant, da kannst du nachlesen, ob du z.B. (nach Ansicht der AfA!) deinen aktuellen Beruf noch weiter ausüben könntest oder nicht.
Wenn da eindeutig drinsteht "letzter Job geht überhaupt nicht mehr" (so wie bei mir!), dann haben die auch bei Ablehnung der Reha ein kleines Problem.
Würden sich ja selber widersprechen, wenn das dann einfach "über den Haufen" geworfen wird, weil die DRV eine Reha ablehnt, oder :Gruebeln:

Du MUßT denen solche Sachen übrigens NICHT vorlegen, wenn du das nicht willst, da hat ihnen die Info zu genügen, dass abgelehnt wurde und du jetzt (z.B.) Klagen wirst oder eben trotzdem die EM-Rente beantragst.

So kannst du dir schon die Weiterzahlung vom ALG sichern und wenn die AfA ihre Entscheidung zum §125 überprüfen will muß sie dich erneut zum Amtsarzt schicken (kann dir sowieso nach 6 Monaten passieren).

Ich brauchte nicht nochmal hin nach der Renten-Ablehnung, habe dann die DRV-Gutachten freigegeben (mein Anwalt meinte das solle ich tun) und ein wenig gezittert.
Denn die Gutachter waren ja auch der Meinung ich könne Vollzeit arbeiten, allerdings NICHT mehr in meiner letzten Tätigkeit (bin auch immer noch in meiner Firma angestellt!).

Ist aber bis heute (seit Januar im Widerspruch!) NIX weiter passiert (bei der AfA) und im November ist nach 1,5 Jahren sowieso "Schluß mit lustig", da läuft mein ALG-Anspruch aus und OHNE Rente bleibt dann NUR noch H4. :traurig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 12. Sep 2010, 01:03

Hallo Doppeloma!
Ist aber bis heute (seit Januar im Widerspruch!) NIX weiter passiert
Man muss das nicht hinnehmen, sondern hat das Recht, Untätigkeitsklage ankündigen bzw. beim Sozialgericht einzulegen, das hättest Du schon nach 3 Monaten tun können.

viewtopic.php?p=6916#p6916

Eine etwas freundlichere Variante für vorher:

viewtopic.php?p=6915#p6915

Liebe Grüße

Annette
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Sep 2010, 03:42

Liebe Annette, :smile:

ich weiß das mit der Untätigkeitsklage, aber nach gut drei Monaten bekam ich die Unterlagen, die meine behandelnden Ärzte ausfüllen sollten (war mir deutlich lieber als ein weiteres Gutachten durch die DRV).
Das war dann alles so nach weitern 5-6 Wochen erledigt und dann kam erneut ein Brief von der DRV, dass meine HNO-Ärztin auch bitte noch einen Bericht erstellen möge.
War dann nach ebenfalls ca. 4 Wochen (so Mitte Juli) auch erledigt und seit dem denkt die DRV ganz intensiv "über mein Elend nach" :jaa:

Da ich einen Anwalt in der Sache habe, möchte ich ihm da nur ungern ins Handwerk pfuschen, ich glaube das fände er nicht so gut und ich habe bisher den Eindruck, "er weiß was er tut".
Aus anderen Angelegenheiten (Widerspruch Übergangsgeld, während meiner Umschulung) sind mir die Reaktionen der DRV nur zu bekannt, wenn man sie mit einer Untätigkeitsklage "unter Druck setzt".

Da sind die dann auf einmal ganz schnell mit der Ablehnung und ich hätte die Rente gerne schon nach dem Widerspruch, bei einer Klage brauche ich noch deutlich länger Geduld und Nerven.

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 12. Sep 2010, 09:27

Liebe Doppeloma!

Ok, dann war die DRV nicht untätig, ich habe das angesichts Deiner Aussage
Ist aber bis heute (seit Januar im Widerspruch!) NIX weiter passiert
so interpretiert, habe das, was danach in Klammern steht
(bei der AfA)
nicht mit beachtet, dadurch ergibt Deine Deine Aussage ja ein völlig anderer Sinn. Bild :schuechtern:

Derlei Fehlinterpretationen passieren mir häufiger, das liegt hieran, erst Recht,wenn man mitten ind er Nacht im Internet herumhängt, statt zu schlafen... :schuechtern:

Wenn Du einen Rechtsanwalt in der Sache hast, könnte der nicht mal freundlich nachfragen?

Liebe Grüße

Annette
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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 12. Sep 2010, 11:11

Doppeloma hat geschrieben: Hast du dir das Gutachten der AfA mal angefordert? Mach das mal und verlange Teil A UND Teil B!!!

Mir wurde telefonisch sogar angeboten, dass ich mir das persönlich (unter Vorlage des PA!) direkt beim Med. Dienst abholen könne, ansonsten "Dreizeiler" mit PA-Kopie direkt zum Med. Dienst schicken, nach einer Woche hatte ich das in der Post :ic_up:
Teil B hat auch der SB bekommen, in Teil A stehen die Diagnosen und Prognosen genauer drin zum Thema letzter Job und allgemeiner Arbeitsmarkt.
Teil B erhielt ich auf Anfrage von meinem SB.
Den Teil A hab ich ohne PA-Kopie per Brief (Einschreiben) unter Nennung des §25 SGB X und Angabe meiner "Kunden"nummer direkt beim Medizinischen Dienst der AfA angefordert, und innerhalb 10 Tagen nach Hause geschickt bekommen. Hatte ne Frist von 14 Tagen gesetzt. :smile:
Danke für die vielen Tipps hier an alle Aktiven!!! :umarm:

Allerdings steht bei mir im Teil A (Umfang: drei Seiten; Anamnese und Untersuchungsbefund) nix von Prognosen etc. drin... :confused:

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Re: ALG I - Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von sibela » So 12. Sep 2010, 19:10

Hallo Ihr Lieben,

mein Rehaantrag wurde abgelehnt mit der Begründung: Noch keine 4 Jahre seit letzter Reha (war 2008), außerdem Depri und Angsterkrankung sind nicht so schwerwiegend, dass vorzeitig eine neue Reha angezeigt wäre.

Den Teil B von der AfA habe ich mir durch ein einfaches Telefonat mit dem ärztl. Dienst der AfA besorgt (ich lese hier fleißig mit....danke für die vielen guten Tipps von Euch) Sie haben auch die orthopädischen Diagnosen mit einfließen lassen und für mehr als 6 Monate eine aufgehobene Belastbarkeit festgestellt.

Prognose: Der Verlauf der eingeleiteten Therapiemaßnahmen einschl. der beantragten Reha bleibt abzuwarten.

Bei meinem Widerspruch zur Rehaablehnung hat die DRV dann auch vor Monaten schon eine Stellungnahme des Orthopäden verlangt.

Liebe Grüße
sibela
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