
Eine Eingliederungsvereinbarung ( EGV) MUSS generell Niemand unterschreiben, das ist ein Vertrag und Verträge unterschreibt man freiwillig oder gar nicht ... es kann keine berechtigten Bewerbungsbemühungen geben, wenn es am Arbeitsmarkt (nach Erkenntnissen von DRV und AfA) aktuell keine machbaren Arbeitsstellen für dich gibt ... das JC kann gar nicht beurteilen welche Arbeiten dir "zumutbar" sind, also kannst du auch nicht in "zumutbare" Teilzeit-Arbeit vermittelt werden ...Ich las heute in anderen Foren, dass man Bewerbungsbemühungen nachweisen muss, Eingliederungsvereinbahrungen ect. unterschreiben muss.
Es wird viel geschrieben dazu, auch in anderen Foren, das bedeutet ja nicht dass es alles rechtmäßig ist, was da mit den "Arbeitsmarkt-Rentnern" gemacht wird ... es gibt dafür aber auch kein anderes "spezielles Amt" und lt. DRV bist du aktuell nicht voll Erwerbsgemindert also ist das SGB II zuständig ... die sind ja auch für "Langzeitarbeitslose Vollzeit Vermittelbare" zuständig OHNE denen Arbeit geben zu können ... und DU hast das schriftlich von der DRV, dass es Einschränkungen gibt die beachtet werden müssen und dass es dafür aktuell KEINE Arbeitsplätze gibt.
Gar nicht, weil du keine Maßnahmen machen brauchst als (wenn auch nur theoretisch) volle EM-Rentnerin ...Wie soll man den argumentieren, wenn die sagen, man erhöhe seine Chancen mit Maßnahmen?
Wo sollen diese Jobangebote denn herkommen können, wenn es gerade geklärt wurde, dass es solche Jobs (die für dich geeignet wären) einfach aktuell NICHT gibt ... wichtig wäre was die DRV dann unter "leidensgerecht" verstehen würde, das muss nicht unbedingt mit deiner Ansicht und auch nicht mit der vom JC übereinstimmen ... das muss das JC dann mit der DRV klären, ob die den Job für "passend" halten und nicht mit dir ... genau das darfst du denen dann auch sagen ...Und wenn die mir Jobangebote machen? Was verstehe ich unter Leidensgerecht und was versteht das Jobcenter darunter?


Warum glaubst du, dass man dir wirklich Job-Angebote machen könnte für versicherungspflichtige Teilzeitarbeit, die haben doch solche Angebote nicht mal für gesunde Arbeitslose ... sonst gäbe es ja nicht so viel Hartz 4-Empfänger ...


Was du konkret machen kannst, wenn es je ein solche Angebot geben sollte, das muss man DANN entscheiden, wenn man dieses Angebot kennt ... vermutlich wird es nicht zumutbar sein und du kannst es ohne Strafe einfach ablehnen.
Du machst dich im Moment verrückt wegen "ungelegter Eier", bisher hast du noch keine Jobangebote und schon gar keine Sanktionen, eine EGV unterschreibt man einfach nicht (die nimmt man zur Prüfung mit nach Hause), das darf nicht sanktioniert werden, du weißt doch überhaupt noch gar nicht, wie man konkret mit dir an deinem JC mit einer "Arbeitsmarktrente" umgehen wird.Wie gesagt, mir ist nicht klar, wie man sich dagegen wehren kann, ohne sich selbst durch Sanktionen zu schaden.
Dafür nützt es dir gar nichts die negativen Infos von anderen Betroffenen aus anderen JC "aufzusaugen wie ein Schwamm" ... hör damit auf und verschaff dir dann bei deinem JC einen Überblick wie es dort laufen wird, wenn dir nun mal nichts Anderes übrig bleibt, als dort ab Mai wieder Geld zu beantragen.
Das ist nicht richtig, du bist ja vermittelbar jedenfalls (theoretisch) für Teilzeitarbeit, als mindestens für 3 Stunden täglich als Erwerbsfähig anzusehen, es gibt aber KEINE passende Teilzeitarbeit für dich aktuell, das ist Problem des Arbeitsmarktes und nicht deiner Leistungsfähigkeit ... es geht nicht darum was du selber glaubst, sondern was die DRV aktuell dazu entschieden hat.Somit wäre ich theoretisch nicht vermittelbar und das SGBII nicht zuständig.
Mit dieser Entscheidung gehörst du ins SGB II und das wissen die JC auch sehr genau ...
Das kannst du leicht feststellen, wenn du mal auf einen älteren Konto-Auszug schaust, wer das ALGII überwiesen hat, wenn das von der BA war (Bundesanstalt für Arbeit), dann untersteht dein JC direkt der AfA so kann man sich auch gut mal in Nürnberg beschweren, wenn die sich nicht "benehmen" bei deinem JC ... du bist nicht so wehrlos wie du glaubst, bei Options-Kommunen (JC die vom Landkreis verwaltet werden) ist so was deutlich schwieriger ... aber auch nicht unmöglich.Ich lebe in Kiel. Ich habe keine Ahnung- ich nehme an, das JC ist der AfA unterstellt
Das würde dann also auch direkt zum JC gehen, wenn du wechseln musst ab Mai ???Ich habe die Amtbeistandsschaft vom Jugendamt. Er zahlt etwa 100 Euro und die werden direkt an das Sozialamt abgeführt.
Bekommst du das selbst ausgezahlt wenn du nicht mehr bei einem Amt Geld beziehen würdest, ich kenne mich mit solchen Leistungen nicht aus ...


Das kann man so nicht beantworten, das Kindergeld käme ja als Einkommen auch noch dazu (was jetzt auch vom Sozial-Amt angerechnet wird) und dann muss man ja wissen wie hoch deine Miete ist um das berechnen zu können, in dem Link ist doch was drin wo man das alles eingeben kann und für den richtigen Ort mal das Wohngeld überschlägig ausrechnen lassen kann ... die volle Miete wird da natürlich nicht übernommen und nur deine Rente wird wohl zu wenig sein, als notwendiges Einkommen für einen Erwachsenen und ein Kind ...Hätte ich bei 556 Euro EM Anspruch auf Wohngeld?
Wenn du dieser Entscheidung widersprichst, weil du sie nicht richtig findest wird die komplette Entscheidung neu geprüft, dass du voll EM bist (und nicht nur teilweise) muss dabei von dir (und deinen Ärzten) bewiesen werden, die DRV kann sich auch komplett umentscheiden (dich erneut zum GA schicken oder in eine Reha) und nun meinen, du wärst gar nicht mehr Erwerbsgemindert, auch nicht teilweise ... darum rate ich dir ja dringend das mit dem Widerspruch gut zu überlegen, eine spätere Entscheidung muss nicht unbedingt besser sein als die Aktuelle ...Könnten die mir tatsächlich die komplette Rente entziehen, wenn sie vorher entschieden haben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen teilerwerbsgemindert bin?
Wenn das alles war, dann war das medizinisch aber nicht wirklich viel ...Mein Psychiater hat mir vor einer Woche gesagt, dass er im Antrag geschrieben hat, dass alles so weiterlaufen soll, wie bisher.

Du bist praktisch Voll-EM-geschrieben im Moment, da bekommt man normalerweise nur dann eine AU-Bescheinigung, wenn man einen Job dazu ausübt und dort wegen Krankheit nicht hin kann ... was für eine "Überprüfung" willst du beantragen, die Überprüfung der DRV ist doch gerade abgeschlossen und die meinen, dass du aktuell in der Lage wärst Teilzeit zu arbeiten, wenn es die passende Teilzeit-Arbeit geben würde ...Könnte ich mich eigentlich auch weiter AU schreiben lassen und dann irgendwann eine neue Überprüfung beantragen?
Du musst dich mal entscheiden, ob du das aktuell so hinnehmen willst oder nicht und wenn nicht, dann musst du innerhalb der Monats-Frist Widerspruch einlegen (weil du mit der Entscheidung zur Arbeitsmarktrente nicht einverstanden bist), ansonsten kannst du nur warten bis die DRV das am Ende der neuen Befristung (für den nächsten Verlängerungsantrag) selbst wieder überprüfen wird ...
In dieser Konstellation vermutlich ja, denn die DRV wird sich fragen was dich an dieser "Voll-EM-Rente" so stört, finanziell (beim Rentenbetrag) ändert sich doch nichts für dich, deine Probleme mit dem zuständigen Sozial-Leister durch diese Änderung interessieren bei der DRV Niemanden.Ich überlege hier sehr lange und intensiv. Ist es grundsätzlich schwierig, ein Widerspruch durch zubekommen?
Für eine andere Entscheidung werden die keinen wirklichen Anlass sehen, wenn es keine schweren, neuen medizinischen Gründe dafür gibt und dafür liegt die Beweislast aktuell bei dir wenn du Widerspruch einlegst, weil du die volle EM wegen rein gesundheitlicher Gründe wieder erreichen willst.
Das kann dir bei jeder Verlängerung passieren, auch wenn du wegen der Gesundheit voll berentet wurdest ... dafür solltest du die aktuelle Bewilligung ganz sicher nicht in Frage stellen ... ich denke mal man wird einen Widerspruch recht schnell als medizinisch "unbegründet" abweisen und dann bliebe nur noch die Klage gegen diesen Bescheid ... ehe dazu mal am Gericht was entschieden wird ist die aktuelle Befristung längst abgelaufen, du hättest also gar nichts mehr von einer gerichtlichen Änderung in vielleicht 2 - 3 Jahren ...Lasse ich alles so wie es ist, fürchte ich, dass die DRV mir vielleicht bei der nächsten Weiterbewilligung die EM Rente ganz versagt.
Denn bis dahin ist der Bescheid gültig so wie er jetzt ist ... und mit einer noch laufenden Klage am Hals (zum aktuellen Bescheid) wird dir die DRV sicher bei der nächsten Verlängerung auch nicht gerade "wohl gesonnen sein" ...


Das darf zwar (eigentlich) keine Rolle spielen, aber daran glaube ich nicht, ist ja alles in deiner Rentenakte drin...
Liebe Grüße von der Doppeloma
