Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 26. Dez 2015, 02:10

Hallo Heike, :smile:
Ich las heute in anderen Foren, dass man Bewerbungsbemühungen nachweisen muss, Eingliederungsvereinbahrungen ect. unterschreiben muss.
Eine Eingliederungsvereinbarung ( EGV) MUSS generell Niemand unterschreiben, das ist ein Vertrag und Verträge unterschreibt man freiwillig oder gar nicht ... es kann keine berechtigten Bewerbungsbemühungen geben, wenn es am Arbeitsmarkt (nach Erkenntnissen von DRV und AfA) aktuell keine machbaren Arbeitsstellen für dich gibt ... das JC kann gar nicht beurteilen welche Arbeiten dir "zumutbar" sind, also kannst du auch nicht in "zumutbare" Teilzeit-Arbeit vermittelt werden ...

Es wird viel geschrieben dazu, auch in anderen Foren, das bedeutet ja nicht dass es alles rechtmäßig ist, was da mit den "Arbeitsmarkt-Rentnern" gemacht wird ... es gibt dafür aber auch kein anderes "spezielles Amt" und lt. DRV bist du aktuell nicht voll Erwerbsgemindert also ist das SGB II zuständig ... die sind ja auch für "Langzeitarbeitslose Vollzeit Vermittelbare" zuständig OHNE denen Arbeit geben zu können ... und DU hast das schriftlich von der DRV, dass es Einschränkungen gibt die beachtet werden müssen und dass es dafür aktuell KEINE Arbeitsplätze gibt.
Wie soll man den argumentieren, wenn die sagen, man erhöhe seine Chancen mit Maßnahmen?
Gar nicht, weil du keine Maßnahmen machen brauchst als (wenn auch nur theoretisch) volle EM-Rentnerin ...
Und wenn die mir Jobangebote machen? Was verstehe ich unter Leidensgerecht und was versteht das Jobcenter darunter?
Wo sollen diese Jobangebote denn herkommen können, wenn es gerade geklärt wurde, dass es solche Jobs (die für dich geeignet wären) einfach aktuell NICHT gibt ... wichtig wäre was die DRV dann unter "leidensgerecht" verstehen würde, das muss nicht unbedingt mit deiner Ansicht und auch nicht mit der vom JC übereinstimmen ... das muss das JC dann mit der DRV klären, ob die den Job für "passend" halten und nicht mit dir ... genau das darfst du denen dann auch sagen ... :jaa: :cool:

Warum glaubst du, dass man dir wirklich Job-Angebote machen könnte für versicherungspflichtige Teilzeitarbeit, die haben doch solche Angebote nicht mal für gesunde Arbeitslose ... sonst gäbe es ja nicht so viel Hartz 4-Empfänger ... :Verwirrt: :Hilfe:
Was du konkret machen kannst, wenn es je ein solche Angebot geben sollte, das muss man DANN entscheiden, wenn man dieses Angebot kennt ... vermutlich wird es nicht zumutbar sein und du kannst es ohne Strafe einfach ablehnen.
Wie gesagt, mir ist nicht klar, wie man sich dagegen wehren kann, ohne sich selbst durch Sanktionen zu schaden.
Du machst dich im Moment verrückt wegen "ungelegter Eier", bisher hast du noch keine Jobangebote und schon gar keine Sanktionen, eine EGV unterschreibt man einfach nicht (die nimmt man zur Prüfung mit nach Hause), das darf nicht sanktioniert werden, du weißt doch überhaupt noch gar nicht, wie man konkret mit dir an deinem JC mit einer "Arbeitsmarktrente" umgehen wird.
Dafür nützt es dir gar nichts die negativen Infos von anderen Betroffenen aus anderen JC "aufzusaugen wie ein Schwamm" ... hör damit auf und verschaff dir dann bei deinem JC einen Überblick wie es dort laufen wird, wenn dir nun mal nichts Anderes übrig bleibt, als dort ab Mai wieder Geld zu beantragen.
Somit wäre ich theoretisch nicht vermittelbar und das SGBII nicht zuständig.
Das ist nicht richtig, du bist ja vermittelbar jedenfalls (theoretisch) für Teilzeitarbeit, als mindestens für 3 Stunden täglich als Erwerbsfähig anzusehen, es gibt aber KEINE passende Teilzeitarbeit für dich aktuell, das ist Problem des Arbeitsmarktes und nicht deiner Leistungsfähigkeit ... es geht nicht darum was du selber glaubst, sondern was die DRV aktuell dazu entschieden hat.
Mit dieser Entscheidung gehörst du ins SGB II und das wissen die JC auch sehr genau ...
Ich lebe in Kiel. Ich habe keine Ahnung- ich nehme an, das JC ist der AfA unterstellt
Das kannst du leicht feststellen, wenn du mal auf einen älteren Konto-Auszug schaust, wer das ALGII überwiesen hat, wenn das von der BA war (Bundesanstalt für Arbeit), dann untersteht dein JC direkt der AfA so kann man sich auch gut mal in Nürnberg beschweren, wenn die sich nicht "benehmen" bei deinem JC ... du bist nicht so wehrlos wie du glaubst, bei Options-Kommunen (JC die vom Landkreis verwaltet werden) ist so was deutlich schwieriger ... aber auch nicht unmöglich.
Ich habe die Amtbeistandsschaft vom Jugendamt. Er zahlt etwa 100 Euro und die werden direkt an das Sozialamt abgeführt.
Das würde dann also auch direkt zum JC gehen, wenn du wechseln musst ab Mai ???
Bekommst du das selbst ausgezahlt wenn du nicht mehr bei einem Amt Geld beziehen würdest, ich kenne mich mit solchen Leistungen nicht aus ... :confused: :Gruebeln:
Hätte ich bei 556 Euro EM Anspruch auf Wohngeld?
Das kann man so nicht beantworten, das Kindergeld käme ja als Einkommen auch noch dazu (was jetzt auch vom Sozial-Amt angerechnet wird) und dann muss man ja wissen wie hoch deine Miete ist um das berechnen zu können, in dem Link ist doch was drin wo man das alles eingeben kann und für den richtigen Ort mal das Wohngeld überschlägig ausrechnen lassen kann ... die volle Miete wird da natürlich nicht übernommen und nur deine Rente wird wohl zu wenig sein, als notwendiges Einkommen für einen Erwachsenen und ein Kind ...
Könnten die mir tatsächlich die komplette Rente entziehen, wenn sie vorher entschieden haben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen teilerwerbsgemindert bin?
Wenn du dieser Entscheidung widersprichst, weil du sie nicht richtig findest wird die komplette Entscheidung neu geprüft, dass du voll EM bist (und nicht nur teilweise) muss dabei von dir (und deinen Ärzten) bewiesen werden, die DRV kann sich auch komplett umentscheiden (dich erneut zum GA schicken oder in eine Reha) und nun meinen, du wärst gar nicht mehr Erwerbsgemindert, auch nicht teilweise ... darum rate ich dir ja dringend das mit dem Widerspruch gut zu überlegen, eine spätere Entscheidung muss nicht unbedingt besser sein als die Aktuelle ...
Mein Psychiater hat mir vor einer Woche gesagt, dass er im Antrag geschrieben hat, dass alles so weiterlaufen soll, wie bisher.
Wenn das alles war, dann war das medizinisch aber nicht wirklich viel ... :Gruebeln:
Könnte ich mich eigentlich auch weiter AU schreiben lassen und dann irgendwann eine neue Überprüfung beantragen?
Du bist praktisch Voll-EM-geschrieben im Moment, da bekommt man normalerweise nur dann eine AU-Bescheinigung, wenn man einen Job dazu ausübt und dort wegen Krankheit nicht hin kann ... was für eine "Überprüfung" willst du beantragen, die Überprüfung der DRV ist doch gerade abgeschlossen und die meinen, dass du aktuell in der Lage wärst Teilzeit zu arbeiten, wenn es die passende Teilzeit-Arbeit geben würde ...

Du musst dich mal entscheiden, ob du das aktuell so hinnehmen willst oder nicht und wenn nicht, dann musst du innerhalb der Monats-Frist Widerspruch einlegen (weil du mit der Entscheidung zur Arbeitsmarktrente nicht einverstanden bist), ansonsten kannst du nur warten bis die DRV das am Ende der neuen Befristung (für den nächsten Verlängerungsantrag) selbst wieder überprüfen wird ...
Ich überlege hier sehr lange und intensiv. Ist es grundsätzlich schwierig, ein Widerspruch durch zubekommen?
In dieser Konstellation vermutlich ja, denn die DRV wird sich fragen was dich an dieser "Voll-EM-Rente" so stört, finanziell (beim Rentenbetrag) ändert sich doch nichts für dich, deine Probleme mit dem zuständigen Sozial-Leister durch diese Änderung interessieren bei der DRV Niemanden.
Für eine andere Entscheidung werden die keinen wirklichen Anlass sehen, wenn es keine schweren, neuen medizinischen Gründe dafür gibt und dafür liegt die Beweislast aktuell bei dir wenn du Widerspruch einlegst, weil du die volle EM wegen rein gesundheitlicher Gründe wieder erreichen willst.
Lasse ich alles so wie es ist, fürchte ich, dass die DRV mir vielleicht bei der nächsten Weiterbewilligung die EM Rente ganz versagt.
Das kann dir bei jeder Verlängerung passieren, auch wenn du wegen der Gesundheit voll berentet wurdest ... dafür solltest du die aktuelle Bewilligung ganz sicher nicht in Frage stellen ... ich denke mal man wird einen Widerspruch recht schnell als medizinisch "unbegründet" abweisen und dann bliebe nur noch die Klage gegen diesen Bescheid ... ehe dazu mal am Gericht was entschieden wird ist die aktuelle Befristung längst abgelaufen, du hättest also gar nichts mehr von einer gerichtlichen Änderung in vielleicht 2 - 3 Jahren ...

Denn bis dahin ist der Bescheid gültig so wie er jetzt ist ... und mit einer noch laufenden Klage am Hals (zum aktuellen Bescheid) wird dir die DRV sicher bei der nächsten Verlängerung auch nicht gerade "wohl gesonnen sein" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Das darf zwar (eigentlich) keine Rolle spielen, aber daran glaube ich nicht, ist ja alles in deiner Rentenakte drin...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 26. Dez 2015, 09:39

Hallo Heike :smile:

auch von meiner Seite zunächst Gratulation zur Weiterbewilligung. :applaus:

Und @Doppeloma hat wieder die richtigen Worte gewählt, die auch mir beim Mitlesen durch den Kopf schwirren: du machst dir wirklich aktuell zuviel Gedanken um ungelegte Eier!
Lasse ich alles so wie es ist, fürchte ich, dass die DRV mir vielleicht bei der nächsten Weiterbewilligung die EM Rente ganz versagt.
Warum willst du jetzt gegen die aktuell erfolgte Feststellung agieren, wo man dir gerade eine Verlängerung bis zum 30. 04.2019 bewilligt hat? :confused:

Es sind doch jetzt noch 3 Jahre und 4 Monate, bis zu einer Neubescheiderstellung Zeit und diese Zeit solltest du gründlich nutzen, dich ärztlich kontinuierlich betreuen zu lassen, damit anschließend einer weiteren Verlängerung auch nichts im Wege steht und du immer und jederzeit auch den Nachweis über deinen angeschlagenen gesundheitlichen Zustand erbringen kannst. :jaa:

Du solltest dir in dieser Zeit genügend Aufzeichnungen über deinen (fortschreitend) angeschlagenen Gesundheitszustand "erarbeiten" (zusammentragen), dich auch therapeutisch betreuen lassen, sodass du, wenn die nächste Verlängerung ansteht den Beweis anhand von Befund-/Therapieberichten etc. bringen kannst, dass du auch weiterhin gesundheitlich nicht in der Lage sein wirst, einer Vollzeittätigkeit nachzukommen.

Die DRV kann/wird dir eine Weiterbewiligung nur versagen, wenn du zu dem Zeitpunkt nicht nachweislich darlegen kannst, dass dein Gesundheitszustand auch weiterhin schlecht ist.

Doch aktuell hat die DRV dir gerade bescheinigt, dass sie dich auch für die nächsten 3 Jahre nicht dahingehend als gesund einschätzen, um einer Vollzeittätgkeit nachzukommen und man dich auch als teilerwerbsgeminderte Person zur Zeit mit deinen Einschränkungen und Fähigkeiten auf den Arbeitsmarkt nicht vermitteln/t kann/bekommt.

Die DRV hätte, wenn sie einen Grund in der Annahme gesehen hätten, dass deine angeschlagene Leistungsfähigkeit schneller behoben werden kann, nicht die Höchstdauer von 3 Jahren weiterbewilligt, sondern zunächst einen kürzeren Zeitrahmen gewählt.

Wie du aktuell mit dem JC verfahren sollst, das hat dir @Doppeloma ausführlich erklärt, denn sie hat da gute Kenntnisse drin, im Umgang mit diesem Amt und der Thematik.
Und darum kümmerst du dich jetzt zunächst auch vorrangig, damit du finanziell klar siehst.

Alles was in der Zukunft liegt, damit solltest du dich auch für die Zukunft gut vorbereitend beschäftigen und deine Therapien und Arztbesuche dokumentieren lassen, damit man auch in drei Jahren dir keine Wunderheilung nachsagen wird.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 26. Dez 2015, 11:37

auch von meiner Seite zunächst Gratulation zur Weiterbewilligung. :applaus:
Danke

Warum willst du jetzt gegen die aktuell erfolgte Feststellung agieren, wo man dir gerade eine Verlängerung bis zum 30. 04.2019 bewilligt hat? :confused:
Weil ich Angst habe, wieder den Zustand zu haben, den ich vor 2 Jahren hatte. Mich hat der Druck des Amtes wirklich fertig gemacht.


Es sind doch jetzt noch 3 Jahre und 4 Monate, bis zu einer Neubescheiderstellung Zeit und diese Zeit solltest du gründlich nutzen, dich ärztlich kontinuierlich betreuen zu lassen, damit anschließend einer weiteren Verlängerung auch nichts im Wege steht und du immer und jederzeit auch den Nachweis über deinen angeschlagenen gesundheitlichen Zustand erbringen kannst. :jaa:
Ich gehe regelmäßig zu meinem Psychiater ( also ca. alle 8 bis 10 Wochen) und habe fast 60 Therapiestunden hinter mir. Das alles ist der DRV bekannt. Darum verstehe ich nicht, dass ich erst aus medizinischen Gründen berentet wurde und nun nur noch Teilerwerbsgemindert bin. Ich selbst fühle mich nicht anders als vor 3 Jahren, als ich den Antrag stellte.

Du solltest dir in dieser Zeit genügend Aufzeichnungen über deinen (fortschreitend) angeschlagenen Gesundheitszustand "erarbeiten" (zusammentragen), dich auch therapeutisch betreuen lassen, sodass du, wenn die nächste Verlängerung ansteht den Beweis anhand von Befund-/Therapieberichten etc. bringen kannst, dass du auch weiterhin gesundheitlich nicht in der Lage sein wirst, einer Vollzeittätigkeit nachzukommen.
In ärztlicher Betreuung bleibe ich ja weiterhin, aber die Psychotherapie läuft jetzt eben auch aus.


Die DRV kann/wird dir eine Weiterbewiligung nur versagen, wenn du zu dem Zeitpunkt nicht nachweislich darlegen kannst, dass dein Gesundheitszustand auch weiterhin schlecht ist.
Wie gesagt, ich bin nur bei meinem Psychiater. Nehme regelmäßig Antidepressiva ein. Was kann ich noch tun?




Alles was in der Zukunft liegt, damit solltest du dich auch für die Zukunft gut vorbereitend beschäftigen und deine Therapien und Arztbesuche dokumentieren lassen, damit man auch in drei Jahren dir keine Wunderheilung nachsagen wird.
Blöd nachfrag. Soll ich ein Protokoll führen und von meinem Arzt bestätigen lassen?

Vielen lieben Dank für deine Antworten

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 26. Dez 2015, 11:40

Ich kann Doppeloma jetzt leider nicht zitieren, ohne das meine vorherige Antwort an Agnes erscheint. Seltsam...

Liebe Doppeloma,

vielen lieben Dank für deine ausführlichen Antworten. Ja, ich mache mir Gedanken um ungelegte Eier und habe mir gestern erst mal eine von meinen stärkeren Psychopharmaka eingenommen um zur Ruhe zu kommen.

Den genauen Wortlaut, den mein Arzt in dem Befund geschrieben hat, habe ich nicht erfragt. Ich werde beim nächsten Termin noch mal nachfragen.

Sollte ich vielleicht mal bei der DRV nachfragen, was sie unter Leidensgerechter Tätigkeit verstehen und vorallem, wie es sich begründet, dass ich jetzt nur noch Teil EM bin?

Deine Ausführungen bin dem Jobcenter hören sich so einfach an. Ich bin mir nicht sicher, ob es sich in der Praxis dann auch als so einfach darstellt.
Es wird ja Jobs in Callcentern ect. geben. Was wäre denn zumutbar und was nicht? Das müssten die dann also tatsächlich mit der DRV abklären? Wie das in der Praxis aussehen soll frage ich mich tatsächlich.

Glaube mir, ich habe einige Erfahrungen mit denen gemacht, auch in der Zeit, als ich von meinem Psychiater krankgeschrieben war.
Ich war auch schon in einer 1 Euro Maßnahme und ging dort voll Vorfreude hin und was mich da erwartete war sehr ernüchternd.

Jetzt verstehe ich allerdings auch deine Warnungen, mir gut zu überlegen ob ich einen Widerspruch einlegen soll. Danke für die Begründungen.

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 26. Dez 2015, 12:40

Grad nachgeschaut. Das ALG II kam von der Bundesagentur für Arbeit

u.a. habe ich das gefunden und darum mache ich mich ja hier so wahnsinnig

Zitate ohne Quellen-Angabe und Verlinkung sind nicht erlaubt (Urheberrechtsverletzung)
Zuletzt geändert von Doppeloma am Sa 26. Dez 2015, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat ohne Quelle gelöscht

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 26. Dez 2015, 16:52

Hallo Heike, :koepfchen:

zunächst mal eine große Bitte, verlinke Zitate aus anderen Foren (oder wo das sonst her ist), es ist nicht erlaubt einfach "Ausschnitte" hier zu veröffentlichen die anderswo geschrieben wurden ohne Verweis (Quellenangabe + Link) darauf wo man das hergenommen hat, darum muss ich das leider löschen ...

Steht es denn genau so in deinem Bescheid auch drin oder wie kommt der Schreiber darauf, genau das ist nämlich die Frage die sich mir dabei stellt ... ist das eine Behauptung seines JC oder wird das so im Bescheid zur Arbeitsmarktrente wirklich verlangt ... :confused: :confused: :confused:

Ich hatte zunächst auch eine "Arbeitsmarktrente", ich kenne also beide Bescheide und darin kann ich eine solche Behauptung / Formulierung nicht finden ... dass man verpflichtet sein soll sich zu bewerben (auf welchem Arbeitsmarkt soll das denn stattfinden müssen ???) ... du KANNST das natürlich jederzeit tun, wenn du das selber willst und sich was anbietet am Stellenmarkt, was du dir selbst zutrauen würdest, das ist eine ganz andere Frage ...
vielen lieben Dank für deine ausführlichen Antworten. Ja, ich mache mir Gedanken um ungelegte Eier und habe mir gestern erst mal eine von meinen stärkeren Psychopharmaka eingenommen um zur Ruhe zu kommen.
Diese Arbeitsmarktrente bekommst du aber weil es solche "geeigneten" Arbeitsplätze aktuell nicht gibt, also kann auch die DRV nicht verlangen, dass du dich bewirbst, wenn sie selbst festgestellt hat, dass es vorerst KEINE Möglichkeiten gibt am vorhandenen Arbeitsmarkt ... darum wird der ja als "verschlossen" bezeichnet ...
Den genauen Wortlaut, den mein Arzt in dem Befund geschrieben hat, habe ich nicht erfragt. Ich werde beim nächsten Termin noch mal nachfragen.
Ich würde eine Kopie dieses Berichtes verlangen und nicht nur "mal nachfragen" ... :Gruebeln:
Sollte ich vielleicht mal bei der DRV nachfragen, was sie unter Leidensgerechter Tätigkeit verstehen und vorallem, wie es sich begründet, dass ich jetzt nur noch Teil EM bin?
Dafür wäre dann Widerspruch einzulegen, da fragt man nicht mal so nach ... glaubst du im Ernst, dass du dazu mal so am Telefon Auskünfte bekommen wirst ... DAFÜR ist ein Widerspruch da, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist und die Gründe dafür wissen will ... das wird dann vermutlich auch die einzige Antwort sein, die man dir dazu geben wird ... "Dann legen Sie Widerspruch ein" ...

Man kann dir auch bei der DRV NICHT konkret beantworten, was man unter "leidensgerechter Tätigkeit" in deinem konkreten Falle verstehen würde, CallCenter ist es mit Sicherheit nicht, sonst wäre der Teilzeit-Arbeitsmarkt ja nicht als "verschlossen" anzusehen, dafür gibt es ja genug Arbeitsplätze, auch und besonders in Teilzeit, in serösen CallCentern werden aber auch einige (Vor-) Kenntnisse / Erfahrungen verlangt, was PC Arbeit und Kundenberatung betrifft.

Ich war zuletzt im CallCenter beschäftigt (Kundenbetreuung / Mobilfunkanbieter), dass ist alles andere als ein ruhiger, entspannter Büro-Job, zudem meist mit Schichtarbeit verbunden, was in der Regel zuerst ausgeschlossen wird bei psychischen Krankheiten ... die SB der DRV sind auch keine Ärzte und können dir nicht beantworten, was konkret nun für dich nicht "zumutbar" ist ... aktuell offenbar KEIN am Arbeitsmarkt möglicher Teilzeit-Arbeitsplatz, sonst würde man dir keine Volle EM-Rente zahlen.

Oder glaubst du ernsthaft, die DRV zahlt gerne eine Voll-Rente wenn du eigentlich nur die Hälfte bekommen brauchst MIT dem passenden Teilzeit-Arbeitsplatz ... von mir hat kein Mensch je eine Bewerbung verlangt, als ich die Arbeitsmarktrente hatte ... schon gar nicht die DRV ... aber ich brauchte da eben auch kein Geld mehr vom Amt dazu ... die wollen dich eben auch gerne "los werden" ...
Deine Ausführungen bin dem Jobcenter hören sich so einfach an. Ich bin mir nicht sicher, ob es sich in der Praxis dann auch als so einfach darstellt.
Das ist ja auch "ganz einfach", wenn du dich nicht in Ecken drängen lässt, die nicht zulässig sind und nicht immer sofort alles glaubst, was man dir dort so erzählen könnte wozu du angeblich verpflichtet sein sollst ...

Das JC ist dann verpflichtet dir dafür auch die zutreffenden Rechtsgrundlagen zu benennen und wenn du gelernt hast, das auch einzufordern anstatt Panik behaftet alles zu machen was die wollen, dann werden die auch anders mit dir umgehen, die nerven nur Menschen, die sich auch nerven lassen ... :lesen:

Wir waren fast 2 Jahre bei denen, wir mussten uns NIE bewerben oder EGV unterschreiben (man hat uns schon bei der Antragsabgabe eine vorgelegt, NA UND :grinser: ), das hat man am Anfang mal versucht und schnell gemerkt dass wir uns NICHTS gefallen lassen und wir bekamen noch nicht mal irgendeine Rente ... waren "nur" Dauer-AU geschrieben und haben noch immer auf die Entscheidungen dazu warten müssen, wir hätten darauf auch lieber verzichtet, aber "unter der Brücke" wäre es noch unangenehmer gewesen ... :Heiss:
Es wird ja Jobs in Callcentern ect. geben. Was wäre denn zumutbar und was nicht? Das müssten die dann also tatsächlich mit der DRV abklären? Wie das in der Praxis aussehen soll frage ich mich tatsächlich.
Das ist dann Problem des JC und nicht deins "wie die das mit der DRV abklären sollen", DU sollst denen das nur so SAGEN wenn man meint dich in "sonst was" vermitteln zu dürfen ... in der Praxis wird man dich dann (vermutlich) bald in Ruhe lassen, weil die auch genau wissen, dass die DRV dazu nichts mit ihnen klären wir ... ES IST BEREITS GEKLÄRT , sonst würde die DRV liebend gerne die Halbe Rente bei dir einsparen.

Was es aktuell gibt IST NICHT zumutbar, über Einzelheiten brauchst du nicht mit dem JC und den SB zu diskutieren, also ist auch CallCenter NICHT zumutbar ... du wirst doch irgendwo (ÄD-Gutachten / Reha-Bericht usw.) mal eine Leistungseinschätzung bekommen haben, wo (zumindest im Groben) drauf stehen sollte, welche Bedingungen ein Job für dich einhalten müsste ...

Schon in meinem Reha-Bericht und im MDK-GA (auch vom AfA-ÄD) wurde bestätigt, dass ich im Callcenter schon wegen der hohen psychischen und Stressbelastung NICHT mehr arbeiten darf, Nachtschicht / Schichtarbeit überhaupt wurde auch sehr früh ausgeschlossen (schon wegen der Herz-OP), schwere körperliche Arbeiten auch (aus vielen Gründen) ...

Es geht nicht unbedingt darum was du selbst meinst nicht mehr zu schaffen, solche Feststellungen sind wichtig und die hat auch das JC bei der "Vermittlung" zu beachten und zu respektieren, bereits dein Bescheid zur "Arbeitsmarktrente" besagt, dass dir nicht "Alles" zumutbar ist und da hat sich das JC dran zu halten ... die haben auch keinen "anderen" Arbeitsmarkt zur Verfügung als den wo das schon in Abstimmung mit der AfA geklärt wurde.

Lass dich dazu nicht in Diskussionen verwickeln, weder zu deinen Krankheiten noch dazu "was du dir denn nun so vorstellen würdest", du stellst dir im Moment GAR NICHTS VOR, du beziehst EM-Vollrente weil der Teilzeitarbeitsmarkt dir "verschlossen" ist ... wie es im Rentenbescheid nachzulesen ist und wenn sich das mal ändern sollte, wird die DRV dir das schon mitteilen oder die sollen dort selber nachfragen ... ENDE ...
Glaube mir, ich habe einige Erfahrungen mit denen gemacht, auch in der Zeit, als ich von meinem Psychiater krankgeschrieben war.
Ich war auch schon in einer 1 Euro Maßnahme und ging dort voll Vorfreude hin und was mich da erwartete war sehr ernüchternd.
Darauf hättest du dich gar nicht einlassen sollen, ein 1- Euro-Job ist keine Arbeit die dich aus dem Bezug bringen könnte und dort wird man nur als "billiger Arbeitssklave" ausgenutzt für Tätigkeiten die früher mal ordentlich bezahlt werden mussten, das darfst du gar nicht machen mit einer Arbeitsmarktrente ... mal abgesehen davon, dass man sich dafür auch sonst nicht hergeben sollte ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wer arbeitet (und das sind meist keine "zusätzlichen / unnötigen" Arbeiten), der hat auch Anspruch auf anständige Bezahlung dafür ... das wäre das Allerletzte wo ich mich auch noch drüber "gefreut" hätte ... zudem darfst du das auch nicht machen, wenn du AU geschrieben bist ... medizinische Therapien werden vom Arzt verordnet und von der KK bezahlt und nicht vom JC durchgeführt, ich nehme an man hat dir das in der Richtung "schmackhaft gemacht", als "Arbeitserprobung zur Testung deiner Leistungsfähigkeit" oder so ähnlich ...
Jetzt verstehe ich allerdings auch deine Warnungen, mir gut zu überlegen ob ich einen Widerspruch einlegen soll. Danke für die Begründungen.
Ich fürchte du bist noch immer zu naiv für diese Welt, glaube nicht alles was man dir erzählt beim Amt und lass dich nicht mit Drohungen einschüchtern, die haben weniger macht als du glaubst und wenn die AfA der Boss deines JC ist kann man sich auch gut mal an höherer Stelle beschweren, wenn es vor Ort zu bunt getrieben wird ...

Du brauchst die Rentenzeit für deine Therapien, damit es dir vielleicht in gut 3 Jahren wirklich mal besser gehen könnte, über Einzelheiten dazu brauchst du dich mit "Arbeitsvermittlern" nicht zu unterhalten, übe dort mal schon etwas mehr Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ich war lange genug selbst vom JC abhängig aber mit uns hat man sich nicht getraut so umzugehen und 2 Jahre nach dem Bezug haben wir uns noch vor dem Sozialgereicht wieder gesehen ... weil ICH das JC verklagt hatte ... :teufel:

Sein Leben in ständiger Angst und Panik zu verbringen, weil man ständig irgendwelche Strafen befürchtet ist der falsche Weg ... so kann es dir auch trotz Therapie und AD-Pillen nicht wirklich besser gehen ... wenn daran nicht intensiv gearbeitet wird, dein Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein aufzubauen, zu stärken ... dann wird es überhaupt keinen Job geben der für dich "leidensgerecht" sein könnte ... denn das braucht man auch in JEDEM Job wenn man da nicht untergehen will ...

Ich wünsche dir da wirklich alles Gute und viel Erfolg, wir fahren jetzt gleich zum Essen in unser Lieblingsrestaurant und werden es uns gut gehen lassen ... :Essen:
Wenn es später ernsthafte Probleme geben sollte, dann kann und muss man eingreifen aber man kann nicht schon "vorsichtshalber" alle Stolpersteine des Lebens vermeiden wollen, das funktioniert einfach nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 26. Dez 2015, 17:57

z
unächst mal eine große Bitte, verlinke Zitate aus anderen Foren (oder wo das sonst her ist), es ist nicht erlaubt einfach "Ausschnitte" hier zu veröffentlichen die anderswo geschrieben wurden ohne Verweis (Quellenangabe + Link) darauf wo man das hergenommen hat, darum muss ich das leider löschen ...
Oh, das tut mir sehr leid. Das wusste ich nicht.
Steht es denn genau so in deinem Bescheid auch drin oder wie kommt der Schreiber darauf, genau das ist nämlich die Frage die sich mir dabei stellt ... ist das eine Behauptung seines JC oder wird das so im Bescheid zur Arbeitsmarktrente wirklich verlangt ... :confused: :confused: :confused:
In meinem Schreiben steht das nicht drin. Der Schreiber dieses Posts ist beim JC und soll Bewerbungsbemühungen nachweisen. Die Antworten waren irgendwie durchaus einleuchtend. Denn eine Restarbeitsfähigkeit besteht ja.
Ich hatte zunächst auch eine "Arbeitsmarktrente", ich kenne also beide Bescheide und darin kann ich eine solche Behauptung / Formulierung nicht finden ... dass man verpflichtet sein soll sich zu bewerben (auf welchem Arbeitsmarkt soll das denn stattfinden müssen ???) ... du KANNST das natürlich jederzeit tun, wenn du das selber willst und sich was anbietet am Stellenmarkt, was du dir selbst zutrauen würdest, das ist eine ganz andere Frage ...
Es war wohl ein Missverständnis. Die Pflicht Bewerbungen zu schreiben kommt ja evtl. vom JC






Ich würde eine Kopie dieses Berichtes verlangen und nicht nur "mal nachfragen" ... :Gruebeln:
Bringt mir ja letztendlich auch nicht viel.


Dafür wäre dann Widerspruch einzulegen, da fragt man nicht mal so nach ... glaubst du im Ernst, dass du dazu mal so am Telefon Auskünfte bekommen wirst ... DAFÜR ist ein Widerspruch da, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist und die Gründe dafür wissen will ... das wird dann vermutlich auch die einzige Antwort sein, die man dir dazu geben wird ... "Dann legen Sie Widerspruch ein" ...
Okay. Stimmt auch wieder.




Oder glaubst du ernsthaft, die DRV zahlt gerne eine Voll-Rente wenn du eigentlich nur die Hälfte bekommen brauchst MIT dem passenden Teilzeit-Arbeitsplatz ... von mir hat kein Mensch je eine Bewerbung verlangt, als ich die Arbeitsmarktrente hatte ... schon gar nicht die DRV ... aber ich brauchte da eben auch kein Geld mehr vom Amt dazu ... die wollen dich eben auch gerne "los werden" ...
eben weil sie mich gerne loswerden möchten, kann ich mir schon vorstellen, dass sie auf meine Restarbeitsfähigkeit pochen. Am Besten in die 50 plus Maßnahme oder so.

Das ist ja auch "ganz einfach", wenn du dich nicht in Ecken drängen lässt, die nicht zulässig sind und nicht immer sofort alles glaubst, was man dir dort so erzählen könnte wozu du angeblich verpflichtet sein sollst ...

Mir fehlt es wahrscheinlich an Argumenten.

Wir waren fast 2 Jahre bei denen, wir mussten uns NIE bewerben oder EGV unterschreiben (man hat uns schon bei der Antragsabgabe eine vorgelegt,


Und wenn man die nicht unterschreibt, folgt der Verwaltungsakt.




Das ist dann Problem des JC und nicht deins "wie die das mit der DRV abklären sollen", DU sollst denen das nur so SAGEN wenn man meint dich in "sonst was" vermitteln zu dürfen ... in der Praxis wird man dich dann (vermutlich) bald in Ruhe lassen, weil die auch genau wissen, dass die DRV dazu nichts mit ihnen klären wir ... ES IST BEREITS GEKLÄRT , sonst würde die DRV liebend gerne die Halbe Rente bei dir einsparen.
Wie kann ich mir das denn vorstellen? Die müssen mit der DRV Rücksprache halten? Würde die DRV denn nicht auf das Pferd aufspringen, würden Arbeitsangebote gemacht werden- nur damit sie nicht mehr die volle EM Rente zahlen müssen?
du wirst doch irgendwo (ÄD-Gutachten / Reha-Bericht usw.) mal eine Leistungseinschätzung bekommen haben, wo (zumindest im Groben) drauf stehen sollte, welche Bedingungen ein Job für dich einhalten müsste ...
Ich habe eine alte Leistungseinschätzung wegen meines Rückens. Über die psychische Erkrankung gibt es keine Einschätzung. Der Gutachter damals schätzte mich auf unter 3 Stunden ein.







Darauf hättest du dich gar nicht einlassen sollen, ein 1- Euro-Job ist keine Arbeit die dich aus dem Bezug bringen könnte und dort wird man nur als "billiger Arbeitssklave" ausgenutzt für Tätigkeiten die früher mal ordentlich bezahlt werden mussten, das darfst du gar nicht machen mit einer Arbeitsmarktrente ... mal abgesehen davon, dass man sich dafür auch sonst nicht hergeben sollte ... :Verwirrt: :Hilfe:
Warum darf man es mit einer Arbeitsmarktrente nicht machen?





Ich fürchte du bist noch immer zu naiv für diese Welt, glaube nicht alles was man dir erzählt beim Amt und lass dich nicht mit Drohungen einschüchtern, die haben weniger macht als du glaubst und wenn die AfA der Boss deines JC ist kann man sich auch gut mal an höherer Stelle beschweren, wenn es vor Ort zu bunt getrieben wird ...
Das sind z.b. auch Dinge, die ich erst hier im Forum erfahren habe. Es ist also eine große Hilfe, hier zu sein.
Du brauchst die Rentenzeit für deine Therapien,
Ich hätte meinen jetzigen Therapeuten gerne auf Lebenszeit behalten. Aber die Therapie läuft jetzt aus und was ich dann machen kann, werden wir in der nächsten Stunde besprechen.
Im Moment mag ich eigentlich auch nicht weiter zu einer neuen fremden Person gehen und wieder alles neu besprechen. Das dreht sich dann irgendwann mal auch nur im Kreis.
Sein Leben in ständiger Angst und Panik zu verbringen, weil man ständig irgendwelche Strafen befürchtet ist der falsche Weg ... so kann es dir auch trotz Therapie und AD-Pillen nicht wirklich besser gehen
Das gehört einfach zu meinem Krankheitsbild dazu. Ich war so froh, vom JC weg zu sein und es ist mein persönliche Alptraum, da wieder hin zu müssen.
Mittlerweile habe ich mich aber auch wieder beruhigt, nicht zuletzt wegen deiner umfangreichen Aufklärung. Darf ich fragen, woher du dein Wissen hast?

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Doppeloma
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 26. Dez 2015, 23:51

Hallo Heike, :smile:

das lese ich gerne, dass du dich schon etwas beruhigt hast, dann war ja meine "Feiertags-Arbeit" nicht vergeblich und du darfst dich natürlich jederzeit hier melden, wenn du meinst Probleme mit dem JC nicht lösen zu können, es gibt Mittel und Wege glaube mir das bitte, die dürfen auch nicht alles, was sie dir so erzählen um dich "fügsam" zu machen ... :Bussi:
In meinem Schreiben steht das nicht drin. Der Schreiber dieses Posts ist beim JC und soll Bewerbungsbemühungen nachweisen. Die Antworten waren irgendwie durchaus einleuchtend. Denn eine Restarbeitsfähigkeit besteht ja.
Na siehst du und nur was da drin steht ist für dich im Bezug auf die DRV verbindlich und deine "Restarbeitsfähigkeit" will am Arbeitsmarkt aktuell keiner haben, darum bekommst du diese volle EM-Rente ... wenn man meint den "Traumjob" für dich zu haben beim JC dann soll man dich beraten, was es "Schönes" gibt in der näheren Umgebung und mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen (allgemein beschrieben, keine Krankheitsdiskussionen) vereinbar wäre, da wird denen sicher nicht mehr viel zu einfallen ...

Der Schreiber, den du zitiert hast wird eine EGV unterschrieben haben wo er sich zu solchen Bewerbungen verpflichtet hat, das musst du aber nicht "freiwillig" unterschreiben, den VA kann man mit einem Widerspruch angreifen, eine Unterschrift auf einer EGV bekommst du nicht mehr "vom Tisch", denn man nimmt ja an, dass du dir bewusst bist welchen Wert und welche Bedeutung deine Unterschrift auf einem Vertrag haben wird.

Es ist leider in D nicht verboten auch Verträge zum eigenen Nachteil zu unterschreiben und solche EGV sind fast ausnahmslos zum Nachteil der Leistungsempfänger ...
Die Pflicht Bewerbungen zu schreiben kommt ja evtl. vom JC
Das kommt ganz sicher dann NUR vom JC, lass sie reden und unterschreibe absolut NICHTS ... der Dopa sollte sich damals auch bewerben (nach der Aussteuerung schon bei der AfA), auf "Minijobs als Pförtner", dabei war er noch fest angestellt in einem Sicherheits-Unternehmen (als Pförtner und Empfangskraft :jaa: :cool: ), er hätte gar keinen Minijob annehmen dürfen (lt. Arbeitsvertrag schon nicht) zudem haben alle Gutachten ausgesagt, dass er seinen Job nicht mehr machen darf ...

Das war seiner AfA-SB damals auch egal, er hat sich trotzdem nie irgendwo ernsthaft beworben, weil die Dame das verlangt hat ... es passierte GAR NICHTS, weil die auch genau wusste, dass es nicht geht und nicht richtig ist ... sie hatte ihre vermeintliche "Macht" durchgesetzt und der Dopa hat ihr zu jedem Termin die "gewünschten" Stellenanzeigen (3-4 im Monat sollten es sein) als Zeitungsausschnitte mitgebracht, wo "Sicherheitsleute, belastbar und Schichtbereit" gesucht wurden ... :glotzen:

Er hat ihr auch bei Meldeterminen klar gesagt, dass er sich dort NICHT beworben hat, dann könnte er ja auch an seine feste Stelle zurück kehren ... er sei aber nicht "belastbar und Schichtbereit" ... dann hat sie sich den Kram angesehen und es ihm zurück gegeben ... so ging das 15 Monate lang bis sein ALGI abgelaufen war.
eben weil sie mich gerne loswerden möchten, kann ich mir schon vorstellen, dass sie auf meine Restarbeitsfähigkeit pochen. Am Besten in die 50 plus Maßnahme oder so.
Damit werden die dich aber auch nicht wirklich los, denn dort bekommst du ja auch kein Geld gezahlt was den Zuschuss vom Amt überflüssig machen würde, in der ALO-Statistik bist du als EM-Vollrentner auch nicht drin und ob du mal wieder "richtig fitt für den Arbeitsmarkt sein könntest" wird die DRV 2019 selber nachprüfen, dafür werden (und müssen) die keinem Maßnahmeträger Geld in den Rachen schieben und genau darauf solltest du dann aufmerksam machen ... :jaa: :cool:

Diese ganzen Ü 50 Maßnahmen kosten nur ein Heidengeld (frage doch mal nach der Wirtschaftlichkeit für den Steuerzahler wenn man dir so was anbieten will :grinser: ) und sind zudem nicht für EM-Rentner vorgesehen, sondern für Langzeitarbeitslose die Vollzeit vermittelt werden sollen, beiß dich doch nicht selber so an deiner "Restarbeitsfähigkeit" fest, die ist aktuell "auf Eis gelegt" von der DRV und hat auch in Maßnahmen nichts verloren.

Zudem sind solche Ü 50 "Perspektiven" / "Job-Initiativen" freiwillig, weil das alles von der EU finanziell unterstützt wird und die legen keinen Wert auf "Zwangsteilnehmer", schon gar nicht auf EM-Vollrentner ... das geht z.B. nur mit deiner Unterschrift auf eine EGV, ein wichtiger Grund einen solchen Vertrag niemals zu unterschreiben ... denn das wird oft wie "altes Bier" darin angeboten und sinnvoller ist es auch nicht.

Sonst dürfte es ja längst keine Arbeitslosen Ü 50 mehr geben wenn das alles so erfolgreich in Arbeit führt ... du bist aber aktuell EM-Vollrentner und sollst gar nicht in Vollzeitarbeit vermittelt werden.
Mir fehlt es wahrscheinlich an Argumenten.
Bekommst ja gerade genug geliefert, umsetzen musst du das schon noch alleine oder suche dir einen Beistand (§ 13 SGB X) für Meldetermine beim JC, das ist auch oft sehr beruhigend für die Situation ... wenn du nicht zu weit weg bist komme ich gerne mal mit und lehre dein JC "das Fürchten" :jaa: :icon_e_wink: :pfeif: ... Argumente bekommt man durch Information an den richtigen Stellen und im SGB II (im Gesetz) und nicht durch wilde Spekulationen und Behauptungen in diversen Internetforen, wo man die genauen Hintergründe der Betroffenen auch nicht kennt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html
Und wenn man die nicht unterschreibt, folgt der Verwaltungsakt.
In dem "ersetzenden" VA dürfen aber keine freiwilligen "Vereinbarungen" mehr drin stehen, also auch keine Maßnahmen die nur freiwillig durchgeführt werden können ... davor musst du also keine Angst haben, gegen einen VA kann man immer Widerspruch einlegen wenn da was nicht in Ordnung ist bei einer Unterschrift auf eine EGV geht das NICHT mehr rückgängig zu machen, was du da unterschrieben hast.
Wie kann ich mir das denn vorstellen? Die müssen mit der DRV Rücksprache halten? Würde die DRV denn nicht auf das Pferd aufspringen, würden Arbeitsangebote gemacht werden- nur damit sie nicht mehr die volle EM Rente zahlen müssen?
Das brauchst du dir überhaupt nicht real vorstellen, weil du das nur sagen sollst, wenn man meint dich "passend" vermitteln zu können, das sollen die dann bitte vorher mit der DRV klären, ob das als zumutbar gilt ... die DRV "springt da auf GAR NICHTS auf", weil das JC gar nicht berechtigt ist mit denen über deine Vermittlung zu sprechen, das interessiert die DRV auch nicht wirklich das mit denen zu diskutieren ... :grinser:

Aber das wissen die dann auch selber, das brauchst du denen nicht erklären, diese Arbeitsmarkt-Prüfungen finden im Hintergrund DIREKT zwischen AfA und DRV statt und das ist vorerst geklärt für dich, mit dem JC "reden die von der DRV da gar nicht drüber" ... das ist ein "Schuss ins Blaue von dir", genau wie das JC versucht dir Dinge einzureden, die gar nicht möglich sind und sich darauf verlässt, dass du vor lauter Angst alles glauben und machen wirst ...

Es ist ein Spiel mit der MACHT, also spiele mit, die kennen ihre Grenzen dann auch sehr schnell sehr genau ... man muss sie nur mal daran erinnern ... :teufel:
Das gehört einfach zu meinem Krankheitsbild dazu. Ich war so froh, vom JC weg zu sein und es ist mein persönliche Alptraum, da wieder hin zu müssen.
Mittlerweile habe ich mich aber auch wieder beruhigt, nicht zuletzt wegen deiner umfangreichen Aufklärung. Darf ich fragen, woher du dein Wissen hast?
Das kann ich mir schon vorstellen, dass es zu deinem Krankheitsbild dazu gehört, aber dein Wunsch nach einem "lebenslangen Therapeuten" kann auch nicht dauerhaft "das gelbe vom Ei sein", hast du nicht das Bedürfnis, dein leben auch mal wieder selbst in die richtigen Bahnen lenken zu können und Unabhängig auch von therapeutischer Hilfe zu werden ... :confused: :Gruebeln:

Mir sind deine "Problemberge" und wie sich das aufschaukeln kann keineswegs unbekannt und deine Erleichterung vom JC weg zu kommen mit der vollen EM-Rente kann ich sofort und komplett nachvollziehen ... es war auch für mich / für uns die schlimmste Zeit in unserem leben, obwohl wir uns dort nicht die "Butter vom Brot haben nehmen lassen" ... wir fanden das absolut ungerecht, dass wir dort Geld beziehen mussten, weil uns die DRV nach 35 / 40 Arbeitsjahren die EM-Rente verweigert hat ... :Wut: :schimpfen:

Bei regulärer Bewilligung der EM-Renten hätten wir dieses Amt nie kennenlernen müssen und da hätte uns auch wahrlich NICHTS gefehlt, obwohl die uns ja (eigentlich) überwiegend in Ruhe gelassen haben, trotzdem habe ich bis dahin noch nie so viele Widersprüche geschrieben wie in diesen knapp 2 Jahren, denn es gab eigentlich keinen einzigen Bescheid der korrekt gewesen wäre ... Dopas Urlaubsabgeltung (als er seine EM-Rente endlich bekam) wurde auf meine Leistungen angerechnet ... davon blieb kein Extra-Cent für uns übrig ...

Mich hat diese ganze Ungerechtigkeit sehr bald nur noch SEHR wütend gemacht und ich war einfach nicht mehr bereit das "Opferlamm" zu sein und für die gezielte Gegenwehr MUSS man sich mit handfesten Informationen rüsten, sich belesen wo es SINN ergibt und man sich auf die Fakten verlassen kann ... damit kann man sich auch prima etwas von den anderen Problemen des Alltags und der aktuellen Situation ablenken ...

Das war wohl MEINE besondere Art der Therapie, damit habe ich mir dieses ganze Wissen über die Jahre angeeignet, weil ich mir NICHTS mehr erzählen lassen wollte, unter dem Motto "das ist bei uns so üblich" ... ich WOLLTE genau wissen WO es steht und WAS da steht und wenn man das erst gelernt hat, dann kommt der Rest fast von alleine. :lesen: :ic_up:

Dein JC würde ich gerne mal so ganz "gepflegt auseinandernehmen", wenn es so kommen sollte wie du das jetzt befürchtest ... es ist schon was dran, WISSEN ist MACHT und besonders wenn man besser Bescheid weiß als die Behörden SB (was gar nicht so schwer ist) ... dann werden die sehr schnell sehr ruhig und verträglich ... nutze die Zeit um dich darauf vorzubereiten ... das ersetzt JEDE Ü 50 Maßnahme ... und mit dem Wissen um deren reale Möglichkeiten ( und besonders auch deren Grenzen), verliert sich auch immer mehr die Angst vor dem, was die von dir wollen könnten ... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von agnes » So 27. Dez 2015, 01:11

Hallo Heike

Du schreibst, dass du bisher 60 Psycho-Stunden mit deinem Therapeuten gearbeitet hast.
Dein Therapeut könnte weitere Stunden beantragen, wenn er sie als notwendig erachtet!

Mit meiner ersten Therapeutin habe ich 100 Stunden gearbeitet. Dann hatte die KK keine weitere Bewilligung mehr erteilt.

Ich habe zwei Jahre mir einmal monatlich die Stunde selber bezahlt, um den Therapieplatz zu behalten.

Nach zwei Jahren stellten wir einen neuen Antrag. Die KK bewilligte ihn unter der Prämisse, dass ein Therapeutenwechsel stattfand und eine andere Therapieform gewählt wurde. Der Chef des Psycho-Therapiezentrums übernahm mich somit als Patientin.
Bis dato habe ich 75 Std. bewilligt bekommen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, wenn die KK weitere Stunden nicht mehr bewilligt, einmal im Quartal auf Überweisungsschein ärztlich/therapeutischen Kontakt zu meinem Psychodoc zu halten, da er ein Facharzt (Dr. med. Facharzt für Psychotherapie und spezieller Schmerztherapie) ist und nicht nur ein Diplom-Psychologe.

Was ich meine ist, dass du regelmäßig deinen HA und deine Fachärzte aufsuchen solltest und möglichst auch in (diversen) Therapien bleiben.
Ich nehme an, dass bei dir ja nicht nur psychische Probleme vorliegen.
Wenn du z. b., so wie ich es las, Rückenprobleme hast, dann wirst du bestimmt auch orthopädisch und physiotherapeutisch immer wieder betreut.

Nicht du sollst ein Protkoll führen, sondern möglichst regelmäßig dich bei deinen behandelnden Ärzten blicken lassen und auch zusehen, dass du therapeutisch versorgt bleibst, um in drei Jahren nachweisen zu können, dass du durchgängig ärztlich/therapeutisch betreut warst.

Deine Medikamente wirst du ja auch erhalten und falls du chronische Schmerzen hast, wäre ja auch, zu den psychischen Behandlungen, eine schmerztherapeutische mal nicht schlecht.

Ich meine, von nur daheim herumsitzen und als EM zu gelten hat man später keinen Nachweis darüber vorliegen, was man versucht hat an seinem Gesundheitszustand zu verändern.
Und es würden auch Nachweise fehlen, wenn man nur wenig Kontakt zu Ärzten und Therapeuten beibehält.

In schöner Regelmäßigkeit sich melden und auch Behandlungen durchlaufen, dann können diese Ärzte/Therapeuten bei Nachfragen durch die DRV sich auch über den aktuellen Verlauf der letzten Jahre und dem Ist-Zustand äußern.

Egal was dir gerade so alles durch den Kopf schwirrt, ich würde an deiner Stelle nicht viel Aufhebens veranstalten und wenig Aufmerksamkeit auf mich lenken.
Du hast einen rechtsgültigen Bescheid, dass deine EM-Rente als Arbeitsmarktrente bis 30.04.2019 anerkannt und bewilligt wurde und das muss auch von anderen Stellen/Ämtern so angenommen und respektiert werden.

Lese und beachte alle die gutgemeinten Ratschläge von @Doppeloma und halte dich mit allem zurück, um dir nicht zu schaden.

Der Bescheid liegt ja in deinen Händen und der ist bis 30.04.2019 zunächst maßgeblich. Erst wenn daran jemand rütteln will, musst du handeln, jedoch zuvor brauchst du keine Pferde scheu machen.. :Verwirrt:

Wenige ist manchmal mehr ... und alles in Ruhe auf dich zukommen lassen, deine Hürde für die nächsten drei Jahre hast du doch gepackt! :jaa:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » So 27. Dez 2015, 12:51

das lese ich gerne, dass du dich schon etwas beruhigt hast, dann war ja meine "Feiertags-Arbeit" nicht vergeblich und du darfst dich natürlich jederzeit hier melden, wenn du meinst Probleme mit dem JC nicht lösen zu können, es gibt Mittel und Wege glaube mir das bitte, die dürfen auch nicht alles, was sie dir so erzählen um dich "fügsam" zu machen ... :Bussi:
Nein, deine Feiertagsmühen waren sehr hilfreich. Vielen Dank nochmal.
Na siehst du und nur was da drin steht ist für dich im Bezug auf die DRV verbindlich und deine "Restarbeitsfähigkeit" will am Arbeitsmarkt aktuell keiner haben, darum bekommst du diese volle EM-Rente ... wenn man meint den "Traumjob" für dich zu haben beim JC dann soll man dich beraten, was es "Schönes" gibt in der näheren Umgebung und mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen (allgemein beschrieben, keine Krankheitsdiskussionen) vereinbar wäre, da wird denen sicher nicht mehr viel zu einfallen ...
Ich habe eine Zeit lang, als es hier viele Transitflüchtlinge gab, ehrenamtlich geholfen. Das hat mir viel Freude bereitet, weil ich auch mal wieder das Gefühl hatte, wertvoll zu sein. Ich könnte mir schon vorstellen, in diese Richtung was zu machen.
Der Schreiber, den du zitiert hast wird eine EGV unterschrieben haben wo er sich zu solchen Bewerbungen verpflichtet hat, das musst du aber nicht "freiwillig" unterschreiben, den VA kann man mit einem Widerspruch angreifen, eine Unterschrift auf einer EGV bekommst du nicht mehr "vom Tisch", denn man nimmt ja an, dass du dir bewusst bist welchen Wert und welche Bedeutung deine Unterschrift auf einem Vertrag haben wird.
Ich werde auf jeden Fall dann erst mal Rücksprache mit euch halten.




Das kommt ganz sicher dann NUR vom JC, lass sie reden und unterschreibe absolut NICHTS ... der Dopa sollte sich damals auch bewerben (nach der Aussteuerung schon bei der AfA), auf "Minijobs als Pförtner", dabei war er noch fest angestellt in einem Sicherheits-Unternehmen (als Pförtner und Empfangskraft :jaa: :cool: ), er hätte gar keinen Minijob annehmen dürfen (lt. Arbeitsvertrag schon nicht) zudem haben alle Gutachten ausgesagt, dass er seinen Job nicht mehr machen darf ...
Ich zweifel immer noch sehr, ob man seine Unterschrift tatsächlich verweigern sollte und darf. Ein Minijob würde ich übrigens aus den Mühlen des JC wegbefördern. Denn dann könnte ich Wohngeld beantragen. Ich weiß nur nicht, ob sich das dann negativ auf die nächste Verlängerung der EM Rente auswirken könnte.





Diese ganzen Ü 50 Maßnahmen kosten nur ein Heidengeld (frage doch mal nach der Wirtschaftlichkeit für den Steuerzahler wenn man dir so was anbieten will :grinser: ) und sind zudem nicht für EM-Rentner vorgesehen, sondern für Langzeitarbeitslose die Vollzeit vermittelt werden sollen, beiß dich doch nicht selber so an deiner "Restarbeitsfähigkeit" fest, die ist aktuell "auf Eis gelegt" von der DRV und hat auch in Maßnahmen nichts verloren.
Nüchtern betrachtet hast du absolut Recht. Es ist eine Macke von mir, im Vorfeld schon auf sämtliche Eventualitäten gewappnet zu sein.



Bekommst ja gerade genug geliefert, umsetzen musst du das schon noch alleine oder suche dir einen Beistand (§ 13 SGB X) für Meldetermine beim JC, das ist auch oft sehr beruhigend für die Situation ... wenn du nicht zu weit weg bist komme ich gerne mal mit und lehre dein JC "das Fürchten" :jaa: :icon_e_wink: :pfeif: ... Argumente bekommt man durch Information an den richtigen Stellen und im SGB II (im Gesetz) und nicht durch wilde Spekulationen und Behauptungen in diversen Internetforen, wo man die genauen Hintergründe der Betroffenen auch nicht kennt.
Ich wohne in der Landeshauptstadt :cool: . Es ist also möglich, dass wir gar nicht soweit voneinander entfernt wohnen? Das wäre natürlich cool, wenn ich auf dein Angebot zurück greifen könnte. :smile:


In dem "ersetzenden" VA dürfen aber keine freiwilligen "Vereinbarungen" mehr drin stehen, also auch keine Maßnahmen die nur freiwillig durchgeführt werden können ... davor musst du also keine Angst haben, gegen einen VA kann man immer Widerspruch einlegen wenn da was nicht in Ordnung ist bei einer Unterschrift auf eine EGV geht das NICHT mehr rückgängig zu machen, was du da unterschrieben hast.
Ich muss mich gleich noch mal belesen, was ein Verwaltungsakt genau ist. Ich glaube ich hatte eine falsche Vorstellung davon.







Das kann ich mir schon vorstellen, dass es zu deinem Krankheitsbild dazu gehört, aber dein Wunsch nach einem "lebenslangen Therapeuten" kann auch nicht dauerhaft "das gelbe vom Ei sein", hast du nicht das Bedürfnis, dein leben auch mal wieder selbst in die richtigen Bahnen lenken zu können und Unabhängig auch von therapeutischer Hilfe zu werden ... :confused: :Gruebeln:
Vielleicht hast du ein falsches Bild von mir. Nach aussen hin merkt man mir meine Erkrankung kaum an. Ich hatte mit meinem jetzigen Therapeuten sehr viel Glück und natürlich bedaure ich, dass unsere Zeit vorbei ist. Mit lebenslangen Begleiter meinte ich eher, dass es so angenehm war auch mal ganz spontan kommen zu können, weil es irgendwo Schwierigkeiten gab und der Therapeut mich schnell wieder in die Spur bringen konnte. Beispiel mein jetziges Problem. Das ist bald vorbei und da er seine halbe Kassenzulassung abgeben wird, ich quasi auch durch bin mit dieser Therapieform, werde ich diese Lebenshilfe so nicht mehr haben.

Klar muss ich alleine laufen lernen und ich bin auch dazu bereit. Darum kommt eine andere Therapieform, so wie Agnes es macht zur Zeit nicht in Frage. Ich bin nicht unbedingt der Typ, der sich allen öffnen kann. Möglich dass ich nach einiger Zeit wieder was brauche.
Evtl. in Form einer Tagesklinik. Ich weiß es noch nicht.
Gespräche habe ich ja auch regelmäßig mit meinem Psychiater.


Mir sind deine "Problemberge" und wie sich das aufschaukeln kann keineswegs unbekannt und deine Erleichterung vom JC weg zu kommen mit der vollen EM-Rente kann ich sofort und komplett nachvollziehen ... es war auch für mich / für uns die schlimmste Zeit in unserem leben, obwohl wir uns dort nicht die "Butter vom Brot haben nehmen lassen" ... wir fanden das absolut ungerecht, dass wir dort Geld beziehen mussten, weil uns die DRV nach 35 / 40 Arbeitsjahren die EM-Rente verweigert hat ... :Wut: :schimpfen:
Ich hoffe jetzt einfach mal darauf, dass mein Status ein anderer ist als damals und das vom JC auch so gesehen wird.


Mich hat diese ganze Ungerechtigkeit sehr bald nur noch SEHR wütend gemacht und ich war einfach nicht mehr bereit das "Opferlamm" zu sein und für die gezielte Gegenwehr MUSS man sich mit handfesten Informationen rüsten, sich belesen wo es SINN ergibt und man sich auf die Fakten verlassen kann ... damit kann man sich auch prima etwas von den anderen Problemen des Alltags und der aktuellen Situation ablenken ...
Verstehe mich nicht falsch, aber wenn ich die Gesetzestexte lese,verstehe ich eigentlich nur Bahnhof. Warum z.B. gilt auch für EM Vollrentner der § 8 SGB II ? Mir ist das zuviel an trockener Theorie.
Das war wohl MEINE besondere Art der Therapie, damit habe ich mir dieses ganze Wissen über die Jahre angeeignet, weil ich mir NICHTS mehr erzählen lassen wollte, unter dem Motto "das ist bei uns so üblich" ... ich WOLLTE genau wissen WO es steht und WAS da steht und wenn man das erst gelernt hat, dann kommt der Rest fast von alleine. :lesen: :ic_up:
Und da würde ich schon scheitern :grinser: . Die legt mir irgendeinen Gesetzestext vor und ich verstehe nur Bahnhof und schwupp, ist es vorbei mit meiner Argumentation.

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