Hallo Barbara,
ich habe mal folgende Frage.

Meine Aussteuerung ist am 03.04.2016. Von der Krankenkasse hab ich nichts bekommen aber ich habe gelesen, dass man ja 3 Monate vorher nach §145 das ALG1 beantragen muss.
Wo hast du denn das gelesen, bei Arbeitslosigkeit / gerade erfolgter Kündigung ist man dazu verpflichtet sich 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages (oder spätestens bei Erhalt der Kündigung "umgehend") bei der AfA "Arbeitsuchend" zu melden ... du meldest dich aber nicht "arbeitsuchend" wegen Kündigung, sondern weil du aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst.
Das ist erst notwendig, wenn du das bei der AfA auch schriftlich (von der KK) nachweisen kannst, du solltest da nicht zu früh schon auftauchen, umso eher wird man dich von dort schon "zu beschäftigen" wissen, obwohl du noch Krankengeld bekommst und die AfA dir noch gar nichts vorzuschreiben hat.
Muss ich auf ein Schreiben der KK warten oder kann ich das gleich im neuen Jahr 2016 auf dem Arbeitsamt beantragen. Mein Rentenantrag läuft ja und warte ja nach der Reha im November auf Bescheid. Aber man weiß ja nicht bis wann die sich regen.
Ja sicher brauchst du das Schreiben der KK dafür (bitte eine Kopie für dich machen), dass dein Anspruch auf Krankengeld am Tag X ablaufen wird, das bildet doch erst die Grundlage für den § 145 SGB III, du kommst dann wegen der Aussteuerung und nicht wegen "Arbeitslosigkeit" ... da wollen die schon was schriftlich dazu haben.
Und muss ich dem SB dann auch sagen, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden zur Verfügung stelle? Oder wenn ich sage nach dem § 145 ist dann das alles klar bei der Afa?
Da ist nicht unbedingt "alles klar" bei der AfA (da muss ich
@fee leider recht geben

) und dein "Restleistungsvermögen" ist zunächst mal völlig fiktiv zu sehen und anzugeben, denn das wird der ÄD der AfA dann erst noch feststellen müssen ... ganz sicher darfst du
NICHT angeben, dass du nur noch unter 3 Stunden Leistungsfähig bist, dann kann man direkt ablehnen dir überhaupt ALGI zu zahlen ...
Aktuell kannst du ja noch hoffen, dass die DRV mal reagiert auf deinen Reha-Bericht, also habe es lieber nicht zu eilig mit der AfA, das erste Geld von denen bekommst du ohnehin erst Ende April, denn ALGI wird immer nachträglich überwiesen, da kann noch viel passieren und der Antrag wird letztlich recht schnell bearbeitet wenn alle Unterlagen vorliegen.
Zum Musterantrag kommst du hier entlang, darunter sind auch gleich wichtige Hinweise für die "Begutachtung" durch den Med. Dienst der AfA ... mit den SB redet man überhaupt nicht über die Krankheiten und die konkrete Leistungsfähigkeit, dazu bekommen die dann später was vom ÄD und bis dahin (und auch danach) stellst du dich
IMMER der Vermittlung voll zur Verfügung, den Rest haben auch die SB abzuwarten.
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Störe dich nicht daran, dass diese Infos schon etwas älter sind, es gibt auch aktuell noch die gleichen Antrags-Formulare bei der AfA und es gibt
KEINEN besonderen Antrag für Ausgesteuerte, darum achte genau auf die Fragen und Hinweise ...
oh danke für den Tipp das ich das nicht sagen soll. Ui dann dürfen die auch nicht meinen Rehabericht irgendwie in die Hände bekommen. Denn da steht ja drin das ich berufs-und arbeitsunfähig auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h bin.
Wenn du es nicht erlaubst, dann bekommen die gar nichts in die Hände, auch nicht deinen Reha-Bericht, darum auch mein Hinweis dir den Beitrag zum ÄD der AfA auch gründlich durchzulesen.
Es wird immer mehr zur Unsitte bei den Ausgesteuerten zuerst Gesundheitsunterlagen und Schweigepflicht-Entbindungen (ganz dringend) einzufordern, am Besten direkt beim Erstbesuch wenn man noch "arglos" ist und glaubt die machen das alles nur, damit man schnell sein ALGI bekommen wird ... das wird auch gerne gleich dort behalten und man weiß dann selber nicht mehr, was man überhaupt so alles unterschrieben hatte, denn Kopien davon bekommt man natürlich auch nicht.
Lass dich darauf nicht ein, es ist
NICHT so eilig wie getan wird und vom ÄD darf auch dein ALGI nicht abhängig gemacht werden, der Formular-Antrag ist dafür wichtig und die Lohnbescheinigung deines AG ... also nimm beim Erst-Besuch und der Meldung deiner Aussteuerung
ALLES mit was man dir zum Ausfüllen gibt, es muss
NICHT dort sofort ausgefüllt und unterschreiben werden.
Das möchtest du lieber zu Hause und in Ruhe machen, wenn man meint du würdest damit alles "verzögern" oder kein Geld bekommen können, dann verlange die Rechtsgrundlagen ( schriftlich) dafür, dann möchtest du das mal mit deinem Anwalt besprechen, ob das wirklich so ist.
Denke daran, dass du "unbesehen" geleistete Unterschriften später nicht so leicht wieder rückgängig machen kannst und besonders gerne möchte man Schweigepflichtentbindungen für DRV und Reha-Kliniken haben ... du kannst dir sicher denken warum das so ist ...
Es wäre gut wenn du dir Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mitnehmen kannst, dann sind die etwas vorsichtiger in ihren Äußerungen ...
Aktuell kannst du ruhig noch abwarten, bis du was von der KK dazu schriftlich bekommen hast brauchst du dich noch nicht bei der AfA melden ... vielleicht bekommst du ja bald noch Post von der DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
