§ 116 SGB VI enthält folgende Regelungen:
Nach Absatz 2 gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/medizinische Reha
als Antrag auf Rente, wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und
Leistungen zur Teilhabe/medizinische Reha nicht erfolgreich gewesen sind,
weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
Hat die gesetzliche Krankenkasse gem. § 51 SGB V zur Antragstellung auf
Leistung zur Teilhabe/medizin. Reha aufgefordert, so hat der Betreffende
kein Gestaltungsrecht, wenn er vermindert erwerbsunfähig aus der Reha
entlassen wird. D.h. der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/medizinische
Reha gilt als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (eingeschränktes
Gestaltungsrecht).
Grundsätzlich steht Versicherten das Recht zu, der Rentenantragsfiktion zu
widersprechen. Dieses Gestaltungsrecht ist jedoch eingeschränkt, wenn
Versicherte aufgefordert worden sind, den Antrag auf Leistungen zur
Teilhabe/medizinische Reha gem. § 51 SGB V zu stellen. In einem solchen
Fall können Versicherte das Gestaltungsrecht nur mit Zustimmung des
jeweiligen Leistungsträgers(=Krankenkasse) ausüben.
Kommen Versicherte der Aufforderung der Krankenkasse nach und stellen einen
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/med. Reha bei einem Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung, können Versicherte einer Umdeutung des
Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag nach § 116 Abs. 2
SGB VI nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen.
Hat die gesetzliche Krankenkasse gem. § 51 SGB V nicht zur Antragstellung
auf Leistung zur Teilhabe/medizin. Reha aufgefordert, so besteht keine
Verpflichtung den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen, auch
wenn gem. § 116 SGB VI der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/medizinische
Reha als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden soll,
weil die Leistungen zur Teilhabe/medizinische Reha nicht erfolgreich
gewesen sind.
??????
Mal wieder Ratlos
- mubbes
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Re: Mal wieder Ratlos
Lieber hagbard
Was ist denn daran nicht zu verstehen, das ist doch genau das, was du hier schon gelesen hast
Die KK hat dich doch eben NICHT nach diesem § 51 zur Reha-Antragsstellung aufgefordert
Ich würde diesen Antrag zur Heilbehandlung oder was auch immer das ist, NICHT zur KK schicken
Wenn überhaupt, dann so wie @fee das geschrieben hat
Doppeloma und agnes haben es auch schon wunderbar erklärt
Am wichtigsten wäre mir an deiner Stelle, dass die KK schriftlich die Bestätigung über deinen Rentenantrag hat
Hast du denn davon noch nichts von der DRV bekommen?
LG mubbes

Was ist denn daran nicht zu verstehen, das ist doch genau das, was du hier schon gelesen hast

Die KK hat dich doch eben NICHT nach diesem § 51 zur Reha-Antragsstellung aufgefordert

Ich würde diesen Antrag zur Heilbehandlung oder was auch immer das ist, NICHT zur KK schicken

Wenn überhaupt, dann so wie @fee das geschrieben hat

Doppeloma und agnes haben es auch schon wunderbar erklärt


Am wichtigsten wäre mir an deiner Stelle, dass die KK schriftlich die Bestätigung über deinen Rentenantrag hat

Hast du denn davon noch nichts von der DRV bekommen?
LG mubbes

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Re: Mal wieder Ratlos
Hallo hagbard,
Wenn du nun tust was die wollen, dann kannst du dir den Rest sparen, genau die KK sollte den ausgefüllten Antrag ja NICHT bekommen ... da stehen viele Sachen drin, die deine KK gar nichts anzugehen haben ... UND du weißt nicht mit welchen zusätzlichen Bemerkungen die das dann an die DRV weiterleiten ...
Die KK bearbeitet das nicht und wird dazu auch keine Entscheidungen zu treffen haben, die geben das auch nur (nach neugieriger Kontrolle
) an die DRV weiter ...
Tut mir leid aber so wird das NIX, jeder ist selbst für seine Aktionen verantwortlich aber dann braucht man ja nicht erst nachfragen was man vielleicht machen sollte ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das kommt auf die konkrete KK an, örtliche Geschäftsführung/ Regionalvertretung usw., oberste Behörde ist das Bundesversicherungamt, jedenfalls für die gesetzlichen Kassen.Was ist die Übergeordnete Stelle innerhalb der KK ?
Du hast es nicht wirklich verstanden, oder ???Ich habe den Antrag jetzt fertig gemacht und schicke Ihn der KK.


Wenn du nun tust was die wollen, dann kannst du dir den Rest sparen, genau die KK sollte den ausgefüllten Antrag ja NICHT bekommen ... da stehen viele Sachen drin, die deine KK gar nichts anzugehen haben ... UND du weißt nicht mit welchen zusätzlichen Bemerkungen die das dann an die DRV weiterleiten ...



Die KK bearbeitet das nicht und wird dazu auch keine Entscheidungen zu treffen haben, die geben das auch nur (nach neugieriger Kontrolle

NUR DAS hättest du tun sollen und auf welche § berufst du dich beim MDK, warum bittest du nicht deinen Arzt um Unterstützung beim MDK ...Seperat schicke Ich eine Kopie von allem an die DRV inkl. der Schreiben der KK
Zudem ein Einschreiben an den MDK unter Berufung auf §..... zur Herausgabe der Daten.
Das ist schon deutlich "zuviel" des Guten und grenzt an "blinden Aktionismus" nur um "irgendwas" zu tun und davon möglichst viel ...Und ein Einschreiben an das Bundesversicherungsamt inkl. aller Unterlagen, mit der Bitte um Überprüfung.
Denke das reicht erstmal.

Und was meinst du wird dir das dann bringen, du machst ALLES was die wollen und dann willst du dich darüber beschweren, das sei nicht korrekt gewesen ... da kommt gar nichts bei raus ...Was Ich noch evtl.nachschiebe ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin direkt - mal schauen.


Tut mir leid aber so wird das NIX, jeder ist selbst für seine Aktionen verantwortlich aber dann braucht man ja nicht erst nachfragen was man vielleicht machen sollte ...



Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Mal wieder Ratlos
Post von MDK - es existiert KEIN Gutachten
lediglich eine interne Empfehlung an die KK
seltsam, ist sowas überhaupt rechtens? Ich finde im INet nichts darüber...
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seltsam, ist sowas überhaupt rechtens? Ich finde im INet nichts darüber...
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