Das ist genau wie bei mir und somit unser Hauptthema hier bei den Forderungen.k@lle hat geschrieben: und hat er sie benutzt.....nicht die Spur...
aber den schwachfug vom vorherigen Gu den hat er gleich in sein Gu kopiert
Ich kann es gar nicht oft genug schreiben:
Das Gutachten (meist Erstgutachten) von der DRV in Auftrag gegeben, darf vor Gericht, sollte denn der Patient wie ich, Klage einreichen,
NICHT VERWERTET werden.
Aber der Zweitgutachter, dann vom Gericht beauftragt, bekommt das nicht verwertbare Erstgutachten und schreibt, wie in meinem Fall (und deinem und vielen anderen Fällen) den, wie du es korrekt benennst, SCHWACHFUG, ab.
Etwas sinnloseres wie diese Vorgehensweise, gibt es gar nicht und schreit dermaßen zum Himmel, dass man nur noch am Verstand der Leute zweifeln kann, die das zulassen, bzw. bestimmt haben.


