Hallo Schnuppelchen,
mein ALG1 läuft aus , müßte jetzt zum Jobcenter .Wie läuft das nun,,bekomme ich noch einen Bescheid vom AfA oder nehme ich den ich schon habe mit?
zum JC "musst" du nur wenn dir nichts Anderes übrig bleibt, also kein Einkommen (z.B. vom Erwerbstätigen Partner in der gemeinsamen Wohnung) und/oder "Vermögenswerte" (Kapital-Lebensversicherungen die aufgelöst werden könnten) vorhanden sind, von denen du sonst deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest ...
Ich habe noch eine Geldleistung aus Priv BU , die auch weiter zahlen , es sieht wohl so aus,daß ich wenig oder nichts bekomme, was ist dann mit dem KK
Beitrag?
Das kämme darauf an ob du durch die Zahlung der KK "bedürftig" werden würdest, dann muss zumindest die KK vom JC übernommen werden ...
Grobe Rechnung ist Regelsatz 399 Euro (aktuell für Singl) plus komplette Wohnkosten /KdU (also mit Nebenkosten) = "Mindest-Bedarf" für den das JC aufkommen müsste, wenn deine BU dafür z.B. nicht ausreichend ist, der Betrag wird dann vom "Mindest-Bedarf" natürlich wieder abgezogen ...
Vermögen darfst du haben 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige (Ersatz-) Anschaffungen (Hausrat/Bekleidung usw.) und einen PKW, der bis 7500 Euro wert sein darf ... hast du mehr muss das erst "verbraucht" werden, denn ALGII ist "Sozial-
HILFE" für Arbeitslose, die AfA informiert nur über die Möglichkeit, die Entscheidung zum Anspruch wird beim JC getroffen nach Abgabe und Prüfung des kompletten Antrages.
Als Nachweis zur Aufhebung des ALGI genügt der entsprechende (Aufhebungs-) Bescheid den du von der AfA noch bekommen wirst wenn das ALGI komplett abgelaufen ist.
Zunächst solltest du überlegen (und prüfen lassen) ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, das hängt natürlich alles vom konkreten Betrag deiner BU-Rente und deinen Kosten für die Wohnung ab ... das JC will aber auch hier einen Nachweis haben, dass man sich um Wohngeld gekümmert hat ...
Soll ich nun erst mal einen Antrag stellen ?? Bin total überfordert, werde auch jemanden mitnehmen .
Du solltest also erst mal "überschlagen" ob der Antrag dort für dich überhaupt in Frage kommt, ehe du dort dein ganzes finanzielles Leben ausbreiten musst ...
Den Anmeldebogen habe ich im Netz gefunden , schon mal ausfüllen und mitnehmen ?
Was für einen "Anmeldebogen" meinst du, alle Formulare für ALGII sind im Internet zum Herunter laden zu finden ... du brauchst den "Hauptantrag", die Anlage VM (Vermögen) die Anlage EK (Einkommen, in diesem Falle deine BU-Rente) und die Anlage KdU (Kosten der Unterkunft) mindestens, damit die überhaupt einen Finger rühren werden beim JC ...
http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... TBAI516946
Da ist auch eine Ausfüllanleitung und was du sonst noch brauchst (an Formularen) kannst du dort selbst herausfinden, was nicht zutrifft auf deine Person brauchst du auch nicht auszufüllen, ansonsten musst du auch für
ALLES Nachweise (Kopien !) beifügen ...
Was mich auch verunsichert ist , beim Jobcenter im Netz steht ,sie leisten an arbeitsfähige , hm , wer leistet dann für Kranke... ??
Nein, die leisten für "Erwerbsfähige", krank darfst du trotzdem weiter sein, dafür gibt es keine andere Lösung im "sozialen" System ... du musst also ankreuzen, dass du dich für mindestens 3 Stunden "Erwerbsfähig" ansiehst ... ist ja auch nicht gelogen, bisher bestreitet ja auch die DRV, dass du "Erwerbsunfähig" (eher Erwerbsgemindert) sein könntest, deine AU solltest du beim JC unbedingt aufrecht erhalten und laufend auch nachweisen.
Sonst bist du schnell in einer Maßnahme und/oder wirst als Vollzeit vermittelbar angesehen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
