Es ist doch Dein gutes Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Du die ganz sachlich abfasst und zur Akte nehmen lässt, hast Du zumindest mal das, was im GA falsch ist, richtig gestellt. Du kannst Dir die Stellungnahme ja auch für Dich selbst abfassen und bei Dir im Ordner zum GA hängen, so hast Du sie schon mal, sollte das GA bei der Verlängerung eine negative Auswirkung haben.
Gruß
Royan
Frage bzgl. Gutachten
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Re: Frage bzgl. Gutachten
hallo Scrabble,
ich bin Jahrgang 1970... also auch noch nicht so ganz alt ;). ok, dann sehen wir uns spätestens im märz 2017 hier... abgemacht
.
Lg Daniela
ich bin Jahrgang 1970... also auch noch nicht so ganz alt ;). ok, dann sehen wir uns spätestens im märz 2017 hier... abgemacht

Lg Daniela
Re: Frage bzgl. Gutachten
Hallo Royan,royan hat geschrieben:Es ist doch Dein gutes Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Du die ganz sachlich abfasst und zur Akte nehmen lässt, hast Du zumindest mal das, was im GA falsch ist, richtig gestellt. Du kannst Dir die Stellungnahme ja auch für Dich selbst abfassen und bei Dir im Ordner zum GA hängen, so hast Du sie schon mal, sollte das GA bei der Verlängerung eine negative Auswirkung haben.
Gruß
Royan
ich glaube kaum, dass es gut ist die Fehler 2 Jahre auf sich beruhen zu lassen bis zur Verlängerung. Die DRV könnte argumentieren, dass es hätte gleich "bemängelt" werden müssen.
Deinen Hinweis, dass man ein Gutachten nicht korrigieren lassen kann, habe ich hier im Forum jetzt doch schon mehrmals gelesen.
Aber Deinen Vorschlag eine Gegendarstellung einzureichen und in die Akte nehmen zu lassen, finde ich gut.
Gruß
akm
- Engelchen22
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Re: Frage bzgl. Gutachten
Hallo K-o-R,
das GA " zerpflückt " dh richtig gestellt, fehlende Aussagen ergänzt, auf Befunde/path. Laborparameter hingewiesen usw...
Man glaubt gar nicht - was da alles zutage kommt an Unwahrheiten, Falschaussagen, fehlenden Befunden usw....
Es ist nervig, zeitaufwendig und vor allem auch psychisch belastend - wenn man sich das GA " komplett " vornimmt und " zerpflückt"...
Die korrigierten GA habe ich natürlich der DRV oder auch Reha ( korrig. Reha-Bericht ) meiner RA und teilweise auch meinen behandelnden Ärzten zur Kenntnis übersandt.
Ob die DRV " die Korrektur " zur Kenntnis nahm/nimmt...
weiss man natürlich nicht - jedenfalls hatte ich meine " Hausaufgaben " gemacht
Gerne gemacht hatte und habe ich das natürlich nicht...
Wenn weitere GA erstellt werden und die Vorgutachten dem aktuellen GA wieder übersandt werden, hat man evlt das Glück - das die eigens korrig. GA in der Akte sind.
Nööö...
ein unkorrekt erstelltes GA geht überhaupt nicht
- das zieht solche Folgen nach sich
- deshalb lohnt es sich den GA-Müll ( und sei er noch so klein ! ) zu bearbeiten,
die DRV soll ruhig
das WIR uns nicht alles gefallen lassen, nur weil wir
sind !
Liebe Grüsse
Engelchen 22

Bisher habe ich alle meine DRV- GA, mit Aussnahme des SG-GA " berichtigt "... Anfangs mit meiner Stellungnahme/Korrektur auf extra " Blatt " - dann im GA direkt mit roter Schrift damit´s " gut " auffälltakm hat geschrieben: Deinen Hinweis, dass man ein Gutachten nicht korrigieren lassen kann, habe ich hier im Forum jetzt doch schon mehrmals gelesen.
Aber Deinen Vorschlag eine Gegendarstellung einzureichen und in die Akte nehmen zu lassen, finde ich gut.

das GA " zerpflückt " dh richtig gestellt, fehlende Aussagen ergänzt, auf Befunde/path. Laborparameter hingewiesen usw...
Man glaubt gar nicht - was da alles zutage kommt an Unwahrheiten, Falschaussagen, fehlenden Befunden usw....
Es ist nervig, zeitaufwendig und vor allem auch psychisch belastend - wenn man sich das GA " komplett " vornimmt und " zerpflückt"...

Die korrigierten GA habe ich natürlich der DRV oder auch Reha ( korrig. Reha-Bericht ) meiner RA und teilweise auch meinen behandelnden Ärzten zur Kenntnis übersandt.


Ob die DRV " die Korrektur " zur Kenntnis nahm/nimmt...




Gerne gemacht hatte und habe ich das natürlich nicht...

Wenn weitere GA erstellt werden und die Vorgutachten dem aktuellen GA wieder übersandt werden, hat man evlt das Glück - das die eigens korrig. GA in der Akte sind.

Nööö...




die DRV soll ruhig


Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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Re: Frage bzgl. Gutachten
Also ich würde auch was dazu mitteilen.
Ich lasse generell berichtigen, was falsch wiedergegeben ist.
Habe meinen Entlassungsbericht auch wieder zur Rheumaklinik hingeschickt. Es fehlte was drin und einiges war falsch wiedergegeben.

Ich lasse generell berichtigen, was falsch wiedergegeben ist.
Habe meinen Entlassungsbericht auch wieder zur Rheumaklinik hingeschickt. Es fehlte was drin und einiges war falsch wiedergegeben.
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