Hallo liebe Mitstreiter,
mein Arbeitgeber hat von mir die Unterlagen über die Gleichstellung durch die AA erhalten.
Jetzt will die Personalabteilung noch die Unterlage vom Versorgungsamt, da sie die Übersicht über meinen Grad der Behinderung benötigte.
Warum dies so ist, bekam ich nicht beantwortet.
Fakt ist, dass sehr viele Stellen bei uns abgebaut werden und auch sehr unfaire Mittel angewendet wurden und werden.
In dieser Feststellung des Grades der Behinderung sind Erkrankungen aufgeführt, die meinen Arbeitgeber eigentlich nichts angehen und den Behinderungsgrad auch noch nicht tangieren. Ich möchte ungern diese Unterlage weiter geben.
Habt ihr einen Rat für mich? Wie soll ich mich verhalten? Einfach nichts unternehmen? Oder alles schwärzen, was den AG nichts angeht? Ich verstehen nicht ganz, warum sie diese Unterlage benötigen.
Grüße
Evkuda
Gleichstellung
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Re: Gleichstellung
Hallo,
kopiere den Bescheid und decke dabei die Erkrankungen ab,
so dass nur der Grad der Behinderung sichtbar ist,
aber nicht die Ursachen.
Die einzelnen Erkrankungen gehen Deinen AG nichts an.
LG
Fee
kopiere den Bescheid und decke dabei die Erkrankungen ab,
so dass nur der Grad der Behinderung sichtbar ist,
aber nicht die Ursachen.
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Re: Gleichstellung
Hallo Evkuda,
Es wäre ganz gut wenn du mit deinen persönlichen Fragen in EINEM Thema bleibst (Bereich "Dein Fall"), es ist sehr mühselig sich das überall im Forum zusammen zu suchen, um da noch Zusammenhänge herstellen zu können ...
Also sollte man sich schon die Mühe machen, dir zu erklären wofür man diese Unterlagen benötigt, du selbst solltest aber wohl auch vorsichtiger sein, deine Firma über jeden privat gestellten Antrag (GdB / Gleichstellung) schon zu unterrichten, ehe das Ergebnis dafür vorliegt aus dem sich dann vielleicht solche Mitteilungspflichten ergeben könnten...
Davon machst du eine Kopie und das hat deiner Firma als Nachweis, dass dir ein GdB erteilt wurde zu genügen, sonst bekommt man diese Bescheinigung ja auch nicht ... zunächst sollte man dir trotzdem erklären können für welche konkreten Zwecke das benötigt wird ?????
Wie hat man das denn bei dir eingefordert, ein Schreiben kannst du ja vielleicht mal anonymisiert einstellen ???
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wann (und warum) hast du das gemacht, das ist doch überflüssig gewesen, wenn die AfA was vom AG wissen will, dann hast du auf dem Antrag an die AfA unterschrieben, dass die sich dort erkundigen dürfen, zudem hast du doch an anderer Stelle geschrieben, der Antrag auf Gleichstellung wäre bereits (von der AfA) abgelehnt worden ...mein Arbeitgeber hat von mir die Unterlagen über die Gleichstellung durch die AA erhalten.

Es wäre ganz gut wenn du mit deinen persönlichen Fragen in EINEM Thema bleibst (Bereich "Dein Fall"), es ist sehr mühselig sich das überall im Forum zusammen zu suchen, um da noch Zusammenhänge herstellen zu können ...
Auch deine Firma hat nur Anspruch auf Unterlagen, wenn man dir die Rechtsgrundlagen dafür benennen kann und dir erklärt wofür das erforderlich ist, ein GdB 30 bewirkt für sich genommen noch GAR NICHTS im Bezug auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das wäre eben erst bei (bewilligter) Gleichstellung oder mit Erteilung eines Schwerbehinderten-Ausweises (ab GdB 50) der Fall ...Jetzt will die Personalabteilung noch die Unterlage vom Versorgungsamt, da sie die Übersicht über meinen Grad der Behinderung benötigte.
Warum dies so ist, bekam ich nicht beantwortet.
Also sollte man sich schon die Mühe machen, dir zu erklären wofür man diese Unterlagen benötigt, du selbst solltest aber wohl auch vorsichtiger sein, deine Firma über jeden privat gestellten Antrag (GdB / Gleichstellung) schon zu unterrichten, ehe das Ergebnis dafür vorliegt aus dem sich dann vielleicht solche Mitteilungspflichten ergeben könnten...


Gerade dann solltest du sehr zurückhaltend sein auch noch unnötig Gedankengänge anzuregen, die aktuell noch gar keine rechtliche Rolle spielen, ein GdB 30 und die Hintergründe dazu gehen den AG eigentlich überhaupt NICHTS an, denn die bewirken noch keine besonderen Rücksichten, auch nicht bei geplanten Kündigungen ... da fällst du in die "ganz normale Sozial-Auswahl" (sofern es einen Sozialplan gibt, also Betriebszugehörigkeit /Familienstand/Kinder zu versorgen/Alter) wenn es um allgemeine Entlassungen zur Personalreduzierung geht.Fakt ist, dass sehr viele Stellen bei uns abgebaut werden und auch sehr unfaire Mittel angewendet wurden und werden.
Wenn überhaupt brauchst du den Bescheid (in dem die Krankheiten stehen) ohnehin nicht vorlegen, du hast doch sicher diese Bescheinigung dazu bekommen für das Finanzamt (für die Behinderten-Pauschle), da steht der GdB auch drauf OHNE Hinweis auf die konkreten Einschränkungen dafür, dieser Satz "zur körperlichen Beweglichkeit" (oder so ähnlich) ist eine allgemeine Floskel, steht bei mir auch drauf und den GdB 30 habe ich damals wegen der Herzklappe bekommen, mit meiner "Beweglichkeit" hatte ich noch nie Probleme ...In dieser Feststellung des Grades der Behinderung sind Erkrankungen aufgeführt, die meinen Arbeitgeber eigentlich nichts angehen und den Behinderungsgrad auch noch nicht tangieren. Ich möchte ungern diese Unterlage weiter geben.


Davon machst du eine Kopie und das hat deiner Firma als Nachweis, dass dir ein GdB erteilt wurde zu genügen, sonst bekommt man diese Bescheinigung ja auch nicht ... zunächst sollte man dir trotzdem erklären können für welche konkreten Zwecke das benötigt wird ?????

Dann verlange die notwendigen Auskünfte dazu schriftlich von deinem AG, auch die dürfen nicht Unterlagen einfordern nur mal so aus "Neugierde", die mit deinem Arbeitsverhältnis aktuell gar nichts zu tun haben ... bis dahin würden die von mir GAR NICHTS bekommen und den kompletten Bescheid auch später nicht ... dafür gibt es überhaupt keine Veranlassung ...Habt ihr einen Rat für mich? Wie soll ich mich verhalten? Einfach nichts unternehmen? Oder alles schwärzen, was den AG nichts angeht? Ich verstehen nicht ganz, warum sie diese Unterlage benötigen.
Wie hat man das denn bei dir eingefordert, ein Schreiben kannst du ja vielleicht mal anonymisiert einstellen ???
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Gleichstellung
Hallo Doppeloma,
ich bin etwas verwirrt, bisher auch in meinem eigenen Thema geblieben, aber ich sehe immer wieder Anfragen, die außerhalb eines eigenen Themas gestellt werden. Ich dachte, da es nicht unmittelbar mit meinem Rentenantrag zusammenhängt wäre es übersichtlicher eine Extrafrage mit eigener Überschrift zu stellen. Ich bessere mich und werde nur noch in meinem Fall bleiben!
Liebe Doma, meine Gleichstellung wurde vor einem Jahr von der AA genehmigt. Ich bin also gleichgestellt, habe diesen gesonderten Schutz und die Unterlagen von der AA liegen dem Arbeitgeber seit einem Jahr vor.
An den Anhang für das Finanzamt habe ich überhaupt nicht gedacht. Diese Idee ist sehr gut, diesen könnte ich weiterleiten. Bin aber dennoch am überlegen ob ich das tun sollte. Der AG hat alles was er benötigt und ich finde es nicht korrekt, dass sie weitere Unterlagen wollen, ohne mir, trotz schriftlicher Anfrage, zu erklären, wofür sie das benötigen.
Angefordert wurde es telefonisch, man sprach etwas von Wahlen (????), recht konfus, aber das ist bei meinem AG nicht verwunderlich.
Das ich 30 GdB habe könnten sie ja eigentlich auch der monatlichen steuerlichen Vergütung entnehmen. Ich habe mit dem FA nämlich eine monatliche Vergütung des Freibetrages vereinbart.
Bei mir war es übrigens so, dass ich den AG sehr früh darüber informieren musste, da sowohl die Schwerbehindertenvertretung, der Arbeitgeber, als auch ich eine Formular mit inhaltlichen Angaben füllen mussten. War mir vorher nicht ganz so bewusst. Auch die Tatsache, dass doch viele Anträge abgelehnt werden. Ich glaube, das hätte mich damals gebremst, denn zu dem Zeitpunkt war es schon sehr brisant bei uns und ganz klar ausgesprochen, dass man Mitarbeiter los werden möchte. Aber ich habe Glück gehabt.
Genauso verhielt es sich mit dem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein AG wurde auch sehr früh mit einem Formular befragt, ob ich weiterhin bei Teilrente beschäftigt würde und ob ich bei Rente auf Zeit weiter beschäftigt würde. War mir auch nicht klar, finde ich auch nicht gut, aber auch diese Situation hat bisher noch keine Nachteile für mich bewirkt.
Aber ich finde bei diesen Vorgängen ist es für uns schwer, wenn die AG immer sofort unterrichtet werden. Ich selbst würde mich da lieber gerne bedeckt halten.
Danke für die Hilfestellungen
Evkuda
ich bin etwas verwirrt, bisher auch in meinem eigenen Thema geblieben, aber ich sehe immer wieder Anfragen, die außerhalb eines eigenen Themas gestellt werden. Ich dachte, da es nicht unmittelbar mit meinem Rentenantrag zusammenhängt wäre es übersichtlicher eine Extrafrage mit eigener Überschrift zu stellen. Ich bessere mich und werde nur noch in meinem Fall bleiben!
Liebe Doma, meine Gleichstellung wurde vor einem Jahr von der AA genehmigt. Ich bin also gleichgestellt, habe diesen gesonderten Schutz und die Unterlagen von der AA liegen dem Arbeitgeber seit einem Jahr vor.
An den Anhang für das Finanzamt habe ich überhaupt nicht gedacht. Diese Idee ist sehr gut, diesen könnte ich weiterleiten. Bin aber dennoch am überlegen ob ich das tun sollte. Der AG hat alles was er benötigt und ich finde es nicht korrekt, dass sie weitere Unterlagen wollen, ohne mir, trotz schriftlicher Anfrage, zu erklären, wofür sie das benötigen.
Angefordert wurde es telefonisch, man sprach etwas von Wahlen (????), recht konfus, aber das ist bei meinem AG nicht verwunderlich.
Das ich 30 GdB habe könnten sie ja eigentlich auch der monatlichen steuerlichen Vergütung entnehmen. Ich habe mit dem FA nämlich eine monatliche Vergütung des Freibetrages vereinbart.
Bei mir war es übrigens so, dass ich den AG sehr früh darüber informieren musste, da sowohl die Schwerbehindertenvertretung, der Arbeitgeber, als auch ich eine Formular mit inhaltlichen Angaben füllen mussten. War mir vorher nicht ganz so bewusst. Auch die Tatsache, dass doch viele Anträge abgelehnt werden. Ich glaube, das hätte mich damals gebremst, denn zu dem Zeitpunkt war es schon sehr brisant bei uns und ganz klar ausgesprochen, dass man Mitarbeiter los werden möchte. Aber ich habe Glück gehabt.
Genauso verhielt es sich mit dem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein AG wurde auch sehr früh mit einem Formular befragt, ob ich weiterhin bei Teilrente beschäftigt würde und ob ich bei Rente auf Zeit weiter beschäftigt würde. War mir auch nicht klar, finde ich auch nicht gut, aber auch diese Situation hat bisher noch keine Nachteile für mich bewirkt.
Aber ich finde bei diesen Vorgängen ist es für uns schwer, wenn die AG immer sofort unterrichtet werden. Ich selbst würde mich da lieber gerne bedeckt halten.
Danke für die Hilfestellungen
Evkuda
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Re: Gleichstellung
Hallo Evkuda,
Liebe Grüße von der Doppeloma


OHHH, da habe ich dich irgendwie verwechselt ...ich bin etwas verwirrt, bisher auch in meinem eigenen Thema geblieben, aber ich sehe immer wieder Anfragen, die außerhalb eines eigenen Themas gestellt werden. Ich dachte, da es nicht unmittelbar mit meinem Rentenantrag zusammenhängt wäre es übersichtlicher eine Extrafrage mit eigener Überschrift zu stellen. Ich bessere mich und werde nur noch in meinem Fall bleiben!


Na dann wissen die doch was sie wissen MÜSSEN, die Gleichstellung wurde dir erteilt und mehr hat die dazu gar nicht zu interessieren, dann ist auch unwichtig (aus meiner Sicht), ob du nun 30 oder 40 GdB als Grundlage hattest, du bist einem Schwerbehinderten gleichgestellt und danach haben die sich bei einer geplanten Kündigung zu richten ... ohne Integrationsamt geht da sowieso GAR NICHTS (mehr) ... besonders auch wenn es um Teil-Entlassungen geht, werden die sich nun mit denen dazu auseinander setzen müssen.Liebe Doma, meine Gleichstellung wurde vor einem Jahr von der AA genehmigt. Ich bin also gleichgestellt, habe diesen gesonderten Schutz und die Unterlagen von der AA liegen dem Arbeitgeber seit einem Jahr vor.



Das sehe ich in diesem Falle ganz genau so, weitere Unterlagen (zur Entscheidung des Versorgungsamtes) werden an deiner Gleichstellung nichts ändern können und alleine daraus ergibt sich ja der erhöhte Kündigungsschutz ...An den Anhang für das Finanzamt habe ich überhaupt nicht gedacht. Diese Idee ist sehr gut, diesen könnte ich weiterleiten. Bin aber dennoch am überlegen ob ich das tun sollte. Der AG hat alles was er benötigt und ich finde es nicht korrekt, dass sie weitere Unterlagen wollen, ohne mir, trotz schriftlicher Anfrage, zu erklären, wofür sie das benötigen.



Was für "Wahlen" ... die Sozialauswahl für geplante Kündigungen hängt nicht vom Bescheid des Versorgungsamtes ab, falls das gemeint war gelten für dich die Bedingungen die sich aus der Gleichstellung ergeben ... und da erfordert eine Kündigung durch den AG zwingend die Zustimmung des Integrationsamtes ... wenn dein AG dich zu sehr ärgert, dann kannst du dich mal dort hin wenden um Unterstützung zu bekommen, oft sind die gar nicht so übel wenn man sich mal erkundigt ob bestimmte Schritte des AG zulässig wären oder nicht.Angefordert wurde es telefonisch, man sprach etwas von Wahlen (????), recht konfus, aber das ist bei meinem AG nicht verwunderlich.
Na dann kennen die doch deinen Behindertengrad bereits, das ist doch gestaffelt für GdB ab 30 gibt es den geringsten Betrag ... NIX würden die von mir weiter dazu bekommen ... liegt alles vor was sie brauchen und gesundheitliche Einzelheiten gehen den AG absolut NICHTS an ... darüber wäre dann bei Bedarf über das Integrationsamt "zu verhandeln" in welchem Rahmen deine konkreten Einschränkungen eine Kündigung durch den AG vielleicht rechtfertigen könnten.Das ich 30 GdB habe könnten sie ja eigentlich auch der monatlichen steuerlichen Vergütung entnehmen. Ich habe mit dem FA nämlich eine monatliche Vergütung des Freibetrages vereinbart.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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