Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
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- Doppeloma
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
Hallo Dori,
Bei so "wackeligen Klagen" würde man wohl auch keine PKH bekommen, wenn man keine RSV hat und einen Anwalt nicht bezahlen kann und ohne Rechtsbeistand kann man in dieser Sache vermutlich nicht weit kommen.
Bei vielen Usern hier ist wahrscheinlich der Kampf um die EM-Rente schon anstrengend genug gewesen, um da nun noch weiter gegen die AfA vor Gericht zu ziehen (es würde ja auch an der aktuellen Zahlungslücke erstmal nichts ändern
), wir waren schon in Hartz 4 gelandet, dort hat man die Zahlungen (eigentlich) auch zu früh eingestellt, aber durch die Nachzahlung konnten wir das dann überbrücken.
Gegen das JC läuft ja noch eine Klage von uns (mit 4 Aktenzeichen), da ist die Verhandlung Anfang August, aber die Themen um die es da geht sind ganz andere, das hat ja mit der Zahlungslücke bei der AfA (ALGI /SGB III) nichts zu tun ... sowas wie "Sammelklagen" gibt es in Deutschland nicht, also kann nur jeder Betroffene einzeln seinen konkreten Fall vor Gericht bringen und wenn alle Fristen (für Widerspruch und Klage) bereits abgelaufen sind, dann geht da NICHTS mehr ...
Es wird wohl auch in deinem Falle darauf hinauslaufen, dass man dich darauf verweisen wird, dass dein Partner ja genug verdient, um das mit dir zu "überbrücken" und du ansonsten einen Rechts-Anspruch auf Hartz 4 gehabt hättest.
Ob man dich dort gerne gesehen und gut behandelt hätte ist eine Frage, die wohl Niemand nachträglich beantworten könnte ... denn solange man nicht ernsthaft einen Antrag stellt und dort Leistungen beziehen will/muss, sind die bestimmt auch "ganz furchtbar NETT" ...
Eine Art "Grundsatz-Urteil" (es wäre aber auch nur rechtsgültig anwendbar für deinen konkreten Fall) dazu könnte nur das BSG fällen und bis dahin werden noch viele Jahre ins Land ziehen, ich wünsche dir wirklich Erfolg auf deinem Weg aber erhoffe dir nicht zuviel davon, die meisten User hier sind wahrscheinlich einfach auch froh, wenn sie den Bescheid zur EM-Rente endlich haben und nicht mehr weiter kämpfen müssen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

so einfach geht das nicht mit dem Klage einreichen, wenn man die vorher notwendigen Schritte (Widerspruch eingelegt gegen die Aufhebung des ALGI nach Bescheiderteilung von der DRV) nicht eingeleitet und abgeschlossen hat, es ist nun mal geltendes Recht und es gibt wohl nicht viele Anwälte die das anders sehen würden.ist denn hier keiner dem es auch so erging und der evtl. auch klagen würde ?
Bei so "wackeligen Klagen" würde man wohl auch keine PKH bekommen, wenn man keine RSV hat und einen Anwalt nicht bezahlen kann und ohne Rechtsbeistand kann man in dieser Sache vermutlich nicht weit kommen.
Bei vielen Usern hier ist wahrscheinlich der Kampf um die EM-Rente schon anstrengend genug gewesen, um da nun noch weiter gegen die AfA vor Gericht zu ziehen (es würde ja auch an der aktuellen Zahlungslücke erstmal nichts ändern

Gegen das JC läuft ja noch eine Klage von uns (mit 4 Aktenzeichen), da ist die Verhandlung Anfang August, aber die Themen um die es da geht sind ganz andere, das hat ja mit der Zahlungslücke bei der AfA (ALGI /SGB III) nichts zu tun ... sowas wie "Sammelklagen" gibt es in Deutschland nicht, also kann nur jeder Betroffene einzeln seinen konkreten Fall vor Gericht bringen und wenn alle Fristen (für Widerspruch und Klage) bereits abgelaufen sind, dann geht da NICHTS mehr ...

Es wird wohl auch in deinem Falle darauf hinauslaufen, dass man dich darauf verweisen wird, dass dein Partner ja genug verdient, um das mit dir zu "überbrücken" und du ansonsten einen Rechts-Anspruch auf Hartz 4 gehabt hättest.
Ob man dich dort gerne gesehen und gut behandelt hätte ist eine Frage, die wohl Niemand nachträglich beantworten könnte ... denn solange man nicht ernsthaft einen Antrag stellt und dort Leistungen beziehen will/muss, sind die bestimmt auch "ganz furchtbar NETT" ...

Eine Art "Grundsatz-Urteil" (es wäre aber auch nur rechtsgültig anwendbar für deinen konkreten Fall) dazu könnte nur das BSG fällen und bis dahin werden noch viele Jahre ins Land ziehen, ich wünsche dir wirklich Erfolg auf deinem Weg aber erhoffe dir nicht zuviel davon, die meisten User hier sind wahrscheinlich einfach auch froh, wenn sie den Bescheid zur EM-Rente endlich haben und nicht mehr weiter kämpfen müssen ...


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Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
Hallo,
hab lange nicht geschrieben. Aber jetzt muß ich mich mal wieder melden.
Ich hatte doch geklagt: betreffend der Einstellung der Nahtlosigkeitszahlung, für die Zeit zwischen Ende Alg1 und Beginn der EU-Rente .
Übermorgen ist die Gerichtsverhandlung bei Sozialgericht.
Ich weiß ja, daß ich eigentlich keine Chance habe, will die Angelegenheit aber nicht auf sich beruhen lassen.
Ich weiß das es vielen so ergeht/ergangen ist, und gerade deshalb : WILL ich ANGEHÖRT WERDEN !
Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet !? Hoffentlich bin ich nicht so aufgeregt.
Vertreten werde ich durch eine RÄ, die meine Rechtschutzversicherung bezahlt.
Also denkt bitte an mich...
LG Dori
hab lange nicht geschrieben. Aber jetzt muß ich mich mal wieder melden.
Ich hatte doch geklagt: betreffend der Einstellung der Nahtlosigkeitszahlung, für die Zeit zwischen Ende Alg1 und Beginn der EU-Rente .
Übermorgen ist die Gerichtsverhandlung bei Sozialgericht.
Ich weiß ja, daß ich eigentlich keine Chance habe, will die Angelegenheit aber nicht auf sich beruhen lassen.
Ich weiß das es vielen so ergeht/ergangen ist, und gerade deshalb : WILL ich ANGEHÖRT WERDEN !
Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet !? Hoffentlich bin ich nicht so aufgeregt.
Vertreten werde ich durch eine RÄ, die meine Rechtschutzversicherung bezahlt.
Also denkt bitte an mich...
LG Dori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
Hallo Dori,
schön, dass du dich wieder dazu meldest, natürlich sind wir hier alle sehr gespannt wie das ausgehen wird ...
Unser Verfahren gegen das JC ist inzwischen abgeschlossen (Sommer 2013), der "Knaller" war es aber auch nicht (mehr), obwohl wir "im Prinzip" komplett Recht bekamen, das JC hat uns (nach Dopas Berentung) nachweislich monatlich zu wenig für den Lebensunterhalt gezahlt, die hätten sein Defizit bei mir "ausgleichen" müssen, wie es auch schon in dem BSG-Urteil stand was ich den Widersprüchen immer wieder beigefügt hatte beim JC.
Aber seit der Klage waren auch schon gut 2 Jahre vergangen und inzwischen bekam auch ich "schon" die volle EM-Rente also waren wir ja längst nicht mehr "bedürftig", eine Nachzahlung der vorenthaltenen Hartz4-Gelder kam also nicht in Frage ... darauf hat man keinen Anspruch mehr wenn man aus dem laufenden Bezug von ALGII bereits wieder raus ist, wir hatten es schließlich auch so bereits "überlebt" ...
Das wäre bei dir allerdings anders, weil ALGI ja nicht von "Bedürftigkeit" abhängig ist, sondern dein persönlicher Anspruch aus Beiträgen wäre ... es bleibt also wirklich noch weiter spannend bei dir, VIEL GLÜCK MORGEN
Liebe Grüße von Doma und Dopa

schön, dass du dich wieder dazu meldest, natürlich sind wir hier alle sehr gespannt wie das ausgehen wird ...
Das ist ja auch dein gutes Recht, es wird sich ja zeigen, ob man dir im Ergebnis das ALGI nachzahlen muss wenn du damals noch Anspruch gehabt hättest, sonst gibt es ja nichts mehr ...Ich hatte doch geklagt: betreffend der Einstellung der Nahtlosigkeitszahlung, für die Zeit zwischen Ende Alg1 und Beginn der EU-Rente .
Übermorgen ist die Gerichtsverhandlung bei Sozialgericht.
Ich weiß ja, daß ich eigentlich keine Chance habe, will die Angelegenheit aber nicht auf sich beruhen lassen.
Ich weiß das es vielen so ergeht/ergangen ist, und gerade deshalb : WILL ich ANGEHÖRT WERDEN !
Unser Verfahren gegen das JC ist inzwischen abgeschlossen (Sommer 2013), der "Knaller" war es aber auch nicht (mehr), obwohl wir "im Prinzip" komplett Recht bekamen, das JC hat uns (nach Dopas Berentung) nachweislich monatlich zu wenig für den Lebensunterhalt gezahlt, die hätten sein Defizit bei mir "ausgleichen" müssen, wie es auch schon in dem BSG-Urteil stand was ich den Widersprüchen immer wieder beigefügt hatte beim JC.
Aber seit der Klage waren auch schon gut 2 Jahre vergangen und inzwischen bekam auch ich "schon" die volle EM-Rente also waren wir ja längst nicht mehr "bedürftig", eine Nachzahlung der vorenthaltenen Hartz4-Gelder kam also nicht in Frage ... darauf hat man keinen Anspruch mehr wenn man aus dem laufenden Bezug von ALGII bereits wieder raus ist, wir hatten es schließlich auch so bereits "überlebt" ...


Das wäre bei dir allerdings anders, weil ALGI ja nicht von "Bedürftigkeit" abhängig ist, sondern dein persönlicher Anspruch aus Beiträgen wäre ... es bleibt also wirklich noch weiter spannend bei dir, VIEL GLÜCK MORGEN



Liebe Grüße von Doma und Dopa

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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
Hallo Doppeloma,
schön das es Dich hier noch gibt. Hab gesehen Du bist nachwievor sehr aktiv hier im Forum und mit Deinen Wissen hilfst . Supi
So nun zu meiner Verhandlung. Also wie schon zu erwarten /befürchten war wurde meine Klage abgewiesen.
Es hat nicht mal 10 Minuten gedauert bis das Gericht zur Beratung ging. Was die da gemacht haben weiß ich nicht, denn ich hatten den Eindruck das Ergebnis stand schon vorher fest.
Eigenlich war es nur eine Farce, zu der auch noch mein persönliches Erscheinen gefordert war.
AfA als auch Richter beriefen sich auf eine Entscheidung von 1998. Wörtlich wurde gesagt (mehrmals): ... das wurde schon immer so gemacht..... !
Die Einwände meiner RÄ wurden einfach "abgewürgt".... und die hatte sich wirklich vorbereitet .....
So nun warte ich drauf das Urteil zugeschickt zu bekommen damit ich es immer mal zu Hand nehmen kann und mir dadurch dieses Geschehen gut im Gedächtnis bleibt.
LG Dori
schön das es Dich hier noch gibt. Hab gesehen Du bist nachwievor sehr aktiv hier im Forum und mit Deinen Wissen hilfst . Supi

So nun zu meiner Verhandlung. Also wie schon zu erwarten /befürchten war wurde meine Klage abgewiesen.
Es hat nicht mal 10 Minuten gedauert bis das Gericht zur Beratung ging. Was die da gemacht haben weiß ich nicht, denn ich hatten den Eindruck das Ergebnis stand schon vorher fest.
Eigenlich war es nur eine Farce, zu der auch noch mein persönliches Erscheinen gefordert war.
AfA als auch Richter beriefen sich auf eine Entscheidung von 1998. Wörtlich wurde gesagt (mehrmals): ... das wurde schon immer so gemacht..... !
Die Einwände meiner RÄ wurden einfach "abgewürgt".... und die hatte sich wirklich vorbereitet .....
So nun warte ich drauf das Urteil zugeschickt zu bekommen damit ich es immer mal zu Hand nehmen kann und mir dadurch dieses Geschehen gut im Gedächtnis bleibt.
LG Dori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
Hallo,
wenn du es dir erlauben kannst....dann gehe weiter LSG, BSG usw. usw.
ich selber habe eine Klage gegen die Afa laufen..weil sie mir die Leistung eingestellt haben..als Grund gaben sie an: fehlende Schweigepflcihtentbindungen..
die natürlich nach wie vor freiwillig sind..ein Gutachten hätte angefertigt werden können...da dem ÄD von mir Befundberichte vorliegen.
Aber sie stellten sich stur und zahlten nicht weiter..
die Verhandlung vor dem SG war eine Farce..der Richter bezog sich darauf, dass ich die "Arbeit der Arbeitsagentur erschwert hätte...ich hätte also Schweigepflichtentbindungen unterschreiben können..da ja kein wichtiger Grund vorlag"...absolut lächerliche Begründung..jetzt läuft Revisivon beim Landessozialgericht..ich möchte das weiter durchziehen...
vielleicht wäre das auch eine Option für dich?...und vor allen Dingen für weitere Personen, die das betreffen wird..
wenn du es dir erlauben kannst....dann gehe weiter LSG, BSG usw. usw.
ich selber habe eine Klage gegen die Afa laufen..weil sie mir die Leistung eingestellt haben..als Grund gaben sie an: fehlende Schweigepflcihtentbindungen..
die natürlich nach wie vor freiwillig sind..ein Gutachten hätte angefertigt werden können...da dem ÄD von mir Befundberichte vorliegen.
Aber sie stellten sich stur und zahlten nicht weiter..
die Verhandlung vor dem SG war eine Farce..der Richter bezog sich darauf, dass ich die "Arbeit der Arbeitsagentur erschwert hätte...ich hätte also Schweigepflichtentbindungen unterschreiben können..da ja kein wichtiger Grund vorlag"...absolut lächerliche Begründung..jetzt läuft Revisivon beim Landessozialgericht..ich möchte das weiter durchziehen...
vielleicht wäre das auch eine Option für dich?...und vor allen Dingen für weitere Personen, die das betreffen wird..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Engelchen22
- Global-Mod
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- Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung
Hallo Dori,
Aber Du hast Dich " gewehrt " - hast gekämpft und musst Dir " nix vorwerfen " - ein Versuch ist es allemale WERT !
Mit Deinem RA besprechen wie dieser die Chancen einstuft !
Viel viel Glück u Erfolg !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
Das tut mir sehr sehr leid für Dich !Dori hat geschrieben:
So nun zu meiner Verhandlung. Also wie schon zu erwarten /befürchten war wurde meine Klage abgewiesen.

Aber Du hast Dich " gewehrt " - hast gekämpft und musst Dir " nix vorwerfen " - ein Versuch ist es allemale WERT !
Jab - dieses Urteil genau lesen und dann die evlt weitere Vorgehensweise planen !So nun warte ich drauf das Urteil zugeschickt zu bekommen damit ich es immer mal zu Hand nehmen kann und mir dadurch dieses Geschehen gut im Gedächtnis bleibt.
Mit Deinem RA besprechen wie dieser die Chancen einstuft !
Falls Du noch die " Kraft " und die nötigen " Nerven " hast - würde ich auch diesen Weg wie von @ Vori weitergehen - denn nur wer " wagt kann gewinnen "Vrori hat geschrieben:
wenn du es dir erlauben kannst....dann gehe weiter LSG, BSG usw. usw.

Viel viel Glück u Erfolg !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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