Hallo Schnecke,
ergänzend zu
@agnes noch einige Anmerkungen dazu ...
Ich hab mich heute mit einer Bekannten unterhalten, die eine volle EM-Rente bekommt.
Sie kann später mal mit 66 Jahren + ein paar Monaten in die normale Altersrente gehen.
Eine anerkannte Schwerbehinderung hat sie nicht.
da scheint sie ja noch relativ jung in die EM-Rente gekommen zu sein (bin selber BJ 52 und kann mit 65,5 Jahren in die reguläre Altersrente), ist denn die EM-Rente aktuell bei ihr befristet oder bereits bis zur regulären Altersrente bewilligt worden ???
Im Gespräch haben wir festgestellt,
das da doch einige Unklarheiten bestehen

.
Ich meine gelesen zu haben, dass man zum einen als EM-Rentner in die Rente ab 65 quasi
gezwungen wird. Damit bleiben die Abschläge von 10,8 % auf für die spätere Altersrente
bestehen. Ist das so richtig?
Wie meinst du das jetzt genau mit dem "Zwang" in eine Altersrente, wenn man bis 65 weiterhin EM-Rente bekommen würde ???
Einen solchen Zwang gibt es nicht, davon zeugt ja schon die Tatsache, dass bei meiner EM-Rente die Befristung zum (für mich) regulären Datum (Eintritt in die Altersrente 06/2018) festgelegt wurde ... das ist mein persönliches (reguläres) Renten-Eintrittsalter.
Davor muss ich allerdings an den Antrag auf meine Altersrente denken, denn die EM-Rente würde planmäßig ablaufen und nicht mehr gezahlt werden im Folgemonat.
Eine EM-Rente kann man eben nur so lange beziehen wie man eigentlich auch arbeiten gehen müsste, das ist ja mit Beginn der normalen Altersrente nicht mehr der Fall ... es erfolgt üblicherweise dann ein "nahtloser" Übergang, wenn man die notwendige Antragstellung dafür nicht verpasst.
Ob die DRV daran dann auch erinnert (wie an die Verlängerung von EM-Zeitrenten) das weiß ich nicht, ist ja noch etwas Zeit bis dahin ...
Hat man eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen, kann man mit 65 Jahren abschlagfrei
in Altersrente gehen. Gilt das dann auch für den Übergang EM-Rente ind die Altersrente?
Für die Rente wegen Schwerbehinderung benötigt man außer dem GdB 50 zusätzlich noch mindestens 35 anerkannte Beitragsjahre bei der DRV, ich weiß nicht ob deine Bekannte die aufzuweisen hätte und es ist auch eigentlich egal, denn der Abschlag wegen der EM-Rente bleibt lebenslang erhalten, wenn es da keine Unterbrechung mit Berufstätigkeit mehr gibt.
Bei "nahtlosem" Übergang aus einer EM-Rente in die Altersrente gilt immer der persönliche Zeitpunkt und auch andere Rentenarten kann man dann nicht mehr ohne Abschlag in Anspruch nehmen, hier kann ich auch dem 2. Satz in der letzten Antwort nicht ganz nachvollziehen ...
Die nachfolgende Altersrente wird zwar völlig neu berechnet (eben nach den Grundlagen für Altersrente) aber es muss eine "Günstiger-Prüfung" erfolgen, weil die Altersrente dann mindestens den Betrag der bisherigen EM-Rente erreichen muss ... und darin ist der Abschlag ja bereits enthalten aber auch die Zurechnungszeiten von der EM-Berentung bis zum 60. /62. Lebensjahr.
Also dass man eben nicht mehr diese 10,8 % abgezogen bekommt.
Das wird wohl nur dann passieren, wenn dieser Abschlag auf EM-Renten irgendwann mal wieder gesetzlich abgeschafft wird ... das dürfte dann ein sehr teurer "Spaß" werden für die Rentenkasse und daher wird wohl eher "Schnee in der Sahara fallen" ehe das passiert ...
Hat man keine Schwerbehinderung, dann wäre es doch dann theoretisch möglich, einige Zeit vor
Erreichen der Altersrente auf eine Verlängerung der EM-Rente zu verzichten oder diese "zurückzugeben",
um abschlagsfrei in die Altersrente gehen zu können (vorausgesetzt, man kann diese Zeit finanziell
überbrücken).
Theoretisch mag das vielleicht möglich sein, wobei ich mir den Sinn nicht vorstellen kann, wenn man die EM-Rente benötigt weil man eben nicht mehr arbeiten kann ... auch die "Zurechnungszeiten" würden dann aber wegfallen, was möglicherweise zu einer deutlich geringeren Altersrente führen kann auch ohne Abschläge ... denn während einer EM-Rente (oder in einer Zeit ganz ohne Einkommen) zahlt man ja auch keine Beiträge mehr in die Rentenkasse ein, was man nicht vergessen sollte.
Man sollte sich hier nicht von den theoretischen Aussichten auf eine "ungekürzte" Altersrente (mit 65 /66/ 67) täuschen lassen, die immer so nett "hochgerechnet" werden in den Renten-Informationen ... da sollte man auch den Absatz beachten, dass diese "Hochrechnungen"
NUR darauf beruhen, dass bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente auch weiterhin die bisherigen Beiträge in die Rentenkasse fließen werden ...
Wer bereits weit vorher in die EM-Rente gehen muss, der zahlt aber keine weiteren Beiträge mehr (aus Arbeitseinkommen) die eine solche Rentensteigerung überhaupt noch bewirken könnten ... da kann die vermeintlich "ungekürzte Altersrente" dann schnell eine herbe Enttäuschung werden ...
Ich für mein Teil warte jetzt (mit meiner EM-Rente) brav meinen 65. Geburtstag ab und werde dann frühzeitig genug meine Altersrente beantragen, das soll ja nur noch so eine Art kurzer "Überleitungs-Antrag" sein damit es dann keine Probleme mit den weiteren Rentenzahlungen gibt ab 07/2018 ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
