
auch (oder gerade) wenn du Montag ins KH gehst MUSS dein Widerspruch zur Einstellung der Krankengeldzahlungen umgehend schriftlich (nachweislich per Fax und/oder Einschreiben !!!) zur KK ... du bist das Mitglied (bei der KK), das kann Niemand anderer für dich erledigen (nicht der VDK und auch nicht der UPD) ...
Die Ärzte müssen parallel dazu mit dem MDK medizinisch regeln warum du weiter AU bist, aber du selbst musst der KK (die zahlen dein Geld und nicht der MDK) klar machen (Widerspruch einlegen) dass du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist, das regelt sich nicht von selber.
Es ist ja gut (und sehr wichtig), dass dein Arzt die AU verlängert hat aber wenn du dich nicht selbst gegen die Einstellung der Zahlungen wehrst, dann bekommst du trotzdem kein Krankengeld mehr.
Ich weiß das ist unheimlich schwer, besonders wenn es einem sowieso schon

Welche bekannten oder neuen Krankheiten da jetzt mit auf dem Auszahlschein stehen ist im Prinzip egal, das verlängert deinen Anspruch auf KG nicht, die KK hat aber im Moment überhaupt nicht mehr vor weiter zu zahlen und das muss geklärt werden ... den Zahlschein einzureichen bewirkt ja nur was, wenn die KK dann auch zahlt ...

Liebe Grüße von der Doppeloma
