Ich bin auch durch beide Institutionen abgesichert, VDK und RV.
Da ich aber unseren VDK für echt schnarchig empfand, als es um das EMR-Verfahren ging, und ich nahezu mehr Ahnung über den Sachverhalt und der damit verbundenen Rechtslage im Widerspruchs-/Klageverfahren hatte als deren zuständige Anwältin, besprach ich mich mit meinem Anwalt (Fachanwalt hauptsächlich für Arbeitsrecht), dass ich den Widerspruch ohne anwaltliche Hilfe verfasse und im Klageverfahren meine RV bemühe und er mich vertreten möge.
Genau so lief das dann auch ab und das SG sprach mir die volle EMR zu und forderte, ohne persönliche Anhörung oder Verhandlung, die DRV zur rückwirkenden Anerkennung und Zahlung auf.
Gekämpft hatte ich um die Anerkennung einer Teil-EMR, da ich felsenfest überzeugt war, noch ein Restleistungsvermögen zu haben und einsetzen zu können.
Während dem Verfahren sank mein (von mir vermutetes) Restleistungsvermögen jedoch auf den Tiefpunkt, sodass sämtliche medizinische Befunde, Berichte, Gutachten ein progredientes Verhalten der Erkrankungen attestierten und ein unter drei stündiges Leistungsvermögen bescheinigten, sodass das SG, aufgrund der durch sie eingeholten Gutachten, eine volle EMR als gerechtfertigt ansah.
Mit dem VDK wäre ich gewiss nicht vor dem SG gezogen, hatte deren Anwältin mir im Vorgespräch erklärt ich sei viel zu jung um eine EMR beantragen zu können, ich hätte eh keine Chance. Außerdem habe sie gerade viel um die Ohren und könne zeitnah sich darum nicht kümmern.
Sorry, aber die hatte doch null Ahnung und den

Was bitte hat eine EM mit dem Alter zu tun?
Meine gesundheitlichen Störungen hatte sie gar nicht interessiert. Warum sich auch damit beschäftigen, denn ich kam mit einem über 300 fast 400 seitigem Ordner mit medizinischen Unterlagen an, das wäre nur Arbeit in kurzer Zeit gewesen, der Widerspruch musste ja begründet werden und das unter Termindruck.

Wozu ich den VDK immer benutzt habe ist, dass ich meine Verschlimmerungsantröge zum GdB grundsätzlich über die laufen ließ. Dazu habe ich den Antrag selber ausgefüllt, Befunde, Berichte in Kopie beigelegt ne lediglich eine Vollmacht für den Fall der Fälle erteilt und Sie gebten das alles an das zuständige Amt einzureichen.
Primär konnten die dabei keinen Bockmist machen, brauchten lediglich ihren Stempel draufsetzen, die Vollmacht beilegen und alles eingetütet auf den Postweg geben.
Mir war es nur darauf angekommen, dass das Amt gleich gewarnt war und registrierte, dass ich im VDK bin und sie mit mir kein Spielchen treiben müssen. Bisher hat das auch so funktioniert, dass auch eine angemessene Einstufung dann erfolgt ist, was nämlich beim Erstantrag, den ich ohne VDK einreichte, nämlich nicht so war.
Meine Erfahrung, wenn es mir sehr wichtig ist, dann lieber RV und Anwalt meiner Wahl, wenn nur um eine kleine Vorwarnung abzugeben, dann selber alles vorbereiten und den VDK nur als Zwischenstation nutzen.
Da du eine RV hast, die demnach auch Sozialrecht abdeckt, tendiere ich zu dem persönlichen Rat "nimm dir einen Anwalt deiner Wahl".

Viel Erfolg und gute Nerven wünsche ich dir
