Hallo liebe Mitstreiter,
wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhält, ist es dann möglich beim bisherigen Arbeitgeber mit geringerem Auftragsvolumen und natürlich reduzierten Stressbedingungen, die man auch klar benennen kann, auf 450.- Euro-Basis weiter zu arbeiten mit der Option durch AG, dass man einen Teil zu Hause bei freier Zeiteinteilung erledigen darf?
Vorteile sind, dass man, falls die Rente nicht weiter bewilligt würde, einen leichteren Einstieg hat und dass man die Arbeitsabläufe gut kennt und beim Hinzuverdienst sich nicht in neue Anforderungen rein arbeiten muss.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Arbeitgeber einverstanden ist.
Oder könnte die DRV dann die gesamte Rente in Frage stellen? Oder nur die v o l l e EWR in Frage stellen?
Liebe Grüße
Evkuda
Beschäftigung auf Basis 450.- Euro
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Re: Beschäftigung auf Basis 450.- Euro
Hallo,
du darfst bei einer Erwerbsminderungsrente generell 450 Euro monatlich dazu verdienen,
zwei mal im Jahr auch bis zu 900 Euro (wegen Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld).
Natürlich solltest Du dabei immer unter 15 Wochenstunden bleiben.
Dann ist das unschädlich für die Rente.
LG
Fee
du darfst bei einer Erwerbsminderungsrente generell 450 Euro monatlich dazu verdienen,
zwei mal im Jahr auch bis zu 900 Euro (wegen Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld).
Natürlich solltest Du dabei immer unter 15 Wochenstunden bleiben.
Dann ist das unschädlich für die Rente.
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Re: Beschäftigung auf Basis 450.- Euro
Hallo,
Danke Fee59 für Deine hilfreiche Antwort, mich beschäftigt nur noch darüber hinaus.
ob die DRV eventuell die Rentenbedürftigkeit in Frage stellt, wenn man immer noch beim ursprünglichen Arbeitgeber mit anspruchsvolleren Aufgaben wie bei den Verweistätigkeiten wie Pförtner, Telefonistin, Rezeptionistin o.ä., arbeitet?
Vielleicht auch anzweifelt, weil man während der Tätigkeit auch in die Erwerbsunfähigkeit gelangte?
Liebe Grüße
Evkuda
Danke Fee59 für Deine hilfreiche Antwort, mich beschäftigt nur noch darüber hinaus.
ob die DRV eventuell die Rentenbedürftigkeit in Frage stellt, wenn man immer noch beim ursprünglichen Arbeitgeber mit anspruchsvolleren Aufgaben wie bei den Verweistätigkeiten wie Pförtner, Telefonistin, Rezeptionistin o.ä., arbeitet?
Vielleicht auch anzweifelt, weil man während der Tätigkeit auch in die Erwerbsunfähigkeit gelangte?
Liebe Grüße
Evkuda
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Re: Beschäftigung auf Basis 450.- Euro
Hallo,
da Du Deine Stunden ja drastisch reduzierst, wenn Du nur noch auf 450-Euro-Basis arbeitest, kann die DRV das nicht anzweifeln.
Zum Beispiel: Ich habe Konzentrationsschwierigkeiten und kann deshalb nicht mehr in Teilzeit oder Vollzeit - also stundenlang - anspruchsvolle Bürotätigkeiten ausführen. Aber 2-3 Stunden am Tag mit kurzen Pausen dazwischen gehen noch. Auch wenn die Tätigkeit weiterhin anspruchsvoll ist und keine der einfachen Verweistätigkeiten.
Problematisch wäre es natürlich wenn ich z.B. im Lager arbeiten würde, viel schleppen müsste und Bandscheibenvorfälle hätte. Dann kann auch auch nicht mehr nur geringfügig diese Schlepperei machen. Aber dann gäbe es vielleicht eine andere (anspruchsvolle) Tätigkeit im Lager, z.B. disponieren am PC.
Man ist nicht verpflichtet, unbedingt die Verweistätigkeiten von der DRV auszuführen, wenn man noch etwas anderes machen kann. Es geht bei der EM-Rente vor allem um die zeitlichen Einschränkungen (unter 3 Std. täglich).
Oft bekommt man die EM Rente ja auch deshalb, weil man eben nicht mehr so viele Stunden hintereinander die volle Leistung in seinem ursprünglichen Beruf bringen kann.
Ich denke, Du brauchst Dir da also keine Sorgen zu machen.
Und umso besser für Dich, wenn Du diese Tätigkeit dann bei Deinem ursprünglichen AG ausführen kannst.
LG
Fee
da Du Deine Stunden ja drastisch reduzierst, wenn Du nur noch auf 450-Euro-Basis arbeitest, kann die DRV das nicht anzweifeln.
Zum Beispiel: Ich habe Konzentrationsschwierigkeiten und kann deshalb nicht mehr in Teilzeit oder Vollzeit - also stundenlang - anspruchsvolle Bürotätigkeiten ausführen. Aber 2-3 Stunden am Tag mit kurzen Pausen dazwischen gehen noch. Auch wenn die Tätigkeit weiterhin anspruchsvoll ist und keine der einfachen Verweistätigkeiten.
Problematisch wäre es natürlich wenn ich z.B. im Lager arbeiten würde, viel schleppen müsste und Bandscheibenvorfälle hätte. Dann kann auch auch nicht mehr nur geringfügig diese Schlepperei machen. Aber dann gäbe es vielleicht eine andere (anspruchsvolle) Tätigkeit im Lager, z.B. disponieren am PC.
Man ist nicht verpflichtet, unbedingt die Verweistätigkeiten von der DRV auszuführen, wenn man noch etwas anderes machen kann. Es geht bei der EM-Rente vor allem um die zeitlichen Einschränkungen (unter 3 Std. täglich).
Oft bekommt man die EM Rente ja auch deshalb, weil man eben nicht mehr so viele Stunden hintereinander die volle Leistung in seinem ursprünglichen Beruf bringen kann.
Ich denke, Du brauchst Dir da also keine Sorgen zu machen.
Und umso besser für Dich, wenn Du diese Tätigkeit dann bei Deinem ursprünglichen AG ausführen kannst.
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Re: Beschäftigung auf Basis 450.- Euro
Hallo Evkuda!
Wenn Du die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Hinzuverdienst einhältst, kann Dir die DRV gar nichts! Du tust ja nur das, was erlaubt ist.
Ich habe auch einen Minijob, der meinen erlernten und früher ausgeübten Berufen (Grundschullehrerin und Erzieherin) entspricht, ich arbeite in einer Grundschule in der Schülerbetreuung. 4 x 2 Stunden + 2 Stunden flexibel für Vorbereitung und Leitungstätigkeit und bekomme dafür 400 € im Monat. Theoretisch dürfte ich sogar bis 650 € verdienen, da ein Teil meines Gehaltes über die so genannte Übungsleiterpauschale läuft und die DRV das nicht anrechnen darf.
Die DRV wollte bisher zweimal eine Bestätigung vom Arbeitgeber über Arbeitsumfang und Verdienst und hat mir dann mitgeteilt, es würde sich an der Rente nichts ändern.
Ich merke aber ganz deutlich, dass meine 10 Stunden die Grenze dessen sind, was geht und ohne meinen freien Wochentag und die diversen Ferien, in denen ich nicht arbeiten muss, würde ich den Job defintiv nicht schaffen. Ich mache aktuell 3 Stunden pro Woche mehr, weil eine schwangere Kollgin länger krank war, seit kurzem Beschäftigungsverbot hat und wir noch niemand Neues haben, arbeite einen Tag in der Woche auch alleine mit (wenn alle da sind) 20 Kindern, weil es nicht anders geht und merke deutlich, dass das eigentlich schon zu viel ist. Aber was soll ich machen? Die Arbeit bewältige ich irgendwie, aber zu Hause bleibt sehr viel liegen.
Zum Hinzuverdienst bei EM-Rente:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... dienen.pdf
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... cId=373510
Liebe Grüße
Annette
Wenn Du die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Hinzuverdienst einhältst, kann Dir die DRV gar nichts! Du tust ja nur das, was erlaubt ist.

Die DRV wollte bisher zweimal eine Bestätigung vom Arbeitgeber über Arbeitsumfang und Verdienst und hat mir dann mitgeteilt, es würde sich an der Rente nichts ändern.
Ich merke aber ganz deutlich, dass meine 10 Stunden die Grenze dessen sind, was geht und ohne meinen freien Wochentag und die diversen Ferien, in denen ich nicht arbeiten muss, würde ich den Job defintiv nicht schaffen. Ich mache aktuell 3 Stunden pro Woche mehr, weil eine schwangere Kollgin länger krank war, seit kurzem Beschäftigungsverbot hat und wir noch niemand Neues haben, arbeite einen Tag in der Woche auch alleine mit (wenn alle da sind) 20 Kindern, weil es nicht anders geht und merke deutlich, dass das eigentlich schon zu viel ist. Aber was soll ich machen? Die Arbeit bewältige ich irgendwie, aber zu Hause bleibt sehr viel liegen.
Zum Hinzuverdienst bei EM-Rente:
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Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Beschäftigung auf Basis 450.- Euro
Hallo Annette,
ja, mehr als 10 Stunden würde ich auch nicht arbeiten können / wollen. Im Moment habe ich ja noch eine 20 Stunden Tätigkeit, aber ich schaffe es nicht. Ich verbrauche meine Überstunden und kann auch viele Vorbereitungen zu Hause erledigen, die ich mir dann über die ganze Woche, einschließlich Sonntag verteile. Das ist auf jeden Fall besser, denn am Stück und feste am Arbeitsplatz kann ich von der WS und von der Konzentration, sowie von meiner Sehkraft her, nicht mehr leisten. Ich danke Dir für die hilfreichen links und die Informationen.
Liebe Grüße
Evelyn
ja, mehr als 10 Stunden würde ich auch nicht arbeiten können / wollen. Im Moment habe ich ja noch eine 20 Stunden Tätigkeit, aber ich schaffe es nicht. Ich verbrauche meine Überstunden und kann auch viele Vorbereitungen zu Hause erledigen, die ich mir dann über die ganze Woche, einschließlich Sonntag verteile. Das ist auf jeden Fall besser, denn am Stück und feste am Arbeitsplatz kann ich von der WS und von der Konzentration, sowie von meiner Sehkraft her, nicht mehr leisten. Ich danke Dir für die hilfreichen links und die Informationen.
Liebe Grüße
Evelyn
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