Hallo Dark_Rain,
Nachdem ich bereits 2002 per Eilverfahren durch die KK in Reha geschickt wurde und damals kaum Zeit zum reagieren hatte wollte ich jetzt, besonders nach dem ich hier so vieles zum mir bis dahin unbekanntem Dispositionsrecht gelesen habe, besonders clever sein.
das kann ich sehr gut nachempfinden, mich hat man 2008 auch (nach knapp 4 Monaten AU vom Psychiater) ganz eilig in eine psychosomatische Reha geschickt, interessanter Weise auch genau in der Zeit wo alle meine Ärzte im ausgiebigen Sommerurlaub waren, "ein Schelm wer Böses dabei denkt", so konnte ich mit denen weder was besprechen dazu noch mir notwendige Befunde geben lassen ...
Da mein Arzt mir eine erneute Reha nahe legt kann ich also, wenn ich dich richtig verstanden habe, den Antrag auf Reha selbst stellen und erneut auf mein Schreiben bezüglich Sicherung des Dispositionsrechtes hinweisen ...
Du kannst selbstverständlich immer einen eigenen Reha-Antrag stellen und wenn dein Arzt dich da unterstützt brauchst du natürlich nicht damit warten bis die KK mal diesen Einfall hat, denn die sparen ja während dieser Zeit an deinem Krankengeld (das ist der tiefere Sinn für diese Aufforderungen) und können das trotzdem von den 78 Wochen abziehen.
In diesem Falle solltest du mit deinem Arzt zusammen auch eine passende Klinik auswählen und dein Klinik-Wahlrecht (Wunschklinik aufschreiben und an den Antrag "tackern" !!!) in Anspruch nehmen, sonst bestimmt die DRV eine Klinik die sie selber für angebracht hält.
Auf dem kurzen Anschreiben zur Klinikwahl kannst du dann auch gleich noch darauf hinweisen,
dass du selbst für diesen Antrag das Dispositionsrecht in Anspruch nimmst ... das genügt im allgemeinen völlig aus, jedenfalls wenn du dir davon auch selbst noch eine Kopie sicherst für deine Unterlagen.
Dagegen kommt die KK dann nicht mehr an, wenn sie später den Bescheid dazu "nachschieben" möchte ...
Im Prinzip sicherst du dir damit die Möglichkeit, den Anreisetermin eventuell etwas nach privaten "Wünschen" regulieren zu können und z.B. auch bei einer "Umdeutung" der Reha in EM-Rente selbst zu entscheiden, ob du überhaupt eine EM-Rente willst und/oder wann die eventuell beginnen könnte selbst zu entscheiden, falls es dafür mehrere Möglichkeiten geben sollte.
Das kann nämlich dann die DRV
DIR vorschlagen, ob es der Reha-Antrag sein soll oder der (spätere) Antrag auf EM-Rente oder der (frühere) Beginn deiner AU (was natürlich dann der KK die liebste Variante wäre

), diese Auswahl hat man nicht immer aber wenn das "Regelungsrecht" bei der KK liegt ist wohl klar, dass die dann möglichst viel Krankengeld zurück erhalten möchten.
Das mal so ein wenig zum realen Hintergrund des nebulösen "Dispositionsrechtes" und warum die KK das immer so gerne für sich haben möchte ...
Ich hatte davon damals auch noch keine Ahnung aber die KK hatte auch damit nicht viel von meiner Unkenntnis und der "eiligen Reha", ich wurde zwar weiter AU entlassen (durfte auch nicht mehr an den vorhandenen Arbeitsplatz zurück) aber für eine "EM-Rente" befanden mich die Reha-Ärzte noch deutlich "zu gesund" ... so bekam die KK nicht einen Cent später zurück von meinem Krankengeld, hat nur die 6 Wochen Reha "gespart" und musste danach weiter zahlen bis zur Aussteuerung.
Zu meiner EM-Rente (erst nach der Aussteuerung auf "Wunsch der AfA" beantragt) wurde erst über 3 Jahre später am Gericht entschieden, da bekamen die auch nichts mehr davon ab ...
Jetzt kann ich darüber lachen, aber wirklich "komisch" war das Alles damals für mich auch nicht und mein Psychiater, der hatte keine Ahnung davon, dass er (lt.MDK-GA) eine solche Reha "dringend empfohlen haben sollte" ...
Deinen Reha-Antrag sende dann bitte nur direkt (nachweislich) an die DRV und achte darauf, dass die KK deinen späteren Reha-Bericht nicht bekommen braucht/sollte (also keine Einwilligung für die Anforderung durch die KK unterschreiben), aber dazu kannst du hier auch schon viele Beiträge finden, mit welch miesen Methoden die dann oft versuchen an diesen Bericht zu kommen.
Trotzdem bei Fragen
IMMER unbedingt vorher fragen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
