Hinzuverdienstgrenze bei voller EM - ehrenamtliche Tätigkeit

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Emeraude
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Hinzuverdienstgrenze bei voller EM - ehrenamtliche Tätigkeit

Ungelesener Beitrag von Emeraude » Mo 12. Jan 2015, 10:02

Hallo Zusammen,

weiß jemand, ob ich auch eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung der RV melden muss/ sollte? Die Aufwandsentschädigung zählt dann sicherlich zu der Hinzuverdienstgrenze?

Vielen Dank und viele Grüße, Simone

maday
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Re: Hinzuverdienstgrenze bei voller EM - ehrenamtliche Tätig

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 12. Jan 2015, 12:33

Aufwandsentschädigung zählt nicht zum Hinzuverdienst.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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