Dannie hat geschrieben:hallöchen,
ich habe gerade letztens irgendwo gelesen ( weiß leider nicht mehr genau auf welcher seite ) das eine Gehstörung aufgrund von psychischen Störungen kein Merkzeichen rechtfertigt, da sie nicht dauerhaft ist (oder so ähnlich).
Liebe Grüße
Daniela
Hallo,
bei einer Gehstörung wird sehr wohl das Merkzeichen "G" zuerkannt, es kann nur sein, dass dies nach einiger Zeit noch mal geprüft wird, ob die Voraussetzungen für dieses Merkzeichen noch vorliegen. Wenn Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf das Merkzeichen "G" entstehen, wenn die zu Grunde liegende psychische Störung zu einer deutlich verstärkten Schmerzwahrnehmung führt und die Bewegungsfähigkeit dadurch unmittelbar beeinträchtigt wird. Dazu gibt es auch richterliche Entscheidungen.
Im konkreten mir bekannten Fall führen die Wirbelsäulenschäden, chronische Schmerzstörung und Fibromyalgie allein wohl nicht zu dem Merkzeichen, die aber ebenfalls vorhandene Depression, die nach Ansicht des GA die Schmerzwahrnehmung stark verstärkt, dann doch (Verhandlung vor dem SG - seitens des Versorgungsamtes wurde eine mögliche Nachprüfung in Aussicht gestellt, die Depression könnte ja wieder weg gehen), zunächst für zwei Jahre.
LG
Royan
