Hallo aggi,
Aber ich befürchte fast, dass grade im Alg II - Bereich da noch Probleme kommen werden - sicher nicht auf die JC oder auf die KK, sondern auf die Versicherten,die dann plötzlich ohne Versicherung dastehen, weil sie eben keine Familienversicherung mehr haben (können).
verstehe ich gerade nicht, welche Probleme du da siehst im Bezug auf ALG II- Bezieher ... ansonsten gibt es doch auch jetzt schon genug Menschen die (aus verschiedenen Gründen) keine Familienversicherung bekommen können, z.B. bei unverheirateten Paaren ist das doch im SGB II /SGB XII aktuell schon der Fall.
Wenn (eigentlich) nur einer davon ALGII benötigt, wird doch oft genug erwartet, dass der Partner (mit "genug" Einkommen) die (freiwillige Pflicht-) Versicherung auch noch übernimmt, wenn das Amt der Ansicht ist sein Geld habe zu genügen und wenn beide beim Amt sind (ohne versicherungspflichtiges Einkommen dazu), dann sind auch beide jetzt schon separat K-Versichert.
Bei uns stand allerdings immer drin im Bescheid, dass ich "familienversichert" sei seit der Dopa dann seine Rente bekam (obwohl ich ja offiziell bereits in der KvdR war, aber eben auch Beitragsfrei) ... ich nehme mal an die KK will hier auch dafür sorgen, dass die JC /BA für
JEDEN ALGII-Empfänger den entsprechenden Versicherungs-Beitrag zahlen muss und sich da nicht über die "Familien-Versicherung" ausklinken kann ...
Ohne Anspruch auf ALGII dürfte sich an den allgemeinen Bedingungen für die Familienversicherung doch eigentlich gar nichts ändern, ich habe das jetzt allerdings nicht genauer durchgelesen ...
Auch bei verheirateten Paaren ist das ja nur möglich wenn Beide vorher schon gesetzlich versichert gewesen sind, in den privaten K-Versicherungen gibt es eine solche Regelung nicht und wer privat versichert war kann seinen (vorher gesetzlich versicherten) Partner da auch nicht "kostenfrei" aufnehmen lassen ...
Da gibt es doch aktuell auch schon viele Schwierigkeiten, wenn dann jemand auf ALGII angewiesen ist ...
Es stimmt auch nicht so ganz, dass die Zeiten von Hartz 4-Bezug nicht an die DRV gemeldet werden, aber nur als "beitragsfreie" Anrechnungszeiten (wegen Arbeitslosigkeit), die natürlich keinen einzigen Cent mehr Rente bewirken werden ... man steht ja der "Arbeitsvermittlung" ganz offiziell zur Verfügung wenn man dort Leistungen bekommt ... nur mit der tatsächlichen "Vermittlung" in versicherungspflichtige Jobs hapert es ja oftmals viele Jahre ...
Mies wäre es, wenn die ALGII-Bezieher einen speziellen "Status" bekommen (und nicht den normalen als "Voll-Mitglied" der KK

), der dann auch direkt zur Reduzierung/Begrenzung der Leistungen von der KK führen könnte ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
