
Mein Gedanke dazu ist folgender:
Sollte man dir die EMR rückwirkend zusprechen, dann könnte es natürlich sein, dass du umgehend einen Verlängerungsantrag stellen kannst, da die normale Höchstgrenze drei Jahre befristete EMR ist.
Weiter Befunde "sammeln" ist natürlich effektiv, um den Gesundheitszustand und deren Veränderung nahtlos zu dokumentieren.

Allerdings passe bei deinen Gedanken auf, dass du hier nicht etwas falsches erwartest:
Eine OP erfolgt in der Regel um einen vorliegenden Schaden zu beheben, weitere Schäden aufzuhalten/vorzubeugen und um möglichst eine Besserung dabei zu erreichen.
Somit würde ich jetzt nicht annehmen, dass die DRV nach erfolgter OP nun zwingend auch davon ausgehen wird, dass hier eine Verschlechterung eingetreten ist, vielmehr wird sie argumentieren, dass durch die OP die vorher geltend gemachten Schäden/Beschwerden behoben wurden, denn sonst würde eine OP keinen Sinn machen, wenn nicht dahinter der Gedanke stünde, dass alles danach besser wird/ist

In 1-2 Monaten wird man auch nicht umgehend den neuen Antrag sofort abwickeln, da nach meiner Erkenntnis nach einer OP in der Regel noch ca. 6 Monate die Genesung abgewartet und danach erst der Ist-Stand neu ermittelt wird.
Ich für meinen Teil sehe bei gleichbleibend dokumentierten Vorerkrankungen und einer etwaigen operativen Intervention, die ja gemacht wird um eine Besserung des Gesundheitszustands zu erreichen, nicht eine höhere Chance besser zum Erfolg zu kommen.
Deine SG-Akte wird sicher auch dann erneut hinzugezogen und auch die DRV wird ihre Akte erneut öffnen und schauen, was im Vorfeld gelaufen ist und wie damals argumentiert wurde.
Ich nehme an, dass richtig viel da noch passieren muss, um die DRV und das SG im zweiten Anlauf zu überzeugen.
Ob das in einer so kurzen Zeit, wie Du sie gedanklich hier schilderst, dann schon Früchte tragen kann ...?

Ich habe auch länger gekämpft und ich habe das Glück gehabt, dass das SG meiner Forderung, einen gerichtlich bestellten GA zu befragen, zustimmte und ihn damit beauftragte ein abschließendes GA zu erstellen.
Es ist schwierig dir etwas zu raten, doch ich würde für mich eher so entscheiden, dass ich an der jetzigen Klage zunächst festhalten und unbedingt ein unabhängiges GA durch das SG einfordern würde.
Was ich jedoch auch tun würde ist, das Mandat bei diesem jetzigen RA einmal stark überdenken und mich anderweitig rechtlich fachlich beraten lassen und ggf. dem jetzigen RA das Mandat entziehen, denn mir scheint, der hat entweder wenig Ahnung oder keine Lust sich mit deinem Fall richtig zu beschäftigen, oder da du Selbstzahler bist, dich an der ( Zahl-) Angel zu behalten und von einer Klage zur nächsten mit dir ziehen, die Jahre gehen dabei ins Land, die Euros wirst du los, er verdient sie

Ob eine RS-Versicherung das mitgemacht hätte, was er dir vorschlägt

Noch ist ja, so wie ich es lese, kein Urteil rechtskräftig gesprochen worden, also hat die jetzige Klage doch auch noch Bestand.
Viel Erfolg wünscht agnes
