zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
pfanni
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Do 19. Jun 2014, 16:36

So, jetzt ist es an der Zeit mich wieder zu melden.
Ein ganz liebes Hallo an alle, die hier lesen und mit Rat helfen.
Nachdem ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben habe und meinen AG über meine Vorstellung der Berechnung informiert habe, hatte ich heute einen Anruf. :Gruebeln:
Der Geschäftsführer persönlich :Gruebeln: Er hat mir einen Terminvorschlag unterbreitet, um zu einer Einigung zu kommen.
Ich kann es mir nicht erklären , aber mein Bauch grummelt jetzt schon bei dem Gedanken in die Fa. zu fahren. Gibt es eine anderen Weg?
Dann würde es allerdings u.U. immer hin und her gehen mit den Vorschlägen. Also was tun und auf was achten? Des Gespräch wäre nächste Woche und ich habe noch nicht zugesagt.(den Anwalt möchte ich nicht mehr bemühen, das kostet nur wieder Geld was ich nicht habe und das Ergebnis wird nicht besser werden) Ich möchte schon dieses AV beenden, damit ich endlich zur Ruhe kommen kann.
LG Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 19. Jun 2014, 17:18

Hallo Pfanni,

du musst da nicht hingehen!
Lass Dich nicht von den Leuten dort zu irgend etwas drängen,
was Du nicht möchtest.

Schreib' denen, dass Du aktuell nicht mehr von denen angerufen werden möchtest
und dass sie -wenn sie etwas von Dir möchten- dies doch bitte schriftlich machen.

Hab' Mut und schreib' das!

Die wollen etwas von Dir.
Sollen sie sich also mal entsprechend bemühen.

Die haben überhaupt kein Fitzelchen das Recht,
Dich mit solchem unrechtmäßigen Schrott zu belästigen!

LG
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(grade mal mächtig sauer über die Frechheit solcher Firmen und Chefs)
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 19. Jun 2014, 17:24

Hallo Pfanni, :smile:
So, jetzt ist es an der Zeit mich wieder zu melden.
Ein ganz liebes Hallo an alle, die hier lesen und mit Rat helfen.
Nachdem ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben habe und meinen AG über meine Vorstellung der Berechnung informiert habe, hatte ich heute einen Anruf. :Gruebeln:
Können die eigentlich nicht schreiben ???
Warum verbietest du denen nicht endlich dich anzurufen, du willst ALLES schriftlich haben ... leg auf wenn die dich telefonisch belästigen, das brauchst du auch deinem AG nicht erlauben ... ich dachte das hätten wir soweit schon geklärt ... :confused: :Gruebeln:

Hast du deinem AG deine Vorstellungen schriftlich gegeben, dann fordere eine schriftliche Antwort dazu ein !!! :lesen: :ic_up:
Der Geschäftsführer persönlich :Gruebeln: Er hat mir einen Terminvorschlag unterbreitet, um zu einer Einigung zu kommen.
Ich kann es mir nicht erklären , aber mein Bauch grummelt jetzt schon bei dem Gedanken in die Fa. zu fahren. Gibt es eine anderen Weg?
Ja, du gehst da nicht hin und lässt dich auf Telefonate und Gespräche dazu überhaupt nicht mehr ein, was ist denn das für ein "Saftladen", der unfähig ist ein Arbeitsverhältnis ordentlich auf schriftlichem Wege zu beenden, wenn jemand dauerhaft in EM-Rente geht ... das ist doch eine unmögliche Handlungsweise ... aber solange du das makabere "Spiel" immer wieder mitmachst, wird sich das auch nicht ändern ...

Keiner kann dich zwingen die Firma aufzusuchen, damit die dir wieder "was vom Pferd erzählen können" ... wozu soll das gut sein ...

Mach (zum letzten Mal !!!) einen "Dreizeiler" fertig mit deiner "Rechnung" und der klaren Ansage (und der klaren Absage des telefonisch vorgeschlagenen Termines), dass du eine schriftliche Antwort verlangst und man dich nicht mehr telefonisch kontaktieren darf ... du bist diese fruchtlosen Diskussionen leid und erwartest endgültige Klärungen von deinem AG auf schriftlichem Wege ... einen Aufhebungsvertrag wird es mit deinem Einverständnis nicht geben.

Das ist bei Anderen die in dauerhafte EM-Rente gehen auch nicht notwendig, deine Urlaubsabgeltung möge man dir umgehend (bis zum XXX) überweisen, ansonsten wendest du dich wegen (mindestens) dieser Forderung an das Arbeitsgericht, was dann auch die Abklärung von Abfindungsansprüchen vornehmen wird ...

Das schickst du nachweislich (per Übergabe-Einschreiben) an deine Firma /deinen Chef und dann abwarten und :kaffee: trinken, du bist denen doch zu NICHTS mehr verpflichtet ... die haben keinen reinen Hintern, sonst würden sie soviel Theater darum gar nicht machen ... :Wut: :schimpfen:
Dann würde es allerdings u.U. immer hin und her gehen mit den Vorschlägen. Also was tun und auf was achten? Des Gespräch wäre nächste Woche und ich habe noch nicht zugesagt.(den Anwalt möchte ich nicht mehr bemühen, das kostet nur wieder Geld was ich nicht habe und das Ergebnis wird nicht besser werden) Ich möchte schon dieses AV beenden, damit ich endlich zur Ruhe kommen kann.
Es gibt aber keinen rechtlichen Anlass mehr für ein "endloses Hin und Her", wenn du dich darauf einlässt, dann wird man das natürlich ausnutzen, setze denen doch endlich mal "die Pistole auf die Brust", reagieren die nicht bis zu deiner schriftlichen Terminsetzung, dann gehst du zum Arbeitsgericht und reichst dort Klage gegen deinen AG ein, weil er dir noch Geld aus deinem Arbeitsverhältnis schuldet und du längst in EM-Rente bist ... nimm alle schriftlichen Unterlagen (in Kopie) mit und man wird dir dort helfen, auch OHNE Anwalt ... du brauchst dich von deinem AG nicht endlos hinhalten und "verars**en" lassen ... wenn der das nicht anders haben will soll er bekommen was er braucht ...

Aus irgendwelchen "Gesprächen" beim AG ergeben sich keine Beweise für so eine Klage ...

Kann schon verstehen, dass du das "vom Hals haben willst" aber mach es doch deinem AG nicht zu leicht, wenn es dir egal ist worauf du verzichtest, dann unterschreibe was du willst und/oder kündige selber ... das ist zwar dann auch alles rechtlich nicht korrekt, aber was soll man dir sonst raten ???
Lass dich doch von dem nicht "dirigieren", der hat dir nichts mehr vorzuschreiben ... der hat nur noch (selber) das Arbeitsverhältnis zu beenden und dir deine finanziellen Ansprüche auszuzahlen ... das funktioniert am Besten per Post und per Überweisung auf dein Konto ... per Telefon und Gelaber in der Firma jedenfalls nicht ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Do 19. Jun 2014, 19:39

Danke schon mal für die Antworten. Ich werde nicht hinfahren. Das Problem ist nur, dass mein AV lt. Arbeitsvertrag nur durch Kündigung beendet werden kann. Wenn mein AG kündigen muss? muss er das überhaupt? wird sich das noch ewig hinziehen. Ich werde den Rat annehmen und eine schriftliche Antwort auf mein Schreiben mit meinen Vorstellungen fordern.
Ich bin zu gut und zu dumm für diese Welt und hoffe immer noch, dass mein AG meine Leistung von fast 20 Jahren honoriert.
Ich werde mich wohl davon verabschieden und ihm eine klare Ansage machen. :teufel:
LG Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 19. Jun 2014, 20:48

Hallo Pfanni, :smile: :Bussi:
Das Problem ist nur, dass mein AV lt. Arbeitsvertrag nur durch Kündigung beendet werden kann.
Dann hat ja dein AG ein Problem, wenn der Arbeitsvertrag absolut NUR mit Kündigung enden kann ... dann geht auch kein Aufhebungs-Vertrag ... ist ja dann keine Kündigung ... :icon_e_wink: :pfeif:
Wenn mein AG kündigen muss? muss er das überhaupt?
Wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, wenn du es nicht tust und er (entschuldige bitte) zu blöde ist, das Arbeitsverhältnis (wie jede andere Firma in Deutschland auch) bei Eintritt in eine Rente auf Dauer, einfach OHNE das ganze Brimborium BEENDET (für beendet erklärt wegen Bewilligung einer EM-Rente auf Dauer !!!) für eine reguläre Kündigung gibt es doch schon lange keine rechtliche Basis mehr ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Du beziehst bereits Rente, da kannst du keine Kündigungsfrist mehr einhalten und es wäre völlig egal WER da jetzt kündigt ... dein Arbeitsvertrag ist nur noch ein "Papiertieger" ohne Rechtswirkung ... und KANN nur noch ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen vom AG beendet werden wegen Rente ...

Was soll denn eine Kündigungsfrist noch bewirken ..." vom AG bezahlten Urlaub in der Kündigungsfrist" :Gruebeln: ... bekommst du nicht mehr, weil du EM-Voll-Rentner bist, daher Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Ende des Arbeitsvertrages, der ist im Prinzip längst beendet, denn du kannst ja nicht mehr Vollzeit arbeiten (lt. Arbeitsvertrag) bei deinem AG, weil du berentet bist (VOLL auf Dauer !!!) ... :lesen: :Verwirrt: :Hilfe:

"Freistellung von der Arbeit mit Lohnfortzahlung" bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ... warum sollte der dir noch Wochenlang Geld zahlen (müssen) du bist EM-Vollrentner auf Dauer ... damit endet allgemein JEDES Arbeitsverhältnis endgültig ... nur nicht bei deinem AG offenbar ... also ist eine Kündigung sinnfrei ... von beiden Seiten ... lass notfalls das Arbeitsgericht über diese Tatsachen entscheiden ...

Dass ich keine Regelungen dazu finde (oder bisher nicht finden konnte) heißt ja nicht, dass es keine gibt, am Arbeitsgericht wird man das jedenfalls klären und aufklären MÜSSEN, warum sich dein AG so anstellt, dein Arbeitsverhältnis einfach mit dem Folgemonat nach Beginn der EM-Rente zu beenden, wie es sonst überall üblich ist bei Eintritt in eine Dauer-Rente ... sonst bist du wohl mit 90 - 100 Jahren immer noch im festen Arbeitsverhältnis ... :glotzen: :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » So 22. Jun 2014, 21:35

Hallo, melde mich kurz zurück und wollte nur sagen, dass es mit meinem AG halt nicht so einfach ist. Ich bin selbst gespannt wie das zu Ende kommt.
Jetzt habe ich aber noch eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Im März 2013 habe ich noch Lohnfortzahlung wegen Krankheit von meinen AG bekommen. Die DRV hat zwar mit der Kasse und dem Arbeitsamt abgerechnet, aber nicht mit meinem AG.
Kann der AG das Geld von mir zurückfordern, da ich ja ab 01.03.2013 rückwirkend die EMR bekomme? Bin dankbar für jede Antwort, leider habe ich im Netz
keine Info dazu gefunden.
LG Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Di 24. Jun 2014, 20:17

Hallo, ich schon wieder.
habe eine neuen Aufhebungsvertrag erhalten. Nun jedoch statt Urlaubsabgeltung mit dem Vorschlag diese als Abfindung zu deklarieren. Ist angeblich für beide Seiten von Vorteil? Ich verstehe jedoch nicht ganz wo hier der Vorteil für mich liegt, wenn ich statt 6.900 Euro Urlaubsabgeltung 6.000 Euro
Abfindung erhalten soll. Angeblich würde ich keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. So langsam wächst mir das alles über den Kopf und ich weiß hier echt nicht mehr wie ich es richtig mache. Den Aufhebungsvertrag habe ich allerdings noch nicht unterschrieben. Ich tendiere dazu, auf meine Urlaubsabgeltung zu bestehen. Was ist hier richtig? Würde mich nochmal über Antworten freuen. Danke und LG Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 25. Jun 2014, 09:12

Hallo Pfanni,

bitte akzeptiere überhaupt keinen Aufhebungsvertrag.
Sage denen, sie sollen sich richtig über die Rechtslage informieren und dass Du einem Aufhebungsvertrag generell nicht zustimmen wirst.
Die sollen sich etwas anderes überlegen.

(Wenn die meinen, das geht nicht anders, dann sollen sie Dir halt kündigen. - aber das mit dem Kündigen würde ich natürlich erst mal nicht erwähnen, sonst sagen die hinterher noch, Du wolltest das so).

Gegen die Kündigung müsstest Du dann entsprechend Klage erheben.
Aber wir können den Text und die Vorgehensweise, wenn es denn wirklich so weit kommt, noch einmal hier durchgehen.

Bist Du im Rechtsschutz?
Ich würde alles mal einem Anwalt übergeben.
Oder ggf. an die Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) oder einen Sozialverband.
(da wäre allerdings zu prüfen, ob die dort wirklich gut und fit sind in solchen Sachen ...)

Das was Dein AG hier macht grenzt (meiner Meinung nach ...) schon fast an Mobbing.

LG
Fee
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