Hallo zusammen und wieder eine Frage an die Profis. Das Behördendeutsch verstehe ich einfach nicht so recht.
Ich bin vor 01.01.1961 geboren.
Nach Auffassung des letzen Gutachters, bin ich bereits seit mehr als zehn Jahren nicht nur berufsunfähig, sondern voll Erwerbsgemindert.
Manchmal lese ich etwas von einer Wartezeit von 20 Jahren für Altersrente, dann wieder von 35 Jahren.
Die neue Gesetzgebung tritt ja erst am 01.Juli 2014 in Kraft. Da ändert sich bei dieser Anrechnung noch mal was. Was ist, wenn mein Rentenbescheid erst nach 01.07.2014 ausgestellt wird, aber rückwirkend. Altersente, BU-Rente, oder volle EU-Rente. Ich blicke da einfach nicht mehr durch.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
LG
Robert
Habe ich Anspruch auf Altersrente?
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Re: Habe ich Anspruch auf Altersrente?
Hallo Camper,
Was "Extra" dazu wegen BU gibt es dann nicht mehr ...
Es gibt viele unterschiedliche Renten-Arten (einige, wie die für Frauen /oder nach Arbeitslosigkeit) wurden inzwischen (ab Jahrgang 1952) auch gestrichen ... für viele davon gibt es bestimmte "Wartezeiten", das bedeutet nur die Anzahl der Jahre, die mit den versicherungsrechtlichen Beitrags- oder Anrechnungszeiten belegt sein müssen ...
Einen Anspruch auf Altersrente (ganz allgemein) hat man meines Wissens schon mit 5 Beitragsjahren, allerdings wird von dieser Rente letztlich keiner "leben" können, denn der Renten-Betrag ergibt sich ja erst aus den lebenslangen (persönlichen) Einkommenswerten.
Waren Frauen/ Mütter überwiegend nicht berufstätig oder war jemand lange Zeiten selbstständig tätig und hat die Rentenbeiträge "lieber gespart", dann dürfte es schwierig (bis unmöglich) werden, im Alter (oder bei EM) eine auskömmliche Rente von der DRV zu bekommen.
Nach 35 Jahren (überwiegend mit Beiträgen aus Renten-Pflichtversicherung belegt) zählt man (nach aktueller Rentengesetzgebung) zu den "langjährig Versicherten" und kann vorzeitig in Altersrente gehen ab (noch) dem 63. Lebensjahr, allerdings mit Abschlägen ähnlich wie bei der EM-Rente.
Ähnlich ist es mit der Möglichkeit bei Schwerbehinderung vorzeitig in (Alters-)Rente zu gehen, dafür braucht man neben GdB 50 +X auch 35 anerkannte Beitragsjahre (Wartezeit) bei der DRV ... auch hier gibt es Abschläge je früher man diese Rente in Anspruch nimmt vor dem (persönlichen) regulären Rentenalter (65 + X je nach Geburtsjahrgang), der früheste Eintritt ist mit 60 Jahren möglich, dafür bist du aber noch "zu jung" ...
Es gibt Listen auf der DRV-Seite wo man das nachlesen kann, wer/wann womit in vorzeitige Altersrente gehen könnte, das wäre zu viel, wenn ich das jetzt hier alles aufzählen würde ...
Nur als Beispiel hätte ich mit 63 in die Rente für "Langjährig Versicherte" gehen können (knapp 40 Jahre "Wartezeit" erfüllt), man hätte mir aber auch noch was abgezogen, weil meine (persönliche) reguläre Altersgrenze bei 65,5 Jahren liegt, in die Rente für Schwerbehinderte könnte ich trotzdem nicht, weil ich "nur" GdB 40 habe ... durch die EM-Rente (jetzt für mich bewilligt bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente mit 65,5 Jahren) hat sich das aber ALLES erledigt, denn es bleibt dabei, dass man mir (Lebenslang) diese 10,8 % Abschlag abziehen wird ... auch später von meiner Altersrente ...
Allerdings darf die dann nicht mehr geringer sein (vom Betrag her) als die EM-Rente war, die ich bis dahin bekommen habe ... das kann sich aber auch alles wieder ändern, wenn die Politiker das irgendwann mal so beschließen würden ...
Mit allem was ich beschrieben habe hat die neue Gesetzgebung überhaupt nicht viel zu tun, jedenfalls nicht mit der Berechnung einer EM-Rente, die du hoffst für die letzten 10 Jahre rückwirkend bewilligt zu bekommen, dann gelten natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren ...
Die Änderungen für die EM-Rente betreffen absolut nur (zukünftige) Bescheide in denen die EM-Rente NACH dem 1.7.2014 beginnt, eine "rückwirkende Rente" beginnt ja auch zu einem zurückliegenden Zeitpunkt ...
Bei der Änderung (zu den EM-Renten) geht es nur um die sogenannte "Zurechnungszeit", wenn jemand (meist weit) vor dem 60. Lebensjahr beruflich ganz aussteigen muss, das wird auf das 62. Lebensjahr verschoben für zukünftige EM-Rentner ... alle Bestandsrentner (so wie ich) bekommen davon gar nichts ...
Das ist ziemlich egal, denn es gilt nicht das Ausstellungsdatum sondern der beschiedene Beginn der EM-Rente, meine EM-Rente wurde rückwirkend bewilligt auf den Februar 2010, das ist maßgeblich für meinen offiziellen "Renten-Beginn" und nicht das Datum der Ausstellung des Bescheides im August 2012 ...
BU-Rente siehe oben und EU-Rente (Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit) gibt es bereits seit 2001 NICHT MEHR ... das ist jetzt die EM-Rente ... und die gibt es auch nicht 10 Jahre rückwirkend ...
Sorry, wenn es dich erneut verwirren sollte, ich habe diese komplizierten Regelungen nicht gemacht, brauchte selber auch Jahre um das auseinanderhalten zu können ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das hat zunächst nur Bedeutung für einen (eventuellen /gesetzlichen) Anspruch auf eine Rente wegen Berufs-Unfähigkeit, das wird (bei den berechtigten Jahrgängen) "automatisch" geprüft wenn eine EM-Rente beantragt wurde, ist sozusagen die "kleine Schwester" der EM-Rente = 50 % einer Voll-EM-Rente, allerdings ohne Anspruch auf Erweiterung in die "Arbeitsmarktrente", die man bei einer ("echten") Teilweisen EM-Rente (3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähig überall, nicht nur im Beruf) bekommen kann ...Hallo zusammen und wieder eine Frage an die Profis. Das Behördendeutsch verstehe ich einfach nicht so recht.
Ich bin vor 01.01.1961 geboren.
Solange die Rentenkasse das nicht genauso sieht, nützt dir die Feststellung des GA aber nicht viel, die werden das sicher auch nicht an diesem einen einzigen GA festmachen (wollen) und 10 Jahre rückwirkend gäbe es sowieso keine EM-Rente ... es gibt auch IMMER nur die höherwertige Rentenart (nicht alles auf einmal) ... wer komplett Erwerbsgemindert ist, der ist es zweifellos dann auch im erlernten Beruf ... dann gibt es die Volle EM-Rente und das war es auch schon.Nach Auffassung des letzen Gutachters, bin ich bereits seit mehr als zehn Jahren nicht nur berufsunfähig, sondern voll Erwerbsgemindert.
Was "Extra" dazu wegen BU gibt es dann nicht mehr ...
Manchmal lese ich etwas von einer Wartezeit von 20 Jahren für Altersrente, dann wieder von 35 Jahren.
Es gibt viele unterschiedliche Renten-Arten (einige, wie die für Frauen /oder nach Arbeitslosigkeit) wurden inzwischen (ab Jahrgang 1952) auch gestrichen ... für viele davon gibt es bestimmte "Wartezeiten", das bedeutet nur die Anzahl der Jahre, die mit den versicherungsrechtlichen Beitrags- oder Anrechnungszeiten belegt sein müssen ...
Einen Anspruch auf Altersrente (ganz allgemein) hat man meines Wissens schon mit 5 Beitragsjahren, allerdings wird von dieser Rente letztlich keiner "leben" können, denn der Renten-Betrag ergibt sich ja erst aus den lebenslangen (persönlichen) Einkommenswerten.
Waren Frauen/ Mütter überwiegend nicht berufstätig oder war jemand lange Zeiten selbstständig tätig und hat die Rentenbeiträge "lieber gespart", dann dürfte es schwierig (bis unmöglich) werden, im Alter (oder bei EM) eine auskömmliche Rente von der DRV zu bekommen.
Nach 35 Jahren (überwiegend mit Beiträgen aus Renten-Pflichtversicherung belegt) zählt man (nach aktueller Rentengesetzgebung) zu den "langjährig Versicherten" und kann vorzeitig in Altersrente gehen ab (noch) dem 63. Lebensjahr, allerdings mit Abschlägen ähnlich wie bei der EM-Rente.
Ähnlich ist es mit der Möglichkeit bei Schwerbehinderung vorzeitig in (Alters-)Rente zu gehen, dafür braucht man neben GdB 50 +X auch 35 anerkannte Beitragsjahre (Wartezeit) bei der DRV ... auch hier gibt es Abschläge je früher man diese Rente in Anspruch nimmt vor dem (persönlichen) regulären Rentenalter (65 + X je nach Geburtsjahrgang), der früheste Eintritt ist mit 60 Jahren möglich, dafür bist du aber noch "zu jung" ...
Es gibt Listen auf der DRV-Seite wo man das nachlesen kann, wer/wann womit in vorzeitige Altersrente gehen könnte, das wäre zu viel, wenn ich das jetzt hier alles aufzählen würde ...
Nur als Beispiel hätte ich mit 63 in die Rente für "Langjährig Versicherte" gehen können (knapp 40 Jahre "Wartezeit" erfüllt), man hätte mir aber auch noch was abgezogen, weil meine (persönliche) reguläre Altersgrenze bei 65,5 Jahren liegt, in die Rente für Schwerbehinderte könnte ich trotzdem nicht, weil ich "nur" GdB 40 habe ... durch die EM-Rente (jetzt für mich bewilligt bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente mit 65,5 Jahren) hat sich das aber ALLES erledigt, denn es bleibt dabei, dass man mir (Lebenslang) diese 10,8 % Abschlag abziehen wird ... auch später von meiner Altersrente ...
Allerdings darf die dann nicht mehr geringer sein (vom Betrag her) als die EM-Rente war, die ich bis dahin bekommen habe ... das kann sich aber auch alles wieder ändern, wenn die Politiker das irgendwann mal so beschließen würden ...
Die neue Gesetzgebung tritt ja erst am 01.Juli 2014 in Kraft. Da ändert sich bei dieser Anrechnung noch mal was.
Mit allem was ich beschrieben habe hat die neue Gesetzgebung überhaupt nicht viel zu tun, jedenfalls nicht mit der Berechnung einer EM-Rente, die du hoffst für die letzten 10 Jahre rückwirkend bewilligt zu bekommen, dann gelten natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren ...
Die Änderungen für die EM-Rente betreffen absolut nur (zukünftige) Bescheide in denen die EM-Rente NACH dem 1.7.2014 beginnt, eine "rückwirkende Rente" beginnt ja auch zu einem zurückliegenden Zeitpunkt ...
Bei der Änderung (zu den EM-Renten) geht es nur um die sogenannte "Zurechnungszeit", wenn jemand (meist weit) vor dem 60. Lebensjahr beruflich ganz aussteigen muss, das wird auf das 62. Lebensjahr verschoben für zukünftige EM-Rentner ... alle Bestandsrentner (so wie ich) bekommen davon gar nichts ...
Was ist, wenn mein Rentenbescheid erst nach 01.07.2014 ausgestellt wird, aber rückwirkend.
Das ist ziemlich egal, denn es gilt nicht das Ausstellungsdatum sondern der beschiedene Beginn der EM-Rente, meine EM-Rente wurde rückwirkend bewilligt auf den Februar 2010, das ist maßgeblich für meinen offiziellen "Renten-Beginn" und nicht das Datum der Ausstellung des Bescheides im August 2012 ...
Altersrente kannst du erst bekommen, wenn du das maßgebliche Alter (65 + X je nach Jahrgang) dafür erreicht hast und dann musst du auch "Altersrente" beantragen und nicht EM-Rente, aktuell hast du noch gar keinen Anspruch auf irgendeine "Altersrente", egal ob die "Wartezeit" (35 Jahre) dafür bereits erfüllt ist ... auch dein Schwerbehinderten-Ausweis nützt dir noch nichts dafür, weil du das erforderliche Lebensalter noch nicht erreicht hast.Altersente, BU-Rente, oder volle EU-Rente. Ich blicke da einfach nicht mehr durch.
BU-Rente siehe oben und EU-Rente (Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit) gibt es bereits seit 2001 NICHT MEHR ... das ist jetzt die EM-Rente ... und die gibt es auch nicht 10 Jahre rückwirkend ...
Sorry, wenn es dich erneut verwirren sollte, ich habe diese komplizierten Regelungen nicht gemacht, brauchte selber auch Jahre um das auseinanderhalten zu können ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Habe ich Anspruch auf Altersrente?
@Doppeloma
Danke für Deine Ausführungen.
Ich verstehe es zwar immer noch nicht ganz, aber vorerst bleibt sowieso nur abzuwarten, was die Rentenversicherung meint. Das Sozialgericht hat hat er schon aber in seinem Schreiben an den Anwalt gemeint, dass ich Rente beantragen soll, nicht weiter auf die Klage zu LTA bestehen.
Da ich das Schreiben des Sozialgerichtes samt Gutachten an die DRV geschickt habe, nehme ich schon an, dass sie es nicht auf eine Klage auf Rente ankommen lassen wollen. Das war ein deutlicher Hinweis an die DRV.
LG
Robert
Danke für Deine Ausführungen.
Ich verstehe es zwar immer noch nicht ganz, aber vorerst bleibt sowieso nur abzuwarten, was die Rentenversicherung meint. Das Sozialgericht hat hat er schon aber in seinem Schreiben an den Anwalt gemeint, dass ich Rente beantragen soll, nicht weiter auf die Klage zu LTA bestehen.
Da ich das Schreiben des Sozialgerichtes samt Gutachten an die DRV geschickt habe, nehme ich schon an, dass sie es nicht auf eine Klage auf Rente ankommen lassen wollen. Das war ein deutlicher Hinweis an die DRV.
LG
Robert
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Re: Habe ich Anspruch auf Altersrente?
Hallo Camper,
kein Problem, wenn du das immer noch nicht ganz verstanden hast ... lies es dir doch einfach ofter mal durch "Stück für Stück", dann bleibt immer wieder ein bischen was hängen ... glaube mir ich habe auch viele Jahre gebraucht um das einigermaßen "orten" zu können ... wenigstens vom Grundsatz her ...
Bevor es eine Klage wegen EM-Rente geben könnte, ist zunächst von dir ein offizieller Antrag auf EM-Rente zu stellen (ich gehe aktuell nicht davon aus, dass die DRV freiwillig eine "Umdeutung" des Reha-Antrages anbieten wird), der wird dann in üblicher Weise bei der DRV bearbeitet, denn bisher wurde ja eine Leistung zur Teilhabe geprüft und nicht ob du erwerbsgemindert bist, das werden die wohl ganz "fein" unterscheiden.
Das Gerichtsverfahren läuft (meines Wissens) zur LTA (und eventuell noch wegen der Schwerbehinderung gegen das Versorgungsamt ???) und kann dann nur noch (ergebnislos ???) beendet werden (Klage-Rücknahme ???), die DRV wird jedenfalls nicht zur Bewilligung von LTA "gezwungen" werden, aber daraus ergibt sich auch keine direkte "Anweisung" des Gerichtes an die DRV, dass du nun EM-Rente bekommen musst (das war ja nicht Gegenstand des Klageverfahrens).
An anderer Stelle schreibst du davon, dass du nun auf den EM-Rentenbescheid wartest, da wirst du noch lange warten können, denn ohne Antrag auf EM-Rente gibt es auch keinen Bescheid zu EM-Rente ... irgendwie hast du dich da in ein Verfahren begeben und verstrickt, aus dem es keinen sinnvollen Ausweg mehr zu geben scheint ... die DRV wird von sich aus bestimmt nicht einlenken und tätig werden, das würde mich sehr wundern ...
Ich wünsche dir, dass ich mich irre ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
kein Problem, wenn du das immer noch nicht ganz verstanden hast ... lies es dir doch einfach ofter mal durch "Stück für Stück", dann bleibt immer wieder ein bischen was hängen ... glaube mir ich habe auch viele Jahre gebraucht um das einigermaßen "orten" zu können ... wenigstens vom Grundsatz her ...
Das ist allerdings eine grundsätzliche Anforderung, ohne einen formellen Antrag auf Rente gibt es bei der DRV auch keine Rente ... ganz gleich um welche Rente es dabei geht ... auch bei "Umdeutung" eines Reha-Antrages in EM-Rente muss der Betroffene noch einen separaten Formular-Antrag auf EM-Rente stellen, das Gericht macht dich nur auf den erforderlichen Schritt aufmerksam, tun musst du diesen Schritt noch selber ...Das Sozialgericht hat hat er schon aber in seinem Schreiben an den Anwalt gemeint, dass ich Rente beantragen soll, nicht weiter auf die Klage zu LTA bestehen.
Ich glaube nicht, dass die darin ein Problem sehen werden, es geht bei der aktuellen Klage um LTA (berufliche Reha) und nicht um EM-Rente, solange du keinen offiziellen Antrag auf EM-Rente stellst, wird es die DRV nicht weiter "jucken" was dieser GA im Bezug auf eine Klage wegen LTA von sich gegeben hat ... da verkennst du den aktuellen Anlass der Klage ...Da ich das Schreiben des Sozialgerichtes samt Gutachten an die DRV geschickt habe, nehme ich schon an, dass sie es nicht auf eine Klage auf Rente ankommen lassen wollen. Das war ein deutlicher Hinweis an die DRV.
Bevor es eine Klage wegen EM-Rente geben könnte, ist zunächst von dir ein offizieller Antrag auf EM-Rente zu stellen (ich gehe aktuell nicht davon aus, dass die DRV freiwillig eine "Umdeutung" des Reha-Antrages anbieten wird), der wird dann in üblicher Weise bei der DRV bearbeitet, denn bisher wurde ja eine Leistung zur Teilhabe geprüft und nicht ob du erwerbsgemindert bist, das werden die wohl ganz "fein" unterscheiden.
Das Gerichtsverfahren läuft (meines Wissens) zur LTA (und eventuell noch wegen der Schwerbehinderung gegen das Versorgungsamt ???) und kann dann nur noch (ergebnislos ???) beendet werden (Klage-Rücknahme ???), die DRV wird jedenfalls nicht zur Bewilligung von LTA "gezwungen" werden, aber daraus ergibt sich auch keine direkte "Anweisung" des Gerichtes an die DRV, dass du nun EM-Rente bekommen musst (das war ja nicht Gegenstand des Klageverfahrens).
An anderer Stelle schreibst du davon, dass du nun auf den EM-Rentenbescheid wartest, da wirst du noch lange warten können, denn ohne Antrag auf EM-Rente gibt es auch keinen Bescheid zu EM-Rente ... irgendwie hast du dich da in ein Verfahren begeben und verstrickt, aus dem es keinen sinnvollen Ausweg mehr zu geben scheint ... die DRV wird von sich aus bestimmt nicht einlenken und tätig werden, das würde mich sehr wundern ...
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Re: Habe ich Anspruch auf Altersrente?
Liebe DoppelomaDoppeloma hat geschrieben:Hallo Camper
An anderer Stelle schreibst du davon, dass du nun auf den EM-Rentenbescheid wartest, da wirst du noch lange warten können, denn ohne Antrag auf EM-Rente gibt es auch keinen Bescheid zu EM-Rente ...
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Mein Antrag auf Rente ist in Bearbeitung. Es wurde darüber nur noch nicht entschieden. Das hat mir die DRV ebenso per Email mitgeteilt, wie auch die Krankenkasse.
Ich zitiere mal aus dem Antwortschreiben der Krankenkasse auf meine Frage, wie weit rückwirkend die Krankenkasse nun ihrerseits Forderungen an die DRV stellt, wenn der Gutachter sagt, dass ich seit mehr als 10 Jahren voll Erwerbs gemindert bin. Den Familiennamen in der Anrede ersetze ich aus Datenschutzgründen mit meinem Nick.
Guten Tag, Herr Camper1955,
die Rentenversicherung hat über Ihren Antrag noch nicht entschieden.
Wir können Ihnen leider noch keine Informationen geben
Freundliche Grüße
Ihre (Name der KK)
Wenn dem nicht so wäre, müsste mich doch eine der oben genannten Stellen darauf aufmerksam machen. Ich nehme nicht an, dass mein Rehaantrag umgedeutet wird, sondern mein Antrag auf LTA. Darin stehen ja schon alle relevanten Daten für die Rente. Ich werde mich aber heute im Lauf des Tages explizied bei der Rentenversicherung telefonisch erkundigen, ob noch etwas nötig ist, und mir das Ergebnis des Telefonates schriftlich bestätigen lassen.
Auch hier werde ich das Ergebnis dann mitteilen.
Es ist halt alles ein wenig komplizierter, wenn ein Gutachter die Vorgutachten sozusagen in der Luft zerreißt. Natürlich steht es der Rentenversicherung zu, dass sie nun das letzte Gutachten in Zweifel ziehen. Dann müsste aber der Chefarzt der Rehaklinik, immerhin eine Rehaklinik speziell für die DRV den falschen Beruf gewählt haben, wenn er von der DRV in Zweifel gezogen wird. @Vrori hat sich darüber aufgeregt, dass ihr/sein Gutachter von der DRV war, und der im Sinn der Rentenversicherung begutachtet hat. Mein Gutachter ist auch einer vom DRV gewesen und hat ganz anders begutachtet, wie der Erstgutachter. Schon gar nicht im Sinn der Rentenversicherung. Dass da jede Menge Sand ins Getriebe kommt, ist verständlich.
LG
Robert
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Re: Habe ich Anspruch auf Altersrente?
nu auch das hatte ich schon...aktuell haben die letzten 3 Ga (gemeinsame Begutachtung in versch.Fachgebieten)auch die vorherigen Ga bestätigt oder mit deinen Worten in der Luft zerrissen.Es ist halt alles ein wenig komplizierter, wenn ein Gutachter die Vorgutachten sozusagen in der Luft zerreißt. Natürlich steht es der Rentenversicherung zu, dass sie nun das letzte Gutachten in Zweifel ziehen. Dann müsste aber der Chefarzt der Rehaklinik, immerhin eine Rehaklinik speziell für die DRV den falschen Beruf gewählt haben,
ok bei mir sind es nur 7 und keine 10 Jahre doch hab ich da sehr große zweifel ,dass die DRV das auch so sieht.im Bezug auf deinen Reha-Chefarzt von der DRV auch das hatte ich schon und sein Ergebnis nach 5 Wochen (Zwangs)Reha wurde von der DRV durch ein Paar Sätze aus dem Reha-Bericht aufgehoben.Dann fix noch ein "Hand verlesener"Ga und schon war´s verloren.
wie du siehst treibt die DRV schon einige Zeit das Spiel mit mir....immer wenn ich ein Positives Ga hatte.....fand die DRV wieder was um es anzweifeln...
Bleibt mir nur zu warten was die DRV dieses mal wieder findet um die Ga anzuzweifeln.
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Habe ich Anspruch auf Altersrente?
@Doppeloma und Kalle
Also, mein Rentenantrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Er befindet sich momentan in der Ausgangsstelle. Mehr konnte mir die freundliche Dame am Telefon auch nicht sagen, da sie keinen Einblick in meine Akten hatte, weil er sich eben in dieser Abteilung befindet. Ich soll mich in 14 Tagen noch einmal melden, wenn ich bis da hin nichts höre.
LG
Robert
@K@lle
Ich weiß ja nicht, ob bei Dir das Sozialgericht schon mal empfohlen hat, einen Rentenantrag zu stellen, wie es bei mir, wenn auch nur informell, der Fall war.
Dem zu Folge ist das Gericht felsenfest davon überzeugt, dass der letzte Gutachter alles richtig gesehen hat. Sonst wäre es nicht zu so einem informellen Schreiben gekommen. Meine Klage auf LTA wird das Gericht zurück weisen. Davon bin ich überzeugt. Dann wird der Richter aber in seinem Beschluss begründen müssen, warum er die Klage zurück weist. Hie hat der Richter aber einen anderen Weg gesucht, der schneller geht.
LG
Robert
Also, mein Rentenantrag wird auf jeden Fall bearbeitet. Er befindet sich momentan in der Ausgangsstelle. Mehr konnte mir die freundliche Dame am Telefon auch nicht sagen, da sie keinen Einblick in meine Akten hatte, weil er sich eben in dieser Abteilung befindet. Ich soll mich in 14 Tagen noch einmal melden, wenn ich bis da hin nichts höre.
LG
Robert
@K@lle
Ich weiß ja nicht, ob bei Dir das Sozialgericht schon mal empfohlen hat, einen Rentenantrag zu stellen, wie es bei mir, wenn auch nur informell, der Fall war.
Dem zu Folge ist das Gericht felsenfest davon überzeugt, dass der letzte Gutachter alles richtig gesehen hat. Sonst wäre es nicht zu so einem informellen Schreiben gekommen. Meine Klage auf LTA wird das Gericht zurück weisen. Davon bin ich überzeugt. Dann wird der Richter aber in seinem Beschluss begründen müssen, warum er die Klage zurück weist. Hie hat der Richter aber einen anderen Weg gesucht, der schneller geht.
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