zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
So, melde mich zurück
Habe heute den Auflösungsvertrag per Mail erhalten
......vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nunmehr folgendes: Die Parteien sind darüber einig, dass das zwischen Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2014 sein Ende finden wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmerin ein Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 von 35 Tagen und für das Jahr 2014 von 15 Tagen, mithin
von insgesamt 50 Tagen zusteht.
Unter Berücksichtigung eines Bruttomonatsgehaltes über ........Euro errechnet sich demnach zugunsten der Arbeitnehmerin ein Urlaubsabgeltungsanspruch über......... Euro. (Bei der Berechnung wurde jedoch nur mein Grundgehalt genommen, nicht mein Gesamtbruttogehalt welches höher ist)
Der Arbeitgeber wird den Urlaubsabgeltungsanspruch über .......Euro brutto abrechnen und den sich hiernach ergebenen Nettobetrag an die Arbeitnehmerin auszahlen.
Mit der Erfüllung des Vergleiches sind sämtliche finanziellen Ansprüche der Partner aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin darauf hingewiesen, das die Aufhebung des AV für sie nachteilige Folgen gem. §143a ,§ 144 SGB III wie z.B.
die Verhängung einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld und/oder Krankengeld evtl. mit sich bringen kann.
Die AN stimmt diesen Aufhebungsvertrag nach reiflicher Überlegung zu. Sie unterschreibt ihn ohne jeglichen Zwang, nachdem sie beide Ausfertigungen gelesen und auf ihre Übereinstimmung geprüft hat und verzichtet auf mögliche Anfechtungs-, Widerrufs- und Klagerecht.
So, geschafft und morgen werde ich damit zum Anwalt gehen.
Abgesehen von weiteren Formfehlern habe ich keinen Vergleich mit meinem AG geschlossen. Oder?
LG Pfanni
Habe heute den Auflösungsvertrag per Mail erhalten
......vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nunmehr folgendes: Die Parteien sind darüber einig, dass das zwischen Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2014 sein Ende finden wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmerin ein Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 von 35 Tagen und für das Jahr 2014 von 15 Tagen, mithin
von insgesamt 50 Tagen zusteht.
Unter Berücksichtigung eines Bruttomonatsgehaltes über ........Euro errechnet sich demnach zugunsten der Arbeitnehmerin ein Urlaubsabgeltungsanspruch über......... Euro. (Bei der Berechnung wurde jedoch nur mein Grundgehalt genommen, nicht mein Gesamtbruttogehalt welches höher ist)
Der Arbeitgeber wird den Urlaubsabgeltungsanspruch über .......Euro brutto abrechnen und den sich hiernach ergebenen Nettobetrag an die Arbeitnehmerin auszahlen.
Mit der Erfüllung des Vergleiches sind sämtliche finanziellen Ansprüche der Partner aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin darauf hingewiesen, das die Aufhebung des AV für sie nachteilige Folgen gem. §143a ,§ 144 SGB III wie z.B.
die Verhängung einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld und/oder Krankengeld evtl. mit sich bringen kann.
Die AN stimmt diesen Aufhebungsvertrag nach reiflicher Überlegung zu. Sie unterschreibt ihn ohne jeglichen Zwang, nachdem sie beide Ausfertigungen gelesen und auf ihre Übereinstimmung geprüft hat und verzichtet auf mögliche Anfechtungs-, Widerrufs- und Klagerecht.
So, geschafft und morgen werde ich damit zum Anwalt gehen.
Abgesehen von weiteren Formfehlern habe ich keinen Vergleich mit meinem AG geschlossen. Oder?
LG Pfanni
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Hallo Pfanni,
Wir bekamen jedenfalls einfach ein Schreiben der Personal-Abteilung, dass unser Arbeitsverhältnis wegen Eintritt in eine EM-Rente ohne Befristung zum Folgemonat als beendet anzusehen ist, einfach als "Nachweis" für unsere private Akte, dass wir eben nun deswegen kein Arbeitsverhältnis mehr haben.
Üblicherweise steht aber auch in einem Aufhebungsvertrag drin, warum man das Arbeitsverhältnis "im gegenseitigen Einvernehmen" ohne Einhaltung einer gesetzlichen Kündigungsfrist beenden möchte, sonst gibt es ja keinen wirklichen Grund dafür und man könnte ganz einfach kündigen (du oder der AG) und während der Kündigungsfrist könntest noch den bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen (wenn du nicht schon in Rente wärst jedenfalls) ...
Es gibt also (eigentlich) keinen plausiblen Grund für die Aufhebung des Vertrages (DIR kann es doch egal sein, ob der Arbeitsvertrag bis zur Altersrente weiterhin "ruht" ...
) zum 31.05., WARUM also überhaupt eine Aufhebung mit Anspruch auf Urlaubsabgeltung erfolgt (von deinem AG so dringend "gewünscht" wird ...
), kommt in dem ganzen Wisch nicht vor.
Wenn dem AG das "Ruhen des Arbeitsvertrages" nicht (mehr) gefällt, kann er dir ja jederzeit die Kündigung schicken ... die Urlaubsabgeltung gibt es dann eben (leider) erst später (und vielleicht in der richtigen Höhe ???) und möglicherweise noch eine Abfindung dazu ... zur Not muss eben das Arbeitsgericht (nach Kündigungsschutz-Klage) dann ein wenig nachhelfen ...
), soviel Frechheit ist kaum noch zu überbieten, nun hast du aber wenigstens mal was schriftlich ...
, da würde ich mich dann lieber ganz sicher nicht drauf einlassen (wollen) falls du mal wieder zur AfA musst
, und dass Krankengeld wegen einem Aufhebungsvertrag "gesperrt" werden kann, ist mir auch neu ...
Vielleicht hätte der erst mal nachlesen sollen, was mit diesen §§ seit der Anpassung des SGB III (2011 meines Wissens ... ) geregelt wird ... 143a gibt es inzwischen gar nicht mehr ... und § 143 besagt aktuell folgendes ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html
Da geht es also inzwischen um was ganz Anderes ...
Im § 144 SGB III übrigens auch ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/144.html
darin geht es um "Weiterbildung"
...und zu welchem unerfindlichen Zweck teilt er dir diese "Folgen" bei der AfA (und bei der KK ?) mit, wenn er doch weiß, dass du EM-Rente bekommst ohne Befristung und diese Leistungen (vermutlich) eh nie mehr in Anspruch nehmen wirst und kannst ... will er davon ablenken, dass du wegen EM-Rente "nicht mehr gebraucht wirst" ...
Weil du in diesem Falle eben doch weitergehende finanzielle Ansprüche zum endgültigen Abschied aus der Firma hättest ... es steht vielleicht so genau nicht in deinem Arbeitsvertrag, aber auf irgendeiner Grundlage (Tarif-Vertrag /Betriebsvereinbarung/Rahmentarif-Vertrag) ist der ja auch mal mit dir abgeschlossen worden, du hast Anspruch solche (übergeordneten) Informationen schriftlich von deinem AG zu bekommen...
Das muss dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, mindestens in der Personal-Abteilung "ausliegen", damit man sich dazu informieren kann, wie das betrieblich geregelt ist /wäre ... was nicht im Arbeitsvertrag drin steht ...
Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung dazu habe ich leider nicht gefunden, aber immer wieder den Hinweis, dass es irgendwo geregelt sein MUSS für die Firma in der man arbeitet ... du bist doch sicher nicht die Erste und Einzige, die da je in EM-Rente gegangen ist/gehen musste ...
Der "Regelfall" ist die "automatischen Beendigung" wegen dem EM-Renteneintritt, ansonsten "ruht" das eben weiter, wenn keiner kündigt ... für die Altersrente steht ja meist was dazu im Arbeitsvertrag (bei dir auch ???), da braucht man ja auch nicht zu kündigen ... das sollte dann wohl adäquat anzuwenden sein, wenn man vorzeitig wegen EM aussteigen muss ...
Oder erst in vier Wochen mal wieder an den PC gehst und dann (vielleicht) mal zufällig findest, was man so mit dir "vereinbart hat" ... ich lösche auch manchmal (aus Versehen
) Mails, wie wollen die denn sicher sein, dass du das jetzt überhaupt (schon) gelesen und zur Kenntnis genommen hast ... gibt es einen Termin für die Rückmeldung /Rücksendung ...
"Nach reiflicher Überlegung" würde ich dem AG anraten mich besser zu kündigen, damit mir die von ihm erwähnten Folgen (Sperre) bei AfA und KK erspart bleiben, gut, dass er mich darauf aufmerksam gemacht hat, da würde ich ja mit einer Unterschrift einen ganz schweren Fehler begehen, der mir zukünftig noch richtig Ärger bringen könnte ... soviel "Fürsorge" hätte ich gar nicht erwartet, ES GIBT KEINE UNTERSCHRIFT ... das verstehen Sie doch sicher ...
Oder die ganzen für dich nachteiligen Passagen werden VORHER (in beiden Exemplaren) rigoros gestrichen, aber dazu werdet ihr wohl keine "Einigung" mehr finden können ... fällt mir gerade ein, dass auch das AG-Exemplar (und dein Exemplar !!!) normalerweise bereits mit Datum und Firmenstempel und (Original-) Unterschrift geliefert wird ... wie geht denn das per Mail ...
Liebe Grüße von der sehr neugierigen und gespannten Doppeloma


Na, "vereinbart" wurde ja irgendwie auch nichts, dein AG gibt dir vor, was du unterschreiben sollst ... aber so was kennt man ja von AfA und JC, da nennt sich dieser "Vertrag" EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) ... aufgenommen wird aber auch nur was die Vermittler von dir fordern möchten .........vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nunmehr folgendes: Die Parteien sind darüber einig, dass das zwischen Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2014 sein Ende finden wird.

Wie wurde denn diese Einigung erzielt, ziemlich einseitig von deinem AG vorgegeben, oder ???Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmerin ein Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 von 35 Tagen und für das Jahr 2014 von 15 Tagen, mithin
von insgesamt 50 Tagen zusteht.
Über die Höhe der Urlaubsabgeltung (Berechnungsgrundlage) seid ihr euch also doch nicht "einig" geworden, du bist übrigens inzwischen "Rentnerin wegen EM" und keine Arbeitnehmerin mehr, der wird schon wissen, warum diese Tatsache in dem ganzen "Geschreibsel" nicht erwähnt wird ...Unter Berücksichtigung eines Bruttomonatsgehaltes über ........Euro errechnet sich demnach zugunsten der Arbeitnehmerin ein Urlaubsabgeltungsanspruch über......... Euro. (Bei der Berechnung wurde jedoch nur mein Grundgehalt genommen, nicht mein Gesamtbruttogehalt welches höher ist)
Der Arbeitgeber wird den Urlaubsabgeltungsanspruch über .......Euro brutto abrechnen und den sich hiernach ergebenen Nettobetrag an die Arbeitnehmerin auszahlen.


Wir bekamen jedenfalls einfach ein Schreiben der Personal-Abteilung, dass unser Arbeitsverhältnis wegen Eintritt in eine EM-Rente ohne Befristung zum Folgemonat als beendet anzusehen ist, einfach als "Nachweis" für unsere private Akte, dass wir eben nun deswegen kein Arbeitsverhältnis mehr haben.

Üblicherweise steht aber auch in einem Aufhebungsvertrag drin, warum man das Arbeitsverhältnis "im gegenseitigen Einvernehmen" ohne Einhaltung einer gesetzlichen Kündigungsfrist beenden möchte, sonst gibt es ja keinen wirklichen Grund dafür und man könnte ganz einfach kündigen (du oder der AG) und während der Kündigungsfrist könntest noch den bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen (wenn du nicht schon in Rente wärst jedenfalls) ...



Es gibt also (eigentlich) keinen plausiblen Grund für die Aufhebung des Vertrages (DIR kann es doch egal sein, ob der Arbeitsvertrag bis zur Altersrente weiterhin "ruht" ...



Wenn dem AG das "Ruhen des Arbeitsvertrages" nicht (mehr) gefällt, kann er dir ja jederzeit die Kündigung schicken ... die Urlaubsabgeltung gibt es dann eben (leider) erst später (und vielleicht in der richtigen Höhe ???) und möglicherweise noch eine Abfindung dazu ... zur Not muss eben das Arbeitsgericht (nach Kündigungsschutz-Klage) dann ein wenig nachhelfen ...





Ja sicher, wenn du diese "Verzichts-Erklärung" unterschreibst "sind alle Messen gelesen", du warst ja dann mit diesem "Vergleich" (eben wieso "Vergleich" ... seid ihr schon vor Gericht ...Mit der Erfüllung des Vergleiches sind sämtliche finanziellen Ansprüche der Partner aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt.




Sorry, aber das ist der Oberknaller ...Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin darauf hingewiesen, das die Aufhebung des AV für sie nachteilige Folgen gem. §143a ,§ 144 SGB III wie z.B.
die Verhängung einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld und/oder Krankengeld evtl. mit sich bringen kann.





Vielleicht hätte der erst mal nachlesen sollen, was mit diesen §§ seit der Anpassung des SGB III (2011 meines Wissens ... ) geregelt wird ... 143a gibt es inzwischen gar nicht mehr ... und § 143 besagt aktuell folgendes ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html
Da geht es also inzwischen um was ganz Anderes ...

Im § 144 SGB III übrigens auch ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/144.html
darin geht es um "Weiterbildung"



Weil du in diesem Falle eben doch weitergehende finanzielle Ansprüche zum endgültigen Abschied aus der Firma hättest ... es steht vielleicht so genau nicht in deinem Arbeitsvertrag, aber auf irgendeiner Grundlage (Tarif-Vertrag /Betriebsvereinbarung/Rahmentarif-Vertrag) ist der ja auch mal mit dir abgeschlossen worden, du hast Anspruch solche (übergeordneten) Informationen schriftlich von deinem AG zu bekommen...


Das muss dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, mindestens in der Personal-Abteilung "ausliegen", damit man sich dazu informieren kann, wie das betrieblich geregelt ist /wäre ... was nicht im Arbeitsvertrag drin steht ...
Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung dazu habe ich leider nicht gefunden, aber immer wieder den Hinweis, dass es irgendwo geregelt sein MUSS für die Firma in der man arbeitet ... du bist doch sicher nicht die Erste und Einzige, die da je in EM-Rente gegangen ist/gehen musste ...

Der "Regelfall" ist die "automatischen Beendigung" wegen dem EM-Renteneintritt, ansonsten "ruht" das eben weiter, wenn keiner kündigt ... für die Altersrente steht ja meist was dazu im Arbeitsvertrag (bei dir auch ???), da braucht man ja auch nicht zu kündigen ... das sollte dann wohl adäquat anzuwenden sein, wenn man vorzeitig wegen EM aussteigen muss ...

NaJa, "nach reiflicher Überlegung" würde ich dem ganz sicher NICHT zustimmen, welche "zwei Ausfertigungen" meinen die denn jetzt, haben die eigentlich kein Papier und keine Sekretärin mehr, dass die eine Mail schicken ... was ist wenn dein PC/Drucker kaputt ist und du das gar nicht lesen oder zwei Mal ausdrucken kannst ...Die AN stimmt diesen Aufhebungsvertrag nach reiflicher Überlegung zu. Sie unterschreibt ihn ohne jeglichen Zwang, nachdem sie beide Ausfertigungen gelesen und auf ihre Übereinstimmung geprüft hat und verzichtet auf mögliche Anfechtungs-, Widerrufs- und Klagerecht.

Oder erst in vier Wochen mal wieder an den PC gehst und dann (vielleicht) mal zufällig findest, was man so mit dir "vereinbart hat" ... ich lösche auch manchmal (aus Versehen




"Nach reiflicher Überlegung" würde ich dem AG anraten mich besser zu kündigen, damit mir die von ihm erwähnten Folgen (Sperre) bei AfA und KK erspart bleiben, gut, dass er mich darauf aufmerksam gemacht hat, da würde ich ja mit einer Unterschrift einen ganz schweren Fehler begehen, der mir zukünftig noch richtig Ärger bringen könnte ... soviel "Fürsorge" hätte ich gar nicht erwartet, ES GIBT KEINE UNTERSCHRIFT ... das verstehen Sie doch sicher ...



Oder die ganzen für dich nachteiligen Passagen werden VORHER (in beiden Exemplaren) rigoros gestrichen, aber dazu werdet ihr wohl keine "Einigung" mehr finden können ... fällt mir gerade ein, dass auch das AG-Exemplar (und dein Exemplar !!!) normalerweise bereits mit Datum und Firmenstempel und (Original-) Unterschrift geliefert wird ... wie geht denn das per Mail ...


Vielen Dank für die Mühe und ich hoffe dein Anwalt findet auch sehr schnell die ganzen "Pferdefüße", manche sagen ja dann leider auch nur :" nehmen Sie das Geld und seien sie froh dort weg zu sein" ... so "gemütlich" würden die MICH aber nicht los werden können ...So, geschafft und morgen werde ich damit zum Anwalt gehen.

Liebe Grüße von der sehr neugierigen und gespannten Doppeloma


Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Moin
Zusätzlich noch zu dem, was Doma geschrieben hat:
Für eine "reifliche Überlegung" ist die Zeit zwischen dem 27.5. und dem 31.5. - wo du ja eigentlich schon ausscheiden sollst - recht knapp bemessen
Gabi

Zusätzlich noch zu dem, was Doma geschrieben hat:
Für eine "reifliche Überlegung" ist die Zeit zwischen dem 27.5. und dem 31.5. - wo du ja eigentlich schon ausscheiden sollst - recht knapp bemessen



Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

- k@lle
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
vielleicht solltest du dir D-Oma´s Antwort ausdrucken und ihre "Überlegungen"auch mal deinem Anwalt unterbreitenmorgen werde ich damit zum Anwalt gehen.
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Danke für alle Antworten und super Überlegungen zu meinem "Aufhebungsvertrag".
Habe 14.00 Uhr Termin beim Anwalt und werde euch weiter berichten.
Liebe Grüße Pfanni
Habe 14.00 Uhr Termin beim Anwalt und werde euch weiter berichten.
Liebe Grüße Pfanni
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
pfanni hat geschrieben:So, melde mich zurück
Mit der Erfüllung des Vergleiches sind sämtliche finanziellen Ansprüche der Partner aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt.
Die AN stimmt diesen Aufhebungsvertrag nach reiflicher Überlegung zu. Sie unterschreibt ihn ohne jeglichen Zwang, nachdem sie beide Ausfertigungen gelesen und auf ihre Übereinstimmung geprüft hat und verzichtet auf mögliche Anfechtungs-, Widerrufs- und Klagerecht.
LG Pfanni
Hallo Pfanni

War mal BR-Vorsitzender in einer Sch

Da hat der Chef auch solch Verträge aufgesetzt.

Habt ihr eine Betriebsrente bei euch?
Weil mein Ex-Chef solch Verträge auch deshalb aufsetzte, um die Ansprüche auf die Betriebsrente der ausscheidenden Mitarbeitern zu eleminieren!
MfG

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Moin,
wenn ich das hier so alles lese, dann weiß ich, warum unsere Gerichte total überlastet sind....
und sich Rechtsanwälte 'ne goldene Nase verdienen.
LG
ReallyAngry
wenn ich das hier so alles lese, dann weiß ich, warum unsere Gerichte total überlastet sind....
und sich Rechtsanwälte 'ne goldene Nase verdienen.
LG
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Guten Abend an Alle die hier lesen und mir auch schon gut geholfen haben, aber nachdem ich beim Anwalt war bin ich genauso schlau oder dumm wie vorher
Dieser meinte, ich solle alles ruhig und vorsichtig angehen
Also meine AG mit Samthandschuhen anfassen, denn er hätte mir ja schon mehr Urlaub zugesprochen, als mir zustehen würde. Ich habe 30 Tage im Jahr und 5 Tage wegen der Schwerbehinderung. Nach seiner Meinung würde mir bei der Abgeltung nur der Grundurlaub von 20 Tage und die 5 Tage zustehen.
Eine Betriebsrente gibt es bei uns übrigens nicht.
Auch das von meinem Bruttogehalt über 300 Euro an Zuschlägen einfach weggelassen wurde ist ja nicht so schlimm
Für mich ist das aber schlimm!
Und außerdem bin ich dort seit nun 18 Jahren beschäftigt (Pflege), habe für diesen Verein geackert und auch meine Gesundheit gelassen und dann wird man abgespeist und entsorgt. Ist schon heftig und macht mich traurig und wütend zugleich. Und alles von einem neuen Geschäftsführer der mit mir noch nicht mal 2 Sätze gewechselt hat.
Nun werde ich überlegen ob ich überhaupt auch nur irgendetwas unterschreiben werde.
In meinem Arbeitsvertrag steht nicht ein Satz wie in diesem Fall zu verfahren ist und einen Tarifvertrag gibt es auch nicht.
Liebe Grüße Pfanni


Eine Betriebsrente gibt es bei uns übrigens nicht.
Auch das von meinem Bruttogehalt über 300 Euro an Zuschlägen einfach weggelassen wurde ist ja nicht so schlimm

Und außerdem bin ich dort seit nun 18 Jahren beschäftigt (Pflege), habe für diesen Verein geackert und auch meine Gesundheit gelassen und dann wird man abgespeist und entsorgt. Ist schon heftig und macht mich traurig und wütend zugleich. Und alles von einem neuen Geschäftsführer der mit mir noch nicht mal 2 Sätze gewechselt hat.
Nun werde ich überlegen ob ich überhaupt auch nur irgendetwas unterschreiben werde.
In meinem Arbeitsvertrag steht nicht ein Satz wie in diesem Fall zu verfahren ist und einen Tarifvertrag gibt es auch nicht.
Liebe Grüße Pfanni
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Hallo Pfanni,
ich würde nichts unterschreiben und mich auch nicht beim AG melden.
(bitte keinen vorauseilenden Gehorsam - das kenne ich von mir nur zu gut,
weil ich denke, ich kriege damit irgendwelche Probleme vom Tisch.
Aber dieser Gedanke ist ein Trugschluss!)
Soll der AG irgendwann bei Dir anfragen, was mit dem Aufhebungsvertrag ist.
Und so ein Teil per Mail, also vom AG nicht mal unterschrieben bzw. nur
mit einer eingescannten Unterschrift ... neee - neee ...
Ich denke, so eine eingescannte Unterschrift unter Verträgen dürfte auch
gar nicht rechtsgültig sein.
Ich würde also probieren, die nunmehr eingetretene Spannung auszuhalten.
Du weißt, dass Du nicht verpflichtet bist, so einen Vertrag zu unterschreiben.
Jetzt hole mal gaaaaanz tief Luft und habe den längeren Atem als Dein AG.
Der kann Dir nämlich letztendlich gar nichts,
auch wenn er meint, Dich unter Druck setzen zu wollen.
Und - aber das weißt Du ja schon - bitte alles immer nur schriftlich machen.
Die Aussagen Deines Anwalts kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Ich habe fast den Eindruck, der will sich nur leichtes Geld verdienen,
ohne etwas dafür zu tun. So richtig einsatzfreudig für Dich scheint er ja nicht zu sein.
Vor allem hätte ich ihn mal nach den Rechtsgrundlagen und Rechtshintergründen
für die ganzen Dinge gefragt.
So wie Du schreibst, hat er Dir ja nur seine persönliche Einschätzung gegeben,
und auf persönliche Einschätzungen
das Gericht letztendlich,
falls es doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte ...
LG
Fee
(die noch immer mit ihrem letzten AG wegen des Arbeitszeugnisses Krumpel hat ...)
ich würde nichts unterschreiben und mich auch nicht beim AG melden.
(bitte keinen vorauseilenden Gehorsam - das kenne ich von mir nur zu gut,
weil ich denke, ich kriege damit irgendwelche Probleme vom Tisch.
Aber dieser Gedanke ist ein Trugschluss!)
Soll der AG irgendwann bei Dir anfragen, was mit dem Aufhebungsvertrag ist.
Und so ein Teil per Mail, also vom AG nicht mal unterschrieben bzw. nur
mit einer eingescannten Unterschrift ... neee - neee ...
Ich denke, so eine eingescannte Unterschrift unter Verträgen dürfte auch
gar nicht rechtsgültig sein.
Ich würde also probieren, die nunmehr eingetretene Spannung auszuhalten.
Du weißt, dass Du nicht verpflichtet bist, so einen Vertrag zu unterschreiben.
Jetzt hole mal gaaaaanz tief Luft und habe den längeren Atem als Dein AG.
Der kann Dir nämlich letztendlich gar nichts,
auch wenn er meint, Dich unter Druck setzen zu wollen.
Und - aber das weißt Du ja schon - bitte alles immer nur schriftlich machen.
Die Aussagen Deines Anwalts kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Ich habe fast den Eindruck, der will sich nur leichtes Geld verdienen,
ohne etwas dafür zu tun. So richtig einsatzfreudig für Dich scheint er ja nicht zu sein.
Vor allem hätte ich ihn mal nach den Rechtsgrundlagen und Rechtshintergründen
für die ganzen Dinge gefragt.
So wie Du schreibst, hat er Dir ja nur seine persönliche Einschätzung gegeben,
und auf persönliche Einschätzungen

falls es doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte ...
LG
Fee
(die noch immer mit ihrem letzten AG wegen des Arbeitszeugnisses Krumpel hat ...)
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
- Doppeloma
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag
Hallo pfanni,
Warum denn bitteschön solche Ratschläge, du hast keinen Anlass mehr deinen AG "mit Samthandschuhen" anzufassen, was konkret kann er dir denn noch tun ... die schriftliche Kündigung schicken ... na dann mal los, damit kannst du wenigstens zum Arbeitsgericht gehen und da MUSS dein AG dann die "Hosen runter lassen" welche Regelungen es im Bezug auf Übergang in volle EM-Rente z.B. im Bezug auf eine Abfindung gibt nach immerhin fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
DU hast nichts zu verlieren dabei, dein AG offenbar ne ganze Menge, sonst würde er nicht solche "linken Spielchen" abziehen, um dich dazu zu bringen einen Verzicht auf irgendwelche weitergehende finanziellen Ansprüche zu unterschreiben ... die Urlaubsabgeltung ist durchaus auch unterschiedlich geregelt, da brauchst du nicht "dankbar" zu sein, der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Tage) ist nur das Minimum, was ausgezahlt werden muss ... es darf auch etwas mehr sein ...
) das später anders berechnen zu wollen, wenn das doch mal gerichtlich geklärt werden müsste ... ICH würde es darauf ankommen lassen ... da kann ich mich meiner Vorschreiberin nur anschließen...
Das Problem mit der Schwerbehinderung hätte er ja auch nicht (mehr), wenn er den Arbeitsvertrag nun wegen der EM-Rente einfach beenden würde, wie es sonst fast überall auch ohne Kündigung gemacht wird ... ich war gleichgestellt und der Dopa hatte auch schon den Schwerbehinderten-Ausweis, das Integrationsamt interessiert sich aber nicht mehr dafür bei EM-Rente auf Dauer ...
Also muss es ja einen anderen Grund geben, warum er unbedingt vermeiden möchte, dass du zum Arbeitsgericht gehst, wenn das Arbeitsverhältnis nicht (vermeintlich) sauber endet, indem du (mit deiner Unterschrift) auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtest und auch nicht zum Arbeitsgericht gehen wirst, um das genauer überprüfen zu lassen, ob das auch tatsächlich "sauber" beendet wurde ...
Halte durch und bleibe stur
, es gibt keine Unterschrift von dir und den Anwalt solltest du auch "in die Wüste schicken" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Dieser meinte, ich solle alles ruhig und vorsichtig angehenAlso meine AG mit Samthandschuhen anfassen, denn er hätte mir ja schon mehr Urlaub zugesprochen, als mir zustehen würde.
Warum denn bitteschön solche Ratschläge, du hast keinen Anlass mehr deinen AG "mit Samthandschuhen" anzufassen, was konkret kann er dir denn noch tun ... die schriftliche Kündigung schicken ... na dann mal los, damit kannst du wenigstens zum Arbeitsgericht gehen und da MUSS dein AG dann die "Hosen runter lassen" welche Regelungen es im Bezug auf Übergang in volle EM-Rente z.B. im Bezug auf eine Abfindung gibt nach immerhin fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
DU hast nichts zu verlieren dabei, dein AG offenbar ne ganze Menge, sonst würde er nicht solche "linken Spielchen" abziehen, um dich dazu zu bringen einen Verzicht auf irgendwelche weitergehende finanziellen Ansprüche zu unterschreiben ... die Urlaubsabgeltung ist durchaus auch unterschiedlich geregelt, da brauchst du nicht "dankbar" zu sein, der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Tage) ist nur das Minimum, was ausgezahlt werden muss ... es darf auch etwas mehr sein ...


Das hat man dir ja immerhin nun schriftlich gegeben, welche Berechnung man dazu vornehmen möchte, also gut aufheben ... es dürfte schwierig werden (für deinen AGIch habe 30 Tage im Jahr und 5 Tage wegen der Schwerbehinderung. Nach seiner Meinung würde mir bei der Abgeltung nur der Grundurlaub von 20 Tage und die 5 Tage zustehen.


Das Problem mit der Schwerbehinderung hätte er ja auch nicht (mehr), wenn er den Arbeitsvertrag nun wegen der EM-Rente einfach beenden würde, wie es sonst fast überall auch ohne Kündigung gemacht wird ... ich war gleichgestellt und der Dopa hatte auch schon den Schwerbehinderten-Ausweis, das Integrationsamt interessiert sich aber nicht mehr dafür bei EM-Rente auf Dauer ...
Also muss es ja einen anderen Grund geben, warum er unbedingt vermeiden möchte, dass du zum Arbeitsgericht gehst, wenn das Arbeitsverhältnis nicht (vermeintlich) sauber endet, indem du (mit deiner Unterschrift) auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtest und auch nicht zum Arbeitsgericht gehen wirst, um das genauer überprüfen zu lassen, ob das auch tatsächlich "sauber" beendet wurde ...



Darum geht es auch ganz sicher nicht, dazu hättest du ja schriftliche Vertragsunterlagen und üblicherweise zahlt man da auch selber Beiträge ein (solange man was verdient jedenfalls), das kann auch nicht einfach "unter den Tisch fallen", wenn man wegen EM-Rente aussteigen muss ... normalerweise hat man darauf auch nach dem Ende des Arbeitsvertrages einen Rechtsanspruch ...Eine Betriebsrente gibt es bei uns übrigens nicht.
Das ist doch (leider) überall das gleiche traurige Ende, ich will mich zwar nicht beklagen, denn man hat mich wenigstens in Ruhe gelassen und wollte mich auch nicht los werden die ganzen Jahre, aber irgendein "nettes Abschieds-Wort" am Ende wäre ja vielleicht auch drin gewesen ... immerhin war ich auch gut 10 Jahre dort beschäftigt ... irgendwann war ich einfach "abgeschrieben" ...Und außerdem bin ich dort seit nun 18 Jahren beschäftigt (Pflege), habe für diesen Verein geackert und auch meine Gesundheit gelassen und dann wird man abgespeist und entsorgt. Ist schon heftig und macht mich traurig und wütend zugleich. Und alles von einem neuen Geschäftsführer der mit mir noch nicht mal 2 Sätze gewechselt hat.

Du solltest tatsächlich GAR NICHT unterschreiben, es ist unnötig um dein Arbeitsverhältnis zu beenden, es wird ganz sicher nur zu deinem finanziellen Nachteil werden können, wenn du deinem AG was unterschreibst ...Nun werde ich überlegen ob ich überhaupt auch nur irgendetwas unterschreiben werde.
Irgendwo gibt es da aber was, sonst wäre das ganze Theater ja völlig sinnlos ...In meinem Arbeitsvertrag steht nicht ein Satz wie in diesem Fall zu verfahren ist und einen Tarifvertrag gibt es auch nicht.



Halte durch und bleibe stur

Liebe Grüße von der Doppeloma

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