§ 56 Abs. 3 SGB VII

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

§ 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 18. Mai 2014, 08:57

Ein fröhliches Hallo an die Profis und eine neugierige Frage

Der Text im oben genannten § lautet so:

(3) Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird Vollrente geleistet; sie beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Teilrente geleistet; sie wird in der Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.

Wie ist das denn, denn ein Kind oder ein Jugendlicher nie erwärbsfähig aufgrund seiner Behinderung ist?

Beispiel wäre extreme Agoraphobie mit Panikstörung (ICD 10 F40.1)

Vielen Dank im Voraus

lg

Robert

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: § 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 18. Mai 2014, 09:47

Wieso zitierst du dann eine Rechtsgrundlage aus dem Berich Unfallversicherung?

Bei jemandem, der nie Zeiten für die Rentenversicherung erarbeiten konnte, aufgrund von Krankheit oder Behinderung, tritt das Sozialamt ein.

Beispiel:

mein Neffe war 12, als er einen Unfall hatte..Freizeitunfall..er ist von einem Auto angefahren worden.
Seitdem ist er schwerbehindert....100 %....

er ist allerdings seit einigen Jahren in einer Behindertenwerkstatt angemeldet und tätig....m.W.n. müssen sie dort "nur" 20 Jahre garbeitet haben und haben dann einen eigenen Rentenanspruch.
Sie bekommen zwar nur eine Art Taschengeld ausgehändigt, aber Beiträge zur KV, RV und Pflege werden fiktiv nach einem Entgelt von.."Ca. 2.200 Euro"..(ich kenne ide Summe nicht genau) eingezahlt..und sie haben, m.W. nach 20 Jahren BErufstätigkeit in einer Behinderteneinrichtung, einen Anspruch auf Rente...

eben aus diesen fiktiv eingezahlten Beiträgen..

hier kann man es nachlesen:

xxx.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=235874

bitte die xxx durch www ersetzen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: § 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 18. Mai 2014, 10:20

Danke Vrori

Ich bin nur darüber gestolpert, weil in einem Beitrag von Amethyst der Abs 2 des § stand.

Da ich selbst ja davon auch betroffen sein könnte, man weiß es ja nicht, hat mich das einfach interressiert.

Ich habe nicht darauf geschaut, welchen Bereich des SGB ich damit anspreche. Ich habe nur darauf geschaut, dass es keine dummen Fragen, wie einleitend da steht.

lg

Robert

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: § 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Mai 2014, 00:29

Hallo Camper, :smile:

gestern warst du in Bestform und musstest überall irgendwie deinen "Senf" dazu geben, egal ob es passt oder nicht ... :confused: :Gruebeln:

Wenn du dich mit deiner Frage auf einen Beitrag von @Amethyst beziehst, dann verlinke den doch bitte, damit man nachlesen kann, in welchem Zusammenhang sie das angeführt hatte ...
Ein fröhliches Hallo an die Profis und eine neugierige Frage
Hier sind und antworten dir keine "Profis", das solltest du doch inzwischen wenigstens bemerkt haben ... in einem anderen Beitrag hast du geschrieben, dass du seit Geburt herzkrank sein würdest ... das war ja dann eher kein Unfall ...

Dann kämpfst du seit Jahren intensiv um eine LTA, jetzt stellt ein GA fest, dass du bereits seit 10 Jahren Rente bekommen müsstest ... ist nun oder schon immer dein Ziel gewesen ... aber darin findet sich was zu LTA (was du bisher nicht kanntest, nun natürlich für dich nutzen möchtest) ... also man kann dir wirklich nicht folgen, in deinen Gedankengängen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich habe nicht darauf geschaut, welchen Bereich des SGB ich damit anspreche. Ich habe nur darauf geschaut, dass es keine dummen Fragen, wie einleitend da steht.
Und was soll das jetzt heißen, es gibt auch keine "dummen Fragen" :Gruebeln: ... aber es gibt 12 Sozialgesetzbücher und jedes davon befasst sich mit einem ganz anderen Rechtsbereich, da ist es schon wichtig wozu im SGB (und in welches) ein § gehört, der hier irgendwo schon mal geschrieben wurde ... das würde dir wohl ein echter Profi auch nur so mitteilen (können) ... :Gruebeln:

Es genügt nicht ganz irgendwelche §§ in irgendwelchen Gesetzen immer so zu interpretieren, wie man es selber gerne hätte und verstehen möchte ... die dort genannte/beschriebene (Unfall-) Rente hat jedenfalls mit der Rente wegen Erwerbsminderung von der DRV nicht das geringste zu tun ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Heiss:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: § 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 19. Mai 2014, 07:13

@Doppeloma

Entschuldige bitte, aber ich habe mich erst gestern mal so richtig im Forum gestöbert. Wo genau das war kann ich nicht mehr sagen. Es sind von Amethyst ja dankenswerter Weise hunderte, wenn nicht sogar tausende von Beiträgen mit mindesten ebenso vielen Links verfasst worden.

Was meine persönliche Situation betrifft. Mir wird schon von Kindheit an eingeredet, ich sei voll erwerbsfähig, also habe ich mich größtenteils auch daran gehalten.

Nur einmal, im Jahr 2006 habe ich einen Rentenantrag gestellt, als ALG II drohte. Der wurde aber gesagt, ich sei mit gewissen Einschränkungen, für mindestens 6 Stunden täglich leistungsfähig.

Im Februar 2011 habe ich dann einen Rehaantrag gestellt und weil sich dann drei Monate lang nichts getan hat im Mai 2011 einen Rentenantrag.

Da ging dann alles ganz schnell und ich bekam innerhalb von vier Wochen eine Reha genehmigt. Auf der Reha wurde ich gefragt, was ich mir vorstelle, was ich noch machen kann. Ich habe ein paar Möglichkeiten genannt, wo ich es mir vorstellen kann, aber dazu bräuchte ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und es wären alles Arbeitsversuche. Ob ich durchalte, das weiß ich nicht.

So hat es die Rehaklinik in ihrem Befund an die Rentenversicherung geschrieben. Der aktuelle Beruf (Taxifahrer) geht nicht mehr, für alles andere sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig, mit ungewissem Ausgang, ob diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch was bringen.

Du hast was von Deiner defekten Herzklappe gesprochen, aber auch davon, dass Du Dich am Anfang noch zu jung für die Rente befunden hast. Ich fühle mich ehrlich gesagt auch noch zu jung für die Rente. Was ich aber möchte, ist ein gesichertes Einkommen, worauf ich aufbauen kann, ohne dass meine Lebensgefährtin ihre Wohnung verkaufen und ihre Ersparnisse aufbrauchen muss, was im ALG II ja der Fall ist, wenn ich mir keine eigene Wohnung suche. Wenn das Einkommen Rente ist + Minjob ist es mir auch recht.

Vielleicht ist der Abstand zwischen Kalabrien/Italien, wo ich derzeit meinen Urlaub verbringe, und Rügen einfach zu groß, dass es zu Verständigungsproblemen kommt.

In den SGB´s bin ich auch noch nicht so ganz drin. Verzeih also die eine oder andere dumme Frage.

Zum Beispiel beschäftigt mich auch ein Gutachten, dass ein Vorgutachter bereits im Jahr 2007 erstellt hat, von dem ich absolut keine Ahnung habe und das ich im letzten Gutachten zum ersten Mal gelesen habe. Irgend jemand muss das doch in Auftrag gegeben haben. Ich war es 2007 auf jeden Fall nicht und bin 2006 auch nicht in Widerspruch gegangen. Für mich war der Rentenantrag damit erledigt. Ohne Reha, ohne Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

1 Jahr später bestätigt ein Gutachter Vollzeitarbeit unter Umständen möglich, aber erst nach medizinischer Reha und mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Arbeitserprobung. Wie gesagt, ein Gutachter den ich nicht kenne und mir ist auch kein Schriftverkehr oder ähnliches bekannt, dass ich Reha beantragen soll.

Im Gegensatz zu 2011, wo mich die Krankenkasse zum Antrag auf Reha aufgefordert hat.

Ich hoffe, ich habe jetzt etwas Klarheit geschaffen.

lg

Robert

lg

Robert

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: § 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Mai 2014, 17:35

Hallo Camper, :smile:
Entschuldige bitte, aber ich habe mich erst gestern mal so richtig im Forum gestöbert. Wo genau das war kann ich nicht mehr sagen. Es sind von Amethyst ja dankenswerter Weise hunderte, wenn nicht sogar tausende von Beiträgen mit mindesten ebenso vielen Links verfasst worden.
Schon OK, ich entschuldige (eigentlich) so ziemlich alles hier ... (außer absolute Unverschämtheiten, aber das trifft auf deine Beiträge nicht zu ... :koepfchen: ) ... wir sind hier nun mal alle gesundheitlich angegriffen und sehen schnell mal was "viel verbissener" als gesunde Menschen es üblicherweise tun würden ... da nehme ich mich nicht aus ... :Verwirrt: :Hilfe:

Verwirrende Beiträge mit sehr widersprüchlichen Inhalten kommen da auch bei mir mal "zu dicke" an, eigentlich schade, dass du jetzt erst intensiver im Forum liest, aber besser spät als nie ... :jaa: :cool: :applaus:

Dann wirst du auch feststellen (können), dass ich allgemein "hart aber herzlich" mit den Usern umgehe und immer bemüht bin irgendwie weiter zu helfen ... manchmal braucht auch Einer ne "Kopfwäsche", um wieder klarer denken zu können ... ich bin eben "geradeheraus" meine es aber nie wirklich böse und wenn mal was komplett daneben ging, darf man mich gerne auch mal per PN "zur Ordnung" rufen ... mit berechtigter Kritik vermag ich inzwischen wieder ganz gut umzugehen ... :ic_up:

Die Smilys sind übrigens direkt rechts "nebenan", wenn du über den "Antworten"-Button gehst, einfach anklicken, schon hüpfen die an die Stelle wo der Cursor ist ... es lockert einfach manche harte Bemerkung etwas auf, macht auch mal Ironie leichter erkennbar ... ja die Doma ist ein ziemlicher :teufel: , aber eigentlich ein ganz lieber ... :jaa: :icon_e_wink: :pfeif:

Also auf gutes Weiterlesen ... :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Camper1955
Beiträge: 311
Registriert: So 29. Jan 2012, 10:47
Wohnort: Augsburg
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal

Re: § 56 Abs. 3 SGB VII

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 19. Mai 2014, 19:07

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Camper, :smile:

Die Smilys sind übrigens direkt rechts "nebenan", wenn du über den "Antworten"-Button gehst, einfach anklicken, schon hüpfen die an die Stelle wo der Cursor ist ... es lockert einfach manche harte Bemerkung etwas auf, macht auch mal Ironie leichter erkennbar ... ja die Doma ist ein ziemlicher :teufel: , aber eigentlich ein ganz lieber ... :jaa: :icon_e_wink: :pfeif:

Also auf gutes Weiterlesen ... :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Die Smylies technisch anzubringen, wäre für mich kein Problem. In mir sträubt sich der gesunde (oder kranke?) Menschenverstand dagegen, nicht alles in Worten auszudrücken.

Irgend jemand hat mal geschrieben, dass Du aufgrund Deiner Fähigkeit auch ein Buch schreiben könntest.

Ich würde es mir auch kaufen. Aber spätestens beim umblättern auf die zweite Seite weg legen, wenn da auch Smylies drin wären.

Nichts für ungut. Ich drücke einfach lieber in Worten aus was ich empfinde.

Und momentan empfinde ich sehr viel Respekt vor Deinem Wissen. Aber auch dem Wissen von Amethyst, K@lle, Engelchen 22 und viele weitere, die ich hier nicht nicknamentlich benenne.

lg

Robert

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste