
Dann solltest du (nachweislich und schriftlich bitte !!!) anfragen, warum du dieses GA (vom XXX bei Dr. YYY in PPP durchgeführt) nicht erhalten hast, war es vielleicht ein PsychiatrischesIch habe die Gutachten und Schreiben der behandelnden Ärzte von der DRV zugeschickt bekommen, ein Gutachten fehlt allerdings.


Sei doch froh, da brauchst du nicht nachfragen, es gibt keinen gesetzlichen Termin-Zeitraum dafür, die DRV setzt nur gerne (möglichst kurze) Fristen dafür, um gleich wieder Druck aufzubauen beim Antragsteller.Die DRV hat mir auch nicht mitgeteilt, bis wann sie meine Begründung zum Widerspruch haben möchte.
Tel. Habe ich die DRV nicht erreicht, ich versuche es weiter!!
Mach deine Begründung fertig (aber erst wenn das fehlened GA auch vorliegt, das gehört schließlich dazu oder wofür haben die das sonst machen lassen ...

Bei Sperrvermerk des GA forderst du die Zusendung an Dr. XXX (Hausarzt /Psychiater) damit der dir das dann übermitteln kann, auch dort hast du dann den Anspruch auf eine Kopie davon, der behandelnde Arzt soll dir nur was erklären können, wenn Fragen zu den medizinischen Angaben auftauchen sollten.
Ist erstmal unabhängig davon zu sehen, ob der deinen Widerspruch unterstützen möchte oder nicht, vielleicht ändert er ja sogar seine Ansicht, wenn er dieses "geheimnisvolle" GA gelesen hat ...
Finde es immer wieder sehr merkwürdig, wenn man doch (angeblich lt. DRV-GA) voll gesund arbeiten gehen kann, aber "zu doof" sein soll seine Gutachten zu verstehen, so besonders schlimm (und gesundheitsgefährdend) kann ja dann kaum sein, was da drin steht ...


Bitte gewöhne dir gar nicht erst an, wegen solcher Sachen Telefonate mit der DRV zu führen, davon weiß dann später keiner mehr was, dass du deswegen angerufen hast und um eine Frist für die Begründung brauchst du nicht von dir aus zu "bitten" ... solange die Unterlagen nicht ALLE komplett bei dir sind, gibt es sowieso nichts zu begründen ...
Falls du noch wegen der EM-Rente klagen musst, hast du auch für die Häufigkeit /Inhalte solcher Telefonate überhaupt keine Beweise vorliegen ...



"Ich habe da öfter mal angerufen und man hat mir Dies und Das erzählt" wird dann nicht wirklich ausreichen, sorge von Beginn an dafür, dass du schriftliche Äußerungen und Informationen von der DRV bekommst ...



Liebe Grüße von der Doppeloma
