auch ich kann dem bisher Geschriebenem nur zustimmen und dir raten, umgehend schriftlich (mache es am Besten per Einschreiben oder gebe den Brief persönlich ab) bei deinem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung einzufordern.
Auch dazu gibt es Fristen!
Dein Arbeitsverhältnis hat bis zur Bekanntgabe des EMR Bescheids geruht, sodass während des ruhenden Arbeitsverhältnis weiterhin Urlaubsansprüche aufgelaufen sind.
Der komplette Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 und die drei Monate aus dem Jahr 2014 sollten dabei nun Abgeltung finden!
Falls du schwerbehindert bist (mindestens einen GdB 50) und dir daraus ein Zusatzurlaubsanspruch entsteht, wird auch dieser dazu zu rechnen sein. Also auch hier aufpassen, falls das für dich zutrifft, dass korrekt abgerechnet wird!
Auch wenn der Arbeitgeber sich hiervor drücken will, es steht dir vom Gesetz her zu, jedoch erst jetzt, da dein Arbeitsverhältnis mit dem Bescheid zur unbefristeten EMR automatisch ein Ende findet.
Dazu musst du nichts unterschreiben. Der Arbeitgeber wird/kann es dir höchstens formhalber noch einmal schriftlich mitteilen, damit für beide Parteien die Sachlage eindeutig geklärt ist, dass das Arbeitsverhältnis nun beendet ist. Das Datum ist Bescheiderteilung, also nichts rückwirkend.

Meine nahtlose Krankschreibung begann Anfang 2005 und das Arbeitsverhältnis endete 2009 mit dem Bescheid zur unbefristeten EMR.
Dazwischen ruhte mein Arbeitsverhältnis obwohl/weil ich rückwirkend ab 2006 für 3,5 Jahre zeitberentet war.
Bei mir liefen insgesamt fünf Jahre Urlaubsansprüche auf, davon fanden am Ende 2 Jahre Abgeltung, die anderen drei Jahre unterlagen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Aufgrund einer tariflich vereinbarten 6-Tagewoche galt es bei mir aus dem Jahr 2008 = 36 Tage und aus dem Jahr 2009 = 36 Tage, zusätzlich für jedes Jahr = 2 x 6 Tage Schwerbehindertenurlaub also insgesamt 84 Tage abzugelten und das war ein Batzen , um den es zu kämpfen lohnte

Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) hatte sich auch zunächst gesträubt und mich abblitzen lassen wollen. Aber ich fackelte nicht lang und habe ohne mich mit denen darüber auseinanderzusetzen umgehend Klage eingereicht und bevor das Gericht den Termin anberaumte wurde meine Forderung anerkannt und man zahlte freiwillig.
Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass eine Personal- und Rechtsabteilung im öffentlichen Dienst sich mit der Marterie auskennt und Mitarbeiter nicht um ihr Recht bringt.

Viel Erfolg für deine Belange, das wünscht dir agnes