Hallo Shine2013,
Ich musste über 2000 Euro an die DRV zurück zahlen. Denn das Krankengeld wurde der KK zurück erstattet.
Kann mich der Frage meiner Vorschreiberin nur anschließen, womit (Rechtsgrundlagen /§§ bitte) hat man begründet, dass du das
MUSST ... so was ist gar nicht zulässig aber die DRV prüft die Forderungen von KK/AfA/JC nicht selber nach und zahlt einfach aus, was die fordern ...
Hat die KK ihre Forderungen auch bei dir nachgewiesen, hast du da was schriftlich von denen bekommen, als es um die Verrechnungen ging ???
Also Rente rückwirkend zum Juli 2013 genehmigt bis einschließlich Mai 2014 hatte ich noch Krankengeld bezogen.
Schade dass du dich erst meldest wenn es mal wieder "zu spät" ist, du hast das Geld schon gezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe ... auch solchen Forderungen kann man widersprechen (es gab ja sicher ein Schreiben dazu mit der konkreten Forderung und das ist üblicherweise ein amtlicher Bescheid), was die erst mal haben, rücken die allerdings so einfach nicht wieder raus...
Wie wird dies denn bei der Einkommensteuer berücksichtigt? Das Krankengeld war höher als die Rente.
Wie meinst du das, Krankengeld ist steuerfrei und wenn du davon was zurückzahlen musst /sollst (an wen auch immer) interessiert das beim Finanzamt eher Niemanden wirklich ... genau kann dir das wohl nur dein zuständiger Bearbeiter beim FA erklären ...
Dass Krankengeld oft höher ist als die spätere Rente ist nicht so ungewöhnlich, darum gibt es ja (auch für ALGI /ALGII) die gesetzlichen Vorschriften, dass solche Leistungen nur bis zum Betrag der Rente für den gleichen Monat verrechnet werden dürfen ... der EM-Rentner soll ja gerade keine Schulden aus solchen "Vorleistungen" aufgeladen bekommen ...
Kann ich die Rückzahlung an die DRV für dieses Jahr mit angeben?
Auf was muss ich steuerlich achten?
Als was für einen "Posten" willst du das denn angeben, die KK hat sich (vermutlich unberechtigt) mehr Geld bei der DRV geholt, als überhaupt aus deiner Renten-Nachzahlung vorhanden war, die DRV hat das nicht hinterfragt und einfach ausgezahlt ...
Dann haben sie festgestellt, dass deine Renten-Nachzahlungen dafür gar nicht gereicht haben

und wollen das Geld nun von dir zurück haben, was sie eigentlich von der KK hätten zurückfordern müssen (oder gleich besser aufpassen ...

), im Moment bist du die "Angeschmierte" weil du auch gleich gezahlt hast ... das Finanzamt und deine Steuererklärung hat damit nichts zu tun.
Vermute mal, dass du gar keine Steuern zahlst auf deine Rente, dann ist da sowieso
NIX "zu holen", egal was du dort angeben würdest als "besondere Ausgaben" ...
Zurück verlangen kannst du das Geld (meiner Meinung nach) nur von deiner KK, denn die hätten ihre Forderung an die DRV gar nicht so hoch ansetzen dürfen, sondern immer nur beschränkt auf deinen monatlichen Rentenbetrag ... dafür gibt es auch entsprechende Gesetze und Vorschriften, damit kenne ich mich aber so genau nicht aus ...
Bei mir wurde nur noch AfA und JC verrechnet ... mein ALGI war aber auch höher als die monatliche EM-Rente im gleichen Monat ... die haben das beachtet und ihre Forderung an die DRV auf den reinen Renten-Betrag begrenzt, auf den Rest mussten die bei mir auch verzichten.
Vielleicht wendest du dich damit mal an die UPD ... denen sind viele ungereimte Sachen bei den KK bereits bekannt und von deiner KK solltest du ruhig (nachweislich/schriftlich) auch eine Stellungnahme verlangen, warum man sich bei der Erstattung deiner Krankengelder von der DRV nicht an die Gesetze gehalten hat.
http://www.patientenberatung.de/
Ich befürchte, dass du da ohne Rechtsbeistand /Anwalt auf "verlorenem Posten stehst", das ist alles sehr kompliziert und wenn du bereits bezahlt hast, sieht man das auch gerne als "Schuldanerkenntnis" an, es wird schwer werden das Geld zurück zu bekommen aber unmöglich ist es trotzdem nicht, über 2000 Euro sind ja nicht gerade wenig ...
Hat man dir das denn einzeln/nachvollziehbar aufgeschlüsselt, wie diese (angebliche) Forderung zustande gekommen ist ... auch die DRV darf nicht einfach eine Summe X fordern, ohne genau zu erklären wie (aus welchen Einzelbeträgen) sich das zusammensetzt ... kann das (aus deiner Sicht) rein rechnerisch überhaupt hin kommen mit diesem Betrag ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
