Liebe Doppeloma,
herzlichen Dank, daß Du auch nochmal auf dieses Thema eingelassen hast! Ich werde meiner Angehörigen Deinen Beitrag 1:1 weitergeben und kann nur hoffen, daß sie einsichtig wird.....und richtig handelt. Ich wurde erst um Hilfe gebeten, als die Kündigung schon passiert war.......ich hätte ihr natürlich NiE dazu geraten bzw. sie davon abgehalten.
Also nochmal liebes Dankeschön!
Anjuna
Krankengeld nach eigener Kündigung?
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?
Liebe Doppeloma,
herzlichen Dank, daß Du auch nochmal auf dieses Thema eingelassen hast! Ich werde meiner Angehörigen Deinen Beitrag 1:1 weitergeben und kann nur hoffen, daß sie einsichtig wird.....und richtig handelt. Ich wurde erst um Hilfe gebeten, als die Kündigung schon passiert war.......ich hätte ihr natürlich NiE dazu geraten bzw. sie davon abgehalten.
Also nochmal liebes Dankeschön!
Anjuna
herzlichen Dank, daß Du auch nochmal auf dieses Thema eingelassen hast! Ich werde meiner Angehörigen Deinen Beitrag 1:1 weitergeben und kann nur hoffen, daß sie einsichtig wird.....und richtig handelt. Ich wurde erst um Hilfe gebeten, als die Kündigung schon passiert war.......ich hätte ihr natürlich NiE dazu geraten bzw. sie davon abgehalten.
Also nochmal liebes Dankeschön!
Anjuna
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?
Hallo Ihr Lieben, hallo Doppeloma,
Ich muss nochmal was nachfragen. Meine Angehörige ist ja nun krankgeschrieben, muss am 24. wieder zum Arzt. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte die nächste AU dann über den 1.5. hinausgehen.
Aber nun habe ich in einem früheren Beitrag von Dir, Doppeloma, gelesen, daß sie gesetzlich verpflichtet ist, sie auch bei der AfA zu melden. Trifft das auch hier, nach Eigenkündigung, zu? Wahrscheinlich ja, aber ich möchte da sichergehen. Denn sie hat noch keinen Kontakt zur AfA aufgenommen.....
Lieben Dank schonmal im Voraus und lg, Anjuna
Ich muss nochmal was nachfragen. Meine Angehörige ist ja nun krankgeschrieben, muss am 24. wieder zum Arzt. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte die nächste AU dann über den 1.5. hinausgehen.
Aber nun habe ich in einem früheren Beitrag von Dir, Doppeloma, gelesen, daß sie gesetzlich verpflichtet ist, sie auch bei der AfA zu melden. Trifft das auch hier, nach Eigenkündigung, zu? Wahrscheinlich ja, aber ich möchte da sichergehen. Denn sie hat noch keinen Kontakt zur AfA aufgenommen.....
Lieben Dank schonmal im Voraus und lg, Anjuna
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?
Hallo Anjuna,
Da interessiert auch nicht, ob an Feiertagen beim Arzt keiner ist, also immer VOR Ablauf verlängern lassen, bis mit Sicherheit auch die Praxis wieder geöffnet ist oder notfalls zum Vertretungsarzt (bei Urlaub /eigener Erkrankung des Arztes), oder ein anderer behandelnder Arzt kann das auch mal zwischendurch machen ...
Bei weiter andauernder AU wird man wohl "Nachsichtig" sein, denn nach der Meldung braucht sie dort erst wieder hin wenn sie gesund ist oder ausgesteuert wird aus dem Krankengeld ... da wird die verspätete Meldung dann (vermutlich) schon verjährt sein ...
Wenn möglich sollte die Meldung mit Eingangsbestätigung (am AfA-Empfang ???) gemacht werden, das könnte später noch wichtig werden wann genau das war, wenn es um die Klärung einer Sperre (wegen Eigenkündigung /Meldeversäumnis) geht, ich hoffe sie hat inzwischen auch eine ärztliche Bescheinigung dazu, dass die Kündigung gesundheitlich notwendig war ...
Ein volles Jahr nach der Kündigung spielt das aber keine Rolle mehr und darf auch nicht mehr "bestraft" werden von der AfA, die Meldung (als Arbeitsuchend/Arbeitslos seit dem XXX) sollte sie aber möglichst schnell noch nachholen, da passiert aktuell nichts weiter (die registrieren das nur), weil sie ja AU sowieso nicht vermittelt werden kann und Krankengeld-Anspruch hat.
Liebe Grüße und schöne Rest-Ostern von der Doppeloma

Unbedingt, sie darf keine "Lücke" in ihrer AU-Bescheinigung haben, da sind die KK inzwischen sehr schnell das Krankengeld einzustellen, "weil kein Versicherungsverhältnis mit KG-Anspruch mehr besteht", das wird aktuell NUR durch die (lückenlos) durchgehende AU aufrecht erhalten.Ich muss nochmal was nachfragen. Meine Angehörige ist ja nun krankgeschrieben, muss am 24. wieder zum Arzt. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte die nächste AU dann über den 1.5. hinausgehen.
Da interessiert auch nicht, ob an Feiertagen beim Arzt keiner ist, also immer VOR Ablauf verlängern lassen, bis mit Sicherheit auch die Praxis wieder geöffnet ist oder notfalls zum Vertretungsarzt (bei Urlaub /eigener Erkrankung des Arztes), oder ein anderer behandelnder Arzt kann das auch mal zwischendurch machen ...


Es ist unerheblich aus welchem Grund man arbeitslos wird, natürlich weiß man das bei einer Eigenkündigung spätestens, wenn man die Kündigung beim AG abgegeben hat, also muss auch die Meldung (als Arbeitssuchend) bei der AfA "umgehend" erfolgen, wenn klar ist ab wann man "arbeitslos" sein wird ... frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.Aber nun habe ich in einem früheren Beitrag von Dir, Doppeloma, gelesen, daß sie gesetzlich verpflichtet ist, sie auch bei der AfA zu melden. Trifft das auch hier, nach Eigenkündigung, zu? Wahrscheinlich ja, aber ich möchte da sichergehen. Denn sie hat noch keinen Kontakt zur AfA aufgenommen.....
Bei weiter andauernder AU wird man wohl "Nachsichtig" sein, denn nach der Meldung braucht sie dort erst wieder hin wenn sie gesund ist oder ausgesteuert wird aus dem Krankengeld ... da wird die verspätete Meldung dann (vermutlich) schon verjährt sein ...


Wenn möglich sollte die Meldung mit Eingangsbestätigung (am AfA-Empfang ???) gemacht werden, das könnte später noch wichtig werden wann genau das war, wenn es um die Klärung einer Sperre (wegen Eigenkündigung /Meldeversäumnis) geht, ich hoffe sie hat inzwischen auch eine ärztliche Bescheinigung dazu, dass die Kündigung gesundheitlich notwendig war ...


Ein volles Jahr nach der Kündigung spielt das aber keine Rolle mehr und darf auch nicht mehr "bestraft" werden von der AfA, die Meldung (als Arbeitsuchend/Arbeitslos seit dem XXX) sollte sie aber möglichst schnell noch nachholen, da passiert aktuell nichts weiter (die registrieren das nur), weil sie ja AU sowieso nicht vermittelt werden kann und Krankengeld-Anspruch hat.
Liebe Grüße und schöne Rest-Ostern von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?
Liebe Doppeloma,
Entschuldige, daß ich mich erst jetzt melde.....es ging mir nicht gut die letzten Tage.
Mit Deiner Antwort hast Du mir mal wieder sehr geholfen......jetzt muss ich nur noch auf meine Angehörige einwirken, dass sie auch zur AfA geht. Vor Jahren hatte sie schon mal Kontakt als Arbeitssuchende....das scheint noch immer nachzuwirken...sie will nicht hin. Aber mit Deiner ausführlichen Aufklärung werde ich sicher etwas erreichen.
Ganz liebes Dankeschön an Dich!!! Und liebe Grüße, Anjuna
Entschuldige, daß ich mich erst jetzt melde.....es ging mir nicht gut die letzten Tage.
Mit Deiner Antwort hast Du mir mal wieder sehr geholfen......jetzt muss ich nur noch auf meine Angehörige einwirken, dass sie auch zur AfA geht. Vor Jahren hatte sie schon mal Kontakt als Arbeitssuchende....das scheint noch immer nachzuwirken...sie will nicht hin. Aber mit Deiner ausführlichen Aufklärung werde ich sicher etwas erreichen.
Ganz liebes Dankeschön an Dich!!! Und liebe Grüße, Anjuna
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