Hallo Josi,
Nach meinen Berechnungen steht Ihnen Betrag X zu. Die ergebe eine Nettoauszahlung von Bertrag X. Davon gehen noch nach Steuerklasse 5 Sozialabgaben und Steuern ab.
Wegen der Sozialabgaben solltest du mal deine KK fragen, bei mir wurde da nichts abgezogen, da es sich weder um "Urlaubsgeld" (Sonderzahlung) noch um ein "Urlaubsendgeld" (Zahlung des Lohnes während Urlaub) handelt, es entspricht eher (auch) einer Entschädigung für die üblicherweise keine Sozialbeiträge anfallen.
Wieso nach Steuerklasse 5, wenn Steuern, dann nach deiner vorliegenden Steuerklasse lt. Steuerkarte ???
Sehr merkwürdig, das würde ich genauer hinterfragen und wenn du eine Steuererklärung machst (im nächsten Jahr) bekommst du zu viel gezahlte Steuern auch zurück vom Finanzamt (so behält deine Firma das Geld jetzt für sich).
Wenn das als Urlaubsabgeltung ausgewiesen wird in der Bescheinigung dazu (von deiner Firma), dann bekommst du auch Vorteile beim Finanzamt dafür ... mir kommt das komisch vor ...
Dann kommt noch ein Satz:
Ich würde finanziell besser mit einem niedrigeren Betrag x als Abfindung da stehen. Davon gehen dann auch Sozialversicherung runter ist aber steuerbegünstigt.
Wenn man dir eine Abfindung (wegen der Kündigung) zahlen will, warum sollst du deswegen auf die Urlaubsabgeltung verzichten (und insgesamt mit weniger zufrieden sein)

, das sind "zwei verschiedene Schuhe", wird denn fristgerecht /ordentlich (lt. Arbeitsvertrag) gekündigt oder versuchen die da auch zu schummeln ???
Klar, du stehst dich "besser" wenn du auf Geld verzichtest, wo du doch offenbar
BEIDES haben könntest (Abfindung
UND Urlaubsabgeltung), denen fällt immer was Neues ein, vielleicht solltest du dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen oder bist du in der Gewerkschaft ???
Abfindung ist unabhängig von deinem Rechtsanspruch auf die Urlaubsabgeltung zu sehen, ist doch dein Problem wenn du darauf Sozialabgaben zahlen musst, da bin ich mir aber (in beiden Fällen) gar nicht so sicher.
Ich habe keine gezahlt und der Dopa auch nicht ...
Die Rentenkasse hat sich bei mir noch nicht gemeldet, manchmal versuchen die eine Monatsrente zurückzufordern (weil man angeblich über der "Zuverdienst-Grenze" Einkommen erzielt hat), dazu gibt es aber schon ein BSG-Urteil, dass sich das nur auf tatsächlich (durch Nebentätigkeit) erarbeitetes Einkommen beziehen darf.
Die U-Abgeltung sei sogenanntes "müheloses" Einkommen und darf nicht auf die Rente angerechnet werden, das gleiche würde (z.B.) auch auf einen Lotto-Gewinn oder eine Erbschaft zutreffen, das wird ja auch nicht als "Zuverdienst" angerechnet, weil man nicht wirklich dafür beruflich tätig war.
Liebe Grüße von der Doppeloma
