Hallo Fee,
BAG, Urteil vom 12.11.2013
Aktenzeichen: 9 AZR 646/12
es ist merkwürdig, dass man dieses Urteil im Moment nicht kostenfrei abrufen kann ... in deinem Link geht es ja um irgendwelche Ansprüche von Erben auf die Urlaubsabgeltung des Verstorbenen ... da mag das anders sein, als wenn man selber noch den Anspruch darauf hat am Ende des Arbeitsvertrages ...
Ich habe jedenfalls die Urlaubsabgeltung nach aktuell geltenden Richtlinien (war auch ein BAG-Urteil von 2012 oder 2013 ...
) letztes Jahr erhalten, dazu gab es schon eine Diskussion in einem anderen Forenbereich ...
posting.php?mode=reply&f=28&t=4601
Man erklärte mir zwar telefonisch auch zunächst mein Urlaub wäre komplett verfallen, schriftlich geben wollte man mir das aber nicht ...
Es ist richtig, dass die AG nicht mehr für (unbegrenzt) viele Jahre auszahlen brauchen (darum ging es in dem Urteil was ich meine), es wurde aber trotzdem festgestellt, dass in
JEDEM neuen Jahr (der Betriebszugehörigkeit) auch ein
NEUER Anspruch auf den laufenden Jahresurlaub besteht und der verfällt dann erst wieder Ende März des Folgejahres ...
So hat man sich wohl darauf geeinigt, dass eine Urlaubsabgeltung gezahlt werden
MUSS, aber nur für höchsten 15 Monate Urlaubsanspruch (volles Jahr + anteilig 3 Monate Folgejahr), diese Regelung entspricht den Vorgaben des Bundes-Urlaubsgesetzes.
Dort gibt es keine gesetzlich möglichen Abweichungen von dieser Regel, auch nicht bei langer AU oder EM-Zeitrente ... der Urlaubsanspruch entsteht jedes Jahr
NEU für das laufende Kalenderjahr ... und ist dann spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres zu nehmen ...
Ich kann
JEDEM User der wegen EM-Rente (ohne Befristung also auf Dauer bis zur Altersrente) nach langer AU aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden muss, nur dringend dazu raten einen entsprechenden Antrag schriftlich/nachweislich an seinen AG zu stellen, dass er die zustehende Urlaubsabgeltung ausgezahlt haben möchte ...
Ich hatte das direkt meiner Information zur Bewilligung der EM-Rente ohne Befristung beigefügt, denn solche Ansprüche verjähren oft sehr schnell (oft schon nach 4 Wochen, steht im Arbeitsvertrag) wenn man sie nicht frühzeitig einfordert.
Wenn die meinen es gäbe
NIX, dann müssen die sich auch schriftlich dazu äußern und man kann dann den eigenen Fall beim Anwalt /Arbeitsgericht prüfen lassen ...
Es gab schon viele Urteile dazu in den letzten Jahren (u.A. auch das mit der Begrenzung auf 18 Monate), denn zunächst galt nach EU-Recht tatsächlich, dass seit Beginn der AU alle aufgelaufenen Urlaubstage abzugelten sind.
Dagegen sind die AG natürlich "Sturm" gelaufen, nun gibt es diese "innerdeutsche Ergänzung", an das Bundesurlaubsgesetz müssen sich die AG aber trotzdem halten, jedenfalls solange das nicht von der Regierung geändert /angepasst wird.
Ganz raus kommen die da nämlich gar nicht, weil sie dann EU-Recht verletzen würden, die haben ja schon damals (wie üblich, wenn es um Arbeitnehmer-Rechte geht) bis zur letzten Minute gewartet ehe das EU-Recht in D überhaupt umgesetzt wurde ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS. bin ja mal gespannt, ob ich dieses Jahr auch Post von der DRV erhalte, dass ich eine Monatsrente zurückzahlen soll, weil ich " 2013 Einkommen über die Zuverdienstgrenze erzielt haben soll" ...
DAFÜR gibt es aber auch schon ein Urteil (vom BSG) ... von
MIR bekommen die
NIX zurück ...
@Verelda wartet ja scheinbar immer noch auf die Entscheidung der DRV dazu (ob sie dieses Urteil "anerkennen" werden
) ... sie hatte das leider direkt überwiesen, um keinen Ärger zu bekommen ... was die erst mal haben, rücken die so schnell nicht wieder raus ...