Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähi

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mubbes
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähi

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 21. Jan 2014, 14:16

hallo liebe foren-Mitglieder/innen :smile:

da ich Vor 1961 geboren bin, würde mich interessieren, ob ich zu dem Personenkreis, den ich in meiner Überschrift genannt habe, gehöre:

erstmal kurz meine Geschichte:

ich bin AU seit ca. einem halben Jahr mit
psychischen Problemen und körperlichen Einschränkungen des Halswirbels/ Lendenwirbelsäule.

Eine Reha der Rentenversicherung von 4 Wochen brachte eine AU hervor
mit Empfehlung Verhaltenstherapie/ Rehasport 2x Woche und "Prüfung Teilnahme am Arbeitsleben"seitens der Rentenversicherung

mein Leistungsvermögen für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit beträgt weniger als 3 Stunden,
ich kann aber noch auf dem allg. Arbeitsmarkt leichte Tätigkeiten vollschichtig leidensgerecht ausüben.

jetzt meine Fragen:

1. Wie funktioniert das mit der LTA mit 55 Jahren?
2. die o.g. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung würde das die Hälfte der "normalen" Erwerbsminderung sein?
3. wer besorgt mir einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn mein AG nichts für mich hat?
4. bekomme ich den "Rest" von der AFA sodass ich auf eine volle Erwerbsminderungsrente käme?

Beantragt habe ich noch nichts und auch noch nichts gehört von der RV, lediglich der MDK hat drum gebeten, den Rehabericht von der Klinik anfordern zu dürfen ( man sagt das würde standartsmässig so sein )
Eine Beratung bei der hiesigen Rentenberatungsstelle brachte nichts ein, dort sagte man mir lediglich, dass die RV mir wahrscheinlich einen Antrag für EM schicken würde ( angeblich auch standartsmässig )

Ich freue mich über jede Antwort, ich habe auch schon in der Rubrik "mein Fall" geschrieben,
ich hoffe es war nicht falsch, jetzt hier ein neues Thema zu eröffnen,
sorry wenn doch, aber ich bin momentan nicht so hell im Kopf :glotzen:
Et kütt wie et kütt

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k@lle
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähi

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 21. Jan 2014, 17:28

ich habe auch schon in der Rubrik "mein Fall" geschrieben,
ich hoffe es war nicht falsch, jetzt hier ein neues Thema zu eröffnen,
hab dir jetzt eine Kopie deines Beitrags unter "Dein Fall" dazu ge postet...

besser du bleibst in deinem Fall so kann man immer schnell auf deine Daten zugreifen...

du solltest den Schreibern doch als etwas mehr Zeit einräumen um dir zu Antworten....

Bitte Antwortet jetzt hier:

viewtopic.php?f=21&t=4454&p=53618#p53618
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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