Liebe Kicki,
letztlich gehört das zwar nicht in deine "Geburtstagsrunde" aber kein Gericht wird was dran ändern können, wenn sich Eltern nicht (ausschließlich im Interesse der Kinder) auf die machbaren Regelungen einigen können ...
UND sie dann auch eingehalten werden ...alles Andere ist "graue Theorie" ...
Ich denke, in Deinem Fall wird sich eine verbindliche Regelung nicht anders als über das Gericht erreichen lassen, da das Problem ja schon länger besteht.
Auch wenn das richterlich "verbindlich" geregelt wird, kümmert sich da später kein Mensch mehr darum, wenn der leibliche Vater sein "Kind" inzwischen seit gut 15 Jahren nicht mehr gesehen hat, weil die Mutter das immer wieder zu verhindern wußte ... der Sohn ist inzwischen erwachsen, könnte (wenn er wollte) selber Kontakt aufnehmen ...
Wird wohl nicht passieren, dank negativer Beeinflussung der Mutter in den ganzen Jahren ...
Die Verantwortung für diese Umgangsregelungen liegt in erster Linie bei den Eltern und wenn da nur
EINER davon mehr seine eigenen (intriganten gegen den EX-Partner) Interessen verfolgt, als "das Wohl der Kinder" (uneigennützig) in den Vordergrund zu stellen, dann funktionieren auch Richtersprüche nicht mehr ...
Wie soll das Verhältnis dadurch unter den Beteiligten "besser" werden können ... ich kenne die oben erwähnte Umgangsregelung aus dem Scheidungsurteil, darin wird gesondert betont (sogar vom gerichtlich bestellten /beauftragten Kinderpsychologen bekräftigt), wie wichtig der regelmäßige Kontakt zum leiblichen Vater für seine weitere Entwicklung ist ... weil eine sehr enge Bindung besteht ...
Es hat die Mutter nicht weiter "gejuckt" diese Bindung durch Lügen über Jahre zu zerstören, später bekam der Vater mal ein "Gutachten" zugeschickt (von einer ambulanten Psychologin in 30 Minuten auf Wunsch der Mutter gefertigt), dass sein Sohn sich vor ihm fürchtet und deswegen keinen Kontakt möchte, Post (Geburtstagskarten /Briefe) wurde abgefangen (vermutlich unterschlagen???) und das Jugendamt hat auch nur geschrieben, dass man die Mutter nicht zwingen könne mit dem Kind zu einer festen Verabredung beim Jugendamt zu erscheinen ...
Sorry, wenn ich dir damit nicht gerade Mut mache

, mit einer richterlichen Enscheidung für dich und die Kinder die nötige Ruhe und Zuverlässigkeit zu finden ... der betroffene Vater hat inzwischen jede Hoffnung aufgegeben, seinen Sohn (einziges leibliches Kind) in diesem Leben nochmal wiederzusehen ...
Ich bin froh, dass meine Kinder schon so groß waren, als meine erste Ehe zerbrochen ist, sie konnten und durften ihre eigenen Entscheidungen dazu treffen, welchen Kontakt und wie oft sie noch zu ihrem Vater haben möchten.
Gerade gestern waren wir wieder "gemeinsam" bei meiner Großen und den Enkeln, inzwischen ist es mir egal und belastet mich auch innerlich nicht mehr, wenn mein
EX dort auch anwesend ist ...
Auch die Enkel wählen offenbar nach eigenem Gefühl aus wen sie lieber mögen, denn auf unsere Geschenke haben sie sich sofort "gestürzt", während die Sachen vom
EX noch immer unbeachtet/eingewickelt auf dem Tisch lagen, als er später mit seiner Partnerin "verschwunden" war, haben sie auch nicht nachgefragt, wo die denn nun wären ...
Die gehen immer ohne "Auf Wiedersehen" zu sagen, das stört die beiden gar nicht weiter ... von uns braucht nur einer mal zum Klo sein, dann schaun sie schon traurig und fragen "wo ist denn meine Oma / mein Opa geblieben" ... die Kinder spüren sehr genau wer sich wirklich für ihr Wohl und Wehe interessiert oder einfach nur zeigen will "was er sich so leisten kann zu verschenken" ...
Bei uns gibt es
LIEBE PUR und das ist viel wichtiger, sowas merken Kinder auch (und ganz besonders stark) bei den Eltern, ob sie nur Mittel zum Zweck sind oder wirklich
HERZ dahinter steckt ... das
KANN kein Richterspruch ersetzen ...
Nein, eine Lösung für deine verzwickte Situation fällt mir leider auch nicht ein ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
