Hallo Zusammen,
überraschenderweise habe ich heute einen Bewilligungsbescheid von der Rentenversicherung für eine ambulante Reha (RPK) im Briefkasten. Die Reha habe ich vor über einem Jahr noch während des Krankengeldbezugs beantragt. Inzwischen beziehe ich ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung)
Über die Bewilligung freue ich mich auf der einen Seite, allerdings befürchte ich auch Probleme, da ich jetzt (27.12) erst einmal für einen kurzen Urlaub (bis 10.1) ins Ausland fliege. Gemeldet habe Ich diesen allerdings (noch) nicht und hatte dies auch eigentlich nicht vor.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die Afa auch eine entsprechende Info vom Rentenversicherungsträger erhalten wird oder ich diese informieren muss (frist?) Allerdings möchte ich dies erst nach dem Urlaub machen. Ich hoffe das reicht aus? Wenn mich die Afa von sich aus vorher anschreibt habe ich vermutlich eh ein Problem, da ich nicht rechtzeitig reagiere?
Läuft der ALG1 Bezug bis zum Antritt der Reha weiter oder erhalte ich ab sofort Übergangsgeld von der Rentenversicherung?
Ich wünsche Euch eine schöne Weihnachtszeit.
Danke und Grüße,
heave
Alg1 (Nahtregelung), Reha genehmigt, Urlaub noch möglich?
- Doppeloma
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Re: Alg1 (Nahtregelung), Reha genehmigt, Urlaub noch möglich
Hallo haeve,
Ich denke auch nicht, dass man dir OA (Orts-Abwesenheit ins Ausland) genehmigt hätte, aber über die Feiertage /Jahreswechsel sind ja auch viele LE bei "entfernten Verwandten" zu Besuch, letztlich ist das kein regulärer "Urlaubsanspruch" bei der AfA ... man bekommt nur die Erlaubnis sich vom Wohnort entfernen zu dürfen und ist dann für die Post vom Amt (genehmigt) nicht erreichbar.
An Tagen wo die AfA sowieso geschlossen hat braucht man aber auch nicht "vor Ort" zu sein und keine Genehmigung für eine kurze Abwesenheit, ob das allerdings bis zum 10.01. unbemerkt bleibt, wirst du erst hinterher wissen.
Kümmert sich jemand um deine Post in dieser Zeit ???
Das könnte allerdings sehr fix gehen im neuen Jahr, da solltest du vielleicht die Klinik mal kontaktieren, damit das dann zeitlich passend für dich beginnen kann / wird.
Denen solltest du allerdings auch nicht auf die Nase binden, dass du einen Auslandsurlaub machen wirst und deswegen erst nach dem 10.01. die Reha antreten könntest ... bist eben über die Feiertage bei deiner Familie (irgendwo in Deutschland) und kommst erst am 10.01. zurück (hast die Fahrkarte schon, geht nicht mehr zu ändern) ...
Solltest natürlich nur "schwindeln" wenn es notwendig wäre, wenn die dich sowieso erst später einladen wollen, hast du aber wenigstens die nötige Ruhe und Entspannung im Urlaub ... ansonsten musst du eben hoffen, dass alles glatt geht und du "gesund" und planmäßig aus dem Urlaub zurück kommst.
Der AfA würde ich das erst mitteilen, wenn der Beginn deiner Reha tatsächlich fest steht, vorher ändert sich ja nichts und man braucht ja nur wichtige Veränderungen mitzuteilen.
Also genieße deinen Urlaub so gut es geht und wenn inzwischen Post von der AfA im Kasten sein sollte, dann melde dich erst HIER damit, bevor du irgendwas machst, was dir schaden könnte ...
Über die Feiertage geht soviel "normale" Post verloren, man mag es kaum glauben ...
Alles Gute für dich und komm heile wieder!
Liebe Grüße von der Doppeloma

War das ein freiwilliger Antrag oder "auf Wunsch der KK", welche Infos stehen denn in dem Bescheid zu Klinik, Dauer der bewilligten Reha ... ???überraschenderweise habe ich heute einen Bewilligungsbescheid von der Rentenversicherung für eine ambulante Reha (RPK) im Briefkasten. Die Reha habe ich vor über einem Jahr noch während des Krankengeldbezugs beantragt. Inzwischen beziehe ich ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung)
Wirst du auch kaum noch Gelegenheit zu haben, denn an den Feiertagen ist bei der AfA geschlossen, verpflichtet kannst du nur sein, dich an Öffnungstagen dort zu melden.Über die Bewilligung freue ich mich auf der einen Seite, allerdings befürchte ich auch Probleme, da ich jetzt (27.12) erst einmal für einen kurzen Urlaub (bis 10.1) ins Ausland fliege. Gemeldet habe Ich diesen allerdings (noch) nicht und hatte dies auch eigentlich nicht vor.
Ich denke auch nicht, dass man dir OA (Orts-Abwesenheit ins Ausland) genehmigt hätte, aber über die Feiertage /Jahreswechsel sind ja auch viele LE bei "entfernten Verwandten" zu Besuch, letztlich ist das kein regulärer "Urlaubsanspruch" bei der AfA ... man bekommt nur die Erlaubnis sich vom Wohnort entfernen zu dürfen und ist dann für die Post vom Amt (genehmigt) nicht erreichbar.
An Tagen wo die AfA sowieso geschlossen hat braucht man aber auch nicht "vor Ort" zu sein und keine Genehmigung für eine kurze Abwesenheit, ob das allerdings bis zum 10.01. unbemerkt bleibt, wirst du erst hinterher wissen.
Kümmert sich jemand um deine Post in dieser Zeit ???
Das glaube ich gar nicht, letztlich hat erst der Termin zum Beginn der Reha eine Auswirkung auf deine "Beziehung" zur AfA und diesen termin hast du ja aktuell noch gar nicht, den bekommst du von der Klinik direkt zugeschickt.Ich gehe allerdings davon aus, dass die Afa auch eine entsprechende Info vom Rentenversicherungsträger erhalten wird oder ich diese informieren muss (frist?) Allerdings möchte ich dies erst nach dem Urlaub machen. Ich hoffe das reicht aus? Wenn mich die Afa von sich aus vorher anschreibt habe ich vermutlich eh ein Problem, da ich nicht rechtzeitig reagiere?
Das könnte allerdings sehr fix gehen im neuen Jahr, da solltest du vielleicht die Klinik mal kontaktieren, damit das dann zeitlich passend für dich beginnen kann / wird.
Denen solltest du allerdings auch nicht auf die Nase binden, dass du einen Auslandsurlaub machen wirst und deswegen erst nach dem 10.01. die Reha antreten könntest ... bist eben über die Feiertage bei deiner Familie (irgendwo in Deutschland) und kommst erst am 10.01. zurück (hast die Fahrkarte schon, geht nicht mehr zu ändern) ...



Solltest natürlich nur "schwindeln" wenn es notwendig wäre, wenn die dich sowieso erst später einladen wollen, hast du aber wenigstens die nötige Ruhe und Entspannung im Urlaub ... ansonsten musst du eben hoffen, dass alles glatt geht und du "gesund" und planmäßig aus dem Urlaub zurück kommst.
Der AfA würde ich das erst mitteilen, wenn der Beginn deiner Reha tatsächlich fest steht, vorher ändert sich ja nichts und man braucht ja nur wichtige Veränderungen mitzuteilen.
ALGI bekommst bis zum letzten Tag vor Beginn der Reha-Maßnahme (dann kommt ein Aufhebungsbescheid von der AfA) und wenn du dort entlassen bist, hast du (ab dem Folgetag) wieder Anspruch auf das restliche ALG I, die DRV zahlt nur für den aktiven Reha-Zeitraum Übergangsgeld (auf Extra-Antrag von dir !!!), eine Reha-Bewilligung löst diesen Anspruch noch nicht aus.Läuft der ALG1 Bezug bis zum Antritt der Reha weiter oder erhalte ich ab sofort Übergangsgeld von der Rentenversicherung?
Also genieße deinen Urlaub so gut es geht und wenn inzwischen Post von der AfA im Kasten sein sollte, dann melde dich erst HIER damit, bevor du irgendwas machst, was dir schaden könnte ...



Über die Feiertage geht soviel "normale" Post verloren, man mag es kaum glauben ...



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Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Alg1 (Nahtregelung), Reha genehmigt, Urlaub noch möglich
Hallo Doppeloma,
lieben Dank für deine schnelle Antwort und die Tipps. Ich werde mich dann bei der Afa erst einmal nicht melden. Die Reha hatte ich u.a. durch damaliger Aufforderung von der Krankenkasse gestellt, aber auch um damals überhaupt eine Perspektive zu haben. Die Afa hatte mich ja nun auch noch einmal aufgefordert, aber da lief der Antrag ja schon längst.
Ich hatte allerdings schon längst nicht mehr damit gerechnet, dass das noch etwas wird und wollte im kommenden Jahr eine Rückkehr in einen Job wagen. Bisher gibt es da noch nichts konkretes. Jetzt denke ich, werde ich die Reha erst einmal machen (müssen). Aber da bleibt erst einmal abzuwarten, wann es dort losgeht. Das wird so schnell vermutlich nicht sein, da die Warteliste lang ist.
Da ich bereits einen Kontakt zur Reha-Einrichtung habe, habe ich meinem Ansprechpartner einfach kurzerhand heute eine Mail mit den wesentlichen Infos geschrieben.
Sollte sich was ergeben, melde ich mich gern. Danke für das Angebot.
Ich denke, ich bereite mich jetzt einfach auf meinen Urlaub vor und genieße ihn. Wenn während der Zeit auf dem Postweg Was verloren geht, kann ich da wohl nichts machen ;)
Danke und liebe Grüße,
heave
lieben Dank für deine schnelle Antwort und die Tipps. Ich werde mich dann bei der Afa erst einmal nicht melden. Die Reha hatte ich u.a. durch damaliger Aufforderung von der Krankenkasse gestellt, aber auch um damals überhaupt eine Perspektive zu haben. Die Afa hatte mich ja nun auch noch einmal aufgefordert, aber da lief der Antrag ja schon längst.
Ich hatte allerdings schon längst nicht mehr damit gerechnet, dass das noch etwas wird und wollte im kommenden Jahr eine Rückkehr in einen Job wagen. Bisher gibt es da noch nichts konkretes. Jetzt denke ich, werde ich die Reha erst einmal machen (müssen). Aber da bleibt erst einmal abzuwarten, wann es dort losgeht. Das wird so schnell vermutlich nicht sein, da die Warteliste lang ist.
Da ich bereits einen Kontakt zur Reha-Einrichtung habe, habe ich meinem Ansprechpartner einfach kurzerhand heute eine Mail mit den wesentlichen Infos geschrieben.
Sollte sich was ergeben, melde ich mich gern. Danke für das Angebot.
Ich denke, ich bereite mich jetzt einfach auf meinen Urlaub vor und genieße ihn. Wenn während der Zeit auf dem Postweg Was verloren geht, kann ich da wohl nichts machen ;)
Danke und liebe Grüße,
heave
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