
Mein Krankengeld wurde zum 26.09.2013 ausgesteuert, mein Arzt trug im Krankentagegeldschein eine AU bis zum 27.09.2013 ein.
Soweit so gut. Ich wartete bis heute auf mein letztes Geld der KK.
Gerade eben erhielt ich dann ein Schreiben meiner KK, inwelchem steht "Krankengeld wird längstens bis zum Tag der ärztlichen Feststellung ausgezahlt.
Dieser ist aktuell der 06.09.2013 auf dem Zahlschein. Um Ihnen Ihr Krankengeld bis zum 26.09.2013 auszahlen zu können, lassen Sie bitte die
Arbeitsunfähigkeit auf dem Formular verlängern, oder die Endbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen..."
Ist das richtig so, dass es nur auf das Datum der Festellung ankommt?
Ich hätte gedacht, dass es der KK reicht, dass die AU Bescheinigung bis zum 27.09.2013 geht, also einen Tag länger, als mir Krankengeld gezahlt wird.
Ich hoffe ich habe mich ein bisschen verständlich ausgedrückt

Und noch eine Frage: Sollte ich die AU verlängern lassen, oder die Endbescheinigung ausfüllen lassen?
Liebe Grüße
Nadine