Hallo,
ich würde auch gerne mal eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Ende Februar habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ende Juli hatte ich eine Begutachtung bei der Rentenversicherung, bei einer Internistin und Rheumatologin. Heute habe ich beim medizinischen Dienst angerufen und es soll noch eine Begutachtung durch einen Psychater erfolgen. Das ist auch ok. Aber es wird noch eine Weile dauern, bis man mir einen Termin zusendet, da es im Moment keine Termine gibt. Da ich nur noch bis April Alg1 erhalte, würde ich gerne wissen, wielange die Rentenversicherungsanstalt Zeit hat mit dem Termin? Gibt es da bestimmte Fristen?
Vielen Dank im Vorraus
Nina
Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
- k@lle
- Administrator
- Beiträge: 2600
- Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
- Hat sich bedankt: 5407 Mal
- Danksagung erhalten: 1367 Mal
Re: Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Re: Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
Danke für den Link. Aber er hilft leider nur bedingt weiter.
Darf die DRV insgesamt nur 6 Monate für den Bescheid brauchen? Oder ist weil, ja schon ein Gutachtertermin war und noch einer Folgen soll, eine Untätigkeitsklage nicht möglich?
Lieben Dank
Nina
Darf die DRV insgesamt nur 6 Monate für den Bescheid brauchen? Oder ist weil, ja schon ein Gutachtertermin war und noch einer Folgen soll, eine Untätigkeitsklage nicht möglich?
Lieben Dank
Nina
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
Hallo,
eigentlich sind die ja bereits tätig...nur wenn jetzt nach dem Gutachten keine Reaktion mehr erfolgt, könntest du Untätigkeitsklage einreichen..
das Gutachten war im Juli....du hast zwischenzeitlich angerufen...d.h. du hast die Frist unterbrochen..und nun mußt du wieder 6 Monate warten, bis du ggf. eine Untätigkeitsklage einreichen willst...
aber macht das wirklich Sinn?
ich hab seinerzeit die Gutachterin nur gefragt: wann könnten sie das Gutachten geschrieben haben?, weil in 6 Wochen mein KG ausläuft..
da sagte sie zu mir: ich schreibe das Gutachten sofort, noch vor meinem Urlaub (2 Tage später wollte sie in Urlaub fahren)...
was machte sie aber tatsächlich? sie wartete insgesamt 3 Monate bevor sie das Gutachten geschrieben hatte und vermerkte im Gutachten, dass mir wohl nur der Sinn nach finanzieller Gerechtigkeit stände, da ich ja nach der Dauer der Berichterstattung gefragt hätte...mir würde nur daran gelegen sein, schnell Geld zu bekommen, da mein KG auslaufen würde...
das zog sie dann so richtig ins Negative...
zum Glück hat mein Anwalt dann weitere Gutachten beantragt, die meine Rechtsschutzversicherung dann bezahlte, so das dieses Gutachten nicht mehr zur Kenntnis genommen wurde..
bist du mit deinem Fall bereits im Widerspruch?..dann würde ich ggf. einen Anwalt einschalten..
wenn du noch im Antragsverfahren bist, dann mußt du halt warten..oder die DRV anschreiben und denen mitteilen, dass es lt. Auskunft der Mitarbeiterinnen wohl noch ewig lange dauert mit dem Gutachten und du um einen Termin bei einem anderen Gutachter bittest...vielleicht werden sie dann etwas schneller..
eigentlich sind die ja bereits tätig...nur wenn jetzt nach dem Gutachten keine Reaktion mehr erfolgt, könntest du Untätigkeitsklage einreichen..
das Gutachten war im Juli....du hast zwischenzeitlich angerufen...d.h. du hast die Frist unterbrochen..und nun mußt du wieder 6 Monate warten, bis du ggf. eine Untätigkeitsklage einreichen willst...
aber macht das wirklich Sinn?
ich hab seinerzeit die Gutachterin nur gefragt: wann könnten sie das Gutachten geschrieben haben?, weil in 6 Wochen mein KG ausläuft..
da sagte sie zu mir: ich schreibe das Gutachten sofort, noch vor meinem Urlaub (2 Tage später wollte sie in Urlaub fahren)...
was machte sie aber tatsächlich? sie wartete insgesamt 3 Monate bevor sie das Gutachten geschrieben hatte und vermerkte im Gutachten, dass mir wohl nur der Sinn nach finanzieller Gerechtigkeit stände, da ich ja nach der Dauer der Berichterstattung gefragt hätte...mir würde nur daran gelegen sein, schnell Geld zu bekommen, da mein KG auslaufen würde...
das zog sie dann so richtig ins Negative...
zum Glück hat mein Anwalt dann weitere Gutachten beantragt, die meine Rechtsschutzversicherung dann bezahlte, so das dieses Gutachten nicht mehr zur Kenntnis genommen wurde..
bist du mit deinem Fall bereits im Widerspruch?..dann würde ich ggf. einen Anwalt einschalten..
wenn du noch im Antragsverfahren bist, dann mußt du halt warten..oder die DRV anschreiben und denen mitteilen, dass es lt. Auskunft der Mitarbeiterinnen wohl noch ewig lange dauert mit dem Gutachten und du um einen Termin bei einem anderen Gutachter bittest...vielleicht werden sie dann etwas schneller..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Re: Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
Danke Vrori,
ja das ist ja auch eine Angst von mir, darum will ich auch eigentlich so drängeln. Hatte gestern nur nach gefragt, weil die 1. Gutachterin mir sagte, dass ich entweder schnell eine weitere Einladung erhalten würde oder in ca. 6 Wochen eine Entscheidung. Daher hatte ich nachgefragt. Mir hat die Auskunft nur Angst gemacht, dass es noch sol lange dauern soll, bis zum nächsten Gutachten.
Geduld ist leider nicht so meine Stärke
lg Nina
ja das ist ja auch eine Angst von mir, darum will ich auch eigentlich so drängeln. Hatte gestern nur nach gefragt, weil die 1. Gutachterin mir sagte, dass ich entweder schnell eine weitere Einladung erhalten würde oder in ca. 6 Wochen eine Entscheidung. Daher hatte ich nachgefragt. Mir hat die Auskunft nur Angst gemacht, dass es noch sol lange dauern soll, bis zum nächsten Gutachten.
Geduld ist leider nicht so meine Stärke
lg Nina
-
- Beiträge: 1475
- Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
- Hat sich bedankt: 213 Mal
- Danksagung erhalten: 721 Mal
Re: Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
Mit der Aussage, dass in ca. 6 Wochen eine Entscheidung gefallen ist, hat sich die Gutachterin aber sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Ich war Mitte Januar 2012 beim Gutachter, eine Woche später lag das Gutachten bei der RV. Die Entscheidung ist aber erst von der RV Ende Juni 2012 getroffen wurden. Am 28. Juni 2012 lag mir dann die Ablehnung des Antrages vor.sanni92 hat geschrieben:Hatte gestern nur nach gefragt, weil die 1. Gutachterin mir sagte, dass ich entweder schnell eine weitere Einladung erhalten würde oder in ca. 6 Wochen eine Entscheidung.
Also übe dich lieber im geduldig werden. Sollte die Entscheidung sehr schnell getroffen werden, dann kannst du dich freuen (oder auch nicht - bei Ablehnung).
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Wie lange darf es bis zum Gutachtertermin dauern?
Hallo,
aber nicht nur die Gutachter der DRV sind so....."langsam"....auch die vom Sozialgericht...
das letzte Gutachten war am 13.5.......ich habe noch nichts gehört...weder vom Anwalt, noch vom Gericht...wohl noch keine Entscheidung...
lt. Information hätte der Gutachter 3 Monate Zeit, dass Gutachten zu schreiben...
ob der dann noch weiß, wer vor 3 Monate da vor ihm gesessen hat?
aber nicht nur die Gutachter der DRV sind so....."langsam"....auch die vom Sozialgericht...
das letzte Gutachten war am 13.5.......ich habe noch nichts gehört...weder vom Anwalt, noch vom Gericht...wohl noch keine Entscheidung...
lt. Information hätte der Gutachter 3 Monate Zeit, dass Gutachten zu schreiben...
ob der dann noch weiß, wer vor 3 Monate da vor ihm gesessen hat?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 5 Gäste