Hallo RalfBaum,
Zur Zeit beziehe ich HartzIV, war über viele Monate hinweg Au geschrieben, so dass eines Tages beim Medizinischen Dienst des Jobcenters meine Erwerbsfähigkeit begutachtet wurde. Laut dem Gutachten bin ich voll erwerbsunfähig, deshalb wurde ich sodann vom Jobcenter aufgefordert eine EU-Rente zu beantragen.
Ja, die JC (bzw. deren Amtsärzte) erklären ihre "Kunden" sehr gerne für "Erwerbsunfähig", wenn die mal längere Zeit AU sind, nur gibt es diesen Begriff /Zustand rentenrechtlich längst nicht mehr ... zu Erwerbsminderung (wie es seit 2001 heißt) entscheidet nur die DRV und darum wurdest du aufgefordert, den Antrag auf EM-Rente zu stellen ...
Entgegen der Sonntagsreden der Politiker finden die AfA / JC eben keine Arbeit für gesundheitlich eingeschränkte Leute und dann möchte man die gerne als Kostenfaktor irgendwie loswerden, egal ob an das Sozial-AMT (SGB XII) oder an die Rentenkasse ... die wollen aber auch (möglichst) nocht zahlen (müssen) ...
Nun habe ich den Rentenbescheid von der RV erhalten, dass die Rente aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde! Ehrlich gesagt, ist mir dies ziemlich egal, da es sich vom Finanziellen her für mir eh nicht rentieren würde! Letztendlich ist es mir egal, von welchem Leistungsträger ich zukünftig unterstützt werde!
Nun hast du also von der DRV die Ablehnung deines (pflichtgemäß) gestellten Antrages bekommen, das ist kein Renten-Bescheid, du bekommst ja keine Rente, weil du dafür (aus Sicht der DRV) gar nicht krank genug bist ... nun
MUSS das JC weiterzahlen, denn an diese Feststellung der DRV (du bist
NICHT Erwerbsgemindert schon gar nicht "Erwerbsunfähig") hat sich das JC (§ 44a SGB II) zu halten und darf dich gar nicht zum Sozial-
AMT abschieben.
Deswegen will ich auch keinen Widerspruch gegen den Bescheid der RV einlegen, wozu der ganze Kampf?? Doch kann mich nun das Jobcenter dazu zwingen, einen Widerspruch einzulegen?
Die (im SGB XII) wollen dich mit diesem Ablehnungsbescheid nämlich auch nicht haben, zum Widerspruch einlegen
KANN dich Niemand verpflichten (auch nicht das JC), du solltest den Antrag stellen ... das hast du gemacht ... der wurde abgelehnt, zum Beschreiten des weiteren Rechtsweges
KANN dich das JC nicht verpflichten ... dann sollen die das doch selber machen, dürfen sie doch lt. Gesetz ...
Und falls nein, wie geht es dann weiter...evtl. Abschiebung ans Sozialamt?? Denke eher, dass dann die Spielchen von vorne losgehen werden, oder?
Welche "Spielchen" meinst du denn jetzt konkret ... an das Sozial-
AMT geht nicht (jedenfalls vorläufig nicht), das haben die sich jetzt selber "versaut", denn sie müssen die Ablehnung der DRV vorläufig so hinnehmen, du bist
NICHT erwerbsgemindert und somit Anspruchsberechtigt im SGB II, was der JC-Arzt dazu so die nächsten 6 - 12 Monate neu "feststellen" würde hat keine rechtliche Bedeutung, denn die DRV hat gerade das Gegenteil bescheinigt ...
Und wenn du diese Enscheidung so hinnehmen willst ist das ganz alleine
DEINE Sache, warst du bei einem GA (der DRV ???), wurden deine Ärzte angeschrieben, siehst du dich selber als EM an (mal unabhängig davon, ob die Rente reichen würde) ...
Wenn man dich in Maßnahmen schicken will, hilft weiterhin eine AU-Bescheinigung ... AU ist eben nicht gleichbedeutend mit EM zu sehen, auch wenn die JC das gerne so hätten ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
