Ach Mensch, mein liebes Hasenställchen,
warum (verdammt nochmal

) schickst du Mails (wo du den Zugang nicht beweisen kannst) und telefonierst mit denen, das ist doch nichts wert, du regst dich nur auf, gibst Dinge von dir, die dir schaden könnten (denn wem wird man bei der Behörde am Ende glauben, was angeblich gesagt wurde ...

)
Also meine Liebe, ich hab heut morgen bei der Familienkasse angerufen und diese nicht so nette Mitarbeiterin hab mir folgendes gesagt, angeblich hätte ich diesen letzten Wisch, von 07/11 wo man angeben muss, wann die Prüfung stattfindet und ob bestanden und wieviel Geld in der Zeit, den ja nur der Arbeitgeber ausfüllen kann, wäre nicht angekommen in der Familienkasse, ich wäre verpflichtet gewesen, nachzuprüfen, dass der auch abgeschickt würde.
Wenn der AG das (üblicherweise) direkt an die Familienkasse senden muss

, dann hätte die auch früher mal (bei dir z.B.) nachfragen können, warum das noch nicht da ist und nicht erst nach 2 Jahren ... wie sollst du das denn nachprüfen, wenn du annehmen darfst es sei erledigt, dazu soll man dir mal die Rechtsgrundlagen geben.
Es gibt doch sicher weitere Unterlagen, die beweisen, dass dein Sohn diese Ausbildung von-bis gemacht hat (Lehrvertrag / Prüfungsbescheinigungen usw.) und die Abschlußprüfung am XXX bestanden hat.
Zum Einkommen gibt es auch andere Nachweismöglichkeiten, sowas nennt man landläufig "Lohnabrechnungen", da steht auch drauf wieviel Geld es gab, was Anderes kann der AG auch nicht bescheinigen...
Und diese zwei Jahre, darauf hat die Tante ganz dümmlich gelacht und gemeint: "Wir haben vier Jahr Zeit das geltend zu machen!"
Ja, aber nicht wenn die selber geschlampt haben und der Leistungsempfänger dazu gar nicht informiert und angeschrieben wurde wenn erforderliche Nachweise eben nicht zeitnah angekommen sind, der Sozialrichter würde wohl auch die Frage stellen warum man so lange wartet, um dir dann einfach die Forderung aufzumachen ...
Ich würde mich jetzt auf § 45 SGB X Absatz (2) berufen und erklären, dass du auf die Richtigkeit der bestehenden (dir vorliegenden) Bescheide vertrauen durftest, da du alle Obliegenheiten (aus deiner Sicht) korrekt erfüllt hattest.
Von der Behörde (Familienkasse) hast du auch 2 Jahre keine gegenteiligen Informationen bekommen, das Geld wurde bestimmungsgemäß (für deinen Sohn) ausgegeben und du hast nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung, die Versäumnisse der Familienkasse jetzt auszugleichen.
Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung werden zudem keinen Erfolg haben, da du dich bereits seit XXX in der PI befindest (da besteht übrigens auch für neue Gläubiger ein "Vollstreckungsverbot"

) und dir keine Geldmittel über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag zur Verfügung stehen.
Daraus bist du nicht verpflichtet sowas zu bezahlen ...
Zunächst sei allerdings die Berechtigung dieser Forderung gründlich zu prüfen, da es sich zweifellos um Versäumnisse der Bearbeitung deiner Anliegen durch die Familienkasse handelt, ist die Aufhebung des Bescheides vom XXX, oder bei eventueller Berechtigung der Verzicht bzw. die Niederschlagung der Forderung in jedem Falle anzuraten.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
Hervorhebungen von Doppeloma
Quelle
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/45.html
Es mag schon sein, dass die reguläre Möglichkeit 4 Jahre beträgt (die kann sogar 10 Jahre betragen bei Sozialleistungen) aber bei Irrtümern der Behörde ohne wirkliche Mitschuld des Leistungsempfängers ist bereits nach 1 Jahr
ALLES vorbei und wo
NIX mehr zu holen ist, gibt es eben
NIX in diesem Falle, da greift § 45 SGB X ... der aktuelle Aufhebungs- /Forderungsbescheid hat schließlich auch ein Datum,
ODER ...
Ich bin natürlich total ausgerastet und hab gemeint, dass das doch überhaupt nicht menschlich ist und kaufmännisch schon gar nicht, ob die sich dran weiden, Menschen kaputt zu machen.
Von einer Behörde darfst du keine "Menschlichkeit" erwarten, je mehr du dort "um Gnade bettelst", umso länger werden die dir damit auf die Nerven gehen ... ich nehme mal an die sind auch über deine PI informiert und wissen ganz genau, dass sie aktuell weder bei dir direkt, noch auf deinem Konto was pfänden dürfen (denn du hast schon wegen der PI ja nur das Existenzminimum zur Verfügung), die können nur versuchen dich unter Druck zu setzen, in der Hoffnung dass du das nicht weißt und irgendwo versuchst das Geld aufzutreiben.
Ja klar, war für die Katz, aber dann hat sie schon gemeint, dass sie erstmal nach meiner E-mail schauen muss, weil das ja rechtlich ein Widerspruch wäre. Und, ob ich dafür schon eine Empfangsbestätigung hätte, sie müsste mal schauen und ruft mich dann zurück, das war heut morgen um ca. 9,30. Sie sucht grad immer noch nach meiner E-mail. Dazu hat sie ja gesagt, dass diese Mail schon der Einspruch wäre und mir dazu eine Dingsen zustehen würde und sie dann schaut, dass ich die auch bekommen werde, bla, bla.
Warum will sie dich zurückrufen, wenn du eine Mail geschickt hast (von der sie angeblich noch nichts weiß ...

), dann kann sie doch diese Mail beantworten und dir ihre Ansicht (das sei dann schon ein rechtsgültiger Widerspruch) auch per Mail bestätigen, wozu weiteres Gelaber am Telefon, du brauchst was schriftlich dazu und nicht nur mündliche Informationen.
Die hat keinen "reinen ARS**", darum macht sie so ein Theater, an deiner Stelle würde ich mal das Inso- Gericht informieren, was die Familienkasse da gerade bei dir versucht ist nicht nur unmenschlich sondern rechtswidrig, denen sind aktuell (wegen der PI) die Hände gebunden und wenn deine PI vorbei ist, sind die 4 Jahre auch vorbei ...
Vor allem war dann noch,.....warum ich sie so anfahre...... , ich sollte mich nicht aufregen..... währe doch meine Schuld, weil ich doch in der Pflicht sei, es nachzukontrollieren, dass der Arbeitgeber es auch abschickt!
Höre
BITTE auf mit denen zu telefonieren, reiche offiziell einen Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X) ein und verweise darauf, dass die Behörde dir erst jetzt mitgeteilt hat, dass diese Bescheinigung vom AG dort (angeblich) nicht eingegangen sein soll, ist für dich nicht nachvollziehbar, warum man das nicht früher gemerkt und dir mitgeteilt hat.
Dann übernimmst du den Teil der oben steht (mit dem Vertrauensschutz auf die Rechtsgültigkeit von Bescheiden solange man
NIX anderes dazu schriftlich bekommt vom Amt) und "winkst ein wenig mit dem Zaunpfahl der PI" ...
Dann abwarten und

trinken, keine langen Erklärungen warum du das nicht bezahlen kannst (und erst Recht keine Erwartungen "an menschliches Verständnis"), es ist ja noch nichtmal klar, ob es rein theoretisch so wäre, aus meiner Sicht
NEIN

, mit welchen §§ belegen die denn ihre Forderung überhaupt nach 2 Jahren ...
Die können dir gar nichts tun, solange deine PI läuft müssen die warten, gab erst kürzlich ein aktuelles Urteil, dass auch neue Gläubiger keine Zwangsmaßnahmen während laufender PI durchführen dürfen, da ging es sogar um eine Schadenersatz-Geschichte di von der PI ansonsten gar nicht gedeckt ist ... die müssen auch warten bis die PI abgelaufen ist, ehe sie das auf dem Rechtswege geltend machen können zur Zahlung ...
Seit wann bist du denn eigentlich in PI, kann es sein, dass die mit ihrer Forderung dort (eigentlich) auch mit drin sind

, dann geht das
GAR NICHT, was die da verlangen, dann
MÜSSEN die ihre Forderung bei Gericht anmelden und sich in die Schlange deiner Gläubiger einreihen ...
Da kann es natürlich passieren, dass es dann durch die Restschuldbefreiung sowieso erledigt ist ...
es geht um 2011
... mir schwant da gerade was ... mach da bloß keine Zusagen ... bitte antworte mir auf diese Frage ... das würde
ALLES ändern (zu deinem Vorteil !!!) ... weil die dann mit in die PI gehören und gar nichts von dir fordern dürfen ... na das wäre ja ein besonders dickes
EI ...
Ich hab dann in der Verzweiflung zu der Tante gesagt" Das ist doch nicht menschlich, so was kann man doch nicht machen?"
Ich kanns dir sagen Doma, ich hätte heute morgen Morde begehen können!!
Komm runter, es gibt keinen Grund zur Verzweiflung

, mach Nägel mit Köpfen.
Stelle nachweislich /schriftlich (auf dem Postwege !!!) Überprüfungsantrag zum Bescheid vom XXX,und verlasse dich jetzt nicht darauf, dass du irgendwann mal einen Widerspruchsbescheid bekommst, weil sie deine Mail als einen solchen "anerkennt", dann hätte sie dir schon geantwortet (per Mail) und nicht wieder ein Telefonat führen wollen.
Leg auf und diskutiere nicht mit ihr wenn sie noch zurückrufen sollte, begreife bitte endlich mal, dass dir das nicht gut tut und dich vor Allem
NICHT weiterbringt, Begründe deinen Antrag wie oben beschrieben (kurz und knackig) und fordere (nicht bitten) eine zügige Überprüfung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid dazu.
Damit meldest du dich dann bitte
VOR der nächsten Katastrophe und dann sehen wir weiter ...
Grad bin ich am schreiben einer E-mail an den Mdb unserer CDU, ich droh dem Drecksack an, dass ich diesen Skandal in den Tageszeitungen veröffentliche.
Ich hab den ganzen Tag im Internet gesucht und das ist wirklich eine Plage, einfach System. Die behaupten ständig, die Unterlagen währen nicht eingegangen und machen nach Jahren dann Inkasso, fertig.
Darum empfehle ich ja auch
IMMER von Allen Unterlagen Kopien vorrätig zu halten, die man irgendwo hingeschickt hat und das ganze mit der Post zu schicken (Einschreiben) oder gegen Empfang auf einer Kopie bei der Behörde abzugeben, Widersprüche per Mail zu schicken ist noch keineswegs rechtssicher anerkannt, es reicht doch nicht, dass du die Absendung von deinem PC "beweisen kannst", mir sind schon unendlich viele Mails im "Nirvana des Internets" verschwunden, die der Empfänger nie auf seinem PC empfangen hat.
Und dann kommst da gar nicht raus aus dem du bist in der Beweispflicht, nicht diese Behörde, ob die dir auch alles zugestellt haben, nein nur du. Und dann sollst du noch Beweisen, was in diesem Briefumschlag war, wei, man hätte ja auch was anderes reintun können!
Das ist nicht korrekt, ob du Post von einer Behörde erhalten hast, das muß die Behörde beweisen, was ihr bei "Normalpost-Versand" auch sehr schwer fallen dürfte, das brauchst du
NICHT beweisen, für den Inhalt von Einschreibe-Sendungen kann man sich einen Zeugen beim, "Eintüten" nehmen (dein Sohn /Mann /Mutter ...war dabei) und im Übrigen zeugt ein Einschreibe-Beleg zumindest davon,
DASS man was hingeschickt hat und die Behörde das auch erhalten haben muss.
Wenn da was Anderes (was denn, Einladung zum Kaffeeklatsch ???) drin gewesen sein soll, dann möchtest du dieses "Andere" bitte per Akteneinsicht (§ 25 SGB X) in Augenschein nehmen, male die Welt mal nicht vollkommen schwarz an, bisher habe ich denen noch immer das "um die Ohren hauen" können was ich ihnen geschickt hatte.
Da hat noch keiner versucht mir was "vom Pferd" zu erzählen, dann war plötzlich Alles nur mal "gerade bei einem anderen Bearbeiter /in der Behörde unterwegs gewesen" ... denen fällt immer was ein, ihre eigenen Fehler zu "begründen" und du gibst im Moment wieder das "ideale Opfer ab", dabei kann dir gar nichts passieren, die müssen
DIR beweisen, dass du was
falsch gemacht hast und hättest "riechen" müssen, dass die 2 Jahre brauchen ehe sie mal "was merken" ist nicht dein Problem ...
Die PI schützt dich im Moment sogar davor, dass die irgendein "Inkasso" beauftragen könnten, auf diesen Kosten würden die auch noch "sitzen bleiben", weil es unnötig und verboten ist in deinem Falle ... bitte melde dich hier, wenn du in der Richtung "komische Post" bekommen solltest und komme bloß nicht auf die Idee mit solchen Leuten dann auch noch zu telefonieren oder überhaupt Kontakt aufzunehmen.
Also, immer erst zahlen, dann darf man erst Widerspruch einlegen, total unrealistisch, aber so ist da Steuersystem.
Du bist wirklich total "geladen" im Moment

, das stimmt doch so gar nicht, man braucht
NIEMALS was zahlen, wenn man gegen solche Forderungen Widerspruch eingelegt hat und mit dem Steuersystem hat das alles nun gerade auch nichts zu tun ...
Hatte mich schon gewundert, weil letzte Woche ein Schrieb vom Finanzamt kam, hat schon gedacht, die spinnen halt ein bisschen die von dem Pupsamt, aber die wollen nun 17,- Euronen zurückerstattet, weil mein Sohn nicht berücksichtigt werden würde in 2009, dann brauch ich doch gar keine Steuererklärung mehr machen, wenn mein Kind nur 17€ wert ist, oder?
Keine Ahnung, meine liebe Hasenstall

, jetzt sortiere dich mal ein wenig und deine verschiedenen Problembereiche, immer hübsch eins nach dem Anderen ... und nicht lauter ungesunde Sachen auf einmal "naschen" ...
Und jetzt, schaut die Tante von der Familienkasse immer noch nach meiner E'-mail, aber trotzdem fahre ich morgen und hol eine Druckerpatrone und erst, wenn ich den Wisch zur Post gebracht hab, schau ich nach meinen E-mailsl.
Vergiss diese Mail und mach einen schriftlichen Überprüfungsantrag und versuche nicht mehr bei denen "Mitleid" zu erregen, das habe ich damals bei der Bank auch versucht, hat auch NIX genützt, nun bin ich durch mit der PI und die haben ihr Geld nichtmal eingefordert im Verfahren... aber als ich schwer krank war und um Hilfe förmlich gebettelt habe (Stundung/Aufschub/ Zahlpause) da waren sie hart wie Stahl, hofften wohl ich könnte mir das Geld dann trotzdem noch irgendwie "aus den Rippen schneiden" ...
Sollten die allerdings mit in die PI gehören, ( der Leistungszeitraum um den es da geht, müßte
VOR Eröffnung deiner PI liegen !!!), dann machst du überhaupt
NICHTS bei der Familienkasse und gibst diese Forderung (als bestritten/ungeklärt) an deinen TH /das Inso-Gericht weiter ... die kümmern sich dann darum und du hast wieder deine Ruhe an dieser Front.
So, nun reicht es erstmal wieder (hoffe ich wenigstens

), steh auf und zeig denen wo der Hammer hängt ...
Mal noch was zum Schmunzeln zum Thema Bürokratie und PI ...
Habe gestern mein Finanzamt angerufen, weil wir unseren Steuerbescheid für letztes Jahr noch immer nicht bekommen hatten ... der ging Anfang Juli an meine PI-Treuhänderin raus ... AHAAAA

und was soll der da noch

...
Diese Planschkuh hat also das FA bis Ende Juli nicht informiert, dass meine PI mit Restschuldbefreiung bereits im
JANUAR (!!!) abgeschlossen wurde ...
Meine zuständige FA-Tante ist aber ganz nett und heute lag schon der "Ersatzbescheid" im Briefkasten, den ich auch schon die letzten 2 Jahre von ihr bekam, weil meine TH (angeblich) nur das Geld bekam (per Verrechnungsscheck) aber nicht den Original-Steuer-Bescheid (ich hatte jeweils eine Kopie davon bei ihr angefordert, bekam aber keine) ...
Trotzdem habe ich gestern mal bei der TH im Büro angefragt, warum sie nichtmal einen Briefumschlag über hatte, um mir den (wegen ihrer Schlamperei bei ihr gelandeten) Steuerbescheid für 2012 einfach nach Hause zu schicken, der sie nach Abschluß der PI gar nicht mehr zu interessieren hat, immerhin haben wir inzwischen September und sie ist seit Februar
NICHT mehr meine TH ...
Nach Ausreden wie z.B. "da bekommen Sie doch eine Kopie direkt vom FA" (ich bekam Keine sonst würde ich ja nicht nachfragen

, noch nie, der Bescheid ging immer an die TH ... die hatte ihn aber angeblich auch nie bekommen 3 Jahre lang ...

) ... immerhin hatte sie aber das Geld auf dem TH-Konto gehabt, was wir zurück erhalten hätten ... soll nun nach dem Steuerbescheid für letztes Jahr im Büro "gesucht" werden ...
Ich habe dann darum gebeten, doch auch gleich mal nach denen von 2010 /2011 "zu suchen", denn die habe ich ja auch noch nicht ..., dass ich die "Ersatz-Bescheide" (das ist nur eine "Kurzfassung") längst
ALLE habe, weiß sie nicht ... die sollen mal schön
SUCHEN ... zur Not werde ich nochmal nachfragen so in 10 bis 14 Tagen ...

sein ist manchmal
SOOO SCHÖÖÖN ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
