Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Lilafee
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Di 10. Sep 2013, 19:03

Hallo hasenstall :smile: ,

von wann ist denn der Bescheid? Du hast einen Monat Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Wenn die Frist abgelaufen ist - was hoffentlich nicht der Fall ist - kannst du eine Wiederaufnahme beantragen. Du musst dann den genauen Sachverhalt schildern, wieso und warum du erst jetzt Kenntnis davon erhalten hast.

Ich habe fast die gleiche Baustelle. Von mir wollen sie auch Geld zurück, weil ich für einen Zeitraum X - während der laufenden Ausbildung - die Verdienstbescheinigungen für meinen Sohn nicht eingereicht habe.

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hasenstall
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Di 10. Sep 2013, 21:38

Danke ihr Lieben,

also, dieser erste Wisch kam irgendwann im Juli, hab ich meinem Sohn in seien Ordner abgeheftet!

'Dieser Entgültige Bescheid ist vom 01.08. und darauf beziehen die sich ja.
Ich bin ja von einem Versehen ausgegangen und hab das Ganze am 02.08. per E-mail geschickt.

Also, sind ja die 4 Wochen schon rum.

Ich finde das absolut der Witz, weil es hat die ja auch die zwei Jahre nicht gejuckt, ob irgendwas nicht stimmt. Und diese Verdienstbescheinigungen, kann doch nur der Arbeitgeber ausfüllen!!

Ich versuche es morgen nochmal, mit dem Telefon und geb dann Bescheid.

Nochmal lieben Dank

die total verspulte hasenstall
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Sep 2013, 23:36

Hallo Frau Hasenstall, :Bussi:
Auch wenn ich Einspruch einlegen sollte, müsste ich das Geld sofort oder bis 18.08 zurückerstatten.
wer behauptet denn sowas, hast du das schriftlich :confused: :Gruebeln: ... selbstverständlich bewirkt der Widerspruch gegen eine (zumindest) ungeklärte Rückforderung die aufschiebende Wirkung, kein Cent wird gezahlt bis das eindeutig geklärt ist, notfalls vom Sozialgericht, das funktioniert sogar beim JC auf diese Weise (hat bei uns fast 2 Jahre gedauert :teufel: ) ...

In einem Forderungsbescheid muß auch klar und verständlich erklärt werden, wie das zusammenhängt und warum du genau welche Beträge für welchen Zeitraum erstatten sollst.

Ich kenne mich mit den Kindergeldsachen nicht mehr so gut aus, aber zahlen brauchst du erst wenn geklärt ist warum überhaupt, ja auch die Frage nach dem langen Zeitraum sollte da gestellt werden.

Wenn die Widerspruchsfrist (1 Monat) bereits vorüber ist, dann stelle einen (schriftlich /nachweislich) "Überprüfungsantrag" nach § 44 SGB X, wenn ihr immer alle notwendigen Nachweise geliefert habt und das Geld inzwischen "im guten Glauben" verbraucht wurde, kann es durchaus sein, dass die Behörde auf diese Forderung verzichten muß.

Der Ausschluß der aufschiebenden Wirkung ist bei Rückforderungen gesetzlich nicht zulässig, also wird nicht gezahlt, solange das nicht alles gründlich überprüft wurde.

Wird dieser Antrag abgelehnt kannst du dagegen Widerspruch einlegen und notfalls (nach Ablehnung des Widerspruches) auch Klage am SG einreichen, wenn man nicht bereit ist sich darum ordentlich zu kümmern.
Wenn die schreiben, dass man "auf jeden Fall erstmal zahlen müsse", dann ist da schon was faul, denn bei Widerspruch /Überprüfungsantrag stimmt das gar nicht.

Haben die das Geld bekommen wird es nicht mehr leicht sein eventuell zu beweisen, dass es nicht richtig war was die fordern.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Mi 11. Sep 2013, 10:27

Also, die Tante hat sich noch immer nicht gemeldet, da hätt ich auch losfahren können und wenigstens die Druckerpatronen kaufen! :Wut:

Hab dann den ganzen Tag im Internet geschaut und ganau so wie ich mir dachte, kann das Ding nur Methode haben.
Absolut, ständig das Gleiche, immer behaupten die, nichts erhalten zu haben. Und immer dazu der lange Zeitraum von Jahren. Man, ich könnt nur noch :kotzen:

Jetzt hab ich was aufgesetzt, vielleicht kann da mal einer drüberlesen, ob es so ok ist, wenn ich das morgen per Einschreiben mit Rückschein zu denen schicke. :troesten:
Sehr geehrte Damen und Herren,

"Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung."

Betrifft: Kindergeldrückforderung, Aufhebungsbescheid vom 01.08.2013, in Höhe von 5.914,00 €, fällig am 18.08.2013 und Säumniszuschläge in Höhe von 59,00 €, fällig am 19.08.2013

Beiliegend sende ich Ihnen die von mir gesendete E-Mail vom 02.08.13 mit den Dateianhängen über das Ende der Berufsausbildung meines Sohnes.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch der Meinung, es wäre nur ein Versehen, weil sein Arbeitgeber im August 2011 versichert hat diese Arbeitsbescheinigung gleich an die Kindergeldkasse zu schicken. Und bei Nachfragen auch versichert hat, diese versandt zu haben.
Ich kann diese Forderung auf keinen Fall bezahlen, auch nicht, wenn ich den Betrag nachher wieder zurückbekommen sollte.

Ich bin seit 2008 schwer erkrankt und erhalte seit November 2012 eine Erwerbsminderungsrente. Am 09.08. wurde mein Eigenheim Zwangsversteigert, da weiß ich auch noch nicht, ob ich eine Privatinsolvenz anmelden muss.

Eine EV habe ich schon Ende 2011 durch die finanzielle Lage während der langen Erkrankung ablegen müssen. Umziehen mussten wir auch, was finanziell lange noch nicht zu stemmen ist.

Ich bitte Sie hiermit um Rückmeldung
Mit freundlichem Gruß

Frau hasenstall
Erledige das dann gleich morgen, heut wär ich gar nicht in der Lage gewesen Auto zu fahren! :glotzen:

Der Umzug hat mich schon so dermaßen gebeutelt, dass ich wieder Panikatacken bekommen und Selbstgespräche führe und, und und, will ja nicht jammern. Hab ja die Rente auch nicht gekriegt, weil ich Käsfüß habe!

Danke euch
Alles liebe hasenstall
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 11. Sep 2013, 17:44

Liebe Frau Hasenstall, :Bussi:

auf keinen Fall so abschicken, ich melde mich später nochmal wegen der Gründe dafür ... du schreibst immer von einem "Einspruch", sowas gibt es nicht gegen Bescheide und die Frist für den Widerspruch (1 Monat ab Zugang des Schreibens bei dir !!!) hast du bereits verpasst, wie du schreibst ... :confused: :Gruebeln:

Hast du denn ALLE Nachweise immer per Einschreiben geschickt, hast du diese Unterlagen (Einlieferungsscheine z.B.) noch irgendwo (dann mach Kopien mit deinem neuen Scanner :grinser: ), dann können die nicht behaupten, dass sie nix bekommen hätten ... irgendwas MUSS ja mit dem Datum bei denen angekommen sein ... :Gruebeln:

Den Rückschein kannst du dir sparen, die Entgegennahme kannst du günstiger im Internet selber überprüfen (Übergabe-Einschreiben).

Bei Ablauf der Widerspruchsfrist brauchen die so einen "Bittbrief" nicht mehr beachten, es muss ein Überprüfungsantrag offiziell gestellt werden, dann müssen die sich damit auch befassen und die von dir genannten Unterlagen (möglichst mit Datum der Übersendung an die Familienkasse benannt) eben in ihrem Amt suchen gehen.

Zahlen brauchst du dann noch nicht, auch ohne vor denen "auf die Knie zu gehen" ... :amen:

Ich melde mich dazu später noch, jetzt muss ich erstmal Abendbrot für mich und den Dopa machen, auf einen Tag kommt es jetzt auch nicht mehr an, auch gewisse "Zahlungsfristen" haben die einzuhalten und nicht nach dem Motto "morgen her mit der Knete ...sonst". :Heiss: :Hilfe:
Ich kann dir zwar nur allgemeine Formulierungen anbieten, weil ich die konkreten Sachverhalte / Inhalte der Forderungsbescheide nicht kenne, aber das macht nichts ... jedenfalls wirst du vor denen nicht "zu Kreuze kriechen" ... :keule: :keule: :keule:

Wenn die klar "gepennt" haben, brauchst du überhaupt nicht zahlen ...

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Mi 11. Sep 2013, 19:44

Oh, mein liebes Doma-schatzilein,

ich geh heut echt vor die Hunde.

Leider ist mein Post von heute mittag verschwunden, weil ich angeblich zu früh auf meinen Post anworten wollte. Es ging nichts mehr rückgängig, ich versuchs mal nachzustellen.

Also meine Liebe, ich hab heut morgen bei der Familienkasse angerufen und diese nicht so nette Mitarbeiterin hab mir folgendes gesagt, angeblich hätte ich diesen letzten Wisch, von 07/11 wo man angeben muss, wann die Prüfung stattfindet und ob bestanden und wieviel Geld in der Zeit, den ja nur der Arbeitgeber ausfüllen kann, wäre nicht angekommen in der Familienkasse, ich wäre verpflichtet gewesen, nachzuprüfen, dass der auch abgeschickt würde.

Ja, hätt das gewusst, dann wäre ich natürlich neben dem Briegkasten gestanden, als das Steuerbüro den eingeschmissen hat, aber kann ich das vorher wissen, dass ich da daneben stehen muss?

Und diese zwei Jahre, darauf hat die Tante ganz dümmlich gelacht und gemeint: "Wir haben vier Jahr Zeit das geltend zu machen!"

Ich bin natürlich total ausgerastet und hab gemeint, dass das doch überhaupt nicht menschlich ist und kaufmännisch schon gar nicht, ob die sich dran weiden, Menschen kaputt zu machen. Ja klar, war für die Katz, aber dann hat sie schon gemeint, dass sie erstmal nach meiner E-mail schauen muss, weil das ja rechtlich ein Widerspruch wäre. Und, ob ich dafür schon eine Empfangsbestätigung hätte, sie müsste mal schauen und ruft mich dann zurück, das war heut morgen um ca. 9,30. Sie sucht grad immer noch nach meiner E-mail. Dazu hat sie ja gesagt, dass diese Mail schon der Einspruch wäre und mir dazu eine Dingsen zustehen würde und sie dann schaut, dass ich die auch bekommen werde, bla, bla.

Vor allem war dann noch,.....warum ich sie so anfahre...... :Wut: , ich sollte mich nicht aufregen..... :Wut: währe doch meine Schuld, weil ich doch in der Pflicht sei, es nachzukontrollieren, dass der Arbeitgeber es auch abschickt!

Ich hab dann in der Verzweiflung zu der Tante gesagt" Das ist doch nicht menschlich, so was kann man doch nicht machen?"

Ich kanns dir sagen Doma, ich hätte heute morgen Morde begehen können!!

Grad bin ich am schreiben einer E-mail an den Mdb unserer CDU, ich droh dem Drecksack an, dass ich diesen Skandal in den Tageszeitungen veröffentliche.
Ich hab den ganzen Tag im Internet gesucht und das ist wirklich eine Plage, einfach System. Die behaupten ständig, die Unterlagen währen nicht eingegangen und machen nach Jahren dann Inkasso, fertig.

Und dann kommst da gar nicht raus aus dem :kack: du bist in der Beweispflicht, nicht diese Behörde, ob die dir auch alles zugestellt haben, nein nur du. Und dann sollst du noch Beweisen, was in diesem Briefumschlag war, wei, man hätte ja auch was anderes reintun können!

Also, immer erst zahlen, dann darf man erst Widerspruch einlegen, total unrealistisch, aber so ist da Steuersystem.

Hatte mich schon gewundert, weil letzte Woche ein Schrieb vom Finanzamt kam, hat schon gedacht, die spinnen halt ein bisschen die von dem Pupsamt, aber die wollen nun 17,- Euronen zurückerstattet, weil mein Sohn nicht berücksichtigt werden würde in 2009, dann brauch ich doch gar keine Steuererklärung mehr machen, wenn mein Kind nur 17€ wert ist, oder?

Und jetzt, schaut die Tante von der Familienkasse immer noch nach meiner E'-mail, aber trotzdem fahre ich morgen und hol eine Druckerpatrone und erst, wenn ich den Wisch zur Post gebracht hab, schau ich nach meinen E-mailsl.

Ich hab euch lieb, danke
eure hasenstall
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Sep 2013, 01:51

Ach Mensch, mein liebes Hasenställchen, :koepfchen: :troesten:

warum (verdammt nochmal :Gruebeln: ) schickst du Mails (wo du den Zugang nicht beweisen kannst) und telefonierst mit denen, das ist doch nichts wert, du regst dich nur auf, gibst Dinge von dir, die dir schaden könnten (denn wem wird man bei der Behörde am Ende glauben, was angeblich gesagt wurde ... :Gruebeln: )
Also meine Liebe, ich hab heut morgen bei der Familienkasse angerufen und diese nicht so nette Mitarbeiterin hab mir folgendes gesagt, angeblich hätte ich diesen letzten Wisch, von 07/11 wo man angeben muss, wann die Prüfung stattfindet und ob bestanden und wieviel Geld in der Zeit, den ja nur der Arbeitgeber ausfüllen kann, wäre nicht angekommen in der Familienkasse, ich wäre verpflichtet gewesen, nachzuprüfen, dass der auch abgeschickt würde.
Wenn der AG das (üblicherweise) direkt an die Familienkasse senden muss :confused: , dann hätte die auch früher mal (bei dir z.B.) nachfragen können, warum das noch nicht da ist und nicht erst nach 2 Jahren ... wie sollst du das denn nachprüfen, wenn du annehmen darfst es sei erledigt, dazu soll man dir mal die Rechtsgrundlagen geben.

Es gibt doch sicher weitere Unterlagen, die beweisen, dass dein Sohn diese Ausbildung von-bis gemacht hat (Lehrvertrag / Prüfungsbescheinigungen usw.) und die Abschlußprüfung am XXX bestanden hat.
Zum Einkommen gibt es auch andere Nachweismöglichkeiten, sowas nennt man landläufig "Lohnabrechnungen", da steht auch drauf wieviel Geld es gab, was Anderes kann der AG auch nicht bescheinigen... :Heiss:
Und diese zwei Jahre, darauf hat die Tante ganz dümmlich gelacht und gemeint: "Wir haben vier Jahr Zeit das geltend zu machen!"
Ja, aber nicht wenn die selber geschlampt haben und der Leistungsempfänger dazu gar nicht informiert und angeschrieben wurde wenn erforderliche Nachweise eben nicht zeitnah angekommen sind, der Sozialrichter würde wohl auch die Frage stellen warum man so lange wartet, um dir dann einfach die Forderung aufzumachen ... :Gruebeln:
Ich würde mich jetzt auf § 45 SGB X Absatz (2) berufen und erklären, dass du auf die Richtigkeit der bestehenden (dir vorliegenden) Bescheide vertrauen durftest, da du alle Obliegenheiten (aus deiner Sicht) korrekt erfüllt hattest.

Von der Behörde (Familienkasse) hast du auch 2 Jahre keine gegenteiligen Informationen bekommen, das Geld wurde bestimmungsgemäß (für deinen Sohn) ausgegeben und du hast nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung, die Versäumnisse der Familienkasse jetzt auszugleichen.
Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung werden zudem keinen Erfolg haben, da du dich bereits seit XXX in der PI befindest (da besteht übrigens auch für neue Gläubiger ein "Vollstreckungsverbot" :grinser: :lachen: ) und dir keine Geldmittel über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag zur Verfügung stehen.

Daraus bist du nicht verpflichtet sowas zu bezahlen ... :ic_down:

Zunächst sei allerdings die Berechtigung dieser Forderung gründlich zu prüfen, da es sich zweifellos um Versäumnisse der Bearbeitung deiner Anliegen durch die Familienkasse handelt, ist die Aufhebung des Bescheides vom XXX, oder bei eventueller Berechtigung der Verzicht bzw. die Niederschlagung der Forderung in jedem Falle anzuraten.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
Hervorhebungen von Doppeloma

Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/45.html

Es mag schon sein, dass die reguläre Möglichkeit 4 Jahre beträgt (die kann sogar 10 Jahre betragen bei Sozialleistungen) aber bei Irrtümern der Behörde ohne wirkliche Mitschuld des Leistungsempfängers ist bereits nach 1 Jahr ALLES vorbei und wo NIX mehr zu holen ist, gibt es eben NIX in diesem Falle, da greift § 45 SGB X ... der aktuelle Aufhebungs- /Forderungsbescheid hat schließlich auch ein Datum, ODER ... :confused: :teufel:
Ich bin natürlich total ausgerastet und hab gemeint, dass das doch überhaupt nicht menschlich ist und kaufmännisch schon gar nicht, ob die sich dran weiden, Menschen kaputt zu machen.


Von einer Behörde darfst du keine "Menschlichkeit" erwarten, je mehr du dort "um Gnade bettelst", umso länger werden die dir damit auf die Nerven gehen ... ich nehme mal an die sind auch über deine PI informiert und wissen ganz genau, dass sie aktuell weder bei dir direkt, noch auf deinem Konto was pfänden dürfen (denn du hast schon wegen der PI ja nur das Existenzminimum zur Verfügung), die können nur versuchen dich unter Druck zu setzen, in der Hoffnung dass du das nicht weißt und irgendwo versuchst das Geld aufzutreiben. :Verwirrt: :Hilfe:
Ja klar, war für die Katz, aber dann hat sie schon gemeint, dass sie erstmal nach meiner E-mail schauen muss, weil das ja rechtlich ein Widerspruch wäre. Und, ob ich dafür schon eine Empfangsbestätigung hätte, sie müsste mal schauen und ruft mich dann zurück, das war heut morgen um ca. 9,30. Sie sucht grad immer noch nach meiner E-mail. Dazu hat sie ja gesagt, dass diese Mail schon der Einspruch wäre und mir dazu eine Dingsen zustehen würde und sie dann schaut, dass ich die auch bekommen werde, bla, bla.
Warum will sie dich zurückrufen, wenn du eine Mail geschickt hast (von der sie angeblich noch nichts weiß ... :Gruebeln: ), dann kann sie doch diese Mail beantworten und dir ihre Ansicht (das sei dann schon ein rechtsgültiger Widerspruch) auch per Mail bestätigen, wozu weiteres Gelaber am Telefon, du brauchst was schriftlich dazu und nicht nur mündliche Informationen. :ic_down:

Die hat keinen "reinen ARS**", darum macht sie so ein Theater, an deiner Stelle würde ich mal das Inso- Gericht informieren, was die Familienkasse da gerade bei dir versucht ist nicht nur unmenschlich sondern rechtswidrig, denen sind aktuell (wegen der PI) die Hände gebunden und wenn deine PI vorbei ist, sind die 4 Jahre auch vorbei ... :jaa: :cool:
Vor allem war dann noch,.....warum ich sie so anfahre...... , ich sollte mich nicht aufregen..... währe doch meine Schuld, weil ich doch in der Pflicht sei, es nachzukontrollieren, dass der Arbeitgeber es auch abschickt!
Höre BITTE auf mit denen zu telefonieren, reiche offiziell einen Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X) ein und verweise darauf, dass die Behörde dir erst jetzt mitgeteilt hat, dass diese Bescheinigung vom AG dort (angeblich) nicht eingegangen sein soll, ist für dich nicht nachvollziehbar, warum man das nicht früher gemerkt und dir mitgeteilt hat.

Dann übernimmst du den Teil der oben steht (mit dem Vertrauensschutz auf die Rechtsgültigkeit von Bescheiden solange man NIX anderes dazu schriftlich bekommt vom Amt) und "winkst ein wenig mit dem Zaunpfahl der PI" ...

Dann abwarten und :kaffee: trinken, keine langen Erklärungen warum du das nicht bezahlen kannst (und erst Recht keine Erwartungen "an menschliches Verständnis"), es ist ja noch nichtmal klar, ob es rein theoretisch so wäre, aus meiner Sicht NEIN :nein: :nein: :nein: , mit welchen §§ belegen die denn ihre Forderung überhaupt nach 2 Jahren ...

Die können dir gar nichts tun, solange deine PI läuft müssen die warten, gab erst kürzlich ein aktuelles Urteil, dass auch neue Gläubiger keine Zwangsmaßnahmen während laufender PI durchführen dürfen, da ging es sogar um eine Schadenersatz-Geschichte di von der PI ansonsten gar nicht gedeckt ist ... die müssen auch warten bis die PI abgelaufen ist, ehe sie das auf dem Rechtswege geltend machen können zur Zahlung ...

Seit wann bist du denn eigentlich in PI, kann es sein, dass die mit ihrer Forderung dort (eigentlich) auch mit drin sind :confused: , dann geht das GAR NICHT, was die da verlangen, dann MÜSSEN die ihre Forderung bei Gericht anmelden und sich in die Schlange deiner Gläubiger einreihen ...

Da kann es natürlich passieren, dass es dann durch die Restschuldbefreiung sowieso erledigt ist ... es geht um 2011 :confused: ... mir schwant da gerade was ... mach da bloß keine Zusagen ... bitte antworte mir auf diese Frage ... das würde ALLES ändern (zu deinem Vorteil !!!) ... weil die dann mit in die PI gehören und gar nichts von dir fordern dürfen ... na das wäre ja ein besonders dickes EI ...
Ich hab dann in der Verzweiflung zu der Tante gesagt" Das ist doch nicht menschlich, so was kann man doch nicht machen?"
Ich kanns dir sagen Doma, ich hätte heute morgen Morde begehen können!!
Komm runter, es gibt keinen Grund zur Verzweiflung :Bussi: :umarm: , mach Nägel mit Köpfen.
Stelle nachweislich /schriftlich (auf dem Postwege !!!) Überprüfungsantrag zum Bescheid vom XXX,und verlasse dich jetzt nicht darauf, dass du irgendwann mal einen Widerspruchsbescheid bekommst, weil sie deine Mail als einen solchen "anerkennt", dann hätte sie dir schon geantwortet (per Mail) und nicht wieder ein Telefonat führen wollen.

Leg auf und diskutiere nicht mit ihr wenn sie noch zurückrufen sollte, begreife bitte endlich mal, dass dir das nicht gut tut und dich vor Allem NICHT weiterbringt, Begründe deinen Antrag wie oben beschrieben (kurz und knackig) und fordere (nicht bitten) eine zügige Überprüfung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid dazu.

Damit meldest du dich dann bitte VOR der nächsten Katastrophe und dann sehen wir weiter ... :jaa: :cool:
Grad bin ich am schreiben einer E-mail an den Mdb unserer CDU, ich droh dem Drecksack an, dass ich diesen Skandal in den Tageszeitungen veröffentliche.
Ich hab den ganzen Tag im Internet gesucht und das ist wirklich eine Plage, einfach System. Die behaupten ständig, die Unterlagen währen nicht eingegangen und machen nach Jahren dann Inkasso, fertig.
Darum empfehle ich ja auch IMMER von Allen Unterlagen Kopien vorrätig zu halten, die man irgendwo hingeschickt hat und das ganze mit der Post zu schicken (Einschreiben) oder gegen Empfang auf einer Kopie bei der Behörde abzugeben, Widersprüche per Mail zu schicken ist noch keineswegs rechtssicher anerkannt, es reicht doch nicht, dass du die Absendung von deinem PC "beweisen kannst", mir sind schon unendlich viele Mails im "Nirvana des Internets" verschwunden, die der Empfänger nie auf seinem PC empfangen hat.
Und dann kommst da gar nicht raus aus dem du bist in der Beweispflicht, nicht diese Behörde, ob die dir auch alles zugestellt haben, nein nur du. Und dann sollst du noch Beweisen, was in diesem Briefumschlag war, wei, man hätte ja auch was anderes reintun können!
Das ist nicht korrekt, ob du Post von einer Behörde erhalten hast, das muß die Behörde beweisen, was ihr bei "Normalpost-Versand" auch sehr schwer fallen dürfte, das brauchst du NICHT beweisen, für den Inhalt von Einschreibe-Sendungen kann man sich einen Zeugen beim, "Eintüten" nehmen (dein Sohn /Mann /Mutter ...war dabei) und im Übrigen zeugt ein Einschreibe-Beleg zumindest davon, DASS man was hingeschickt hat und die Behörde das auch erhalten haben muss.

Wenn da was Anderes (was denn, Einladung zum Kaffeeklatsch ???) drin gewesen sein soll, dann möchtest du dieses "Andere" bitte per Akteneinsicht (§ 25 SGB X) in Augenschein nehmen, male die Welt mal nicht vollkommen schwarz an, bisher habe ich denen noch immer das "um die Ohren hauen" können was ich ihnen geschickt hatte.

Da hat noch keiner versucht mir was "vom Pferd" zu erzählen, dann war plötzlich Alles nur mal "gerade bei einem anderen Bearbeiter /in der Behörde unterwegs gewesen" ... denen fällt immer was ein, ihre eigenen Fehler zu "begründen" und du gibst im Moment wieder das "ideale Opfer ab", dabei kann dir gar nichts passieren, die müssen DIR beweisen, dass du was falsch gemacht hast und hättest "riechen" müssen, dass die 2 Jahre brauchen ehe sie mal "was merken" ist nicht dein Problem ...

Die PI schützt dich im Moment sogar davor, dass die irgendein "Inkasso" beauftragen könnten, auf diesen Kosten würden die auch noch "sitzen bleiben", weil es unnötig und verboten ist in deinem Falle ... bitte melde dich hier, wenn du in der Richtung "komische Post" bekommen solltest und komme bloß nicht auf die Idee mit solchen Leuten dann auch noch zu telefonieren oder überhaupt Kontakt aufzunehmen.
Also, immer erst zahlen, dann darf man erst Widerspruch einlegen, total unrealistisch, aber so ist da Steuersystem.
Du bist wirklich total "geladen" im Moment :koepfchen: , das stimmt doch so gar nicht, man braucht NIEMALS was zahlen, wenn man gegen solche Forderungen Widerspruch eingelegt hat und mit dem Steuersystem hat das alles nun gerade auch nichts zu tun ... :Verwirrt:
Hatte mich schon gewundert, weil letzte Woche ein Schrieb vom Finanzamt kam, hat schon gedacht, die spinnen halt ein bisschen die von dem Pupsamt, aber die wollen nun 17,- Euronen zurückerstattet, weil mein Sohn nicht berücksichtigt werden würde in 2009, dann brauch ich doch gar keine Steuererklärung mehr machen, wenn mein Kind nur 17€ wert ist, oder?
Keine Ahnung, meine liebe Hasenstall :Bussi: , jetzt sortiere dich mal ein wenig und deine verschiedenen Problembereiche, immer hübsch eins nach dem Anderen ... und nicht lauter ungesunde Sachen auf einmal "naschen" ... :teufel:
Und jetzt, schaut die Tante von der Familienkasse immer noch nach meiner E'-mail, aber trotzdem fahre ich morgen und hol eine Druckerpatrone und erst, wenn ich den Wisch zur Post gebracht hab, schau ich nach meinen E-mailsl.
Vergiss diese Mail und mach einen schriftlichen Überprüfungsantrag und versuche nicht mehr bei denen "Mitleid" zu erregen, das habe ich damals bei der Bank auch versucht, hat auch NIX genützt, nun bin ich durch mit der PI und die haben ihr Geld nichtmal eingefordert im Verfahren... aber als ich schwer krank war und um Hilfe förmlich gebettelt habe (Stundung/Aufschub/ Zahlpause) da waren sie hart wie Stahl, hofften wohl ich könnte mir das Geld dann trotzdem noch irgendwie "aus den Rippen schneiden" ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Sollten die allerdings mit in die PI gehören, ( der Leistungszeitraum um den es da geht, müßte VOR Eröffnung deiner PI liegen !!!), dann machst du überhaupt NICHTS bei der Familienkasse und gibst diese Forderung (als bestritten/ungeklärt) an deinen TH /das Inso-Gericht weiter ... die kümmern sich dann darum und du hast wieder deine Ruhe an dieser Front.

So, nun reicht es erstmal wieder (hoffe ich wenigstens :grinser: ), steh auf und zeig denen wo der Hammer hängt ...

Mal noch was zum Schmunzeln zum Thema Bürokratie und PI ... :icon_e_wink:

Habe gestern mein Finanzamt angerufen, weil wir unseren Steuerbescheid für letztes Jahr noch immer nicht bekommen hatten ... der ging Anfang Juli an meine PI-Treuhänderin raus ... AHAAAA :aha: und was soll der da noch :Gruebeln: ...
Diese Planschkuh hat also das FA bis Ende Juli nicht informiert, dass meine PI mit Restschuldbefreiung bereits im JANUAR (!!!) abgeschlossen wurde ... :Verwirrt: :Hilfe:

Meine zuständige FA-Tante ist aber ganz nett und heute lag schon der "Ersatzbescheid" im Briefkasten, den ich auch schon die letzten 2 Jahre von ihr bekam, weil meine TH (angeblich) nur das Geld bekam (per Verrechnungsscheck) aber nicht den Original-Steuer-Bescheid (ich hatte jeweils eine Kopie davon bei ihr angefordert, bekam aber keine) ... :Gruebeln:

Trotzdem habe ich gestern mal bei der TH im Büro angefragt, warum sie nichtmal einen Briefumschlag über hatte, um mir den (wegen ihrer Schlamperei bei ihr gelandeten) Steuerbescheid für 2012 einfach nach Hause zu schicken, der sie nach Abschluß der PI gar nicht mehr zu interessieren hat, immerhin haben wir inzwischen September und sie ist seit Februar NICHT mehr meine TH ... :Neugierig: :pfeif:

Nach Ausreden wie z.B. "da bekommen Sie doch eine Kopie direkt vom FA" (ich bekam Keine sonst würde ich ja nicht nachfragen :icon_e_wink: , noch nie, der Bescheid ging immer an die TH ... die hatte ihn aber angeblich auch nie bekommen 3 Jahre lang ... :confused: ) ... immerhin hatte sie aber das Geld auf dem TH-Konto gehabt, was wir zurück erhalten hätten ... soll nun nach dem Steuerbescheid für letztes Jahr im Büro "gesucht" werden ... :Heiss:

Ich habe dann darum gebeten, doch auch gleich mal nach denen von 2010 /2011 "zu suchen", denn die habe ich ja auch noch nicht ..., dass ich die "Ersatz-Bescheide" (das ist nur eine "Kurzfassung") längst ALLE habe, weiß sie nicht ... die sollen mal schön SUCHEN ... zur Not werde ich nochmal nachfragen so in 10 bis 14 Tagen ... :pig: sein ist manchmal SOOO SCHÖÖÖN ... :groehl:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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maday
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von maday » Do 12. Sep 2013, 03:12

Doppeloma hat geschrieben:Wenn der AG das (üblicherweise) direkt an die Familienkasse senden muss :confused: , dann hätte die auch früher mal (bei dir z.B.) nachfragen können, warum das noch nicht da ist und nicht erst nach 2 Jahren ... wie sollst du das denn nachprüfen, wenn du annehmen darfst es sei erledigt, dazu soll man dir mal die Rechtsgrundlagen geben.
Leider muss das nicht üblicherweise der AG an die Familienkasse senden. Der richtige Weg ist Zettel beim AG abgeben und ausfüllen lassen, dort wieder abholen und selbst an die Familienkasse absenden. Ich hätte mich nie darauf eingelassen, wenn der AG sagt, er schickt es gleich ab. Der Empfänger des Kindergeldes trägt hier die Verantwortung für das Zurücksenden der geforderten Unterlagen.
Doppeloma hat geschrieben:Es gibt doch sicher weitere Unterlagen, die beweisen, dass dein Sohn diese Ausbildung von-bis gemacht hat (Lehrvertrag / Prüfungsbescheinigungen usw.) und die Abschlußprüfung am XXX bestanden hat.
Zum Einkommen gibt es auch andere Nachweismöglichkeiten, sowas nennt man landläufig "Lohnabrechnungen", da steht auch drauf wieviel Geld es gab, was Anderes kann der AG auch nicht bescheinigen.

Auf dem Abschlusszeugnis steht der Zeitraum der Ausbildung und das Datum der Prüfung. Mit diesem Datum ist die Ausbildung beendet. Zu diesem Zeitpunkt endete der Kindergeldanspruch. Die Ausbildungsvergütung kann man sich auch heute noch nachträglich bestätigen lassen, außerdem hat man ja für das Finanzamt die Meldung der elektronischen Lohnkarte erhalten, sollte es diese noch nicht gegeben haben, gab es die ausgefüllte Lohnsteuerkarte. Während des Widerspruches können die Unterlagen noch eingereicht werden.

Für mich liegt der Fehler nicht beim ehemaligen Ausbildungsbetrieb, sondern allein beim Empfänger des Kindergeldes. Schon im ersten Antrag unterschreibt man, dass man verpflichtet ist, alle Belege einzureichen und unrechtmäßiges erhaltenes KG zurück gezahlt werden muss. Ich will damit nicht sagen, dass Hasenstall unrechtmäßig KG erhalten hat, aber sie hat die Lohnbescheinigung nicht ordnungsgemäß eingereicht. Dies muß unbedingt in der Widerspruchsfrist nachgeholt werden. Ansonsten kann die ganze Geschichte vor dem Finanzgericht (Kindergeld wird da verhandelt) landen.

Hasenstall, ich weiß, dass du meine Zeile hier gar nicht lesen möchtest, aber leider ist die Sache so.

Nebenbei noch bis 31.12.2011 gab es für den Erhalt des KG noch die Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern. Sie durften im Jahr nicht mehr als 8.004 Euro selbst verdienen. Diese Einkommensgrenze ist zum 01.01.2012 aufgehoben. Nun spielt das Einkommen zum Beispiel beim Auszubildenden keine Rolle mehr.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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hasenstall
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Do 12. Sep 2013, 08:26

@maday, genau, dass ist ja auch grad mein Problem, weil ich das selber verbockt hab. Weil ich unbedingt wieder arbeiten wollte, mir nicht eingestanden habe so krank zu sein, und dass einfach gar nichts mehr geht.

@Liebe Doma, :Bussi:

da hast du dir extra für mich so viel Mühe gemacht, ganz lieben Dank!
Maday hat schon Recht, das Kindergeld fällt unter das Steuergesetz, wusste ich auch nicht bis gestern, habe mich nur jedes Jahr darüber aufgeregt, warum der Kindsvater das halbe Kindergeld steuerlich bekommt, obwohl er keinen Unterhalt bezahlt!

Nun erstmal zu deinen Fragen:
Nein, ich bin noch nicht in der PI.
Im August war ja die Zwangsversteigerung vom Haus und der Erlös von 58.000 € wurde gestern morgen um 11,00 Uhr an den Gläubiger verteilt. Dieser Gläubiger, will aber diese Summe schon allein von mir für Verzugszinsen. Sonst habe ich nirgends mehr Schulden. Schätzwert war lt. zwei Gutachten mehr als das dreifache von dem Erlös.
Nun kann es aber sein, dass die Bank, weil die ja diesem Zuschlag zugestimmt hat, auf den Rest verzichten darf und somit müsste ich gar nicht in die PI.

War ja auch ein Grund, warum ich gestern so ausgeflippt bin, davon hängt ja auch meine komplette Zukunft ab. Und ich sitze den ganzen Tag hier und warte, dass die Tante wie versprochen zurückruft. :Heiss:

Per mail habe das ja auch nur verschickt, weil ich einfach nur von einem Versehen ausgegangen bin.
Am 05.Juli kam das erste Schreiben, da baten sie noch um eine Stellungnahme. Hab dann dort angerufen gefragt, ob da auch der Gesellenbrief oder evtl. das Abschlusszeugnis reichen würde? Antwort darauf, ja, natürlich, geht auch per mail.
Hab dann aber dazu gesagt, dass ich die Unterlagen erst von meinem Sohn holen muss und der noch den ganzen Monat in einer beruflichen Reha ist, ich schicke die Unterlagen dann per mail, sobald es geht.

Als er dann zurück war, hab ich das auch gleich erledigt, das war am 02.August. Als ich dann später meinen Briefkasten leerte, war da dieser Aufhebungsbescheid drin, vom 01.August. Ich kann auch nicht mehr sagen, ob der per Einschreiben kam, aber ich glaub nicht.

Meine Güte, ich hab da gar nicht geschalten, weil ich es als erledigt angesehen habe! :Hilfe:
So mitten im Umzug, musste ja innerhalb einer Woche das Haus leer kriegen, keiner der Helfer war erreichbar, der Makler hat ständig genervt, weil er ins Haus wollte.
Meine Katze ist ein paar Tage vorher an einem Kaiserschnitt gestorben, ich hatte 6 Katzenbabys die ich alle zwei Stunden füttern musste. Die sind mir dann weggestorben wie die Fliegen. :traurig: Gott sei Dank haben es zwei überlebt, aber es war alles zuviel für mich.
Ich bin da auf so dünnem Eis gegangen, die Nachwirkungen sind immer noch dermaßen heftig. Bin total dekompensiert, hab noch keine Nacht durchgeschlafen und krieg wieder diese ekelhaften Panikatacken, einfach nur bäh.

Jetzt nochmal zum Thema.
In dem Aufhebungsbescheid steht drin, dass ein Widerspruch oder eine Klage keine Aufschiebende Wirkung hat. Das Geld sofort zu entrichten ist.
Hab dann gestern das Internet durchforstet und der absolute Wahnsinn, das Ding hat richtig System. Immer behaupten die diese Arbeitsbescheinigung nicht erhalten zu haben und immer diese lange Zeit von ein zwei Jahren.

Zuerst bekommt man das Kindergeld, nach Jahren muss man es wieder zurückbezahlen und nach Klage bekommt man es wieder zurück, für mich hört sich das wie Geldwäsche an!

Ich glaub jetzt eher weniger, dass ich da mit den Sozialpharagrafen durch komme. Ich muss den Antrag auf Aussetzung stellen, so hat mir die Dame gestern am Telefon auch gesagt. Sie wollte mir noch die Adresse geben, wo ich den dann hinschicken muss.
Und bei diesem Antrag muss ich begründen, warum ich nicht bezahlen kann, weil es Steuerhinterziehung ist! Bei sowas wird man in Deutschland mehr bestraft als für Mord.

Nun hoffe ich mal, dass ich euch nicht so sehr nerve, aber bei sowas merke ich sofort, wo meine gesundheitlichen Grenzen sind.
Vielleicht kann mir jemand noch kurz was dazu schreibe, weil ich das Schreiben doch noch kurz korrektur lesen lassen will, bevor ich es zur Post bringe. Und ich doch hier auf meinen eigenen Beitrag nicht antworten kann. Jetzt besorge ich zuallererst die Druckerpatronen, hätt ich das doch nur im Juli schon gemacht.

Danke und Lg
hasenstall
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Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von maday » Do 12. Sep 2013, 10:31

@ Hasenstall: Ich glaube nicht, dass dir hier jemand so richtig weiter helfen kann, du weißt es ja nun schon selbst, diese Sache liegt im Bereich Finanzrecht. Ich an deiner Stelle hätte mir Rat im Juraforum geholt. Ich schätze Doppeloma's Wissen, aber diese Sache hat nichts mit Soziales zu tun, deshalb kann ich Doma's Vorgehensweise nicht empfehlen.

Wenn ich an Hasenstall's Stelle wäre, würde ich mich rotzfrech auf meine mail vom 05.07. (obwohl ich die nicht beweisen kann, aber wenn die mail-Adresse auf einem Kopfbogen war, darf ich die auch verwenden) berufen und das als Widerspruch bezeichnen. Über einem Widerspruch muß nicht das Wort Widerspruch stehen. Allerdings fehlt darin natürlich der Antrag auf Aussetzung der Zahlung. Ein Antrag auf Aussetzung hat m.E. keine 4-Wochenfrist wie ein Widerspruch. Dies würde ich jetzt mit hinterher schieben. Einen anderen Rat habe ich leider auch nicht. Ausdruck der mail vom 05.07. als Anlage beifügen.

Da du das Geld nicht hast, kannst du sowieso nicht zahlen. Selbst wenn du es hättest, würde ich es nicht zahlen und abwarten was passiert. Landet es vor Gericht und du kannst nachweisen, dass du das Kindergeld berechtigt empfangen hast, wird das Verfahren sicherlich eingestellt.

Im Juraforum würde ich mir trotzdem noch Rat holen, um für die Anwort der Familienkasse gut vorbereitet zu sein.

Hasenstall bitte mach dich nicht weiter verrückt, du kannst es jetzt nicht mehr ändern, aber du mußt reagieren

Gruß maday
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