das war n falscher Fehler
Antwort ist schon da:
Sehr geehrte Frau ....,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Krankenkassen ersetzen die Kosten für Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes. Die Kosten für die Rollstuhlbox fallen in Ihren Eigenverantwortungsbereich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns daher nicht an den Kosten beteiligen können.
Zur Prüfung der Kostenübernahme eines E-Rollstuhls oder E-Mobils senden Sie uns bitte eine ärztliche Verordnung zu.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen das Recht des Widerspruchs nach §§ 77 ff. des Sozialgerichtsgesetzes zu. Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil einzureichen. Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde eingeht.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
d.h. weil ich mir noch keine Verordnung über einen E Rolli oder auch mobil habe geben lassen und trotzdem mobil bleiben möchte (möglicht eben ohne gross aufzufallen dabei) ist das dann eigenverantwortlich
oh mann, dieses System ist echt der Hammer

Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.