Hi,
ich bin mir recht unsicher, ob wir das Thema hier schonmal hatten. (mein Gedächnis ist halt nicht mehr das was es einmal war.)
Vor einem Jahr wurde ich begutachtet im Auftrag des Sozialgerichtes.
Bis heute kam es nicht zur Gerichtsverhandlung.
Ist so ein Gutachten ewig gültig?
Hat man nach einer gewissen Zeit Anspruch auf ein "frisches" Gutachten?
Gibt es ein Verfallsdatum für Gutachten?
- Amethyst
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Re: Gibt es ein Verfallsdatum für Gutachten?
Hallo Miko!
http://www.sozialrecht-aktuell.de/sozre ... _08_04.pdf
S. 5 linke Spalte.
Wenn sich Dein Gesundheitszustand gegenüber der letzten Begutachtung verschlechtert hat, würde ich vermutlich eine neue Begutachtung verlangen. Es kommt natürlich auch auf den Gutachter an, ob der Gefälligkeitsgutachten erstellt, nicht dass der Schuss nach hinten losgeht, rechnen muss man damit.
http://www.abekra.de/Berufskrankheiten/ ... en2004.pdf
Liebe Grüße
Annette
http://www.sozialrecht-aktuell.de/sozre ... _08_04.pdf
S. 5 linke Spalte.
Wenn sich Dein Gesundheitszustand gegenüber der letzten Begutachtung verschlechtert hat, würde ich vermutlich eine neue Begutachtung verlangen. Es kommt natürlich auch auf den Gutachter an, ob der Gefälligkeitsgutachten erstellt, nicht dass der Schuss nach hinten losgeht, rechnen muss man damit.
http://www.abekra.de/Berufskrankheiten/ ... en2004.pdf
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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