Hallo in die Runde,
„..hätt´ ich nie gedacht, dass es einmal so schnell so weit kommt....!“
Vermutlich ist das ein Satz, der vielen von Euch so oder so ähnlich aus dem Herzen spricht.
Vielen Dank für dieses tolle Forum.
Ich suche Rat zum Thema Job und Teilerwerbsunfähigkeitsrente:
Derzeit bin ich ausgesteuert und im ALG-1-Bezug (Nahtlosigkeit wurde nicht gewährt) sowie in ungekündigter Stellung.
Ich liebe meinen Job in einem tollen Team, den ich (mit Unterbrechungen) zwanzig Jahre bei demselben Arbeitgeber ausgeübt habe und wollte immer zurück.
Deshalb habe ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Der Gutachter damals sagte, er würde einen Rentenanspruch als möglich sehen. Ich wollte jedoch die Wiedereingliederung.
Auf der Suche nach einem „leidensgerechten“ Arbeitsplatz muss ich nun zur Kenntnis nehmen, dass Stellen „gerade besetzt“, mit meinem „Leistungsprofil nicht vereinbar“ oder „langfristig nicht finanzierbar“ sind. So bietet man mir einen Teilbereich des zuvor ausgeübten Jobs an, für den ich ein gutes Hörvermögen brauche (das auch mit Hörgeräten erheblich eingeschränkt bleibt) und hat auch schon ganz vorsichtig erwähnt, dass dann die Lohngruppe sich auch verändern würde.
Die SB der Agentur für Arbeit drängt darauf, mich „intensiv“ im Rahmen meiner Einschränkungen um einen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber zu bemühen (obwohl ich noch einen habe?).
Eine Umschulung oder anderweitige Qualifizierung würde ich körperlich nicht schaffen (meine Einschätzung und die meiner behandelnden Ärzte).
Das Rentenamt hat die LTA genehmigt. Geplant ist ein nun Arbeitsversuch beim bisherigen Arbeitgeber und die Gewährung von technischen Hilfsmitteln (Hörgeräte), sowie eine Beantragung einer Teilerwerbsminderungsrente.
Da ich im ALG-1-Bezug keine Tätigkeit über 15 Stunden unangemeldet ausüben darf, muss ich mich aus dem Bezug abmelden (?) und für den Arbeitsversuch Übergangsgeld beantragen. (?).
Der Bescheid für die technischen Hilfsmittel enthält einen Widerufsvermerk. Man behält sich die Rücknahme der Genehmigung vor, wenn gewisse „persönliche Umständen eingetreten sind oder werden“, dazu gehören – und diese werden nur beispielhaft angeführt – Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Beantragung oder Bewilligung einer Rente.
Ich nehme an, es ist ein Standardschreiben, aber ich bin mir über die Auswirkungen dessen nicht klar.
Die Hörgeräte würden von der Krankenkasse (Festzuschuss) , von mir (weil Höherwertigkeitskomponente) und vom Rentenversicherungsträger (Zuschuss) gezahlt werden.
Was passiert, wenn ich nun einen Arbeitsversuch starte, für den ich die Hörgeräte benötige, und ich schaffe das nicht? Wer urteilt über das Scheitern? Mein betreuender Arzt oder Facharzt oder wieder ein Gutachter?
Wer hat dann das Eigentumsrecht für die Hörgeräte? Ich nehme an, man kann sie nicht zurückfordern, weil sie individuell angepasst sind und auch allein schon aus hygienischen Gründen sicher nicht.
Muss ich dann den Zuschuss geldwert zurück erstatten?
Für die Entscheidung über die Rentenanwartschaft muss ich demnächst erneut zu einem Gutachter.
Sollte ich diese unter den oben genannten Umständen erst abwarten, bevor ich einen Arbeitsversuch mache?
Wenn ja, was ist erforderlich, wenn das wieder lange dauert und der Anspruch auf ALG-1 zwischenzeitlich erlischt? Bin ich weiter krankenversichert?
Diese Fragen sind alle vermutlich sehr speziell!?
Ich danke fürs geduldige Lesen bis hierher und freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße
Mozart
LTA und Teilrente - Arbeitsversuch!?
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