Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Katie
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Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen

Ungelesener Beitrag von Katie » Mi 24. Jul 2013, 20:53

Ich bin volle EM-Rentnerin und würde trotz Krankheit gerne eine Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen.

Ich habe einen Job in Aussicht, bei dem ich mich selbstständig machen würde und dann frei für eine Firma arbeiten würde. Zeitlich wäre es wie eine O,4 Stelle und ich könnte davon ganz gut leben. Ich müsste die Rente dann aber aufgeben, weil ich an einigen Tagen 8 Stunden arbeiten müsste (und bei halber Rente ja nur bis 6 erlaubt sind) und die Verdienstgrenzen überschritten wären.

Zwei Fragen dazu:

1. Kann die Firma, für die ich selbstständig arbeiten würde, durch irgendwelchen Papierkram davon erfahren, dass ich bisher EM-Rente bezogen habe?

2. Ob ich es gesundheitlich durchhalte weiß ich natürlich nicht, deshalb möchte ich sicherheitshalber lieber mal durchspielen, was passiert, wenn es nicht klappt. Damit ich nicht auf der Straße lande.

KG würde ich dann ja eh nicht bekommen (weil selbstständig und ausgesteuert) und ALG1 auch nicht (weil Anspruch schon aufgebraucht). Bliebe noch die Möglichkeit, dann wieder EM-Rente zu beantragen. Dafür muss man ja in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit gearbeitet haben. Da ich dann bald selbstständig wäre, wäre dies keine versicherte Tätigkeit mit Pflichtbeiträgen. Vor Eintritt in die Rente bekam ich ALG1 nach 145, KG und davor arbeitete ich viele Jahre voll. Werden Rente, ALG und KG bei dieser 3-5-Jahresberechnung rausgerechnet?

Falls ich dann richtig rechne, hätte ich also theoretisch als Selbstständiger bis zu 2 Jahre Zeit um zu gucken, ob ich das Arbeiten gesundheitlich durchhalte und könnte bis dahin immer noch wieder EM-Rente beantragen? Nach den zwei Jahren wäre es dann vorbei?

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Re: Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 25. Jul 2013, 00:29

Hallo Katie, :smile:
habe einen Job in Aussicht, bei dem ich mich selbstständig machen würde und dann frei für eine Firma arbeiten würde.
Schon von der Beschreibung her würde ich das als "Scheinselbsständigkeit" bezeichnen, wenn man nur für EINE bestimmte Firma arbeitet stellt sich doch die Frage warum du nicht offiziell/versicherungspflichtig angestellt wirst ???
Du könntest deinen Test z.B. auch mit einem offiziellen "Minijob" machen, eine Selbsständigkeit /freie Mitarbeit mit einer vollen EM-Rente halte ich persönlich für sehr gewagt ...
Zeitlich wäre es wie eine O,4 Stelle und ich könnte davon ganz gut leben. Ich müsste die Rente dann aber aufgeben, weil ich an einigen Tagen 8 Stunden arbeiten müsste (und bei halber Rente ja nur bis 6 erlaubt sind) und die Verdienstgrenzen überschritten wären.
Oder bekommst du eine teilweise EM-Rente mit Erweiterung zur "Arbeitsmarktrente", weil du was von höchstens 6 Stunden täglich schreibst ???
Da wären aber knapp unter 6 Stunden die Grenze, denn ab 6 Stunden gilt man ja bei der DRV schon als Vollzeit Erwerbsfähig, bei einer (eigentlichen) Teilweisen EM-Rente gibt es ja deutlich höhere Einkommensgrenzen, alles noch etwas diffus was du zu deiner EM-Rente schreibst, ist die auf Zeit bewilligt oder bereits ohne Befristung ???

Wie alt bist du aktuell, dass es sich lohnt den möglichen Verlust der EM-Rente zu riskieren, die Entscheidung kann dir hier letztlich auch niemand abnehmen, aber ehe es (nach unseren Erfahrungen hier) eine EM-Rente gibt von der DRV müssen ja die gesundheitlichen Probleme schon ziemlich heftig sein ???
1. Kann die Firma, für die ich selbstständig arbeiten würde, durch irgendwelchen Papierkram davon erfahren, dass ich bisher EM-Rente bezogen habe?
Möglich ist alles, soweit ich weiß, muss man was vom AG ausfüllen lassen, wenn man neben der EM-Rente (zumindest Anfangs) noch was dazu verdient, du brauchst ja Nachweise für die DRV zur Höhe des Zuverdienstes, da wird man sich bestimmt nicht nur auf deine eigenen Angaben verlassen.
Direkt irgendwie "gemeldet" wird das vermutlich nicht und in der Bewerbung mußt du sicher auch die Rente nicht angeben wenn du diese Zeiten irgendwie anders "erklären" kannst ... ich weiß ja nicht um welche Tätigkeit es da so gehen soll, wie genau man es da mit deiner Bewerbung nehmen wird...

Du hast ja vermutlich nicht vor mit der Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit direkt die EM-Rente bei der DRV "aufzugeben", dann mußt du natürlich auch von Beginn an genug Geld für deine Krankenversicherung verdienen können, denn die zahlt ja dann die Rentenkasse auch nicht mehr.
In diesem Falle brauchst du natürlich keine Bescheinigungen mehr bei der DRV vorlegen und der AG erfährt ansonsten von Niemandem, was du vorher gemacht hast ...
2. Ob ich es gesundheitlich durchhalte weiß ich natürlich nicht, deshalb möchte ich sicherheitshalber lieber mal durchspielen, was passiert, wenn es nicht klappt. Damit ich nicht auf der Straße lande.
Darum würde ich ja zu einem Beginn mit Minijob raten, zur vollen EM-Rente kannst du ja bis 450 € unschädlich dazu verdienen, also warum direkt auf volles Risiko gehen ... :confused: :Gruebeln:
KG würde ich dann ja eh nicht bekommen (weil selbstständig und ausgesteuert) und ALG1 auch nicht (weil Anspruch schon aufgebraucht).


NaJa, wenn du dann so gut verdienst, kannst du ja bei der KK eine Versicherung für Krankengeld auch freiwillig abschließen, ebenso kann (und sollte) man je nach Alter auch wenigstens freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen, um für die spätere Altersrente noch was davon zu haben ... wie das bei Selbstständigkeit nach 2 Jahren dann mit erneuter Rente wegen EM sein würde, das weiß ich nicht.

Ich war immer abhängig beschäftigt mit Pflichtbeiträgen und brauchte mir deswegen wenigstens darum keine Gedanken machen, letztlich legt dann die DRV erneut den Zeitpunkt der EM (Eintritt des Leistungsfalles) fest und ab da wird dann alles neu berechnet, ob die Versicherungszeiten ausreichen, wird sich also erst am Tag X herausstellen können UND auch die (eventuell) spätere erneute EM-Rente könnte vom Betrag her deutlich anders ausfallen als jetzt aktuell.

Beiträge die zu einer Erhöhung führen könnten wird es ja nach deiner bisherigen (hier beschriebenen) Planung nicht geben und die Zurechnungszeiten (auf dein 60. Lebensjahr) wären auch geringer, es ist auch für mich gerade nur ein "Denkspiel", um dir weitere Konsequenzen deiner Idee aufzuzeigen ... :Gruebeln:

Für mich persönlich erübrigen sich solche Überlegungen schon aus gesundheitlichen Gründen, klar etwas mehr Geld zu haben wäre nicht schlecht, aber an regelmäßig wieder arbeiten gehen ist gar nicht zu denken ... wie die DRV dann bei dir zu einem erneuten Antrag auf EM-Rente stehen würde kann dir hier wohl keiner beantworten, es wäre ganz sicher ein "Start" bei NULL, der so oder anders ausgehen könnte ...

Es gibt ja keine Garantie dafür, dass man bei der DRV erneut eine EM-Rente bewilligen wird/muss, nur weil du schonmal eine bezogen hast.
Auf der Straße mußt du nicht landen, es gibt ja Hartz 4, falls ALLES andere schief geht , die müssen auch ehemals Selbstständige "aufnehmen", die sonst kein anderes Einkommen haben, ob das ein guter "Tausch" für dich wäre, gegen die aktuell (scheinbar) sichere EM-Rente, kannst du nur selber entscheiden ...
Werden Rente, ALG und KG bei dieser 3-5-Jahresberechnung rausgerechnet?
Während einer laufenden EM-Rente ergeben sich meines Wissens keine Ansprüche für einen neuen Antrag, da werden ja auch keine Beiträge mehr eingezahlt, bei ALGI und KG ist das anders, daraus werden ja auch Pflichtbeiträge an die DRV überwiesen.
Mit dem Beginn einer Rente endet diese Beitragspflicht aber sofort.
Falls ich dann richtig rechne, hätte ich also theoretisch als Selbstständiger bis zu 2 Jahre Zeit um zu gucken, ob ich das Arbeiten gesundheitlich durchhalte und könnte bis dahin immer noch wieder EM-Rente beantragen? Nach den zwei Jahren wäre es dann vorbei?
Kommt drauf an wie lange du jetzt schon EM-Rente bekommst, man hat ja außerdem keinen Anspruch darauf, dass die "automatisch" wieder bewilligt wird, wenn man die "freiwillig" wegen Arbeit aufgegeben hat, der ganze Prüfungsprozeß würde ja komplett (nach dem dann aktuellen Stand) von vorne beginnen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen

Ungelesener Beitrag von Katie » Do 25. Jul 2013, 08:37

Danke für die lange Antwort!
Doppeloma hat geschrieben: Du könntest deinen Test z.B. auch mit einem offiziellen "Minijob" machen
Ist von Seiten des Arbeitgebers leider nicht möglich.
Doppeloma hat geschrieben: eine Selbsständigkeit /freie Mitarbeit mit einer vollen EM-Rente halte ich persönlich für sehr gewagt
Nein, das ist auch nicht der Plan. Ich müsste (schon aufgrund der Verdiensthöhe und der gelegentlichen 8-h-Tage) meine volle befristete EM-Rente (keine Teil-Rente, keine Erweiteung zur Arbeitsmarktrente) beenden. Nebenbei: Grundsätzlich ist Selbsständigkeit bei vollen EM-Rente m.E. aber möglich, wenn die Verdienstgrenzen eingehalten werden?
Doppeloma hat geschrieben: Du hast ja vermutlich nicht vor mit der Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit direkt die EM-Rente bei der DRV "aufzugeben", dann mußt du natürlich auch von Beginn an genug Geld für deine Krankenversicherung verdienen können, denn die zahlt ja dann die Rentenkasse auch nicht mehr.
Doch, genau das hätte ich vor, anders scheint es nicht zu gehen.
Doppeloma hat geschrieben: In diesem Falle brauchst du natürlich keine Bescheinigungen mehr bei der DRV vorlegen und der AG erfährt ansonsten von Niemandem, was du vorher gemacht hast ...
Super. Das hatte ich gehofft. :-)
Darum würde ich ja zu einem Beginn mit Minijob raten, zur vollen EM-Rente kannst du ja bis 450 € unschädlich dazu verdienen, also warum direkt auf volles Risiko gehen ... :confused: :Gruebeln:
Ja, es wäre ein hohes Risiko. Aber die Jobs, die mich interessieren kann man von Seiten eines Arbeitgebers eben fast nie als Mini-Job machen. Minijobs scheinen meist eher Kellner- und Kassiererin-Jobs zu sein. Und da meine Rente so niedrig ist, würde mich ein Minijob finanziell auch kaum weiterbringen.
Naja, wenn du dann so gut verdienst, kannst du ja bei der KK eine Versicherung für Krankengeld auch freiwillig abschließen, ebenso kann (und sollte) man je nach Alter auch wenigstens freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen, um für die spätere Altersrente noch was davon zu haben ...
Gute Idee! Wusste nicht, dass das geht. D.h. ich zahle neu ein fürs Krankengeld und würde es nach Erreichen eine gewissen Sperrfrist dann ggf. wieder wieder bekommen? Auch als Selbstständiger?
wie das bei Selbstständigkeit nach 2 Jahren dann mit erneuter Rente wegen EM sein würde, das weiß ich nicht.
Jemand anderes vielleicht?
Letztlich legt dann die DRV erneut den Zeitpunkt der EM (Eintritt des Leistungsfalles) fest und ab da wird dann alles neu berechnet, ob die Versicherungszeiten ausreichen, wird sich also erst am Tag X herausstellen können UND auch die (eventuell) spätere erneute EM-Rente könnte vom Betrag her deutlich anders ausfallen als jetzt aktuell.

Beiträge die zu einer Erhöhung führen könnten wird es ja nach deiner bisherigen (hier beschriebenen) Planung nicht geben und die Zurechnungszeiten (auf dein 60. Lebensjahr) wären auch geringer, es ist auch für mich gerade nur ein "Denkspiel", um dir weitere Konsequenzen deiner Idee aufzuzeigen ... :Gruebeln:
Stimmt, das ist wirklich ein schwer vorher zu berechnendes Gedankenspiel.
Während einer laufenden EM-Rente ergeben sich meines Wissens keine Ansprüche für einen neuen Antrag, da werden ja auch keine Beiträge mehr eingezahlt, bei ALGI und KG ist das anders, daraus werden ja auch Pflichtbeiträge an die DRV überwiesen. Mit dem Beginn einer Rente endet diese Beitragspflicht aber sofort.
Wirklich? Bei dieser 5-Jahres-Frist zählt die EM-Rentenzeit mit? Das würde ja bedeuten, wenn man länger EM-Rente beziehen würde, dann einen Arbeitsversuch startet und dieser scheitert, hätte man keinen Anspruch auf neue EM-Rente???

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Re: Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Do 25. Jul 2013, 17:01

Hallo Katie, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN hier im Forun K-o-R.

ENTSCHEIDEN mußt Du ja letztlich SELBST.
Aber ich kann Dir nur "empfehlen", daß DU Dir VORHER ganz genau überlegst was Du da vorhast.

VIEL verdienen hört sich immer gut an, aber wird es auch wirklich so sein? :confused:

===> Mich würde ja mal brennend interessieren, um was es da genau geht!!!

Überleg bitte ganz genau auf was Du Dich da einläßt!!!
Du bist dann nämlich nicht abhängig beschäftigt, ... sondern SELBSTSTÄNDIG.

Folge:
DU bist ganz alleine dafür verantwortlich was ab dann passiert und was viel wichtiger ist, was Du ab dann im "Geldbeutel" hast.

Also, entscheiden mußt Du selbst!
Aber überleg Dir VORHER ganz genau was Du da machst!!!
Herzliche Grüße,
Manfred


Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. (mäuschen)
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Re: Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 25. Jul 2013, 18:03

Hallo Katie, :smile:

schön wenn ich dir bei deinen Überlegungen ein paar Anregungen geben konnte, denn mehr kann es nicht sein, da ich selber nie als Selbsständiger gearbeitet habe, sind nur so Bruchstücke von anderen Leuten die mal selbsständig waren und dazu was erzählt oder geschrieben haben.

Mit einem Anspruch auf eine spätere EM-Rente sah es jedenfalls bei allen immer ganz trübe aus, die ist nunmal für abhängig Beschäftigte vorgesehen (daher auch die Forderung nach Pflichtbeiträgen aus Lohn /Gehalt oder entsprechenden Lohn-Ersatzleistungen) die entstsehen ja bei freiwilligen Renten-Beiträgen nicht.

So kann man sich zwar den Anspruch auf eine spätere DRV-Altersrente erhalten und den späteren Renten-Betrag erhöhen durch freiwillige Beiträge an die DRV, aber eben keinen Anspruch auf eine EM-Rente von der DRV mehr aufrechterhalten.
Daher schließen auch viele Selbsständige eine private BU-Versicherung ab, da nimmt uns (auch dich) aber keiner mehr wenn man schon einen Sack gesundheitlicher Probleme mit sich herumschleppt, hier könnte man auch eine zeitweise Berentung nicht einfach verschweigen ...
Nebenbei: Grundsätzlich ist Selbsständigkeit bei vollen EM-Rente m.E. aber möglich, wenn die Verdienstgrenzen eingehalten werden?
Theoretisch ja, aber praktische Erfahrungen habe ich damit nicht, vielleicht meldet sich noch jemand dazu, der da besser Bescheid weiß ... allerdings sind User die unbedingt (über sie Zuverdienstgrenzen hinaus) arbeiten gehen wollen, nach Bewilligung einer EM-Vollrente hier wohl nicht so gehäuft anzutreffen ... :confused: :Gruebeln:

Wann endet denn deine Befristung, kannst du diese Tätigkeit dann auch noch aufnehmen, wäre doch dann viel problemloser einfach keine Verlängerung bei der DRV mehr zu beantragen, anstatt die EM-Rente aktiv aufzugeben, vor Ablauf der Befristung ... :confused: :Gruebeln:
Minijobs scheinen meist eher Kellner- und Kassiererin-Jobs zu sein. Und da meine Rente so niedrig ist, würde mich ein Minijob finanziell auch kaum weiterbringen.
Na das stimmt nun nicht so ganz, da gibt es (wenn man Glück hat) durchaus auch andere Möglichkeiten, mit sehr viel Glück sogar Heimarbeit am PC ... aber was dein Job werden soll möchtest du uns ja offenbar nicht so gerne verraten ...
Kann hier @Manfred nur zustimmen, die Jobs wo man (als Selbstständiger) direkt genug verdient, um sich davon (SOFORT) ausreichend versichern und auch gut davon leben zu können ... gibt es in der Realität eher nicht wirklich ...
Gute Idee! Wusste nicht, dass das geht. D.h. ich zahle neu ein fürs Krankengeld und würde es nach Erreichen eine gewissen Sperrfrist dann ggf. wieder wieder bekommen? Auch als Selbstständiger?
Ja sicher, zur Höhe der Beiträge dafür müßtest du dich mit deiner KK dann in Verbindung setzen, aber nach Ende der Renten-Leistung mußt du dich ja sowieso freiwillig weiter versichern, dann zahlt ja keiner mehr die Beiträge für deine Krankenversicherung.
Ich würde dir davon abraten die gesetzliche Kasse ganz zu verlassen, das kann dir später mal auf die Füße fallen, zumal eine private K-Versicherung bei Vorerkrankungen auch nicht gerade "preiswert" ist ... irgendwann darf man dann aber in die Gesetzliche KK gar nicht mehr zurück ...

Also lieber "freiwillig" versichern bei der gesetzlichen KK und dort dann auch die Versicherung für Krankengeld-Anspruch mit einbeziehen, wie da die genauen Bedingungen und Preise sind, das weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es diese Möglichkeit vom Grundsatz her gibt, welche "Wartezeiten" du dann hast (ehe tatsächlich KG gezahlt würde), wird man dann auch vertraglich mit dir regeln.

Man kann sich sogar privat für Arbeitslosengeld versichern, ob das alles dann für dich sofort finanzierbar wäre ist eine ganz andere Frage, viele Selbstständige sparen solche Versicherungen aber ein (weil sie eben keine Pflicht sind, außer Krankenversicherung), weil sie gar nicht genug Geld verdienen mit ihrer Tätigkeit und später kommt dann das "böse Erwachen", wenn die Gesundheit nicht mitspielt auf die Dauer ...
Wirklich? Bei dieser 5-Jahres-Frist zählt die EM-Rentenzeit mit? Das würde ja bedeuten, wenn man länger EM-Rente beziehen würde, dann einen Arbeitsversuch startet und dieser scheitert, hätte man keinen Anspruch auf neue EM-Rente???
Ich denke mal ganz genau könnte dir das nur die Rentenkasse beantworten, es wäre sicher wieder vom konkreten Einzelfall abhängig und eben von dem Zeitpunkt, der dann als Eintritt des Leistungsfalles von den DRV-Gutachtern festgestellt wird ... wie ich oben schon beschrieben habe ist ja die gesetzliche EM-Rente für gesetzlich Versicherte Beitragszahler gedacht und NICHT für Selbstständig tätige ... die sollen und müssen sich anders /privat für diese Risiken absichern.

Man kann nicht beruflich unabhängig sein "eigener Chef" sein wollen und für die Risiken dann die Gemeinschaft der gesetzlichen Beitragszahler in Anspruch nehmen wollen, mir persönlich wären schon die sonstigen bürokratischen Hürden (Gewerbeanmeldung /Finanzamt usw.) viel zu hoch, um über sowas ernsthaft nachzudenken ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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