EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
- Melly
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EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
oder muss man immer mehrere Monate hintereinander krank sein ,um einen Antrag zu stellen ?
Hat es Sinn einen Antrag während eines Arbeitsverhältnisses zu stellen ?
Gibt es irgendwelche Paragraphen oder Gesetze zum Thema ?
Vielen Dank für eure Antworten im vorraus !
Melly
Hat es Sinn einen Antrag während eines Arbeitsverhältnisses zu stellen ?
Gibt es irgendwelche Paragraphen oder Gesetze zum Thema ?
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Melly
Liebe Grüsse...Melly 

- Blacky
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Einen Rentenantrag kannst du immer stellen.
Hat ja nix mit dem AG zu tun.
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- Melly
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Danke Blacky,
und wie verhält es sich ,wenn man einen Antrag laufen hat ,ausgesteuert ist ,ALG bekommen hat und keinen Anspruch auf Hartz 4 ???
Kann man sich dann gezwungenermaßen einen Job suchen um nicht auf der Straße zu landen,obwohl man eigentlich krank ist ? Von irgendwas muss ja der Mensch leben !!!
Natürlich nur unter 3Stunden sicherlich ?
und wie verhält es sich ,wenn man einen Antrag laufen hat ,ausgesteuert ist ,ALG bekommen hat und keinen Anspruch auf Hartz 4 ???
Kann man sich dann gezwungenermaßen einen Job suchen um nicht auf der Straße zu landen,obwohl man eigentlich krank ist ? Von irgendwas muss ja der Mensch leben !!!
Natürlich nur unter 3Stunden sicherlich ?
Liebe Grüsse...Melly 

- Doppeloma
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Hallo Melly,
es gibt keine Gesetze die es verbieten würden einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, wenn man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und nicht AU geschrieben ist, da kann ich @Blacky nur zustimmen, aber die DRV wird das natürlich nicht besonders ernst nehmen, denn wer arbeiten geht /gehen kann für seinen Lebensunterhalt, der wird wohl kaum die EM-Rente bewilligt bekommen.
Vielleicht (ziemlich sicher) eine med. Reha /eventuell eine berufliche Reha, die ganze Palette, die auch bei denen durchgezogen wird, die wegen langer AU und wenig Aussicht auf ausreichende Genesung einen Antrag stellen, davon ist ja unser Forum randvoll ...
Wer arbeiten geht (und nichtmal AU geschrieben ist /öfter mal oder langfristig) wird bei der DRV als Erwerbsfähig ohne Einschränkungen angesehen, warum also sollte die DRV da eine EM-Rente bewilligen (wollen/müssen), eigene Reduzierungen von Vollzeit auf Teilzeit z.B. gelten als reine Privatangelegenheit, auch wenn man das selber aus gesundheitlichen Gründen gemacht hat, weil man glaubt nicht mehr zu schaffen.
Die Prüfung der EM durch die DRV beginnt immer bei Vollzeit-Erwerbsfähigkeit (unabhängig davon ob man bereits "freiwllig" Teilzeit oder nur einige Stunden arbeitet) und im Antrag muss man ja auch begründen, warum man sich (wegen konkreter gesundheitlicher Einschränkungen) nicht mehr Arbeitsfähig /Erwerbsfähig fühlt, bei welchen Ärzten man deswegen seit wann in Behandlung ist und so weiter, das kennst du ja selber.
Es mag einem nicht gefallen dort den Antrag stellen zu müssen, aber wirklich "auf der Straße leben" muss eigentlich keiner nach Aussteuerung und Ablauf des ALGI.
Uns blieb ja auch nichts anderes übrig, als mein ALGI auch abgelaufen war, selbst bei Wohneigentum usw. hat man Anspruch darauf, wenn der Lebensunterhalt anders nicht gesichert werden kann.
Die Erwerbsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden täglich ist hier die unterste Grenze und eher eine theoretische Grenze, denn die beruht zunächst mal auf dem eigenen "Empfinden" ... wenn das Amt da eine Klärung haben will muss es den Amtsarzt bemühen.
Bei laufenden EM-Renten-Anträgen wird da allerdings meist drauf verzichtet, eine AU-Bescheinigung sollte man dann allerdings auch vorlegen können, sonst ist man in ALLES Vollzeit vermittelbar oder kann zumindest in entsprechende Sinnlosmaßnahmen abgestellt werden.
In Ausnahmefällen gab es auch schon Bewilligung teilweiser EM-Rente aus dem "vollen Arbeitsleben heraus", aber das lief dann eher über die Umdeutung einer med. Reha-Maßnahme ...
Bei all den theoretischen Überlegungen sollte auch daran gedacht werden, dass der Anspruch auf eine EM-Rente auch betreffs der erforderlichen versicherungsrechtlichen Zeiten irgendwann "entfällt", wenn man kein SV-Beitragspflichtiges Einkommen mehr hat und auch keine Leistungen von irgendeinem Amt mehr bezieht, was diesen Anspruch (wenigstens durch Anrechnungszeiten) aufrecht erhält.
Liebe Grüße von der Doppeloma

es gibt keine Gesetze die es verbieten würden einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, wenn man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und nicht AU geschrieben ist, da kann ich @Blacky nur zustimmen, aber die DRV wird das natürlich nicht besonders ernst nehmen, denn wer arbeiten geht /gehen kann für seinen Lebensunterhalt, der wird wohl kaum die EM-Rente bewilligt bekommen.
Vielleicht (ziemlich sicher) eine med. Reha /eventuell eine berufliche Reha, die ganze Palette, die auch bei denen durchgezogen wird, die wegen langer AU und wenig Aussicht auf ausreichende Genesung einen Antrag stellen, davon ist ja unser Forum randvoll ...
Wer arbeiten geht (und nichtmal AU geschrieben ist /öfter mal oder langfristig) wird bei der DRV als Erwerbsfähig ohne Einschränkungen angesehen, warum also sollte die DRV da eine EM-Rente bewilligen (wollen/müssen), eigene Reduzierungen von Vollzeit auf Teilzeit z.B. gelten als reine Privatangelegenheit, auch wenn man das selber aus gesundheitlichen Gründen gemacht hat, weil man glaubt nicht mehr zu schaffen.
Die Prüfung der EM durch die DRV beginnt immer bei Vollzeit-Erwerbsfähigkeit (unabhängig davon ob man bereits "freiwllig" Teilzeit oder nur einige Stunden arbeitet) und im Antrag muss man ja auch begründen, warum man sich (wegen konkreter gesundheitlicher Einschränkungen) nicht mehr Arbeitsfähig /Erwerbsfähig fühlt, bei welchen Ärzten man deswegen seit wann in Behandlung ist und so weiter, das kennst du ja selber.
Dafür, dass man keinen Rechts-Anspruch auf Hartz 4 hat muss es ja auch Gründe geben, allgemein sind das die "Vermögensverhältnisse" und / oder Partnereinkommen, ansonsten hat man ja einen Anspruch wenn man (im Rahmen der SGB II-Vorgaben) mittellos und Bedürftig ist.und wie verhält es sich ,wenn man einen Antrag laufen hat ,ausgesteuert ist ,ALG bekommen hat und keinen Anspruch auf Hartz 4 ???
Es mag einem nicht gefallen dort den Antrag stellen zu müssen, aber wirklich "auf der Straße leben" muss eigentlich keiner nach Aussteuerung und Ablauf des ALGI.
Uns blieb ja auch nichts anderes übrig, als mein ALGI auch abgelaufen war, selbst bei Wohneigentum usw. hat man Anspruch darauf, wenn der Lebensunterhalt anders nicht gesichert werden kann.
Die Erwerbsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden täglich ist hier die unterste Grenze und eher eine theoretische Grenze, denn die beruht zunächst mal auf dem eigenen "Empfinden" ... wenn das Amt da eine Klärung haben will muss es den Amtsarzt bemühen.
Bei laufenden EM-Renten-Anträgen wird da allerdings meist drauf verzichtet, eine AU-Bescheinigung sollte man dann allerdings auch vorlegen können, sonst ist man in ALLES Vollzeit vermittelbar oder kann zumindest in entsprechende Sinnlosmaßnahmen abgestellt werden.
Von einem Job "unter 3 Stunden" wird man aber Krankenversicherung /Miete und Lebensunterhalt auch nicht bezahlen können, also bleibt ja nur der Gang zum JobCenter, die anderen "Sozial-Leister" (SGB XII) wären erst zuständig wenn die DRV rechtsgültig zur EM entschieden hat.Kann man sich dann gezwungenermaßen einen Job suchen um nicht auf der Straße zu landen,obwohl man eigentlich krank ist ? Von irgendwas muss ja der Mensch leben !!!
Solange es keine Entscheidung der DRV zu einer VOLLEN Erwerbsminderung gibt spielt diese "magische Grenze" überhaupt keine Rolle, da kann man sich die Gesundheit auch weiter Vollzeit ruinieren und damit wären wir wieder am Beginn meines Beitrages angekommen.Natürlich nur unter 3Stunden sicherlich ?
In Ausnahmefällen gab es auch schon Bewilligung teilweiser EM-Rente aus dem "vollen Arbeitsleben heraus", aber das lief dann eher über die Umdeutung einer med. Reha-Maßnahme ...


Bei all den theoretischen Überlegungen sollte auch daran gedacht werden, dass der Anspruch auf eine EM-Rente auch betreffs der erforderlichen versicherungsrechtlichen Zeiten irgendwann "entfällt", wenn man kein SV-Beitragspflichtiges Einkommen mehr hat und auch keine Leistungen von irgendeinem Amt mehr bezieht, was diesen Anspruch (wenigstens durch Anrechnungszeiten) aufrecht erhält.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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- Fatbob
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Kann man garnicht oft genug wiederholen, solltest du kein Anspruch auf Leistung haben dann ,wirst du seltsamerweise sehrDoppeloma hat geschrieben:Hallo Melly,![]()
Bei all den theoretischen Überlegungen sollte auch daran gedacht werden, dass der Anspruch auf eine EM-Rente auch betreffs der erforderlichen versicherungsrechtlichen Zeiten irgendwann "entfällt", wenn man kein SV-Beitragspflichtiges Einkommen mehr hat und auch keine Leistungen von irgendeinem Amt mehr bezieht, was diesen Anspruch (wenigstens durch Anrechnungszeiten) aufrecht erhält.
Liebe Grüße von der Doppeloma
schnell die EM-Rente haben, der Auszahlungsbetrag beträgt genau 0€...
Du vestehst ?
lg
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- Melly
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Danke ,liebe Doppeloma,
ich wusste auf dich ist Verlass
Habe ja selber Erfahrungen diesbezüglich sammeln dürfen , wollte es aber doch nochmal genauer wissen ,weil halt im Bekanntenkreis die Frage gestellt wurde.
2 Reha's wurden schon durchgeführt ,aber ohne Erfolg und der Betroffene wurde arbeitsunfähig entlassen.
Seine Ehefrau verdient leider etwas zuviel ,sodas Hartz 4 wegfällt.
Also wäre es jetzt doch ratsam ,sich nicht auf Teufel komm raus gesund schreiben zu lassen ,um Geld in die Familienkasse zu bringen ,sondern abwarten was die DRV von sich gibt
Danke nochmal für eure Antworten
ich wusste auf dich ist Verlass

Habe ja selber Erfahrungen diesbezüglich sammeln dürfen , wollte es aber doch nochmal genauer wissen ,weil halt im Bekanntenkreis die Frage gestellt wurde.
2 Reha's wurden schon durchgeführt ,aber ohne Erfolg und der Betroffene wurde arbeitsunfähig entlassen.
Seine Ehefrau verdient leider etwas zuviel ,sodas Hartz 4 wegfällt.
Also wäre es jetzt doch ratsam ,sich nicht auf Teufel komm raus gesund schreiben zu lassen ,um Geld in die Familienkasse zu bringen ,sondern abwarten was die DRV von sich gibt

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Liebe Grüsse...Melly 

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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Hallo,
ich habe im Kollegenkreis....3 Personen, die während ihrer Beschäftigung eine Bewilligung einer EM-Rente bekamen...der eine Kollege war "kerngesund"...hatte eine Gallen-Operation..Rentenantrag...EM-Rente bewilligt..
der ist bald vom Stuhl gefallen..von einem Tag zum anderen hörte er mit der ARbeit auf..
der andere Kollege ist zur REHA gefahren...arbeitsfähig..!!....wird arbeitsunfähig mit Rentenempfehlung enltassen...Rente bewilligt...
und jetzt der 3. Kollege...Diagnose: Parkinson...krank geworden...6 Monate KG..Rentenantrag gestellt..Rente bewilligt..
also...auch wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht (bin ich ja auch noch) und auch noch womöglich arbeitsfähig ist (obwohl man eigentlich au wäre)..kann man durchaus einen Rentenantrag stellen..kann einem ja auch keiner verbieten...
ich habe im Kollegenkreis....3 Personen, die während ihrer Beschäftigung eine Bewilligung einer EM-Rente bekamen...der eine Kollege war "kerngesund"...hatte eine Gallen-Operation..Rentenantrag...EM-Rente bewilligt..
der ist bald vom Stuhl gefallen..von einem Tag zum anderen hörte er mit der ARbeit auf..
der andere Kollege ist zur REHA gefahren...arbeitsfähig..!!....wird arbeitsunfähig mit Rentenempfehlung enltassen...Rente bewilligt...
und jetzt der 3. Kollege...Diagnose: Parkinson...krank geworden...6 Monate KG..Rentenantrag gestellt..Rente bewilligt..
also...auch wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht (bin ich ja auch noch) und auch noch womöglich arbeitsfähig ist (obwohl man eigentlich au wäre)..kann man durchaus einen Rentenantrag stellen..kann einem ja auch keiner verbieten...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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- Doppeloma
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Hallo Melly,
Dann hätte man ja von der DRV aus bereits reagiert und die Reha zeitnah "umgedeutet" ...
Wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht kann man mal einen Antrag auf Wohngeld stellen, da gibt es andere Freibeträge, wird der auch wegen zu hohem Einkommen abgelehnt, ist allerdings "Ende der Fahnenstange" ... in diesem Falle ist es wohl auch nicht wirklich erstrebenswert beim JC einen Antrag zu stellen, am Schluß hätte man ja auch nicht mehr als ein Verdienst eventuell hergibt.
Ich weiß wie oft wir wegen der ständigen Geldnot überlegt haben, ob man nicht einfach "wieder arbeiten gehen sollte", damit wenigstens das ein Ende hat, aber es wäre wohl nicht lange gut gegangen, das aus reiner finanzieller Verzweiflung wieder zu versuchen und hätte uns (oder einem von uns beiden) vielleicht komplett "den Rest gegeben" ... wir haben es dann lieber bleiben lassen ...
Den Gedanken an das "Aufbessern der Familienkasse" haben wir sogar jetzt mit der EM-Rente ganz weit weg geschoben, obwohl man ja theoretisch dürfte, sind wir beide nicht soweit das probieren zu wollen, obwohl wir uns ganz gerne auch mal was Extra leisten würden ... im Moment und auf absehbare Zeit sind wir schon froh, wenn wir unseren Alltag ohne berufliche Verpflichtungen auf die Reihe bekommen können ... Geld ist eben irgendwann nicht mehr so dolle wichtig, sofern es wenigstens für das Notwendigste ausreicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ja, und solche Fälle/Erfahrungen wie sie @Vrori beschreibt gibt es sicher auch, leider funktioniert das nicht immer so "einfach" ... einige wenige User haben wir ja hier auch, wo das alles mal recht unkompliziert und ohne lange AU geregelt wurde.Habe ja selber Erfahrungen diesbezüglich sammeln dürfen , wollte es aber doch nochmal genauer wissen ,weil halt im Bekanntenkreis die Frage gestellt wurde.
Hat er sich die Reha-Berichte angefordert, was steht denn da genau drin zu den beruflichen Prognosen, AU-Entlassung heißt ja nicht automatisch, dass es berechtigte Aussicht auf den Erfolg eines Antrages auf EM-Rente gibt ...2 Reha's wurden schon durchgeführt ,aber ohne Erfolg und der Betroffene wurde arbeitsunfähig entlassen.
Seine Ehefrau verdient leider etwas zuviel ,sodas Hartz 4 wegfällt.
Dann hätte man ja von der DRV aus bereits reagiert und die Reha zeitnah "umgedeutet" ...
Wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht kann man mal einen Antrag auf Wohngeld stellen, da gibt es andere Freibeträge, wird der auch wegen zu hohem Einkommen abgelehnt, ist allerdings "Ende der Fahnenstange" ... in diesem Falle ist es wohl auch nicht wirklich erstrebenswert beim JC einen Antrag zu stellen, am Schluß hätte man ja auch nicht mehr als ein Verdienst eventuell hergibt.

Wenn er was findet für ein paar Stunden, um die Familienkasse aufzubessern kann er das ja gerne als "Arbeitsversuch" ausprobieren, ohne SV-Beiträge beginnt dann allerdings der Anrechnungsfreie Zeitraum ... außerdem ist es sicher merkwürdig für die DRV (eventuelle GA) wenn er nach Ablauf von Krankengeld und ALGI plötzlich doch in Lage ist ein wenig was zu arbeiten ... letztlich muss das jeder selber wissen ...Also wäre es jetzt doch ratsam ,sich nicht auf Teufel komm raus gesund schreiben zu lassen ,um Geld in die Familienkasse zu bringen ,sondern abwarten was die DRV von sich gibt
Ich weiß wie oft wir wegen der ständigen Geldnot überlegt haben, ob man nicht einfach "wieder arbeiten gehen sollte", damit wenigstens das ein Ende hat, aber es wäre wohl nicht lange gut gegangen, das aus reiner finanzieller Verzweiflung wieder zu versuchen und hätte uns (oder einem von uns beiden) vielleicht komplett "den Rest gegeben" ... wir haben es dann lieber bleiben lassen ...
Den Gedanken an das "Aufbessern der Familienkasse" haben wir sogar jetzt mit der EM-Rente ganz weit weg geschoben, obwohl man ja theoretisch dürfte, sind wir beide nicht soweit das probieren zu wollen, obwohl wir uns ganz gerne auch mal was Extra leisten würden ... im Moment und auf absehbare Zeit sind wir schon froh, wenn wir unseren Alltag ohne berufliche Verpflichtungen auf die Reihe bekommen können ... Geld ist eben irgendwann nicht mehr so dolle wichtig, sofern es wenigstens für das Notwendigste ausreicht.
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Ich werde es nicht nur beim theoretischen sein lassen, ich glaube zur Bekämpfung meiner immer wieder kehrenden Depressionen, muss ich ein wenig aktiv werden, denn trotz meiner Erkrankungen bin ich so einfach nicht glücklich mit meiner Berentung. Finanziell müßte ich es nicht, da ich mit meiner Rentenhöhe mehr als zufrieden sein kann. Im Rahmen meiner Möglichkeiten habe ich mir auch schon Gedanken gemacht und einige Jobs für mich schon verworfen (z.B. Aushilfskraft im Supermarkt). Ich brauche einen Job, der für mich auch eine feste Struktur mit sich bringt und er muss auch nicht 5 Tage in der Woche stattfinden. Ich will auch nicht auf knapp 15 Stunden/Woche kommen. Mir würden auch 10h/Woche reichen.Doppeloma hat geschrieben:Den Gedanken an das "Aufbessern der Familienkasse" haben wir sogar jetzt mit der EM-Rente ganz weit weg geschoben, obwohl man ja theoretisch dürfte, ...
Neulich hatte ich mich schon einmal bei einer Familie beworben (Schulweg-Nachhausebegleitung und Hausaufgabenaufsicht zweier Kinder). Da hätte ich an 4 Tagen je 2 h gearbeitet. Das hätte mir durchaus gereicht. Ich denke die beiden 6-jährigen hätten mir sicherlich gut getan. Leider hatte ich nicht das ganz große Glück und ich war nur die zweite Anwärterin. DIese Bewerbung hat mit trotzdem gut getan, da sie mir gezeigt hat, dass ich durchaus für einen niveauvollen und gut bezahlten kleinen Job Chancen habe.
Gestern habe ich nun bei einer anderen Familie ein weiteres Vorstellungsgespräch gehabt. Ich denke, auch dieses Gespräch verlief ganz gut. Hier wird für 8 h/Woche (an 3 Tagen - 2,75h/2,75h/2,5h) eine Art Haushälterin in Vertrauensstellung gesucht. Dabei geht es um Wohnung aufräumen und ein wenig putzen, einkaufen nach Zettel mit dem Auto in Läden der näheren Umgebung, eventuell mal Pakete zur Post bringen oder auch abholen, Handwerker beaufsichtigen u.ä. Die Zeit könnte ich mir individuell einteilen. Wäsche waschen und bügeln würde dabei für mich nicht anfallen. Bügeln hätte ich auch aus gesundheitlichen Gründen nicht können, da ich unter generativen Schwitzen leide und somit jegliche nahe Wärmequelle meiden muss. Die Stelle würde aus meiner Sicht gut bezahlt werden. Monatliches Gehalt 450 Euro mit Anmeldung bei der Minijobzentrale. Zusätzlich bar auf die Hand würde es 50 Euro Benzingeld geben, da die Einkäufe mit dem eigenen Auto erfolgen müssen.
In ein paar Tagen weiß ich mehr, drückt mir einfach mal die Daumen. Ich versteife mich aber nicht auf die Bewerbung, weil ich weiß, dass ich nicht die einzigste Bewerberin bin. Bekomme ich so einen kleinen Job, sehe ich dies für mich als Teil meiner Therapie an. Ich brauche eine kleine Herausforderung, die mich zu festen Tagesstrukturen führt. Mit meinem Psychotherapeuten habe ich schon öfter darüber gesprochen und auch er hat mich ermundert, vorallem auch weil mein Kind ab August nun allein eine kleine Wohnung bewohnen wird und dies immerhin 300 km von mir entfernt. Ich hoffe auch, dass ich durch eine Tätigkeit wieder mehr unter die Leute gehen und mein Selbstvertrauen wieder aufbauen kann. Alles dies hat durch meine Erkrankung sehr gelitten und Klinikaufenthalte haben mich leider nicht dazu gebracht, mich wieder mehr zu integrieren.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: EM-Rentenantrag trotz Arbeitsverhältnis ....
Hallo liebe Doppeloma,
du hast ja recht mit dem was du da schreibst
Mit dem Wohngeld ist ein guter Tipp ,denn ich weitergeben werde .Fragen kostet ja nix.
Bei der REha wurde er für unter 3h in seinem Beruf ( Kraftfahrer ) eingestuft .Ich weiß was das heißt und er auf Grund dessen auch nicht unbedingt ,sondern eher weniger mit einer EM-Rente rechnen kann .Trotzdem hat ihm sein HA dazu geraten .
Sorry ,hab das mit dem ,,Zitieren''noch nicht weg
Hallo Vrori ,
muss ja echt schlimm für dich sein ,zu sehen ,wie schnell es bei anderen geht und man selbst jahrelang um sein Recht kämpfen muss.Drück dir die Daumen ,das du endlich den Kampf gewinnst und hoffe du gibst nicht auf .Ich wünsch dir viel Glück
Hallo maday ,
drück dir die Daumen ,das es bei dir klappt und wenn nicht ,wird sich auch etwas anderes finden.
Ich selber brauch mir keine Gedanken um einen Hinzuverdienst machen ,obwohl ich schon gerne möchte.Mein Gesundheitszustand lässt es einfach nicht zu .Bin froh einigermaßen zu Hause Ordnung zu halten und das auch nur mit viel Hilfe.
du hast ja recht mit dem was du da schreibst

Mit dem Wohngeld ist ein guter Tipp ,denn ich weitergeben werde .Fragen kostet ja nix.
Bei der REha wurde er für unter 3h in seinem Beruf ( Kraftfahrer ) eingestuft .Ich weiß was das heißt und er auf Grund dessen auch nicht unbedingt ,sondern eher weniger mit einer EM-Rente rechnen kann .Trotzdem hat ihm sein HA dazu geraten .
Sorry ,hab das mit dem ,,Zitieren''noch nicht weg

Hallo Vrori ,
muss ja echt schlimm für dich sein ,zu sehen ,wie schnell es bei anderen geht und man selbst jahrelang um sein Recht kämpfen muss.Drück dir die Daumen ,das du endlich den Kampf gewinnst und hoffe du gibst nicht auf .Ich wünsch dir viel Glück

Hallo maday ,
drück dir die Daumen ,das es bei dir klappt und wenn nicht ,wird sich auch etwas anderes finden.
Ich selber brauch mir keine Gedanken um einen Hinzuverdienst machen ,obwohl ich schon gerne möchte.Mein Gesundheitszustand lässt es einfach nicht zu .Bin froh einigermaßen zu Hause Ordnung zu halten und das auch nur mit viel Hilfe.
Liebe Grüsse...Melly 

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