Rentennachzahlung und Arbeislosengeld

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udmu1
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Rentennachzahlung und Arbeislosengeld

Ungelesener Beitrag von udmu1 » Mi 26. Jun 2013, 11:15

Hallo Gemeinde,

ich habe gestern meinen Rentenbescheid erhalten, Rente wegen voller Erwerbsminderung bis 31.01.2020.
Rente wird vom Dezember 2012 gezahlt Nachzahlung wird mit AlG 1 verrechnet.

Bei Arbeitslosengeld wird doch 21% Sozialversicherungspauschale vom Bemessungsgeld (KK und DRV) einbehalten.
Bei der Rente wird gleich der KK Beitrag einbehalten.

Wie wird das alles gegeneinander Verrechnet.

Gruß udmu

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Doppeloma
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Re: Rentennachzahlung und Arbeislosengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 26. Jun 2013, 15:42

Hallo udmu, :smile:
ich habe gestern meinen Rentenbescheid erhalten, Rente wegen voller Erwerbsminderung bis 31.01.2020.
Rente wird vom Dezember 2012 gezahlt Nachzahlung wird mit AlG 1 verrechnet.
erstmal herzlichen Glückwunsch :ic_up: ... ist das bei dir bis zur Altersrente ???

Ab wann soll denn deine Rente überwiesen werden, denn die AfA wird die Leistung direkt für die Zukunft aufheben, weil du ja nicht mehr vermittelt werden kannst.
Das mit den Verrechnungen ist klar, das machen die ja immer bei rückwirkender Bewilligung.
Bei Arbeitslosengeld wird doch 21% Sozialversicherungspauschale vom Bemessungsgeld (KK und DRV) einbehalten.
Bei der Rente wird gleich der KK Beitrag einbehalten.
Du wirst (nach der Meldung der Renten-Bewilligung bei der AfA) auch eine Aufstellung dazu bekommen, welche Beträge die AfA bei der DRV einfordern wird, den Renten-Beitrag bekommst du nicht zurück, der verbleibt bei der DRV (für die spätere Altersrente) ... die KK-Beiträge werden untereinander ausgeglichen (zwischen AfA /DRV und KK) damit hast du normalerweise nichts zu tun.

Wenn die dann fertig sind mit ihren Abrechnungen (dauert meist so 2 - 3 Wochen), bekommst du nochmal ein Schreiben dazu von der DRV und bald danach wird die restliche Nachzahlung auf deinem Konto sein (der genaue Betrag der für dich übrig bleibt, steht da dann auch drin).
Passiert natürlich nur wenn da nach Abzug der AfA-Zahlungen noch was übrig bleibt (Netto-Rente muss dafür höher sein als das ALGI, welches dir im vergleichbaren Monat ausgezahlt wurde) aber wenn die AfA dabei "Verlust" machen würde, dürfen die das nicht bei dir einfordern ...

Mit den Versicherungsbeiträgen hast du da üblicherweise nichts zu tun, sofern du immer gesetzlich versichert gewesen bist kannst du diese Zahlen/Beträge außer Acht lassen, sozusagen "als durchlaufenden Posten", das ist dann nur für DRV und KK gedacht.

Melde dich einfach wenn du weitere Post bekommst und nicht genau weißt was die von dir wollen ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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