Termin bei der ARGE!

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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mäuschen
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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Fr 25. Jun 2010, 13:37

Hallo Leute!

Ich freue mich das ihr mir so rege geantwortet habt. Es ist ja so, das ich in den letzten 2 Jahren nicht einmal zum Jobcenter musste. Die haben sich für mich null interessiert. Ich habe denen aller vier Wochen meine Krankschreibung eingereicht, musste weder eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben noch war ich beim Amtsarzt. Vor den 2 Jahren wurde mir von meinem Bearbeiter nahe gelegt mich krankschreiben zu lassen. Vor einem Vieteljahr habe ich eine Eingliederungsvereinbarung per Post bekommen, die ich dann unterschrieben wieder zum Amt geschickt habe.In den zwei Jahren habe ich gerade mal 2 Einladungen von der Arge bekommen. Bei der einen habe ich meinen Krankenschein vorgelegt (schriftlich und per Mail) und es war in Ordnung fürs Amt.

LG Mäuschen
Liebe Grüße Mäuschen

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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Mo 5. Jul 2010, 15:48

Heute war nun der bewusste Tag bei der Arge. Was soll ich sagen, ich hatte ja meinen Mann mitgenommen und es lief alles ganz gut ab. Neuerdings soll es eine Verordnung geben, dass man sich aller 6 Monate dort melden muß auch wenn man krank ist. Die Vermittlerrin war ganz nett und hat mir auch einige Fragen beantwortet die mir auf der Seele lagen. Sie hat aber auch versucht mich auszufragen, was genau mit mir los ist. Ich habe ihr klipp und klar gesagt das ich ihr das nicht sagen könnte und würde. Sie war mit der Antwort zufrieden. Natürlich musste ich eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Jetzt muß ich erst mitte Januar wieder hin, falls sich nichts ändert bis dahin.

LG Mäuschen
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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 5. Jul 2010, 18:38

mäuschen hat geschrieben:Neuerdings soll es eine Verordnung geben, dass man sich aller 6 Monate dort melden muß auch wenn man krank ist.
LG Mäuschen
Diese hirnlosen Unterdrücker.

Da gibt ein Faulenzer stets nur dann Krankmeldungen ab wenn er zum Amt muss, ein Gericht entscheidet, dass dies auffällig sein und bestimmt, dass in solchen Fällen eine Pflicht des Besuches bei der Arge ausgesprochen werden kann und schon wird das umgesetzt auf alle Kranken.

Mir sollen die ein Taxi schicken, denn ich weiß nicht wie das funktioniert mit den Busverbindungen zu dem 35 KM entfernten Argelokal.

Kein Arbeitnehmer wird krank zum Arbeitgeber gebeten.
Gruß
Miko

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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Jul 2010, 23:20

Hallo Mäuschen,
Neuerdings soll es eine Verordnung geben, dass man sich aller 6 Monate dort melden muß auch wenn man krank ist.
Hat sie dir diese "Verordnung" auch gezeigt, schriftlich gegeben in welchem § des SGB II das so geregelt ist???

Erzählen können die viel wenn der Tag lang ist und schon der Versuch dich über deine Gesundheit auszufragen, wäre mir eine Beschwerde wert, die Dame weiß ganz genau, dass ihr solche Informationen NICHT zustehen (das wußte sie auch schon BEVOR sie dich gefragt hat :Verwirrt: )
Zuständig z.B. das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg! Das geht ganz einfach per Mail, da könnte man auch wegen dieser neuen "Verordnung" mal nachfragen ???

Natürlich musste ich eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Du MUSST gar nichts unterschreiben, auch keine EGV, das ist ein Vertrag und sowas MUSS keiner unterschreiben, das macht man freiwillig oder überhaupt nicht.

Wo und wie will man dich damit als Dauerkranke EINGLIEDERN ???

Ich habe z.B. erst kürzlich auf der Homepage der AfA eine "Verordnung /Dienstanweisung" für die SB gelesen, dass mit Renten-Antragstellern (auch EM-Renten sind da gemeint!) keine EGV abgeschlossen werden soll.

Die Dame richtet sich wohl auch nur nach den (angeblichen) Verordnungen die ihr gerade so in den Kram passen.

Das erwähnte Urteil ist tatsächlich eine Einzelfallentscheidung, bezogen auf die konkrete Handlungsweise NUR bei Terminen AU zu sein, das ist also nicht allgemeingültig (auch wenn SB gerne mal darauf verweisen :lachen: ).

Komisch, bei vielen Urteilen, die schon zu Gunsten von ELOs ausgefallen sind (auch BSG-Urteile!), da wissen die SB immer gar nicht was man denn für ein Urteil meint oder verweisen auch direkt darauf, dass sowas ja eine Einzelfallentscheidung sei.

Bei Urteilen des BSG stimmt das aber nur teilweise, denn es ist eher unwahrscheinlich, dass ein untergeordnetes Gericht in der Rechtsprechung ähnlicher Fälle die Entscheidung des BSG in Frage stellt (es hat also schon was von einem Präzedenzfall).

Es gibt absolut KEINE Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, wenn man krankgeschrieben ist, hier kann ich Miko nur voll zustimmen (AU ist AU !!!).

Sogar der Amtsarzt müßte das akzeptieren wenn man da eingeladen wird, wobei ich einen solchen Termin nach Möglichkeit wahrnehmen würde.
Irgendwann kommt man da nicht mehr drumrum, falls es notwendig ist, die Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu prüfen, ist ja manchmal auch im eigenen Interesse.

Sorry aber mich regen solche "netten" SB immer wieder auf, weil sie auf diese "Nette Art" immer wieder erreichen, was eigentlich gar nicht rechtens ist (also bitte mein Geschimpfe nicht persönlich nehmen :umarm: ).

Ich hoffe in deiner EGV steht nicht allzuviel Müll drin , liebes Mäuschen, oder hast du noch nicht mal gelesen was du da unterschrieben hast?

Ich drücke dir ganz doll die Daumen, dass du vor dem nächsten Termin deine Rente hast, dann brauchst du nicht mehr darüber nachzudenken, ob du nun AU da hin mußt oder nicht. :Bussi:


Liebe Grüße von der Doppeloma :jaa:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Di 6. Jul 2010, 06:46

Ich habe z.B. erst kürzlich auf der Homepage der AfA eine "Verordnung /Dienstanweisung" für die SB gelesen, dass mit Renten-Antragstellern (auch EM-Renten sind da gemeint!) keine EGV abgeschlossen werden soll.
Das ist ja interessant, Doppeloma, :applaus: wenn du den Link zufällig noch hast, kannst du ihn bitte hier reinstellen, oder per PN an mich, und ich stelle es in die Linkliste.
Falls nicht kann ja unser Googleprofi (Amethyst) mal nachsehen :icon_e_wink:
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Di 6. Jul 2010, 11:00

Ich habe wohl gelesen was ich da unterschrieben habe. Noch weiß ich was ich tue. In der EGV steht nur drin, dass ich mich verpflichte zu allen Arztterminen und Gutachtern zu gehen und mich melden soll wenn es im Rentenverfahren etwas neues gibt. Weiter nichts.
Doppeloma hat geschrieben:Hallo Mäuschen,
Neuerdings soll es eine Verordnung geben, dass man sich aller 6 Monate dort melden muß auch wenn man krank ist.
Hat sie dir diese "Verordnung" auch gezeigt, schriftlich gegeben in welchem § des SGB II das so geregelt ist???

Erzählen können die viel wenn der Tag lang ist und schon der Versuch dich über deine Gesundheit auszufragen, wäre mir eine Beschwerde wert, die Dame weiß ganz genau, dass ihr solche Informationen NICHT zustehen (das wußte sie auch schon BEVOR sie dich gefragt hat :Verwirrt: )
Zuständig z.B. das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg! Das geht ganz einfach per Mail, da könnte man auch wegen dieser neuen "Verordnung" mal nachfragen ???

Das ist eine gute Idee Doppeloma. Das werde ich mal in Angriff nehmen. Ich danke euch für eure Statments.

LG Mäuschen
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Re: Termin bei der ARGE!

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 6. Jul 2010, 18:47

mäuschen hat geschrieben:Ich habe wohl gelesen was ich da unterschrieben habe. Noch weiß ich was ich tue. In der EGV steht nur drin, dass ich mich verpflichte zu allen Arztterminen und Gutachtern zu gehen und mich melden soll wenn es im Rentenverfahren etwas neues gibt. Weiter nichts.
ALARM.......da gehen bei mir die ALARMGLOCKEN LOS.

Ich würde niemals unterschreiben, dass ich alle Arzttermine wahrnehme.

Denkt mal an meine Erfahrung vor kurzem!!!

Da wird mir nahegelegt, dass ich zum Psychiater gehen soll (weil eine Psychotherapeutin bei der ich seit 2,5 Jahren bin keinen Tiel hat) um vor dem nächsten Gutachter besser da zu stehen, was ich ewig ablehnte. (zu Recht wie ich dann erfahren durfte)

Aber ich tat es und die Folge war die, dass dieser Psychodepp Glück gehabt hat, dass er keine Ohrfeige von mir bekam.
Keinen Schritt würde ich mehr in diese Praxis setzen.

Was aber wäre wenn ich unterschrieben habe beim Amt?
Schnell ist eine Verweigerung im Raum stehend.

Nee, nee...

Diese Versager können zwar versuchen einen psychisch kaputt zu machen, aber wann ich zu welchem Arzt und Gutachter ich gehe bleibt schlussendlich meine Entscheidung.
(Beim Gutachter gibt man klein bei und geht eben hin, keine Frage)
Gruß
Miko

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