Hallo!Habe folgende Frage habe zur Zeit eine BU Rente also halbe Rente.Habe dagegen Widerspruch eingelegt.
BU Rente war bis 3Stunden Arbeitsfähig.Mitlerweile61 und der Widerspruch läuft.Vergange Woche Bescheid
vom Versorgungsamt erhalten.30%GDB MIT dauerhaften einbuße der körperlichen beweglichkeit wurde auf
60%GDB angehoben wegen weitere Krankheiten mit Merkzeichen RF und Schwerbehindertenausweiß.
Dieses habe ich der LVA zugesendet.Was meint ihr habe ich jetzt bessere Chancen die normale halbe Rente
oder gar volle zu erhalten.Ich bin auf jeden Fall gewillt dieses auch beim Sozialgericht bei Ablehnung
weiter in angriff zu nehmen.Für ein paar meinungen dazu wäre ich dankbar. LG Niki
Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch Frage!
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Re: Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch Frage!
Hallo,
ich hab GDB 50 dauerhaft....bin 58 Jahre alt....dauerhafte Einschränkungen...die EM-Rente ist abgelehnt..es läuft seit 2011 eine Klage...
ich hab GDB 50 dauerhaft....bin 58 Jahre alt....dauerhafte Einschränkungen...die EM-Rente ist abgelehnt..es läuft seit 2011 eine Klage...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch Frage!
dito...(OK hab 3 Betriebsjahre weniger)...Einzel GdB 80%...bin im -wiederspruch Em-Rente...ich hab GDB 50 dauerhaft....bin 58 Jahre alt....dauerhafte Einschränkungen...die EM-Rente ist abgelehnt..es läuft seit 2011 eine Klage...
keine


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Re: Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch Frage!
Hallo niki,
es wäre ganz gut wenn du mit deinen Fragen ein eigenes Thema in "Dein Fall" zusammenstellst, es ist sehr schwierig sich die Bruchstücke im ganzen Forum zusammenzusuchen.
Habe hier mal was kopiert, was du schon anderswo geschrieben hast, um deine Fragen beantworten zu können, sind schon ein paar Zusammenhänge notwendig, es gibt keine Lösungen /Antworten die für Jeden gleichermaßen passend sind.
Wenn es um die reine BU-Rente geht sollte das auch irgendwo in deinem Bescheid drin stehen (§ 240 SGB VI), dafür genügt es allgemein unter 6 Stunden Erwerbsfähig zu sein (jedenfalls für die Jahrgänge bis 02.01.1961) es ist also nicht nötig, dass da unter 3 Stunden steht ... das bezieht sich NUR auf deinen Beruf und /oder die letzte Tätigkeit.
Das widerspricht sich (rentenrechtlich jedenfalls) überhaupt nicht mit der Angabe, dass du am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch für 6 und mehr Stunden Erwerbsfähig sein sollst, diese Angabe bezieht sich auf ALLE anderen Tätigkeiten die mit deinem Beruf NIX zu tun haben (sollen) und davon (meint jedenfalls die DRV) gibt es genügend, so dass man dir keine "echte" Teilweise EM-Rente (wegen allgemeiner Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden) zahlen braucht.
Dass die Realität ganz anders ausssieht, brauchen wir hier nicht auszudiskutieren, denn es gibt eher keine Tätigkeiten (am allgemeinen Arbeitsmarkt) wo man alle Inhalte des ehemaligen Berufes komplett vermeiden könnte, jedenfalls ist das nur selten wirklich der Fall, ein Pilot der BU ist als Pilot kann sicher noch viele andere Tätigkeiten "am Boden ausüben", der wird bestimmt auch nicht direkt die volle EM-Rente bekommen, nur weil der DOC ihm zukünftig das Fliegen verbietet ...
Ist jetzt nur ein Beispiel, natürlich hängt das immer konkret vom Ausgangsberuf und den damit verbundenen körperlichen /psychischen Belastung ab, die zumindest teilweise in anderen Tätigkeitsbereichen auch nicht zu vermeiden sind, das zu sortieren überläßt die DRV aber lieber der AfA und verlangt nur, dass bei der Vermittlung eben die berufsspezifischen Einschränkungen beachtet werden sollen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/240.html
Es ist eben nicht nur "die halbe Rente" sondern (eigentlich) die (volle) BU-Rente die man (aktuell rentenrechtlich) bei anerkannter Berufs-Unfähigkeit bekommen kann, mehr als 50% einer möglichen EM-Rente gibt es dafür eben nicht, man soll ja dazu (eigentlich) noch arbeiten gehen, nur nicht mehr im alten Beruf.
Ob du jetzt 61 geworden bist hat damit nichts zu tun, die BU-Rente von der DRV gibt es sowieso nur noch für Versicherte die VOR dem 02.01.1961 geboren sind, die Jüngeren haben da überhaupt keinen Anspruch mehr drauf.
Dafür wäre es sehr interessant und wichtig, dass du bereits 61 Jahre alt bist und jetzt den Schwerbehinderten-Ausweis bekommen hast...
Sofern du jetzt diese Möglichkeit hast, wird dir die DRV das vielleicht auch Vernünftiger- /Fairerweise mitteilen, schließlich sind die ja auch interessiert Gerichtsverfahren möglichst "schadenfrei" beenden zu können.
Kannst dich auch in einer kostenlosen Beratungsstelle der DRV dazu beraten /informieren lassen und wenn mein Gedankengang richtig wäre, direkt den Antrag auf die Rente für Schwerbehinderte dort aufnehmen lassen zur Weiterleitung.
Den Widerspruch zu deiner BU-Rente kannst du dann auch direkt zurückziehen, weil der dann völlig überflüssig ist ...
Soweit meine Überlegungen dazu, wie es um die Erfüllung deiner rentenrechtlichen Zeiten dafür bestellt ist, das kann ich nicht beurteilen, aber das kannst du ja schnell selber feststellen (Renten-Information heraussuchen und lesen) oder feststellen lassen (bei der DRV nachfragen) ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

es wäre ganz gut wenn du mit deinen Fragen ein eigenes Thema in "Dein Fall" zusammenstellst, es ist sehr schwierig sich die Bruchstücke im ganzen Forum zusammenzusuchen.
Habe hier mal was kopiert, was du schon anderswo geschrieben hast, um deine Fragen beantworten zu können, sind schon ein paar Zusammenhänge notwendig, es gibt keine Lösungen /Antworten die für Jeden gleichermaßen passend sind.
viewtopic.php?p=46070#p46070In dem Bescheid steht:Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.Da im Beruf unter 3Stunden.Allgemeiner Arbeitsmarkt
6Stunden.Dagegen wurde Widerspruch eingelegt wegenAllgemeiner Arbeitsmarkt 6Stunden.Bin jetzt seid 1Monat in
Psychatr. Behandlung,Neurologe usw.Auf der einen Seite unter 3Stunden auf der anderfen Seite 6Stunden.Das Widerspricht sich doch.Gesundheitlich verschlechterungen sind eingetreten.
Wenn es um die reine BU-Rente geht sollte das auch irgendwo in deinem Bescheid drin stehen (§ 240 SGB VI), dafür genügt es allgemein unter 6 Stunden Erwerbsfähig zu sein (jedenfalls für die Jahrgänge bis 02.01.1961) es ist also nicht nötig, dass da unter 3 Stunden steht ... das bezieht sich NUR auf deinen Beruf und /oder die letzte Tätigkeit.
Das widerspricht sich (rentenrechtlich jedenfalls) überhaupt nicht mit der Angabe, dass du am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch für 6 und mehr Stunden Erwerbsfähig sein sollst, diese Angabe bezieht sich auf ALLE anderen Tätigkeiten die mit deinem Beruf NIX zu tun haben (sollen) und davon (meint jedenfalls die DRV) gibt es genügend, so dass man dir keine "echte" Teilweise EM-Rente (wegen allgemeiner Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden) zahlen braucht.
Dass die Realität ganz anders ausssieht, brauchen wir hier nicht auszudiskutieren, denn es gibt eher keine Tätigkeiten (am allgemeinen Arbeitsmarkt) wo man alle Inhalte des ehemaligen Berufes komplett vermeiden könnte, jedenfalls ist das nur selten wirklich der Fall, ein Pilot der BU ist als Pilot kann sicher noch viele andere Tätigkeiten "am Boden ausüben", der wird bestimmt auch nicht direkt die volle EM-Rente bekommen, nur weil der DOC ihm zukünftig das Fliegen verbietet ...
Ist jetzt nur ein Beispiel, natürlich hängt das immer konkret vom Ausgangsberuf und den damit verbundenen körperlichen /psychischen Belastung ab, die zumindest teilweise in anderen Tätigkeitsbereichen auch nicht zu vermeiden sind, das zu sortieren überläßt die DRV aber lieber der AfA und verlangt nur, dass bei der Vermittlung eben die berufsspezifischen Einschränkungen beachtet werden sollen.
Naja, das bezieht sich ja bei BU nur auf die letzte Tätigkeit /Beruf, ob da nun unter 3 Stunden oder unter 6 Stunden steht ist im Prinzip egal, denn das bedeutet beides keine EM für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" wenn man NUR die BU (nach § 240 SGB VI) bewilligt hat.Hallo!Habe folgende Frage habe zur Zeit eine BU Rente also halbe Rente.Habe dagegen Widerspruch eingelegt.
BU Rente war bis 3Stunden Arbeitsfähig.Mitlerweile61 und der Widerspruch läuft.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/240.html
Es ist eben nicht nur "die halbe Rente" sondern (eigentlich) die (volle) BU-Rente die man (aktuell rentenrechtlich) bei anerkannter Berufs-Unfähigkeit bekommen kann, mehr als 50% einer möglichen EM-Rente gibt es dafür eben nicht, man soll ja dazu (eigentlich) noch arbeiten gehen, nur nicht mehr im alten Beruf.
Ob du jetzt 61 geworden bist hat damit nichts zu tun, die BU-Rente von der DRV gibt es sowieso nur noch für Versicherte die VOR dem 02.01.1961 geboren sind, die Jüngeren haben da überhaupt keinen Anspruch mehr drauf.
Wieviele Beitragsjahre /anerkannte Wartezeiten hast du denn in deiner letzten Renten-Information stehen, bekommst du da die erforderlichen 35 Jahre zusammen, um in vorzeitige Rente für Schwerbehinderte zu gehen ???Vergange Woche Bescheid
vom Versorgungsamt erhalten.30%GDB MIT dauerhaften einbuße der körperlichen beweglichkeit wurde auf
60%GDB angehoben wegen weitere Krankheiten mit Merkzeichen RF und Schwerbehindertenausweiß.
Dafür wäre es sehr interessant und wichtig, dass du bereits 61 Jahre alt bist und jetzt den Schwerbehinderten-Ausweis bekommen hast...




Das war sicher nicht verkehrt, allerdings gibt es auch die Rente für Schwerbehinderte nur auf Antrag, der Ausweis alleine bringt die DRV da (vermutlich) nicht zum Handeln, das sehen die erstmal nur als Information an.Dieses habe ich der LVA zugesendet.
Wenn du die erforderlichen 35 Jahre anerkannte Versicherungszeiten bei der DRV voll hast, dann kannst du jederzeit die Rente für Schwerbehinderte beantragen und brauchst dich um eine EM-Rente überhaupt nicht mehr gerichtlich zu streiten.Was meint ihr habe ich jetzt bessere Chancen die normale halbe Rente
oder gar volle zu erhalten.
Sofern du jetzt diese Möglichkeit hast, wird dir die DRV das vielleicht auch Vernünftiger- /Fairerweise mitteilen, schließlich sind die ja auch interessiert Gerichtsverfahren möglichst "schadenfrei" beenden zu können.
Ich denke eher nicht, dass es notwendig sein wird da noch was gerichtlich durchkämpfen zu müssen, denn du solltest erstmal die neue Möglichkeit überprüfen, ganz ohne weitere Kämpfe in vorzeitige Altersrente (wegen Schwerbehinderung) zu gehen, damit hätten sich wohl ALLE weiteren Überlegungen wegen Voller /Teilweiser EM-Rente dann (fast von selber) erledigt.Ich bin auf jeden Fall gewillt dieses auch beim Sozialgericht bei Ablehnung
weiter in angriff zu nehmen.Für ein paar meinungen dazu wäre ich dankbar.
Kannst dich auch in einer kostenlosen Beratungsstelle der DRV dazu beraten /informieren lassen und wenn mein Gedankengang richtig wäre, direkt den Antrag auf die Rente für Schwerbehinderte dort aufnehmen lassen zur Weiterleitung.
Den Widerspruch zu deiner BU-Rente kannst du dann auch direkt zurückziehen, weil der dann völlig überflüssig ist ...


Soweit meine Überlegungen dazu, wie es um die Erfüllung deiner rentenrechtlichen Zeiten dafür bestellt ist, das kann ich nicht beurteilen, aber das kannst du ja schnell selber feststellen (Renten-Information heraussuchen und lesen) oder feststellen lassen (bei der DRV nachfragen) ...



Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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