Krankengeld

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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aggi61
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Krankengeld

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 17. Mai 2013, 08:54

Moin ihr Lieben

Ich bin ja (noch) Alg I und nun schon fast 6 Wochen Arbeitsunfähig. Bekam auch schon ein nettes Schreiben von der Krankenkasse zu einem Gespräch, welches ich dankend abgelehnt habe - aus der Vergangenheit wusste ich ja, was diese Gespräche bringen. Außerdem habe ich einen Facharzttermin erst Ende Juni!

Gestern nun im Briefkasten ein dicker Brief der Krankenkasse - ohne jedoch die "Bescheinigung für die Krankengeldzahlung" :Veraergert:

Dafür wurde verlangt (ohne Rechtsgrundlage, dafür mit Verweis auf Urteile BSG vom 26.6.2007 B1 KR08/07R und BSG vom 2.11.2007 B1 KR38/06R) eine Schweigepflichtsentbindung für alle!!! behandelnden Ärzte ab Krankheitsbeginn und für die Zukunft!

Außerdem folgendes Schreiben - rote Hervorhebungen durch mich, blaue Anmerkungen sind meine eigenen :icon_e_wink:
Begriff der Arbeitsunfähigkeit:

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verrichten. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
Aha! Ich dachte eigentlich, dass da ein Unterschied zwischen Alg I und Alg II gemacht wird, aber offensichtlich wird da alles in einen Topf geworfen :aha:
Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich:

Sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung durch Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden (§ 1 Satz 2 SGB V).
Ups! Wenn ich jetzt nicht gesundheitsbewusst lebe, verliere ich dann den Versicherungsschutz? Was ist, wenn ich NICHT an allen Vorsorgemaßnahmen teilgenommen habe?
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen (§61 SGB I)
Wer zahlt mir das? Was können die ändern, nachdem die Facharzttermine noch in der Zukunft liegen? Sind die überhaupt geschult, mich zu beraten?
Ist nach ärztlicher Meinung zu erwarten, dass er Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose oder zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom Medizinischen Dienst usw. festgestellt, sollen sich Versicherte einer Krankenhaus- oder Rehabehandlung unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne wichtigen Grund, kann die Krankenkasse das Krankengeld für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62, 63, 66 SGB I).
… wenn also ein Arzt beschließt: „Gehe in die Psychiatrie! Begib dich direkt dort hin!“ … dann hab ich gefälligst zu folgen oder ich bekomme kein Krankengeld mehr???
Bei disziplinarischer Entlassung aus dem Krankenhaus (Reha-/Kur- / Erholungsheim) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Barleistungen (§ 63 Sozialgesetzbuch I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I).

Während des Bezuges von Krankengeld haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung (62 SGB I).
Ohne Worte! :kotzen:
Bitte beachten Sie, dass Sie während des Bezugs von Geldleistungen keinerlei Arbeiten, auch nicht solche eigenwirtschaftlicher Art verrichten dürfen. Gegebenenfalls ist der Krankenkasse auch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen zu melden. Bitte beachten Sie, dass Urlaubsfahrten, Reisen oder ein Aufenthalt an anderen Orten als der Ihrer gemeldeten Anschrift, Ihrer Krankenkasse mitzuteilen sind (§ 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I). Außerdem ist eine „Unbedenklichkeitserklärung“ Ihres behandelnden Arztes erforderlich, wonach sich durch die Reise keinerlei Nachteile für Ihre Gesundheit oder den Gesundungsprozess ergeben.

Kommen Versicherte Ihren Mitwirkungspflichten nach den o.g. Vorschriften nicht nach, kann die Krankenkasse das Krankengeld bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen.

Bei Auslandsaufenthalten ruht der Anspruch auf Krankengeld (§16 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch V).

Bei Fragen zu den gesetzlichen Mitwirkungspflichten hilft Ihnen Ihr Kundenberater gerne weiter.
Hilft der mir auch weiter, wenn ich ihn frage wo die Grenzen der Mitwirkungspflichten sind?
Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen:

Ort: Datum: Unterschrift:
Was sagt ihr dazu? Die Schweigepflichtsentbindung werd ich zumindest auf keinen Fall unterschreiben :Sturkopf:

:umarm: Gabi
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Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Mai 2013, 09:40

Hallo Gabi,

wie dir bereits mitgeteilt...die Kasse überschreitet hier im höchsten Maß ihre Kompetenz..die schiessen weit über das Ziel hinaus...

dein Arzt darf dich eh nur nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien au schreiben..sobald du als ALG I -Empfänger eine AU bekommst, gehst du davon aus, dass dein Arzt dich an die AU-Richtlinien hält..wozu sollst du dann sowas noch bestätigen...??
Der Arzt wird schon wissen was er macht...schließlich kennt er deine Erkrankung und die AU-Richtlinien..
also mußt du das nicht unterschreiben..

desweiteren sind Vorsorgemaßnahmen nicht abhängig von der KG-Zahlung...fordere schriftlich von denen, wo gesetzlich geregelt ist, dass die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Lebensweise Voraussetzung für den KG-Bezug sind...

lass dich nicht verrückt machen...

schicke denen Muster 17 hin und wenn die nicht zahlen, dann eA beim Sozialgericht...

das wird ja immer schlimmer...einzelne KK behandeln einen ja, als wenn man auf die angewiesen ist...ich würde bei nächst passender Gelegenheit dort kündigen und noch ein paar Leutchen mehr mit rüber nehmen zu einer anderen KK...
dann hast du dir den Ärger auf jeden Fall gespart und bekommst pro neuem Mitglied auch noch eine Prämie...das wär doch was...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 17. Mai 2013, 10:11

Dank dir für deine Einschätzung, Vrori :ic_up:

War heute erst beim Hausarzt, hab ihm die Sachlage mir dem Termin Ende Juni geschildert und wann das KG beginnt. Vorläufige Diagnose des Radiologen (Verdacht auf frozen Shoulder) hatte ich dabei - alles kein Problem :jaa:

Am Wochenende werde ich das Ganze mal einscannen und ins KK-Forum stellen - solch eine Vorgehensweise sollte bekannt gemacht werden :lesen:
ich würde bei nächst passender Gelegenheit dort kündigen
Ja, jede andere KK wäre begeistert, ausgerechnet mich als Kunden nehmen zu müssen *ironie off*

Was mir wirklich Sorgen macht sind diese Passagen:
... oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose oder zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom Medizinischen Dienst usw. festgestellt, sollen sich Versicherte einer Krankenhausbehandlung unterziehen.
Während des Bezuges von Krankengeld haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen.
In der heutigen Zeit bin ich mit solchen Sachen seeehr vorsichtig ... und plötzlich sitzt du wegen einer depressiven Episode in der Psychiatrie mit einer Zwangseinweisung Bild

Die Anfrage, inwiefern die Vorsorgeuntersuchungen /-maßnahmen für das KG relevant sind mach ich noch heute fertig und werde es mit der aktuellen AUB schicken :icon_e_wink:

:umarm: Gabi
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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Mai 2013, 11:25

Hallo Gabi,

ich hab dir auch einen Link zum § 65 SGB (Grenzen der MitwirkungI( geschickt....es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird..
trotzdem würde ich das nicht unterschreiben...

viel Erfolg
LG
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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 17. Mai 2013, 13:46

Danke, hab ja auch bei uns das gesamte SGB verlinkt und kann da bei Bedarf nachschlagen :grinser:

Was mir da noch aufgefallen ist:
Ist nach ärztlicher Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose oder zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom Medizinischen Dienst usw. festgestellt, sollen sich Versicherte einer Krankenhaus- oder Rehabehandlung unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne wichtigen Grund, kann die Krankenkasse das Krankengeld für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62, 63, 66 SGB I).
In diesem Teil berufen die sich auf die §§ 62, 63 und 66 SGB I.
Ich hab das mal farblich sortiert - rot ist die fehlende Mitwirkung, das ist OK.

§ 62 SGB I Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

Kommt da überhaupt nicht vor :confused:

§ 63 SGB I Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

Das soll offensichtlich den ganzen Rest abdecken, da interpretieren die aber ganz schön viel rein. Fantasie muss man haben :pfeif:
:umarm: Gabi

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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Mai 2013, 13:51

Hallo Gabi,

hier eine Antwort aus dem Krankenkassenforum:

Schriftlich (mit Nachweis) daraufhinweisen, dass er weiterhin arbeitsunfähig ist und nicht an Gesprächen teilnehmen kann und den Auszahlschein anfordern.

ähnlich, wie ich auch meine...

naklar...die schiessen ganz schön übers Ziel hinaus..ich würde es mir nicht bieten lassen..
LG
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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 17. Mai 2013, 16:04

O.K. Danke dir :smile:
:umarm: Gabi

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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 17. Mai 2013, 16:37

Hallo Gabi, :smile:

die schießen ja "aus allen Rohren" um dir klar zu machen, dass sie nicht gewillt sind dir (erneut) Krankengeld zu zahlen, hast ja schon gute Hinweise von @Vrori bekommen, lass dich da nicht ins "Bockshorn" jagen, der ganze Schmus mit den Vorsorgeuntersuchungen ist schonmal Schwachsinn ... damit lassen sich generell keine Krankheiten vermeiden, die mal zu KG-Zahlungen führen könnten ...

Ich habe davon schonmal irgendwo was gelesen, auch in die angegebenen BSG-Urteile habe ich mal rein geschaut, ich weiß nicht was das mit deiner aktuellen Situation und deinem Anspruch auf KG zu tun haben soll ???

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 8.07_R.htm

http://lexetius.com/2007,3971

Davon, dass man (aus diesen Urteilen) verpflichtet sein soll Schweigepflicht-Entbindungen zu erteilen, kann ich da irgendwie auch nichts drin finden, im Übrigen beziehen sich diese Urteile auf andere Fälle (vor über 5 Jahren und davor entstanden) und nicht darauf was aktuell in deinem Falle Ambach ist. :Wut: :schimpfen:

Ich finde es immer wieder interessant wenn Behörden mit irgendwelchen (alten) Urteilen um sich werfen und meinen, dass hier aktuelle Gesetze nicht mehr gelten würden, aber wenn man selber sich auf solche aktuellen Urteile (in fast gleich gelagerten Fällen) beruft, dann interessiert die das nicht die Bohne...dann muss man selber erneut am Gericht klagen ..."es ist ja schließlich ein Einzelfall-Urteil" und daher nicht allgemein anwendbar ...

Wende dich bitte an die UPD, denen solltest du mal diese "gesammelten Werke angeblicher Mitwirkungspflichten" zukommen lassen, da hat sich ja jemand sehr viel Mühe gemacht ALLES rauszufischen, was irgendwo nach Pflichten für dich aussehen könnte, egal ob es mit der aktuelle Sachlage zu tun hat oder nicht.

Was bitte wollen die SB der KK an medizinischen Unterlagen mit dir auswerten und besprechen können, die haben von medizinischen Dingen (vermutlich) weniger Ahnung als du selber als davon Betroffene, was Klinik-Aufenthalte betrifft entscheiden darüber deine behandelnden Ärzte und selbst dann ist es deine eigene Entscheidung, ob du in eine Klinik gehen wirst oder nicht, hier kommt eindeutig § 65 SGB I zum Zuge, der die Grenzen der Mitwirkung aufzeigt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

UPD-Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr 10 - 18 Uhr

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 18. Mai 2013, 03:25

Moin Doma

Ich finde das ja auch so lächerlich!

Aktuell weiss ja keiner, wie es weiter gehen soll - zumindest so lange der Termin beim Facharzt noch nicht stattgefunden hat. Was der dann machen kann - grade im Zusammenhang mit meinen diversen anderen Erkrankungen - muss dann entschieden werden ... also erst Ende Juni!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die mündliche "Beratung" bei weitem nicht sooo ausführlich stattgefunden hätte :icon_e_wink:

Wie ich aber in die Nachbarortschaft komme, das fragt hier keiner - das ist für die 7 km eine halbe Tagesreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ... oder ich leiste mir ein Taxi - für ein Gespräch, das u.U. nur 10 Minuten dauert :schlecht:

Es lohnt sich wirklich, bei "der Gesundheitskasse" versichert zu sein - die tun wirklich ALLES, damit ich möglichst bald wieder auf dem Damm bin :groehl:

Bei der Beurteilung der Urteile hast du sicher recht: Die ziehen alles ran, wo nur im entferntesten das Wort Krankengeld drin steht - ob es nun passt oder nicht :grinser:

Die UPB ist auch noch eine Idee, mal schauen, ob man denen auch die Unterlagen über Mail zukommen lassen kann - wenn, dann ist das sowieso erst ab Dienstag möglich wegen des Feiertags. Ansonsten müsste ich halt nach Nürnberg fahren ...


:umarm: Gabi
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Re: Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 18. Mai 2013, 16:32

Hallo Gabi, :smile:
Die UPB ist auch noch eine Idee, mal schauen, ob man denen auch die Unterlagen über Mail zukommen lassen kann - wenn, dann ist das sowieso erst ab Dienstag möglich wegen des Feiertags. Ansonsten müsste ich halt nach Nürnberg fahren ...

Hast du die Seite vom UPD schon, in Nürnberg gibt es ja auch extra-Telefon-Nummern, vielleicht gibt man dir dann eine Mail-Addy wo du das direkt hinschicken kannst ???

http://www.upd-online.de/startseite.html

http://www.upd-online.de/upd-nuernberg- ... blick.html

Zumindest ist eine Fax-Nummer angegeben, wäre ja auch eine Möglichkeit denen das per Fax zu senden ... JAJA, "Die Gesundheitskasse", die mögen eben nur Leute haben, die gesund sind ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Ich denke mal es ist aktuell (für den Anspruch auf Krankengeld von der KK) egal, wann dein Facharzt-Termin stattfinden wird, die müssen KG zahlen wenn die AfA dich nach 6 Wochen abgibt (gemäß § 146 SGB III), wie es nun mal gesetzlich festgelegt ist.
Dass man auf Facharzt-Termine oft lange warten muss und von den Ergebnissen das weitere Vorgehen der behandelnden Ärzte auch abhängig ist, das sollte denen ja nicht so ganz unbekannt sein ... zu (eventuell) notwendigen klinischen Behandlungen können die SB sowieso keine Entscheidungen treffen.

Das wäre (wenn überhaupt) nur dem MDK möglich und die halten dann wieder "den Deckel drauf" weil die Behandlung in der vorgesehenen /notwendigen Klinik zu teuer ist ... ich weiß noch wie der Dopa mal in seiner Schmerzklinik schon angekommen "wie auf Kohlen saß", weil es immer noch keine Zusage der Kosten-Übernahme von der KK /MDK gab ...

Da waren die plötzlich der Meinung, "das wäre auch Alles kostengünstiger ambulant" möglich, obwohl ihn die Schmerzärztin da eben gerade eingewiesen hatte, weil sie ambulant nicht mehr weiter wußte ... die drehen sich doch immer alles so wie sie es gebrauchen können ... :Wut: :schimpfen:

Aber die Klinik hat dann auch Dampf gemacht beim zuständigen MDK direkt, war aber auch nur der Tatsache zu verdanken, dass er dort vorher schon 2 Mal zur Intensiv-Therapie / Medi-Einstellung gewesen war ...die kannten ihn und seine Probleme also schon genauestens ... wir sind übrigens nicht bei der "Gesundheits-Kasse", was die Sparsamkeit an den Mitgliedern betrifft sind die inzwischen alle teilweise sehr "fragwürdig" ...

Wenigstens lassen sie uns seit der Aussteuerung und jetzt als Rentner in Ruhe, bezahlen klaglos unsere Medikamente und in die Klinik wollen wir nach Möglichkeit schon selber nicht mehr ... :nein: :Sturkopf:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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