DRV-Begutachtung und Begleitperson

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
NeueWege
Beiträge: 47
Registriert: Do 17. Jan 2013, 20:16
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 27 Mal

DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mo 29. Apr 2013, 13:48

Hallo zusammen

Da es bei mir die letzte Zeit persönlich etwas turbulent war, melde ich mich erst jetzt wieder. Details zum weiteren Verlauf meines Falles liefere ich gerne später mal nach.

Heute beschäftigt mich die morgen bevorstehende Sozialmedizinische Untersuchung bei der DRV.

Darf meine Begleitperson an allen Teilen der Begutachtung (medizinische, Befragung, anderes) anwesend sein ?
Darf Sie der Räumlichkeiten verwiesen werden ?
Muss Sie sich auf Nachfrage ausweisen und erklären, in welchem Verhältnis zu mir steht ?
Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich berufen ?


Bezüglich AfA hatte ich mir den § 13 SGB X (Beistände) ausgedruckt und verinnerlicht.

Nun habe ich akut Zweifel, ob der für die Sozialmedizinische Begutachtung bei der DRV auch reicht oder evtl. ein ganz anderes Gesetz. :confused: :confused: :confused:

Sorry, ich weiss - das hätte mir auch früher einfallen können. :Hilfe: Ich war leider etwas abgelenkt. :traurig:

Hoffe, es meldet sich noch jemand. Das wäre super :umarm:

Gruss

NeueWege

Benutzeravatar
Hamburger Deern
Beiträge: 584
Registriert: Di 13. Mär 2012, 22:48
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 444 Mal
Danksagung erhalten: 724 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 29. Apr 2013, 14:21

grundsätzlich JA
nach § 13 SGB X
aber hierüber gibt es wohl viele unterschiedliche Meinungen
Es dir durchaus passieren das den Beistand nicht mit rein darf
habe ich selber so erlebt, d.h. es gab keine Untersuchung :pfeif:
Beschwerde über dieses Verhalten läufft....mit unklarem Ausgang !
Ich hab noch darum gebeten mir schriftlich zu geben WARUM sie mir den Beistand verweigert, hat sie nicht getan.
Ausweisen muss sich kein Beistand.
Und in welchen Verhältnis wer zu dir steht geht die doch mal so gar nichts an.
Also ich berufe mich auf diese Rechtsgrundlage = § 13 SGB X

Klar ist jedenfalls das die DRV Beistände wohl nicht so gerne mag denn dann kann man nicht mehr schreiben was man möchte oder aber auch die Tatsachen verdrehen!!!

So sind meine persönlichen Erfahrungen
aber hier werden sich sicher noch andere zu Wort melden, denke ich
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 29. Apr 2013, 15:46

Hallo,

Vor kurzem hab ich gelesen, das bei psychiatrischen Begutachtungen der Gutachter die Begleitung ablehnen darf.

Als Begründung war angegeben das gerade auch in Fällen "fam. Missbrauch, Schläge in der Partnerschaft" usw. der Gutachter nicht bis zum eigentlichen Problem durchdringen kann und somit kein richtiges Ergebnis herauskommt.....

Probanden würden sich in solchen Situationen vor lauter Angst nicht öffnen...

Was immer daran nun auch stimmt oder nicht...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2600
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5407 Mal
Danksagung erhalten: 1367 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 29. Apr 2013, 16:24

viewtopic.php?f=3&t=1303

schau mal da rein...ggf kannst du den einen oder anderen § nutzen
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2600
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5407 Mal
Danksagung erhalten: 1367 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 29. Apr 2013, 16:26

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Nixe
Beiträge: 278
Registriert: Do 28. Jun 2012, 16:28
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 184 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Nixe » Mo 29. Apr 2013, 18:20

Ich habe auf Anwesenheit meines Mannes bestanden. Er hat sich als Ehemann vorgestellt.

In meinen Augen sollte ein Gutachter niemals einen Trauma-deckel anheben - d.h. gezielt zu dem Trauma explorieren weil es unvorhersehbare gravierende Folgen haben kann, die dann evtl. keiner abfangen kann.
Er hat die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen und dazu Fragen zu stellen.
Traumaarbeit hat erst zu erfolgen wenn eine tragfähige therapeutische Beziehung vorhanden ist - und Vertrauen besteht.

Es ist auch Tatsache, dass man gar nicht antworten kann wenn man zu Traumata befragt wird - da schiebt sich dann eine Blocade ein (Dissoziation), oder man erinnert einiges gar nicht mehr.
Grenz dich ab - sag ruhig, wenn du etwas nicht ansprechen kannst weil es dir dann schlechter ginge.

Dass hier keiner einem DRV-Arzt vertraut ist wohl allen klar. Selbst dem Gutachter dürfe dies klar sein - ich hätte auch keine Probleme ihm dies ins Gesicht zu sagen.

Nach all dem was ich mitgemacht habe würde ich eher der Russenmafia vertrauen als der DRV und der KK.
Ohne Begleitung - never!!

Man darf dabei sein - sonst wäre mein Mann ja rausgeflogen. Es gibt demzufolge keine Bestimmung die das verbietet.
(ich habs schriftlich - in meinem Gutachten steht: "Gatte war die ganze Zeit anwesend".

LG

Benutzeravatar
Hamburger Deern
Beiträge: 584
Registriert: Di 13. Mär 2012, 22:48
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 444 Mal
Danksagung erhalten: 724 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 1. Mai 2013, 21:39

o.k. der "unklare Ausgang" hat sich somit auch erledigt....
Ablehnung kam per Post :ic_down:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

Nixe
Beiträge: 278
Registriert: Do 28. Jun 2012, 16:28
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 184 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Nixe » Mi 1. Mai 2013, 23:23

ups - und nun?

:Gruebeln:

Benutzeravatar
Hamburger Deern
Beiträge: 584
Registriert: Di 13. Mär 2012, 22:48
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 444 Mal
Danksagung erhalten: 724 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 2. Mai 2013, 18:56

Nixe hat geschrieben:ups - und nun?

:Gruebeln:
Nun muss ich schauen wie es weiter geht.
Geht nicht gibts nicht DAS hab ich auch schon meinen Kindern immer so gesagt :jaa:
Das ich die Klage einreichen werde ist absolut klar, nur der Weg dahin noch nicht so ganz
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: DRV-Begutachtung und Begleitperson

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Mai 2013, 23:06

Man darf dabei sein - sonst wäre mein Mann ja rausgeflogen. Es gibt demzufolge keine Bestimmung die das verbietet.
(ich habs schriftlich - in meinem Gutachten steht: "Gatte war die ganze Zeit anwesend".
Kann ich nur zustimmen, denn ich war bei meinem Dopa auch bei der (psychiatrischen) Begutachtung (von der DRV) dabei, es kommt schließlich auch auf die konkreten Gesundheitsprobleme dabei an und welche Gründe der Antragsteller dafür hat, dass er ohne Beistand keine Begutachtung mehr erdulden will oder kann.

Wir hatten allerdings vorher genug Theater gemacht, ob der Tatsache, dass 6 Monate nach (der 2.) Antragstellung (und Einreichung eindeutiger Klinikberichte) als erste Reaktion ein GA-Termin zum Psychiater kam ... immerhin war das Psychische eher eine "Nebenbaustelle" seines Antrages, verursacht vorwiegend durch die jahrelange beharrliche Abwehrhaltung der DRV. :confused: :Gruebeln:

Da ist uns (vor allem dem Dopa) erstmal "der Kragen geplatzt" und man war irgedwann "mit allem Einverstanden", wenn er nur den GA-Termin wahrnehmen würde, darauf könne man leider nicht verzichten, meine Frage WARUM man erst 6 Monate wartet, damit aktuelle Klinikberichte (angeblich) "zu alt sind" eine Entscheidung ohne GA zu treffen, konnte mir auch der "Oberdoc der DRV" nicht beantworten ... man mußte wohl noch irgendwie "den Schein wahren" ...

Im GA stand auch drin, dass ich (auf Wunsch des Untersuchten) als Beistand dabei war, da stand auch wörtlich drin, dass der Dopa klar zum Ausdruck gebracht habe wie verarscht er sich von der DRV fühlt ... :jaa: :cool:

In jedem Falle hat man Anspruch auf eine schriftliche Begründung, wenn der Beistand abgelehnt wird, was bei @Hamburger Deern auch nicht beachtet wurde, da die beauftragte Ärztin überhaupt keine Unterlagen von ihr hatte (die sollte sie selbst erst alle zum GA-Termin mitbringen :Gruebeln: ), ist wohl sehr fraglich, dass sie bereits wissen konnte, welche psychischen (und sonstigen) Probleme bei ihr überhaupt vorliegen ... :confused:

Für eine (ernstzunehmende) Psychiaterin ein absolut unprofessionelles Vorgehen, da bin ich mal gespannt, wenn die "schriftliche Stellungnahme" die sie ihrer Vorgesetzten zukommen ließ, beim Sozialgericht vorliegt.

Der Betroffenen wurde jedenfalls NICHTS erklärt, auch der Anforderung eine Kopie dieser Stellungnahme zu erhalten wurde nicht entsprochen, es wurde schlichtweg ignoriert und ohne weitere Klärungen dazu einfach der Widerspruch abgelehnt ... weil sie ja (u.A.) "ohne Beistand keiner Begutachtung zugestimmt hat" ... AHA mal geht das also bei der DRV und mal geht das nicht ... :ic_down: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste