Das Nahtlosigkeits-Drama nimmt seinen Lauf

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
NeueWege
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Das Nahtlosigkeits-Drama nimmt seinen Lauf

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mi 10. Apr 2013, 20:18

Hallo liebe Forums-Mitglieder

Ich war die letzten 4 Wochen vollständig ausgeschaltet. Mein sehr alter und seit Jahren kranker Hund hatte nach vielen stabilen guten Monaten eine akute Verschlechterung seines Gesundheits-Zustandes erlitten und vor 2 Wochen dann der Schock: Leberkrebs-Diagnose, innert 14 Tagen unvorstellbar körperlich zerfallen und vor wenigen Tagen verstorben. :traurig: :traurig: :traurig:

Ich war also mit ganz anderen Prioritäten beschäftigt - und hab das ALG1-Nahtlosigkeits-Drama erst mal verdrängt.

Nebst der Trauer um den noch immer unfassbar rasenden Verlust meines tierischen Fell-Gefährten, muss ich mich nun dem ganzen Rechts-Kram und den inzwischen desolaten Finanzen dringend zuwenden und benötige da und dort Eure Tips und Hilfe:


Themenblock 1: Fahrtkostenerstattung


Ich habe am 08.03. bei der AfA den ALG1-Antrag persönlich eingereicht mit Fahrtkostenantrag für
- den Tag an dem ich mich arbeitslos meldete und das Meldeformular abholte und
- den Tag, an dem ich eben den Antrag einreichte.


Dazu habe ich inzwischen von der AfA folgendes Schreiben erhalten:

Ihrem Antrag vom xxxx auf Erstattung von Reisekosten für die Vorsprachen am xxxx, xxxx kann nicht entsprochen werden.

Nach Ihren Angaben sind Ihnen Aufwendungen in Höhen von xxxx Euro entstanden.

Es handelt sich nicht um Termine, für die eine Einladung mit Rechtsfolgen nach § 309 Abs. 4 SGB III erfolgt ist. Die persönliche Arbeitslosmeldung dient lediglich der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Der Termin zum Antragsservice kann von Ihrer Seite frei vereinbart werden, auch hier erfolgt keine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung.

Die Entscheidung beruht auf § 309 Abs. 4 SGB III.

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich.....einzureichen,...innerhalb eines Monats......



:confused: Macht eine Widerspruch Sinn ? Wer weiss was ? Habe dafür noch eine Woche Zeit. :Gruebeln:




Themenblock 2: Verweigerung ALG1-Zahlung wegen GA



Von der AfA habe ich weiterhin keinen Euro ALG1 gesehen. Ich stehe inzwischen finanziell mit dem Rücken zur Wand. :schimpfen: :Veraergert: :confused:


Am Tag der Antrags-Abgabe habe ich von der Sachbearbeiterin folgendes Schreiben ausgehändigt erhalten:

Über Ihren Antrag vom xxxx kann ich noch nicht entscheiden, weil mir das Ergebnis Ihrer Ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegt.

Hinweise:
Solange Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie nicht kranken- und pflegeversichert. Sie sollten sich daher umgehend bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen für einen lückenlosen Versicherungsschutz erkundigen.

Wenn Ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sollten Sie Arbeitslosengeld II beantragen.

Mit freundlichen Grüßen




Ich hatte umgehend folgende Mail an das Beschwerde-Management in Nürnberg gesandt:

Sehr geehrte Damen und Herren

Meinen Antrag auf ALGI (nach § 145 SGB III) habe ich am xxxx vollständig ausgefüllt inkl. umfangreicher geforderter Unterlagen persönlich bei der Sachbearbeiterin, xxxx, in der Geschäftsstelle in xxxx abgegeben.

Im Anhang finden Sie die Kopien des Schreibens vom xxxx, welches mir die Sachbearbeiterin im Laufe des damit verbundenen Gespräches aushändigte sowie des ALG1-Antrages und meiner Beilagen-Liste.

Sie fügte mündlich rechtfertigend hin zu, dass ich am xxxx von xxxx aus der Leistungsabteilung xxxx genau deshalb aufgefordert wurde, umgehend den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen auszufüllen und abzugeben, damit das Ärztliche Gutachten rechtzeitig eingeleitet werden kann. Dies wäre so wichtig, da die Zahlung von ALG1 erst erfolge, wenn das Gutachten bestätige, dass ich ein Recht auf ALG1 nach §145 habe.

Ich bestätige hiermit den Inhalt jenes Telefonates und ergänze hier der Vollständigkeit halber, dass xxxx mir damals auch erklärte, bei einem Widerspruch, müsste ich noch länger auf Zahlungen warten und eben erst mal ALG2 beantragen. Mein Hinweis auf die grundsätzliche Freiwilligkeit der Einreichung von Gesundheitsunterlagen wurde von ihr damals schon mit deutlichem Missfallen aufgenommen und nochmals mit dem Hinweis kommentiert, dass es ohne Gutachten kein Geld geben wird.

Jenes Verhalten hat in der Tat dazu geführt, dass ich nebst Beschaffung der für den ALG1-Antrag erforderlichen Unterlagen, mit der Klärung meiner Rechte und Pflichten beschäftigt war. Mit jenem Telefonat wurde ich nicht beraten, sondern mit unlauteren Begründungen unter Druck gesetzt.

Erwähnenswert ist auch, dass ich mich am xxxx bei Ihrer Telefon-Hotline meldete, um den Termin für die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen zu vereinbaren. Ich wurde dort mit diesem frühestmöglichen Termin am xxxx konfrontiert. Dadurch ist eine Verzögerung eingetreten, die nicht in meiner Verantwortung liegt und die ich auch nicht vorhersehen konnte.


Das Vorgehen und der Inhalt des Schreibens vom xxxx sind aus folgenden Gründen nicht zulässig:

Ich wurde bisher in keiner Phase durch einen Mitarbeiter der Agentur-für-Arbeit persönlich darauf aufmerksam gemacht, dass das Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung grundsätzlich freiwillig ist und ich das Recht habe, die Unterlagen in einem gesonderten Umschlag zuhanden des Ärztlichen Dienstes abzugeben. Ein entsprechender Umschlag wurde mir auch nicht ausgehändigt. Der einzige offizielle Hinweis darauf konnte ich auf Seite 1 des Gesundheitsfragebogens zu finden.

Der Rechtsanspruch auf ALGI (nach § 145 SGB III) ab dem xxxx besteht aufgrund der Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Über die Erwerbsminderung entscheidet der zuständige gesetzliche Rentenversicherungsträger. Bis zum Vorliegen dieser rechtskräftigen Entscheidung wird die Arbeitslosigkeit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld nach § 145 (SGB III) fingiert.

Nach BSG-Rechtsprechung ist die Nahtlosigkeitsregelung nur dann ausgeschlossen, wenn sicher ist, dass die Leistungsfähigkeit innerhalb von sechs Monaten wieder hergestellt wird. Bei einer Aussteuerung aus dem Krankengeld liegen dafür keine Indizien vor.

Das Vorliegen gesundheitlicher Unterlagen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von ALG1.

Meinem Antrag auf ALG1 habe ich die Kopie des Post-Sendenachweis sowie die Kopie des bei der DRV in xxxx eingereichten „Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beigefügt. Dieser in § 145 (SGB III) geforderte Folge-Antrag ist somit fristgerecht eingereicht worden.

Es besteht keine Notwendigkeit, mich auf einen nicht vorhandenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz aufmerksam zu machen. Im Gegenteil werde ich durch das Verhalten der Sachbearbeiterin in eine unhaltbare Situation gedrängt. Ich bin finanziell nicht in der Lage, die Prämie einer entsprechenden Versicherung zu bezahlen.


Weiter mache ich darauf aufmerksam, dass ALG2 eine subsidiäre Leistung ist, die nachrangig nach ALG1 bei Bedürftigkeit gewährt wird. Ihnen ist bekannt, dass der Nachweis der für den Bezug von ALG2 erforderlichen Bedürftigkeit für Antragsteller und Behörde sehr aufwendig ist. Durch das bisherige Vorgehen wird mir das beitragsbasierte vorrangige ALG1 unrechtmässig verweigert.


Im bisherigen Verhalten der Mitarbeiter der Agentur-für-Arbeit erkenne ich weder aufklärenden, informierenden noch beratenden Nutzen. Viel mehr fühle ich mich mutwillig fehlgeleitet, verhindert, verwirrt und in eine unhaltbare wirtschaftliche Lage gezwungen.

Es steht mir kein weiteres Einkommen oder Vermögen mehr zur Verfügung von dem ich meinen Lebensunterhalt bezahlen kann. Meine finanziellen Möglichkeiten sind vollständig erschöpft.

Die Zahlung des ALG1 für Februar ist längst fällig.

Ich fordere Sie auf, die Leistungsabteilung in xxxx umgehend anzuweisen, mir den Leistungsbescheid sowie das mir bisher zustehende ALG1 für Februar 2013 sofort zukommen zu lassen.

Ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten.




5 Tage später erhielt ich folgende Email-Antwort aus Nürnberg:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In dieser beanstanden Sie die Bearbeitung und Beratung in Ihrer leistungsrechtlichen Angelegenheit durch die Agentur für Arbeit vor Ort.

Allgemein darf ich Ihnen mitteilen, dass Arbeitslosengeld grundsätzlich nur gewährt werden kann, wenn der Antragsteller neben der Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Die Verfügbarkeit umfasst unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, dass er in der Lage ist, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung auszuüben.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gem. § 145 SGB III auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das bedeutet, dass § 145 SGB III die Arbeitslosigkeit fingiert, wenn der Arbeitslose für mehr als sechs Monate in seiner Leistungsfähigkeit so gemindert ist, dass er keine marktübliche versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann.
Bevor über den Anspruch entschieden werden kann, ist allerdings die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich, der zu der Frage der Minderung der Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer zeitnah Stellung nimmt.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass mir eine Beurteilung der Sachlage Ihres konkreten Falles von hier aus nicht möglich ist, weil dem zentralen Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg die betreffenden Leistungsunterlagen im Einzelfall nicht vorliegen. Die Führung der betreffenden Unterlagen und Entscheidung in leistungsrechtlichen Angelegenheiten obliegt ausschließlich den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.

Zur Klärung von Kundenanliegen und Beschwerden wie Ihrer hat die Bundesagentur für Arbeit bundesweit vor Ort in den Geschäftsleitungen aller Agenturen für Arbeit ein Kundenreaktionsmanagement eingerichtet.

Um die Klärung der Angelegenheit zu beschleunigen, habe ich daher die Geschäftsleitung der Agentur für Arbeit xxxx, zu der die Geschäftsstelle xxxx gehört, eingeschaltet und gebeten, dies zu prüfen. Von dort werden Sie zeitnah Rückmeldung erhalten. Über das Ergebnis werde ich ebenfalls informiert.

Mit freundlichen Grüßen




Aus dem örtlichen Kundenreaktions-Management erhielt ich folgenden Brief:

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxxx. In jeder Agentur für Arbeit gibt es ein für Beschwerden eigens eingerichtetes Kundenreaktionsmanagement. Hierher wurde Ihre Beschwerde weitergeleitet. Sie wird nun von mir bearbeitet.

Leider kann ich Ihnen noch nicht abschliessend antworten, da ich erst weitere Informationen benötige. Ich bitte hierbei um Ihr Verständnis.

Sie werden jedoch baldmöglichst unaufgefordert weitere Nachricht von mir erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen




Heute habe ich nun folgenden Brief des örtlichen Kundenreaktions-Managements erhalten:

Aufgrund der mir nun vorliegenden Informationen kann ich jetzt abschließend auf Ihr Anliegen eingehen.

Aus dem gesamten Vorgang ergibt sich für mich an keiner Stelle ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit xxxx. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass Ihnen durch die gegebenen Informationen der Übergang aus Beschäftigung und Krankheit in ggf. Arbeitslosigkeit so unproblematisch wie möglich gestaltet werden sollte.

Eine Grundbedingung für den Arbeitslosengeldbezug ist es dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung zu stehen. Aus dem Ihnen ausgehändigten Merkblatt 1 können Sie entnehmen, dass zur Prüfung der Voraussetzung auch der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden kann. Die Abgabe der medizinischen Unterlagen ist freiwillig. Dass es jedoch bei Nichtabgabe der Unterlagen zu einer möglichen Verzögerung kommen kann, ist Ihnen mitgeteilt worden. Dieses wurde von Ihnen auch bestätigt.

Eben diese Situation ist bei Ihnen eingetreten. Da Sie die benötigten Unterlagen nicht eingereicht haben, ist ein weiterer Termin im Ärztlichen Dient der Agentur für Arbeit xxxx notwendig geworden, um Ihren Anspruch auf Leistungen zu überprüfen. Demgemäß ist es zu einer Verzögerung gekommen, die Sie jedoch selbst zu vertreten haben.

Der Hinweis auf eine mögliche Antragstellung zum Bezug von finanziellen Leistungen in Ihrem zuständigen JobCenter, diente lediglich Ihrer finanziellen Absicherung.

Wie ich aus den Vermerken ersehen kann, ist Ihnen auch bereits ein Termin benannt worden, an dem das weitere Verfahren besprochen wird. Im Rahmen dieses Gespräches können Sie alle für Sie wichtigen Fragen thematisieren.

Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen




Die Aussage, dass ich die benötigten Unterlagen nicht eingereicht habe, ist schon mal falsch. Ich hatte in verschlossenem Umschlag z.H. des ÄD den Gesundheisfragebogen und Schweigepflichtsentbindung (Hausarzt) eingereicht. Dazu hatte ich mich nach Lesen einiger Forumseinträge zu diesem Thema doch entschlossen, da ich letztlich ne gewisse Kooperationsbereitschaft zeigen wollte (joh, habe ich gerade nix von - völlig richtig, falls Ihr mir das gleich erzählt) und ich vor vielen Jahren mit einer persönlichen ÄD-AfA-Begutachtung auch keine wirklich konstruktiven Erfahrungen machte. :ic_down: Allerdings wusste ich damals sehr vieles nicht - das konnte nur schiefgehen.



Inzwischen habe ich nun 2 Termine bei der AfA (kommenden Freitag und gegen Ende Monat). Inhaltlich kann den Schreiben nicht klar entnommen werden, an welchem Tag nun mit mir das offenbar inzwischen erstellte Gutachten nach Aktenlage und/oder die aktuelle berufliche Situation besprochen werden soll. In einem Brief wird beides erwähnt, im anderen nur das eine. Selbst ein Anruf vor Ort brauchte da keine Klarheit. Ich soll eben zum 1. Termin kommen und klären, was man mit mir den nun besprechen will und ob der 2. Termin inzwischen erledigt ist oder nicht.


Inzwischen ist mir ob allem was persönlich geschah und meinem zerfransten Gesamtbefinden, welchem durch das Verhalten der AfA noch die Krone aufgesetzt wird zum :kotzen: und :Wut: .


Und gestern kam dann auch noch die Einladung zur SMD-Begutachtung bei der DRV zu Ende April.

Ganz ehrlich: :Ohnmacht: :glotzen: :Ohnmacht: :Heiss: :Ohnmacht:

Wer weiss was zu all den Schreiben, Fakten, Inhalten, Rechtsgrundlagen, Argumenten ? :amen: :amen: :amen:

Ich könnte mich auch so vergraben - weiss, nützt auch nichts :aha:

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Re: Das Nahtlosigkeits-Drama nimmt seinen Lauf

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Apr 2013, 01:18

Hallo NeueWege, :koepfchen:

tut mir sehr leid mit deinem treuen Weggefährten ... :troesten:

Zu deinem Schreiben an die Beschwerdestelle gibt es im Prinzip nichts auszusetzen, allerdings braucht man denen ihre eigenen Rechtsgrundlagen eher selten aufzuzählen, von soviel Kenntnissen der Antragsteller sind die offenbar überfordert ...

Kannst du bitte mal Daten nennen, wann du diese Antworten und Schreiben erhalten hast, hast du das Schreiben der AfA mitgeschickt im Anhang ???

Ich würde demjenigen (der dir zuletzt geschrieben hat) direkt erneut eine Beschwerde-Mail schicken, dass du sogar lt, Dienstanweisung der AfA nicht verpflichtet bist, auf irgendein Gutachten zu warten, dein Geld ist seit Februar bereits überfällig und du wirst dich dann jetzt an das Sozialgericht wenden müssen, wegen Einstweiliger Anordnung der Zahlung.

Der Verweis auf ALG II ist schon deswegen nicht zulässig, weil man dort erstmal von dir eine Bescheinigung haben will, warum du keinen ALGI-Anspruch haben sollst ...es ist eine Zumutung dich von einem Leistungsträger zum Anderen zu schieben, beitragsbasierte Leistungsansprüche haben immer Vorrang und das weiß man auch bei deinem JobCenter.

Bitte telefoniere nicht (mehr) in der Sache, das bringt überhaupt nichts, weil du nichts beweisen kannst was da gesprochen wurde, mach den Nachschlag für deine Beschwerde "kurz und knackig", es gibt schließlich auch vorläufige Bescheide, wenn der Anspruch an sich gegeben ist und deine Bereitschaft dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, hast du bereits mit der Unterschrift auf den Antrag bekundet.

Das Gutachten soll nur noch den Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit" klären, am grundsätzlichen Rechts-Anspruch gemäß Nahtlosigkeit ändert dieses GA überhaupt NICHTS ... :lesen:

Zu deiner ersten Frage wegen der Fahrtkosten zu "Besuchen bei der AfA" ohne schriftliche Einladung, muß ich dir leider mitteilen, dass da auch ein Widerspruch nichts ändern wird, dass die zur Erstattung nicht verpflichtet sind, das gilt nur für schriftliche Einladungen mit Rechtsfolgenbelehrung.

Allerdings könntest du ja bei der Beschwerde direkt mal nachfragen, wie du jetzt die Fahrtkosten zahlen sollst, für die kommenden Einladungstermine (am XXX und YYY), man möge dir den Betrag X vorstrecken, da du sonst mangels Leistung der AfA kein Fahr-Geld hast für diese Termine, du gehst davon aus, dass dies dann als "wichtiger Grund" akzeptiert wird. :Gruebeln:

Bisher kommt die AfA ja ihren gesetzlichen Verpflichtungen auch nicht nach und ist bereits den 2. Monat mit der Zahlung in Rückstand.

Du kannst natürlich auch in Begleitung eines Beistandes (§ 13 SGB X) zur AfA gehen /fahren und einen Vorschuß (gemäß § 42 SGB I) auf die zu erwartende Leistung (sofort und in Bar) verlangen, hartnäckig bleiben und nicht weggehen, bis du Geld bekommen hast. :keule: :keule: :keule:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/42.html

Hier eine Vorlage dafür, die du natürlich auf deine konkrete Situation anpassen und ergänzen musst ...
Vorschuss-BAR ALGI - KoR 2012.doc
Dann 2 X ausdrucken, unterschreiben und zur AfA mitnehmen, stellen die sich absolut bockig, ein Exemplar dort lassen (ist ein offizieller Antrag!!!) und auf dem 2. Exemplar den Empfang bestätigen lassen, dann kannst du damit und mit deinem traurigen Konto-Auszug zum SG und dort in der Rechts-Antragstelle um Hilfe bitten.

Meist reicht es schon knallhart mit Vorschuß-Antrag und Einstweiliger Anordnung in der Beschwerde-Mail zu drohen, oft genug kam dann hier schon bei Einigen der Bescheid und kurz darauf auch das Geld.

Halte dich nicht mehr an "Nebenschauplätzen" und mit Telefonaten auf, damit kommst du nicht weiter, die wissen auch so sehr gut, dass du einen Rechts-Anspruch auf das Geld hast, das brauchst du nicht endlos mit den AfA-SB zu diskutieren.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Das Nahtlosigkeits-Drama nimmt seinen Lauf

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Do 11. Apr 2013, 20:34

Hallo Doma

So ganz habe ich mich ja von dem Schock mit unserem Hund auch noch nicht erholt. Wie denn, wenn einem die AfA im Nacken sitzt, statt dass man sich auf seine Familie und Extremsituationen und deren Nachbearbeitung konzentrieren kann. Immerhin stirbt jeder nur einmal. Dafür ist ja aber kein Platz in dieser Gesellschaft. Aber lassen wir das - das ist ein ganz anderes Thema. Haustiere haben eine beschränkte Lobby, solange sie süss sind und gefallen - alte und kranke Tiere würden wohl eine ähnliche Diskussion führen, wie wir Menschen hier in diesem Forum - der Gegner wäre dann nicht die AfA oder DRV, sondern diese Gesellschaft und manch ein Tierbesitzer. Ich muss mich diesbezüglich wenigstens nicht schämen. Ich habe alles gegeben für den armen Kerl. Und nun muss er wenigstens nicht mehr leiden.

Soweit in diesem Rahmen hier dazu. Nun also zum eigentlichen "Tages-Geschäft":

Habe heute Abend nicht so viel Zeit. Muss mich jetzt hier noch durchs Forum wühlen nach Infos für meinen Termin morgen bei der AfA. Das wird ja wohl eine Kombination sein aus GA besprechen und über berufliche Situation reden. Weiss, dass es dazu Infos hier in den ganzen Beiträgen gibt. Muss das jetzt nur konkreter durchforschen und mir Notizen machen und mir ein Verhaltes-Grundkonzept für mich und meine Begleitperson zurechtlegen. Kam ich ja die letzten Wochen überhaupt nicht dazu.
Kannst du bitte mal Daten nennen, wann du diese Antworten und Schreiben erhalten hast, hast du das Schreiben der AfA mitgeschickt im Anhang ???
- 14.03.13: Email-Beschwerde von mir inkl. Kopie des Schreibens der AfA-SB
- 19.03.13: Email-Antwort Nürnberg
- ohne Datum: Zwischen-Antwort örtliches Kundenreaktions-Management
- 05.04.13: Ausführliche Antwort örtliches Ku-Ma

Ich würde demjenigen (der dir zuletzt geschrieben hat) direkt erneut eine Beschwerde-Mail schicken, dass du sogar lt, Dienstanweisung der AfA nicht verpflichtet bist, auf irgendein Gutachten zu warten, dein Geld ist seit Februar bereits überfällig und du wirst dich dann jetzt an das Sozialgericht wenden müssen, wegen Einstweiliger Anordnung der Zahlung.
Versuche den Passus in der DA gleich mal zu finden. Ich meine, dass ich diese DA gespeichert habe. Oder morgen. Heute Abend schaffe ich wohl nicht mehr alles zu erledigen. Öffnungszeiten und zuständiger Mensch beim SG habe ich bereits ausfindig gemacht. Werde ich am MO erledigen, falls morgen nichts Schlaues erreichbar ist. SG hat nur vormittags offen und das schaffe ich morgen nach dem AfA-Termin nicht mehr.

Der Verweis auf ALG II ist schon deswegen nicht zulässig, weil man dort erstmal von dir eine Bescheinigung haben will, warum du keinen ALGI-Anspruch haben sollst ...es ist eine Zumutung dich von einem Leistungsträger zum Anderen zu schieben, beitragsbasierte Leistungsansprüche haben immer Vorrang und das weiß man auch bei deinem JobCenter.
Schon echt ein Witz - Willkür, Willkür, Willkür..... :Veraergert:

Bitte telefoniere nicht (mehr) in der Sache, das bringt überhaupt nichts, weil du nichts beweisen kannst was da gesprochen wurde,
ja, schon klar. Habe ich auch nur im Sinne einer Ausnahme gemacht, da eben aufgrund der persönlichen Extremlage die letzten Woche alles was nicht mit dem wichtigsten um Tierarzt und Haushalt zu tun hatte, einfach liegen blieb. Ich wollte nur kurz versuchen Übersicht zu schaffen, um herauszufinden, ob den schon eine Antwort in Bearbeitung ist oder ich noch diese Woche einen wesentlichen Schritt weiter komme. Das ist ja dann morgen der Fall. Dann weiss ich anschliessend genau, wie schief die Sache steht und welche Hebel ich konkret ansetzen muss. Ich habe im Moment so gar kein Bock auf Energieverschwendung. Ansonsten telefoniere ich mit denen sicher nicht. Rede ich lieber mit den Pflanzen im Garten. Die lächeln mich wenigstens in paar Wochen an.

mach den Nachschlag für deine Beschwerde "kurz und knackig", es gibt schließlich auch vorläufige Bescheide, wenn der Anspruch an sich gegeben ist und deine Bereitschaft dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, hast du bereits mit der Unterschrift auf den Antrag bekundet.
Stimmt. Pah, hey. Muss mich echt im Hauruck da wieder ins Thema einarbeiten. Danke, ja.

Das Gutachten soll nur noch den Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit" klären, am grundsätzlichen Rechts-Anspruch gemäß Nahtlosigkeit ändert dieses GA überhaupt NICHTS
Schön, das Du mir das passenderweise alles so rasch "aufdröselst". Wichtiges Detail.

Zu deiner ersten Frage wegen der Fahrtkosten zu "Besuchen bei der AfA" ohne schriftliche Einladung, muß ich dir leider mitteilen, dass da auch ein Widerspruch nichts ändern wird, dass die zur Erstattung nicht verpflichtet sind, das gilt nur für schriftliche Einladungen mit Rechtsfolgenbelehrung.
Okay. Hat mich ja nicht viel Aufwand gekostet. "Verbuche" ich dann als "Aufwärmtraining" und die AfA weiss schon mal, aus welcher Richtung bei mir der Wind bläst.

Allerdings könntest du ja bei der Beschwerde direkt mal nachfragen, wie du jetzt die Fahrtkosten zahlen sollst, für die kommenden Einladungstermine (am XXX und YYY), man möge dir den Betrag X vorstrecken, da du sonst mangels Leistung der AfA kein Fahr-Geld hast für diese Termine, du gehst davon aus, dass dies dann als "wichtiger Grund" akzeptiert wird.
Hmm, ja, ist ein Aspekt - ich denke nach.

Bisher kommt die AfA ja ihren gesetzlichen Verpflichtungen auch nicht nach und ist bereits den 2. Monat mit der Zahlung in Rückstand.
Weisst Du, ob die AfA auch eine Art Verzugszins zu zahlen hat, bei solchen Ausständen ?

Du kannst natürlich auch in Begleitung eines Beistandes (§ 13 SGB X) zur AfA gehen /fahren und einen Vorschuß (gemäß § 42 SGB I) auf die zu erwartende Leistung (sofort und in Bar) verlangen, hartnäckig bleiben und nicht weggehen, bis du Geld bekommen hast.
Sehr schön. Erinnere mich genau so was hier im Forum schon gefunden zu haben von anderen Mitstreitern. Da ich ja morgen eh dahin muss und auch begleitet werde, nutze ich diese Gelegenheit mit Sicherheit genau dazu auch. Bin mal sehr gespannt. Es reicht auch.

Werde mir die Vorlage gleich mal ansehen und anpassen. Herzlichsten Dank für all so Material. :umarm:

Dann 2 X ausdrucken, unterschreiben und zur AfA mitnehmen, stellen die sich absolut bockig, ein Exemplar dort lassen (ist ein offizieller Antrag!!!) und auf dem 2. Exemplar den Empfang bestätigen lassen, dann kannst du damit und mit deinem traurigen Konto-Auszug zum SG und dort in der Rechts-Antragstelle um Hilfe bitten.
:umarm: gerne, Doma, wird erledigt.... :smile:

Meist reicht es schon knallhart mit Vorschuß-Antrag und Einstweiliger Anordnung in der Beschwerde-Mail zu drohen, oft genug kam dann hier schon bei Einigen der Bescheid und kurz darauf auch das Geld.
So langsam habe ich den Eindruck, daß den AfA-Leuten eine neue Strategie eingefallen ist. Immerhin meine ich mich zu erinnern, dass hier im Forum nicht wenige Leute mit der Beschwerde in Nürnberg bei verweigerter ALG1-Zahlung auch recht schnell Erfolg hatten.

Ich sehe mich also eher mit der Wahrscheinlichkeit eines Sitzstreiks zur Vorschusserwirkung und dem Eilantrag beim SG konfrontiert. Alles andere würde mich schon positiv überraschen.

Halte dich nicht mehr an "Nebenschauplätzen" und mit Telefonaten auf, damit kommst du nicht weiter, die wissen auch so sehr gut, dass du einen Rechts-Anspruch auf das Geld hast, das brauchst du nicht endlos mit den AfA-SB zu diskutieren.
Ne, Du, wünschte ich hätte mich auf Nebenschauplätzen aufgehalten - statt meinen Hund zum Grabe geleitet. - Aber ich weiss, was Du meinst. Keine Sorge, ich bin für all so was wie Verzettelung viel zu müde.


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Re: Das Nahtlosigkeits-Drama nimmt seinen Lauf

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Apr 2013, 23:32

Hallo NeueWege, :Bussi:
Aber ich weiss, was Du meinst.
Dann ist es ja gut, damit war auch nicht dein persönlicher Verlust gemeint, sondern die "Nebengeplänkel" mit der AfA.

Ja, die Nürnberger waren auch mal schneller, aber "steter Tropfen höhlt auch dort den Stein" ... also immer drauf, bis der Fall wirklich erledigt ist für dich. :keule: :keule: :keule:

Gut, dass du für morgen einen Beistand hast, der soll sich einfach beobachtend zurückhalten und fleißig Protokoll führen (oder wenigstens so tun), ansonsten ist und bleibt das dein Termin.

Bitte keine großartigen Gespräche über deine Gesundheit, SB kann dir dann gleich mal den Teil B vom GA kopieren, wenn das besprochen werden soll ...dann gibt es ja ein GA und es besteht erst Recht kein Grund mehr Bescheid und Geld zurückzuhalten ... :confused: :Gruebeln:

Ansonsten auf keinen Fall was unterschreiben bei dem Termin, ALLES zur Prüfung mit nach Hause nehmen (EGV zum Beispiel), was man dir da vorlegen könnte, man muß auch bei der AfA NIX ungeprüft unterschreiben ... das sind eigentlich die wichtigsten Sachen ...lass sie reden, sie soll dich schließlich beraten, welche Möglichkeiten es nun für dich so gibt auf dem aktuellen Arbeitsmarkt, dem GA entsprechend ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Also viel Erfolg morgen !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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