
das war wohl "ein Schuß in den Ofen" , hatte dich ja vorgewarnt, der VDK ist da natürlich auch wieder sehr "hilfreich" gewesen, habe ich aber (leider) auch nicht anders erwartet.


Gegen diesen Bescheid kannst du komplett keinen Widerspruch mehr einlegen, weil er dem Vergleich entspricht, dem du ja vor Gericht zugestimmt hast.Naja was solls......auch wenn mir nun die zeit wechrennt und mir eine umschulung dann wohl nix mehr bringen wird .....geh ich nochmal in den widerspruch gegen diesen Bescheid. Also nochmal Widerspruch...Klage.......und in 3 Jahren vorm Sozialgericht
So stand das jedenfalls in meinem Bescheid zur EM-Rente auf Zeit auch drin, hätte nur gegen Falschberechnung oder sowas Widerspruch erheben können, aber nicht gegen die Zeitrente an sich, denn mein Gegenvorschlag Voll-EM-Rente ohne Befristung wurde ja auch abgelehnt von der DRV.
Mit dem Vergleich ist dieses Verfahren wegen Teilhabe abgeschlossen, sowohl für dich als auch für die DRV, Schluss, aus, finito ...

Du kannst nur noch bei NULL starten und da würde ich (an deiner Stelle) nicht erneut eine Teilhabe /Umschulung beantragen, sondern ganz frech und gezielt die EM-Rente.
Vorher solltest du dir aber ALLE Unterlagen (Reha-Berichte/ Gutachten DRV und Gericht) verschaffen, um dir das erst mal (zusammen mit deinen Ärzten ???) zu Gemüte zu ziehen ...
Wie das funktionieren soll mit der Rückkehr in deinen Beruf kann ich gerade auch nicht nachvollziehen, entweder es geht (irgendwie) oder es geht NICHT, damit würdest du der DRV ja Recht geben, dass eine Teilhabe /Umschulung gar nicht nötig war und eine BU gibt es dann auch (mit Sicherheit) nicht, damit machst du dich unglaubwürdig, im Bezug auf deine Leistungsfähigkeit in der letzten Tätigkeit.
Denn die Umschulung / Teilhabe wolltest du ja haben, weil es nicht mehr möglich ist, da wieder / weiter zu arbeiten, klar bist du inzwischen aus allen Leistungs-Systemen raus, aber ob die alle so gerne freiwillig wieder zahlen werden, da habe ich schon meine Zweifel.

Denn du musst versicherungspflichtig gearbeitet haben, bis oder nach Beginn einer neuen Blockfrist (ohne AU auf die ausgesteuerte Krankheit) mindestens 6 Monate, sonst bekommst du nur Krankengeld für was ganz Anderes, das wird wohl leider nicht funktionieren, wie du dir das vorstellst.
Mit Ü 50 bekommst du keine Komplett-Umschulung mehr von der DRV bezahlt, das kannst du vergessen, es würde wieder beim AG-Zuschuß enden ...

Das kostet dich vor Allem viel von deiner Restgesundheit, ich würde da jetzt knallhart und gut vorbereitet auf EM-Rente gehen, das mit dem Arbeitsversuch kannst du ja trotzdem machen (wenn es sich wirklich lohnen würde, wegen KrankengeldDas kostet den Staat zwar unsummen aber das ist mir mitlerweile absulut egal.

Ist ein Schei*-Spiel, ich weiß, nur helfen dir unüberlegte und falsche Aktionen da auch nicht weiter.
Liebe Grüße von der Doppeloma
