
tut mir leid, dass sich noch Niemand weiter geäußert hat, leider wissen wir ja (fast) alle, wie oft diese Reha-Berichte an den Tatsachen vorbeigehen.

das hatte ich ja gerade nicht verstanden, du hast also schon vorher zugestimmt, dass die KK den Bericht sofort bekommen soll/darf ...das ist eher selten gut, aber nun nicht mehr zu ändern.kopie vom bericht habe ich mir natürlich sofort gemacht als ich wusste er ist da u kk hat mir auch eine zukommen lassen.
kk bekam den bericht direkt aus der rehaklinik und von dem anruf wusste och ja erst das er bereits da ist

Da wird wohl spätestens die AfA auf "Wiedereingliederung" drängen, wenn sogar die letzte Tätigkeit als weiterhin machbar angesehen wird ... es ist wirklich schwierig da was für eine EM-Rente draus zu "lesen", darum traut sich wohl auch Keiner so richtig, dir dazu was zu schreiben ...die seite mit der sozialmedizinischen leistungsbeurteilung war bei der kopie von der kk nicht dabei, demnach haben die sie nicht bekommen...also diese eine seite.
in der steht halt mehr als 6 stunden, überwiegend stehend, sitzend und gehend sind angekreuzt, genau so wie früh spät nachtschicht und auch tagschicht ist angekreuzt bei positiv, bei negatives leistungsvermögen ist bewegungs-u haltungsapparat angekreuzt, auch in meiner letzten tätigkeit wurde mehr als 6 stunden angekreuzt.


NaJa, das ist das übliche "Wischi-Waschi", woraus jeder Alles machen kann, im Prinzip werden zwar "funktionelle" Probleme anerkannt (nach objektiven Befunden) aber man sieht das nicht so eng, dass du nicht trotzdem könntest ...dann gibt es den punkt sozialmedizinische epikrise, beurteilung der letzten beruflichen tätigkeit...
unter berücksichtung der von der pat. geschildertenberuflichen belastung, den angeführten beschwerden sowie den objektivierbaren funktionellen einschränkungen ist die zuletzt ausgeübte tätigkeit
prinzipiell zumutbar

Bis zur (hoffendlich) Wirkung der Therapie bist du weiterhin (noch) Arbeits-Unfähig, das wird aber "bald vorüber sein" (darum bist du nicht längerfristig Erwerbsgemindert), wann dieses "bald" sein wird, ist nicht mehr Angelegenheit der Reha-Einrichtung, das bleibt jetzt den behandelnden Ärzten überlassen.aber wie gesagt ganz zum schluss kommt dann bei entlassungsform...arbeitsunfähig. die hier neu eingeleitete basistherapie muss noch abgewartet werden...
meine hausärztin sagte heute nur dazu...und wir beide wissen ja wie lange wir da schon auf eine wirkung warten und ich soll bzw muss den antrag stellen...
Die haben sich geschickt "rausgemogelt", erkennen deine aktuelle Arbeits-Unfähigkeit an, aber sehen dich in der Prognose nicht als Erwerbsgemindert, du kannst /sollst (aus Sicht der Reha- Ärzte) bald wieder arbeiten gehen, auch in deiner letzen Tätigkeit.
Das ist so ziemlich die schlechteste Ausgangs-Basis für einen EM-Renten-Antrag, die man sich vorstellen kann, ich denke mal die AfA wird auch nichts unversucht lassen, dich von einer Wiedereingliederung in deine letzte Tätigkeit zu überzeugen... den EM-Renten-Antrag kannst du natürlich trotzdem stellen, aber du wirst sehr gute Arztberichte direkt beifügen müssen, sonst schauen die nur den Reha-Bericht an und machen die Ablehnung fertig.
Sorry wenn das jetzt verdammt hart kling

Auf solche "Hilfe" kann man wirklich verzichten, dieser Sozial-Arbeiterin und deinem AG kann es eigentlich egal sein ob du EM-Rente beantragst oder nicht ...das hat dort erst Bedeutung, wenn man dir eine EM-Rente bewilligt.so und die firmeneigene sozialberaterin ruft im auftrag des ag an um mir ihre unterstützung anzubieten, die sie aber vergessen kann da sie eh nicht viel ahnung meiner ansicht nach hat. mit dem em antrag meinte sie allerdings auch das es sein muss auch wg der afa und dem übergangsgeld...aber dabei könnte sie mir nicht helfen...
Bis dahin ändert sich an deinem Arbeitsverhältnis /Arbeitsvertrag NIX ...
Die AfA zahlt kein "Übergangsgeld" (das zahlt die DRV während einer Reha ), die AfA zahlt ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit, bei Reha- /Renten-Antrag ODER auch während einer Wiedereingliederung (Teilhabe am Arbeitsleben), dann braucht der AG noch keinen Lohn zu zahlen und du kannst stufenweise wieder einsteigen (ist ähnlich wie von der KK, aber dort bekommst du ja kein Geld mehr dafür).
Vielleicht sollte sich die Sozialarbeiterin mal mit den aktuellen Gesetzen (seit April 2012) bei der AfA (SGB III) beschäftigen, da steht das nämlich drin, wurde wohl ergänzt weil es immer öfter solche Fälle gibt, dass die Leute schon ausgesteuert sind und dann wieder eingegliedert werden sollen an den alten Arbeitsplatz.
Die KK übernimmt das ja nur, solange auch noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht ...
Gar nichts sagst du den SB dazu, das ist Aufgabe des Amtsarztes der AfA dein "Restleistungsvermögen" festzustellen, der wird sich natürlich auch sehr gerne an den Reha-Bericht halten, man wird wohl Druck machen, dass du den dort "abliefern" sollst, ist wirklich ene ganz beschi**ene Situation in der du gerade bist.noch eine frage, was sage ich denn bei der afa wg meiner erkrankung bzw wenn die mich fragen wie mein leistungsvermögen derzeit aussieht???
Was haben denn deine Ärzte aktuell weiter mit dir vor



Damit kannst du noch warten, wenn du dich schon gemeldet hast wegen der Aussteuerung.da wollte ich nächste woche hin, oder ist das noch zu früh, werde am 26. mai ausgesteuert und war letzte woche schon mal da wg 3 monatsfrist, da sagten die aber vor dem 27.02. dürfen sie mir den antrag nicht geben und ich hätte nicht die pflicht mich direkt am 27.zu melden, könne dann einfach mal rein kommen-so haben es mein mann und ich verstanden...
Wenn die sich nicht vorher melden, gehst du am Besten so Ende April den Antrag abholen, das reicht völlig aus, sei froh wenn die dich noch in Ruhe lassen bis dahin.
Du brauchst dann noch die ausgefüllte Lohnbescheinigung von deinem AG und die KK muss auch noch ein Formular ausfüllen (die Formulare sind dann beim Antrag dabei), das machen die (bei der KK) aber generell erst bevor du wirklich ausgesteuert wirst, also erst Ende Mai.
Bis dahin bekommst du ja weiter Krankengeld, die Bescheide für ALGI gehen eigentlich immer sehr schnell und gezahlt wird immer erst am Ende des Monats, du bekommst also dann nur noch die letzten Maitage (letzter Banktag im Mai oder ein paar Tage später) und dann erst wieder Ende Juni (für Juni) Geld von der AfA.
Für die Antrags-Abgabe bei der AfA bekommt man meist einen festen Termin (offizielle schriftliche Einladung, vermutlich zu Ende Mai /Anfang Juni), bis dahin sollte Alles erforderliche beisammen sein.
Kann auch sein dass man dich doch zum Amtsarzt schickt, meist wird ein GA nach "Aktenlage" gemacht, achte dann bitte darauf, was du unterschreibst (mach dir Kopien davon) und gib solche Sachen NUR direkt beim Med. Dienst ab, dazu kannst du aber gerne vorher nochmal nachfragen.
Lass dich niemals zu Unterschriften drängen, nimm Alles mit nach Hause, um es dort zu sichten und zu entscheiden was du wirklich unterschreiben möchtest, denn das ist ALLES FREIWILLIG, außer dem offiziellen Antrag auf ALGI brauchst du NICHS wirklich unterschreiben bei der AfA.




Ja, es wäre SEHR gut und wichtig, dass du nicht alleine zur AfA gehst, dein Mann sollte (nach Möglichkeit) immer mitgehen (als Beistand nach § 13 SGB X), es kann aber auch jede andere (erwachsene) Person deines Vertrauens sein.
NaJa, das kenne ich aus meinem Reha-Bericht auch, das bedeutet, dass du selber (zumindest im Moment) keine große Hoffnung hast wieder regelmäßig arbeiten zu können, aber das ist eben deine persönliche (subjektive) Meinung dazu ......steht dann das ergebnis dieser selbsteinschätzung...
in der skala von 0-3 punkten wurden 3 punkte erreicht...0 optimistische einschätzung, 3 pessimistische einschätzung der erwerbsprognose.
damit besteht eine subjektive ungünstige selbsteinschätzung der mittelfristigen erwerbsprognose......tjaaaaa keine ahnung wo von die hier reden...
Was man darauf subjektiv (also aus eigenem Empfinden) antwortet, wenn es einem gerade nicht wirklich gut geht, das dürfte wohl immer FALSCH sein (ausgelegt werden), mir wurde da auch direkt ein "deutliches Rentenbegehren" reininterpretiert ...auf die fragen wie ich es selbst einschätze hab ich immer gesagt ich weiss es nicht, möchte gern arbeiten, aber stand jetzt hier und heute geht es nicht aus dem und dem grund...und ich weiss heute nicht was morgen oder übermorgen ist...weiss ich ja auch nicht oder?war das schon falsch???
Natürlich ganz "objektiv" (also von außen betrachtet) "gesehen" von den Personen, die das zu beurteilen und zu bewerten hatten, mancher davon hatte in der Reha nie ein Wort mit mir persönlich gewechselt, trotzdem wußten sie (objektiv angeblich) GENAU wie ich "ticke" ...
Habe dann auch "extra" noch fast ein Jahr gewartet, um auf "Wunsch" der AfA (Entscheidung des Amtsarztes) dann mein "Begehr" bei der DRV zu beantragen... so dringend und deutlich war das schon in der Reha ...

Hast du hoffendlich per Übergabe-Einschreiben geschickt, sonst haben die das "nie bekommen", so eilig haben die das nicht mt den Antworten, die Klinik hat sich bei mir damals gar nicht gerührt (trotz Einschreiben-Post) ...das eine gegendarstellung einmal an die klinik und eine abschrift an die drv gestern raus sind und nu bin ich mal gespannt.
Also Viel Erfolg

Liebe Grüße von der Doppeloma
