Hallo und guten Tag,
ich habe am vergangenen Samstag vom Arbeitsamt meine Bescheinigung erhalten für das vergangene Jahr mit den gezahlten Beiträgen usw. für mich.
Jetzt habe ich festgestellt, dass das Arbeitsamt bis 02.09.2012 darauf geschrieben hat. Sie haben ja aber nur bis 31.08.2012 für mich gezahlt, da sie ja mit der DRV (durch die Rentenbewilligung ab Sept. 12) verrechnet haben. Mir wurden diese 2 Tage von der 1. Rentenzahlung abgezogen.
Sollte ich mich mit dem Arbeitsamt diesbezüglich noch mal in Verbindung setzen? Oder reicht der Lohnsteuer die Verrechnung?
Danke für Ihre Antworten.
LG
Alg I und Lohnsteuer
- Doppeloma
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Re: Alg I und Lohnsteuer
Hallo Locke,
Schau bitte nochmal in das Abrechnungs-Schreiben von der DRV rein, da stehen ja auch die Zeiten drin, die mit den Vorleistern abgerechnet wurden, ganz genau mit Datum, ist dir das denn da noch gar nicht aufgefallen...
Na klar, besonders weil die wohl noch was nachzuzahlen haben, was sie wahrscheinlich von der DRV längst erhalten haben dürften ... kann doch nicht sein, dass die sich Geld erstatten lassen, was du gar nicht bekommen hast.
Die DRV merkt das nicht, die schicken was der "Vorleister" fordert und gehen davon aus, das sei korrekt so.
Also bitte nachschauen (bis wann ging der Aufhebungs-Bescheid ???), Unterlagen (Konto-Auszug der letzten AfA-Überweisung /Abrechnung DRV/ aktuelle Bescheinigung und eventuell den Aufhebungsbescheid) kopieren und die Nachzahlung des Betrages für diese 2 Tage verlangen, du hast doch NICHTS zu verschenken, ODER ???
Liebe Grüße von der Doppeloma

Bekam sowas auch vor ein paar Tagen, bei mir stimmte das aber mit der Verrechnung bei der DRV überein.ich habe am vergangenen Samstag vom Arbeitsamt meine Bescheinigung erhalten für das vergangene Jahr mit den gezahlten Beiträgen usw. für mich.
Ich nehme an du kannst das noch per Konto-Auszug nachweisen, da steht ja üblicherweise drauf für welchen Zeitraum die Leistung (ALGI) gedacht ist, wenn die DRV dir das abgezogen hat, dann MUSS die AfA noch nachzahlen, so geht das ja auch nicht, dass die dich um 2 Tage Geld bescheißen...Jetzt habe ich festgestellt, dass das Arbeitsamt bis 02.09.2012 darauf geschrieben hat. Sie haben ja aber nur bis 31.08.2012 für mich gezahlt, da sie ja mit der DRV (durch die Rentenbewilligung ab Sept. 12) verrechnet haben. Mir wurden diese 2 Tage von der 1. Rentenzahlung abgezogen.
Schau bitte nochmal in das Abrechnungs-Schreiben von der DRV rein, da stehen ja auch die Zeiten drin, die mit den Vorleistern abgerechnet wurden, ganz genau mit Datum, ist dir das denn da noch gar nicht aufgefallen...


Sollte ich mich mit dem Arbeitsamt diesbezüglich noch mal in Verbindung setzen?
Na klar, besonders weil die wohl noch was nachzuzahlen haben, was sie wahrscheinlich von der DRV längst erhalten haben dürften ... kann doch nicht sein, dass die sich Geld erstatten lassen, was du gar nicht bekommen hast.
Die DRV merkt das nicht, die schicken was der "Vorleister" fordert und gehen davon aus, das sei korrekt so.
Also bitte nachschauen (bis wann ging der Aufhebungs-Bescheid ???), Unterlagen (Konto-Auszug der letzten AfA-Überweisung /Abrechnung DRV/ aktuelle Bescheinigung und eventuell den Aufhebungsbescheid) kopieren und die Nachzahlung des Betrages für diese 2 Tage verlangen, du hast doch NICHTS zu verschenken, ODER ???
Im Prinzip wohl JA, wenn sich Steuern ergeben sollten, dann rechnen die das aber mit ein, was du gar nicht bekommen hast, das würde ich nicht hinnehmen wollen ...Oder reicht der Lohnsteuer die Verrechnung?


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Alg I und Lohnsteuer
Hallo liebe Doppeloma,
so ein Schreiben mit der genauen Aufrechnung habe ich nicht erhalten. Ich hatte ein Schreiben, dass sie die erste Rentenzahlung noch einbehalten bis alles abgerechnet ist.
Und dann waren auf dem Kontoauszug 2 Tage weniger für den 1. und 2. September. Mehr nicht.
Soll ich da schriftlich Widerspruch einlegen?
Danke.
LG
so ein Schreiben mit der genauen Aufrechnung habe ich nicht erhalten. Ich hatte ein Schreiben, dass sie die erste Rentenzahlung noch einbehalten bis alles abgerechnet ist.
Und dann waren auf dem Kontoauszug 2 Tage weniger für den 1. und 2. September. Mehr nicht.
Soll ich da schriftlich Widerspruch einlegen?
Danke.
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Re: Alg I und Lohnsteuer
Hallo liebe Doppeloma,
so ein Schreiben mit der genauen Aufrechnung habe ich nicht erhalten. Ich hatte ein Schreiben, dass sie die erste Rentenzahlung noch einbehalten bis alles abgerechnet ist.
Und dann waren auf dem Kontoauszug 2 Tage weniger für den 1. und 2. September. Mehr nicht.
Soll ich da schriftlich Widerspruch einlegen?
Danke.
LG
so ein Schreiben mit der genauen Aufrechnung habe ich nicht erhalten. Ich hatte ein Schreiben, dass sie die erste Rentenzahlung noch einbehalten bis alles abgerechnet ist.
Und dann waren auf dem Kontoauszug 2 Tage weniger für den 1. und 2. September. Mehr nicht.
Soll ich da schriftlich Widerspruch einlegen?
Danke.
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Re: Alg I und Lohnsteuer
Ich habe erst vor wenigen Wochen automatisch eine Korrektur der Agentur für Arbeit für das Jahr 2010 erhalten. Für August bis Oktober 2010 hatte ich ALG1 erhalten, welches dann im Oktober mit meiner Rentennachzahlung verrechnet wurde.
Gruß maday
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Alg I und Lohnsteuer
Also ich hatte Widerspruch gegen diesen Leistungsnachweis gemacht. Leider bis heute noch keine Antwort erhalten. Wird sich bestimmt auch noch hinziehen.
LG
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